Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die in einer RBB-Sendung getätigte Aussage unseres Kultursenators Klaus Lederer, er würde noch heute täglich kiffen, abends bei einem Glas Rotwein und klassischer Musik?
[Beifall und Heiterkeit bei der AfD – Lachen bei der LINKEN und den GRÜNEN – Torsten Schneider (SPD): Weil er ein cooler Hund ist! – Zuruf von der FDP: Warum kein Weißwein?]
Meine Damen und Herren! Wenn Sie eine Frage stellen, sollten Sie auch die Chance zur Antwort geben. – Danke!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bitte, sich in der Mediathek die Sendung noch einmal anzuschauen. Zum einen war dort nicht von „täglich“ die Rede und zum Zweiten auch nicht
Das ist einfach nicht zutreffend. Insofern kann ich an dieser Stelle nur sagen: Der Senat kann die Aussage gar nicht bewerten, weil sie so nie gefallen ist.
Vielen Dank, Herr Senator! – Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie dementsprechend privat kein Cannabis konsumieren und Ihnen auch bewusst ist, dass der Konsum von Cannabis eine strafbare Handlung darstellt?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weiß! Ich bestätige Ihnen, dass der Besitz, nicht allerdings der Genuss von Cannabis eine strafbare Handlung ist. Darüber hinaus, glaube ich, sind alle Angelegenheiten, die ich privat tue, hier nicht von Relevanz.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Was unternimmt denn der Senat, um sicherzustellen, dass der Senator trotz dieses angeblich gelegentlichen Konsums im Sinne der mahnenden Eingangsworte unseres Parlamentspräsidenten überhaupt mit sich körperlich und geistig achtsam umgeht und ausreichend amtsfähig ist?
Ich gehe fest davon aus, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass Sie alle, was auch immer Sie tun, egal, ob Sie mal ein Glas Wein trinken oder ein Glas Bier oder was auch immer, darauf achten, dass Sie rundum körperlich und geistig fit sind. Jedenfalls ist das meine Hoffnung. Dasselbe gilt für mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Auf der letzten Verbundkonferenz der öffentlichen Bibliotheken Berlins wurde erneut bemängelt, dass es bisher keinerlei Initiativen des Senats zum Thema Bibliotheksgesetz gegeben hat. Deswegen frage ich den Senat: In welcher Form sind dort Fortschritte irgendwann angestrebt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Juhnke! Es ist so, dass wir permanent sowohl mit den Bezirken als auch mit der Zentral- und Landesbibliothek in Gesprächen sind über die Frage, wie wir es absichern, dass ein gutes Netz an Bibliotheksstandorten hier in Berlin, gekoppelt an eine entsprechende Ausstattung und einen entsprechenden Medienetat, perspektivisch abgesichert wird. Dazu haben wir uns vorgenommen, zunächst an einem Bibliotheksentwicklungsplan zu arbeiten. Ob das mal ein Bibliotheksgesetz wird, ja oder nein, das ist eine Geschichte, die wird man im Verlauf der Dinge sehen müssen. Letztlich gibt es dann auch eine Möglichkeit des Parlaments zu entscheiden, ob es das für die geeignete Form hält. Da werden wir entsprechende Rücksprachen suchen.
Derzeit ist es so, dass in einzelnen Bezirken im Rahmen bezirklicher Infrastrukturkonzepte nachgeprüft wird, wie die Bedarfslage einerseits und die Versorgungslage andererseits ist. Wir sind auch mit den Bezirken in Gesprächen über entsprechende Kennziffern. Das heißt, wir arbeiten an dem Ganzen, aber wir machen keine Ankün
digungspolitik, sondern wir erheben substanziell die Grundlagen, und das Parlament wird regelmäßig, entweder, wenn Sie fragen, oder dann, wenn wir von uns aus mitteilen, wir den Sachstand haben, die notwendige Information dann transparent gemacht bekommen.
Vielen Dank! – Ich darf nur höflich vorbemerken, dass Sie ja im Koalitionsvertrag ein solches Gesetz angekündigt haben. Meine Frage geht aber dahin, dass ich vernommen habe, dass 400 000 Euro aus dem Haushalt der ZLB genommen werden für eine Voruntersuchung für ein solches Gesetz. Aus meiner Sicht wäre das doch eine genuine Aufgabe, die aus dem Haushalt der Senatsverwaltung getragen werden müsste.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Juhnke! In Bezug auf die Formulierung im Koalitionsvertrag haben Sie recht. Die Legislaturperiode geht aber noch bis 2021,
und ich bin ganz sicher, dass unsere Koalition und wir hier alle miteinander bis dahin unseren Job ordentlich machen werden. Das heißt, wir haben noch dreieinhalb Jahre Zeit.
Was die 400 000 Euro anbetrifft, die die ZLB in ihrem Plan für Vorarbeiten vorgesehen hat: Das ist zum derzeitigen Zeitpunkt eine Idee der ZLB, über die wir mit ihr im Gespräch sind. Darüber ist noch überhaupt nicht abschließend entschieden. Wir sind ja jetzt auch langsam wieder dabei, uns zu überlegen, wie wir die nächsten Schritte zur Vorbereitung der Doppelhaushaltsberatungen gehen. In dem Zusammenhang werden wir uns im Haus rechtzeitig überlegen, was wir an personellen und materiellen Ressourcen brauchen, um diese Arbeit solide absichern zu können, und dann werden wir das tun.
Vielen Dank! – Ich möchte gerne wissen, ob es bei der Aussage bleibt, die mehrfach getätigt wurde, dass es noch in diesem Jahr eine Standortentscheidung für die ZLB geben wird.
Das haben wir uns ganz fest vorgenommen; insofern gehe ich zum heutigen Zeitpunkt davon aus. Wenn es in den letzten Rücksprachen, in denen wir uns augenblicklich befinden, noch einen entsprechenden Kommunikationsbedarf gibt, dann würde ich den Kulturausschuss informieren. Aber derzeit sehe ich keinen Grund, dass wir den Zeitplan nicht schaffen.