Vielen Dank! Herr Senator, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, wenn Sie den Text der Frage noch einmal durchlesen, dass ich auch nicht danach gefragt habe, ob der Senat das flächendeckend verordnen oder anordnen will?
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Erziehungsgutscheine im Rahmen des Sonder-Elternbriefes versenden!“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Striezel, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Versandzeitpunkt und den Inhalt eines von der Bundesministerin Bergmann angekündigten Sonder-Elternbriefes mit Hinweisen und Tipps zur gewaltfreien Erziehung?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, gleichzeitig mit diesem regional zu versendenden Sonder-Elternbrief auch die ersten Erziehungsgutscheine an alle Eltern im Land Bremen zu verschicken?
Der Sonder-Elternbrief „Kinder gewaltfrei erziehen“ ist von dem Arbeitskreis Neue Erziehung, Berlin, im Auftrag der Bundesministerin Bergmann mit Schreiben vom 12. Juli 2001 dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und an das Amt für Soziale Dienste einschließlich eines Elternbriefes „Von wegen es ist nur ein Kind“ in türkischer Sprache vorgelegt worden. Vom Amt für Soziale Dienste sind inzwischen beim Arbeitskreis Neue Erziehung, Berlin, beide Sonder-Elternbriefe in einer neuen Auflage angefordert worden. Sobald wie möglich wird mit dem Versand der Sonder-Elternbriefe begonnen.
Der Sonder-Elternbrief informiert umfassend und verständlich zum Thema und gibt Handlungshilfen im Erziehungsalltag vergleichbar im Stil der anderen Elternbriefe. Diese Eltern-Sonderbriefe sind zusätzlich sehr gut geeignet als Grundlage für Elterngesprächskreise, Elternabende oder als unterstützendes Material in Beratungsgesprächen. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat deshalb unter anderem auch zur Information der Träger von Einrichtungen weitere Sonder-Elternbriefe angefordert.
Hinsichtlich der Möglichkeiten, mit dem SonderElternbrief gleichzeitig den ersten Erziehungsgutschein an alle Eltern im Land Bremen zu verschikken, wird auf den für die September-Sitzung der Bürgerschaft vorgesehenen Bericht „Erziehungshilfen in Familien“, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 27. April 2001, Drucksachen-Nummer 15/695, verwiesen. In dem am 17. Mai 2001 beschlossenen Antrag bittet die Bremische Bürgerschaft den Senat zu prüfen, ob die Einführung eines Bildungsgutscheins ein geeignetes Instrument sei, einen Anreiz für Eltern für eine breitere Nutzung von Bildungs- und Beratungsangeboten zu schaffen. Die Prüfung wird zurzeit mit der Zielsetzung durchgeführt, die vorhandenen Angebote der Elternbildung und -beratung zu koordinieren und zu veröffentlichen, um Eltern eine verstärkte Inanspruchnahme zu ermöglichen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll
der Bremischen Bürgerschaft noch in diesem Herbst vorgelegt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, gehe ich recht in der Annahme, dass wir uns einig darüber sind, dass wir Begleitmaßnahmen zur Gesetzesänderung zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung konzipieren müssen?
Ja, da sind wir uns einig. Das haben wir auch in dem Bericht, den der Senat vorgelegt hat, zum Ausdruck gebracht. Es gibt ja auch entsprechende Bildungsangebote. Wir müssen nur sehen, dass wir die vorhandenen Bildungsangebote besser koordinieren und dann den Familien besser vermitteln.
Besteht Einigkeit, dass die Familienbildung ein Schwerpunkt zukünftiger Familienpolitik hier in Bremen sein wird?
Das haben wir so vorgesehen. Deshalb werden wir mit dem geplanten Kinder-, Jugend- und Familienbericht auch die Familienbildung zu einem Schwerpunktthema machen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Zukunft der Niederlassung der See-Berufsgenossenschaft in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Teiser, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Inwieweit treffen Informationen zu, nach denen die Niederlassung der See-Berufsgenossenschaft in Bremerhaven im Zuge beabsichtigter Umstrukturierungen aufgelöst werden soll?
Mit welchen Maßnahmen wird sich der Senat angesichts der arbeitsmarktpolitischen Situation in der Stadt Bremerhaven für einen Verbleib der See-Berufsgenossenschaft beziehungsweise für eine Kon
Dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ist bekannt, dass sich zurzeit im Hause der See-Berufsgenossenschaft ein Unternehmensberater befindet. Ergebnisse seiner Untersuchungen liegen noch nicht vor. Die See-Berufsgenossenschaft beabsichtigt, nach Vorlage von Ergebnissen interne Arbeitsgruppen einzurichten.
Die Frage, mit welchen Maßnahmen sich der Senat angesichts der arbeitsmarktpolitischen Situation in der Stadt Bremerhaven für einen Verbleib der See-Berufsgenossenschaft beziehungsweise für eine Konzentration der See-Berufsgenossenschaft in Bremerhaven einsetzen wird, kann daher zurzeit noch nicht beantwortet werden. Der Senat wird sich jedoch dafür einsetzen, dass die Niederlassung der See-Berufsgenossenschaft in Bremerhaven erhalten bleibt, die dortigen Arbeitsplätze gesichert werden und die gute Versichertenbetreuung der Seeleute auch weiterhin gewährleistet ist.
Gilt das Gesagte für den Senat auch für die Niederlassung in Bremen? Beide Niederlassungen sind gleich groß und verwalten, um wenige hundert abweichend, gleich viele Menschen, denen ansonsten ja eine sehr weite, kundenunfreundliche Reise zugemutet würde. Wird sich der Senat auch für den Verbleib der Dienststelle der See-Berufsgenossenschaft in Bremen einsetzen?
Herr Abgeordneter, Sie wissen aus der Vergangenheit, dass wir sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven für den Erhalt von Arbeitsplätzen gerade in diesen Bereichen eintreten. Das hat uns ja auch gegenüber der LVA zu diesem Einsatz gebracht, dass auch die Landesversicherungsanstalt Oldenburg/Bremen mehr Arbeitsplätze hier vorhält. Das gilt selbstverständlich auch für die See-Berufsgenossenschaft.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Kriminalität unter Jugendlichen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wie beurteilt der Senat den im Juni öffentlich berichteten Sachverhalt, dass ein siebzehnjähriger Bandenboss monatelang Jugendliche in Angst und Schrecken halten und ungehindert Straftaten begehen konnte?
Warum wurde der Tatverdächtige erst nach Monaten inhaftiert, obwohl die Taten sich häuften, und warum bedarf es erst der Initiative von Eltern durch Unterschriften und der Berichterstattung in Medien, bevor seitens der Justiz eine sichtbare Reaktion eintritt?
Warum wurde gegen den mutmaßlichen Straftäter kein beschleunigtes Verfahren angestrengt, und wie beurteilt der Senat die pauschalierende öffentlich vertretene Meinung eines Jugendrichters, dass „Angst vor Rache durch Täter“ in diesem Zusammenhang unbegründet sei und Zeugen davor keine Angst haben müssten?