Vielen Dank, Herr Kollege Klein, für die Berichterstattung. – Der erste Redner ist Herr Kollege Gerling für die CDU-Fraktion. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben schon wiederholt über das neue Jugendstrafvollzugsgesetz debattiert.
Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung in erster und zweiter Lesung debattiert, sowohl im Plenum als auch im Rechtsausschuss, gemeinsam mit dem Unterausschuss Justizvollzug.Wir wollen als CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf der Landesregierung unsere Zustimmung geben. Es ist ein gutes Gesetz. Es wird von den Fachleuten befürwortet. Im Mittelpunkt steht der geschlossene Vollzug. Den wollen wir beibehalten.
Ich fordere das Haus aufgrund der fortgeschrittenen Stunde auf, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben. Ich werde meine Rede zu Protokoll geben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem wunderbaren Gesetz.
Vielen Dank, Herr Kollege Gerling. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren, gleich vorab: Ich möchte Sie bitten, trotz der fortgeschrittenen Stunde hier im Saal mehr Ruhe zu bewahren oder die Gespräche draußen fortzuführen. – Herzlichen Dank.
Meine Fraktion hat bis zuletzt für einen sinnvollen Jugendstrafvollzug gekämpft. Wir haben noch zwischen der
zweiten und der dritten Lesung einen Änderungsantrag eingebracht,mit dem der Gesetzentwurf der Landesregierung, wie ich schon im Ausschuss gesagt habe, zwar nicht mehr vom Kopf auf die Füße gestellt werden kann, aber wenigstens in eine stabile Seitenlage geraten wäre. Aber das hat die Mehrheit leider verweigert.
Wir werfen Ihrem Konzept im Kern vor, dass es Resozialisierungschancen ungenutzt lässt. Sie schaffen mit Ihrem Konzept eine Scheinwelt. Das Leben im Vollzug ist etwas, was mit dem davor und dem danach nichts mehr zu tun hat. Es ist keine Kunst, im Vollzug die Gefangenen von Straftaten abzuhalten. Aber es geht darum, wie wir es erreichen können,dass sie künftig keine Straftaten mehr begehen. Das gilt namentlich für Ihre Blockade gegenüber dem offenen Vollzug. Ich habe vorhin schon gesagt: Sie setzen nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Sie verstoßen gegen einige Vorgaben der UN-Konvention, und Sie können deswegen nicht mit einer Zustimmung meiner Fraktion rechnen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen dafür zu bedanken, dass sie praktisch meinen gesamten Geburtstag gemeinsam mit mir verbracht haben.
Sie können sicher sein: Noch nie haben so viele Menschen mit mir den Geburtstag verbracht, von denen ich selbst so wenige eingeladen hatte.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. Da wir Ihre Gelüste jetzt kennen, können wir Ihnen vorschlagen, das im nächsten Jahr fortzuführen.
(Michael Boddenberg (CDU): Haben Sie heute Geburtstag? – Gegenruf der Abg. Nancy Faeser (SPD): Nein! – Michael Boddenberg (CDU): Machen Sie nicht so viel Wind, Frau Faeser!)
Herr Boddenberg, angesichts des Geburtstags von Herrn Dr. Jürgens und der Zusage, dass er uns einen ausgibt, wenn wir vor 12 Uhr fertig sind, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Hohes Präsidium! Bei diesem Thema ist schon alles gesagt, auch von mir.Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Hahn. – Das Wort für die Landesregierung hat Herr Justizminister Banzer.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, damit hat die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz stattgefunden.
Wer diesem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes – Drucks. 16/7944 zu Drucks. 16/7857 zu Drucks. 16/7065 –
Herr Dietz, entschuldigen Sie. – Meine Damen und Herren, auch wenn die Zeit nun wirklich schon etwas fortgeschritten ist, bitte ich doch, den Ausführungen der Rednerinnen und Redner zuzuhören. – Herzlichen Dank.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7915 in dritter Lesung anzunehmen.
Herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Hofmann für die SPD-Fraktion. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Kollegin Hofmann,vielen Dank.– Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Apel. Sie spricht für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Wir bitten um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der geänderten Form. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Apel, vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hammann. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz wird meine Rede sein, denn das Gesetz ist gar nicht fein. Wir sagen Nein, denn „avanti dilettanti“ darf nicht sein.
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Heiterkeit bei Abgeord- neten der CDU und der FDP)
Frau Kollegin Hammann, herzlichen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Heidel. Er spricht für die FDPFraktion.