Lieber Herr Kollege Irmer, diese Landesregierung zeichnet sich dadurch aus, dass sie gute Ideen selber erfindet, dass sie diese auch umsetzt und dass sie ein Gesamtkonzept für das Ehrenamt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Macht doch einmal das Fenster auf!)
Herr Kollege Dr. Herr, es folgt die Fortsetzung des gleichen Themas.Auch dies ist eine Idee und eine Maßnahme dieser Landesregierung. Die Initiative gibt es seit dem Schuljahr 2002/2003. Es ist das Ziel, den praxisbezogenen Musikunterricht in hessischen Schulen zu fördern und aufzuwerten. Dabei ist insgesamt eine sehr positive Entwicklung zu verzeichnen. Nachdem dieses Zertifikat in den letzten zwei Jahren bereits an 45 Schulen vergeben werden konnte, kommen in diesem Jahr weitere 10 hinzu, sodass nunmehr 55 „Schulen mit Schwerpunkt Musik“ existieren.
In den Schulen wird der Stellenwert der musikalischen Ausbildung durch das Prädikat „Schule mit Schwerpunkt Musik“ deutlich hervorgehoben. An diesen Schulen wird von den Klassen 5 bis 10 durchgängig Musikunterricht erteilt, und zwar in Summe mindestens zehn Wochenstunden. Im Gymnasium sind es zwölf Wochenstunden. In der gymnasialen Oberstufe sollte Musik als Leistungskurs angeboten werden.
In der Regel handelt es sich um Schulen, die eine langjährige Musiktradition sowie ein erweitertes Angebot im Musikunterricht aufweisen. Die Schulen müssen ausreichend eigene Instrumente oder Leihinstrumente vorweisen, damit sie Ausbildungsmöglichkeiten im Instrumentalunterricht gewährleisten können.„Schulen mit Schwerpunkt Musik“ erhalten in der Lehrerzuweisung eine halbe Stelle mehr.
Herr Kollege Dr. Herr, wie Sie wissen, arbeiten wir mit den zehn Schulen, die neu hinzugekommen sind, an der Ausweitung. Wir wollen das auch gern fortsetzen. Allerdings knüpfen wir dies auch an strenge Qualitätsmaßstäbe und an entsprechende konzeptionelle Vorarbeiten der Schulen. Das muss dazu führen, dass das, was man im Unterricht besichtigen kann, wenn man solche Schulen besucht, entsprechend ausgeprägt ist und für die Schülerinnen und Schüler einen echten Gewinn darstellt.Außerdem muss es zum Profil der Schule beitragen.
Wie gestaltet sich die weitere Vorgehensweise zur Einrichtung des Kompetenzzentrums für Bio-Rohstoffe in Hessen?
Herr Abg. Dietz, ab dem 1. März 2004 wurde ein Aufbaustab Kompetenzzentrum gebildet, der die Gründungs
phase des Vereins Kompetenzzentrum begleiten und unterstützen soll.Durch den Aufbaustab wurden und werden Detailkonzepte für die einzelnen Bereiche erstellt und die Möglichkeit der Beteiligung von Dritten geprüft.
Am 15. April 2004 fand die Gründungsversammlung des Vereins „Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe e. V.“ mit 21 Gründungsmitgliedern statt. Darüber hinaus wurde ein Vorstand, bestehend aus fünf von der Versammlung gewählten Vorstandsmitgliedern, vier vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz bestellten Vorstandsmitgliedern sowie je einem Vorstandmitglied des Hessischen Bauernverbands und des Hessischen Waldbesitzerverbands, gebildet. Der Verein wird in Kürze beim zuständigen Amtsgericht angemeldet werden.
Mitte Mai 2004 wird die erste Vorstandssitzung stattfinden. Anfang Juni 2004 soll dann die Eröffnung des Kompetenzzentrums erfolgen und die Arbeit aufgenommen werden.
Herr Minister, sind Sie angesichts der geringen Mittel und angesichts der geringen personellen Ausstattung, die das Kompetenzzentrum erhalten wird, wirklich der Meinung, dass dieser Bereich in Hessen damit gepuscht werden kann?
Herr Abg. Häusling, ich bin fest davon überzeugt, dass es in Hessen eine ausreichende Anzahl an Firmen und auch eine ausreichende Anzahl an Personen gibt,die ein großes Interesse daran haben, dass es mit den nachwachsenden Rohstoffen vorangeht.Es geht dabei z.B.nicht nur um die Biomasseverbrennung. Vielmehr überlegen wir auch, in den Bereich der Herstellung von Kunststoffen aus kompostierbarem Material hineinzugehen.
Die Entscheidung, das Kompetenzzentrum in Witzenhausen anzusiedeln, hatte z. B. auch den Grund, dass es im Umfeld von Witzenhausen eine ganze Menge Firmen gibt, die sich mit diesem Thema beschäftigen.Ich denke,dass es dort auch ausreichende wirtschaftliche Interessen gibt,die diesem Kompetenzzentrum zum Erfolg verhelfen wollen.
Herr Minister, trifft es zu, dass der Vorstand kurzfristig erweitert wurde, um Handlungsfähigkeit herzustellen? Ist es wiederum richtig, dass in diesem Vorstand der Vertre
Gerade eben wurde mir von meinem Staatssekretär gesagt, dass bei dieser Gründungsversammlung zwar über die Satzung diskutiert, aber der Vorstand nicht erweitert wurde.
Sie hatten nachgefragt, ob der Landrat des Odenwaldkreises für die Vertretung der Wissenschaft zuständig ist. Das ist richtig.Ich glaube,dass wir mit Herrn Schnur einen sehr kompetenten Mann gefunden haben. Er beschäftigt sich schon seit Jahren mit diesem Thema. Er hat auch gesagt, dass er eine sehr intensive Zusammenarbeit mit der Technischen Universität in Darmstadt pflegt.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das führt dann zur Wiedereinführung des Kartoffelvergasers!)
Stellt das Verbot des Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten nach ihrer Auffassung ein wirksames Mittel zum vorbeugenden Hochwasserschutz dar?
Herr Abg. Lenhart, das Verbot stellt nach Auffassung der Landesregierung kein wirksames Mittel zum vorbeugenden Hochwasserschutz dar. Ich habe es bereits mehrfach erklärt: Ein generelles Verbot des Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten ist sachlich nicht gerechtfertigt.
Das Hessische Wassergesetz sieht schon heute in Überschwemmungsgebieten ein Verbot der Umwandlung von Grünland in Ackerland vor. Darüber hinaus wird angestrebt, im Interesse des Wasserrückhalts und des Erosionsschutzes den Ackerbau im Einvernehmen mit den Landwirten in Überschwemmungsgebieten im zu reduzieren. Das wird unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als ausreichend angesehen und steht in Übereinstimmung mit den „Instrumenten und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien für einen zu
kunftsweisenden Hochwasserschutz“, die die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Auftrag der Umweltministerkonferenz erstellt hat und die von der Umweltministerkonferenz im November 2003 beschlossen wurden.
Herr Minister, ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass der Maisanbau in Poldern, also Überschwemmungsgebieten, während des Hochwasserereignisses des Jahres 2002 zum Tod von 10.000 Fischen geführt hat und dass das grundsätzliche Verbot des Anbaus den Eintrag von Schadstoffen bei Überflutungen verhindern soll?
Frau Abg. Hammann, es wurde nicht nach Maisanbau, sondern nach Ackerbau in Überschwemmungsgebieten gefragt. Wenn man sich das unter dem Gesichtspunkt der Erosion anschaut,dann kann man feststellen,dass z.B.der Kartoffelanbau oder der Maisanbau durchaus ein Problem ist. Das ist gar keine Frage. Auf der anderen Seite wissen wir genau, dass Felder, auf denen z. B. Kartoffeln oder Raps in Überschwemmungsgebieten angebaut werden, wesentlich mehr Wasser aufnehmen können, als Grünland in der Regel in der Lage ist.
Vor allen Dingen erkenne ich bei uns in Hessen ein Problem, sobald ich mir die Größenordnung anschaue.Wenn wir so verfahren würden, wie es der Bundesumweltminister vorsieht, dass nämlich Ackerflächen in allen Überschwemmungsgebieten, in denen ein Hochwasser alle 100 Jahre zu befürchten steht, entsprechend umzuwandeln sind, dann hieße das, dass bei uns in Hessen 30.000 ha Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden müssten. Das beträfe etwa 4,8 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Hessens. Ich bin gespannt, was mir jemand auf die Frage antworten würde, was wir mit dem Gras und Heu machen sollten, das auf diesen Flächen anfallen würde.
Herr Minister, die Unterstellung, der Maisanbau sei schuld am Tod von 10.000 Fischen,ist meines Erachtens so nicht haltbar. Denn auch andere Einflüsse haben seinerzeit – –