Ich sehe keine Verzögerung, sondern wir machen das sehr ordentlich und sehr sauber. Im Übrigen werden Sie, wenn Sie die Vorbereitungen sehen, feststellen, dass wir über Tausende von Gegenständen sprechen werden und dass das alles sehr ordentlich katalogisiert werden muss. Das war in den Einzelheiten bisher noch nicht der Fall.
Herr Minister, wird der soziale Wohnungsbau in das Schloss Einhalt finden, d. h. der Schlossherr ein Wohnrecht erhalten, und möglicherweise dann auch nur für die männlichen Erben?
Ich habe gegenüber Herrn von Hunnius dargestellt, dass wir sämtliche Facetten dieses Kaufvertrages zu gegebener Zeit dem Haushaltsausschuss vorstellen werden.
Herr Minister, wann sehen Sie sich in der Lage, meinen Brief aus dem Sommer, genauer genommen vom Juni letzten Jahres, zu diesem Thema zu beantworten?
(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Liegt das an der Platte oder am Plattenspieler?)
Wie beurteilt sie vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus das Vorhaben der Bundesregierung, das Verbandsklagerecht auszuweiten und ein völlig neues System von Gruppenklagen einzuführen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat unter dem Datum des 21. Februar 2005 den Entwurf eines Umweltrechtsbehelfsgesetzes vorgelegt. Er dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Die sieht unter anderem die Einführung einer Vereins- bzw.Verbandsklage, unter anderem bei Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen, vor. Danach soll nicht nur derjenige gegen umweltrelevante Vorhaben klagen können, der selbst in seinem Recht verletzt zu sein behauptet, sondern die gesamte betroffene Öffentlichkeit. Nach der Richtlinie soll ihr ein weiterer Zugang zu den Gerichten eröffnet werden, wenn sie ein ausreichendes Interesse an der Überprüfung des Vorhabens hat. Ein solches Interesse aber bestünde für alle europäischen Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen. Nach dieser Richtlinie könnte z. B. ein Vogelschutzverband in Schottland ohne weiteres gegen eine Müllentsorgungsanlage in Deutschland klagen. Dies hätte eine weitere Bürokratisierung und Verzögerung wichtiger Vorhaben zur Folge. Das ist in dieser Form eindeutig abzulehnen.
Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken,spricht sich die Hessische Landesregierung ausdrücklich dafür aus, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Beschränkung solcher Klagerechte auszuschöpfen. Nachdem es das Bundesjustizministerium ähnlich wie beim Antidiskriminierungsgesetz bis jetzt unterlassen hat, die juristischen Gestaltungsspielräume zum Bürokratieabbau in diesem Sinne zu nutzen, hat die Landesregierung die Bundesregierung auf entsprechende Möglichkeiten aufmerksam gemacht. Das Hessische Ministerium der Justiz hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf den Vorschlag unterbreitet, nur denjenigen Umweltschutzorganisationen ein Klagerecht einzuräumen, deren satzungsmäßige
Ziele einen konkreten Zusammenhang mit dem betreffenden Vorhaben aufweisen. Meine Damen und Herren, denn es ist schließlich nicht einzusehen, dass z. B. ein Verein zum Schutz des Kammmolchs in Portugal gegen den Bau einer Autobahn in Mittelhessen klagen können soll.
Herr Minister,wir sind tolle Beispiele von Ihnen gewohnt. Aber wie viele Vereine zum Schutz von Kammmolchen gibt es in Portugal?
Herr Abg. Al-Wazir, ich gehe zunächst einmal davon aus, dass Sie als prominenter Vertreter der GRÜNEN-Politiker in Hessen und in Deutschland wissen, wie viele solcher Organisationen in Portugal eine ähnliche Gesinnung wie Sie besitzen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein! Ich weiß es nicht, und ich erzähle so etwas auch nicht! Das ist der Unterschied!)
Welche Konsequenzen erwartet sie für Hessen, wenn nach Vorstellungen der EU-Kommission ländliche Gebiete nur noch bis zu einer Einwohnerdichte von 150 pro Quadratkilometer als Fördergebiet gelten?
Herr Abg. Wiegel, in dem Entwurf der EU-Strategie für die Entwicklung der ländlichen Räume 2007 bis 2013 vom 3. März 2005 erfolgt im Zusammenhang mit der vorgesehenen Beschreibung der derzeitigen Lage der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete ein Hinweis auf die Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für ländliche Gebiete, unter anderem weniger als 150 Einwohner pro Quadratkilometer, ohne allerdings eine konkrete Einwohnerzahl zu nennen. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die EU künftig beabsichtigt, entsprechende Kriterien für die Förderung vorzusehen. Im Rahmen der ersten politischen Diskussion zum Strategieentwurf haben die Mitgliedstaaten,
Deutschland unterstützt von anderen Ländern, vorsorglich klargemacht, dass eine eventuelle Abgrenzung von bestimmten Gebieten dem Ansatz einer horizontalen Förderung im Rahmen der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik widerspricht und eine Definition ländlicher Räume nicht dazu dient, nach Prioritäten eine daraus künftig möglicherweise resultierende Verteilung von Finanzmitteln auf der Gemeinschaftsebene festzulegen. Die weitere Behandlung in den EU-Gremien bleibt abzuwarten.
Herr Minister, würdigen Sie in diesem Zusammenhang den Einsatz des Ministeriums in Berlin unter Renate Künast, diese Förderrichtlinien so, wie sie sind, zu erhalten?
Herr Abg. Häusling, ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung und alle Länder in der Bundesrepublik einig sind, dass die Richtlinie in der Form, wie sie vorgelegt worden ist, nicht durchkommen darf. Es gibt wesentlich größere Probleme als z. B. die Einwohnerdichte. In Deutschland leben im Schnitt 230 Menschen pro Quadratkilometer.In Belgien sind es 320 Einwohner pro Quadratkilometer, in den Niederlanden sogar 380. An diesen Zahlen sehen Sie die Problematik der Förderung im ländlichen Raum.
Darüber hinaus ist die Frage noch nicht geklärt, wie ein solches Gebiet abzugrenzen ist. Ist es die Bundesrepublik Deutschland insgesamt, ist es ein Bundesland, ein Kreis oder eine Gemeinde? Darüber müssen noch Diskussionen geführt werden.
Herr Minister, gehen wir einmal davon aus, dass eine Einwohnerdichte von 150 pro Quadratkilometer zum Maßstab gemacht wird und eine Abgrenzung in Form von Kreisen erfolgt. Welche Landkreise würden in Hessen dann noch förderungsfähig bleiben?
Herr Abg. Bender, wir hatten diese Vorlage, mit der weitere Grenzen eingezogen werden sollen, erstmals am 3.
März 2005 auf dem Tisch. Wenn z. B. für die Ausweisung als benachteiligtes Gebiet zur Bedingung gemacht wird, dass dort nur bis zu 60 % des durchschnittlichen Ertrags an Getreide erzeugt wird,dann gibt es in Hessen keine benachteiligten Gebiete mehr, außer vielleicht in den Höhenlagen der Rhön und des Vogelsbergkreises.
Ich gehe davon aus, dass sich die Agrarminister auf ihrer nächsten Konferenz intensiv mit diesem Thema beschäftigen werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine einheitliche Haltung der Agrarminister der Länder und der Bundesregierung hinbekommen.
In welchem Umfang hat sie über die letzten Jahre hinweg und im Vergleich zu den Vorgängerregierungen schulische Ganztagsangebote ausgebaut?
Frau Kollegin Osterburg, Frau Kollegin Dörr, 1999 gab es lediglich 140 hessische Ganztagsangebote. Seit der Regierungsübernahme im Jahre 1999 hat die CDU-geführte Landesregierung die Anzahl der ganztägig arbeitenden Schulen bis zu diesem Schuljahr auf 287 angehoben – also mehr als verdoppelt – und dafür jährlich 33 Millionen € ausgegeben.
Ab dem Schuljahr 2005/2006 wird es weitere 49 Angebote und damit insgesamt 336 ganztägig arbeitende Schulen im Land Hessen geben, die im Rahmen des „Ganztagsprogramms nach Maß“ durch die Zuweisung zusätzlicher Lehrerstellen bzw. umgewandelter Stellen, also in Form von Finanzmitteln, gefördert werden können. Damit hätten wir 771 Lehrerstellen in einem Programm mit einem Finanzvolumen von etwa 36 Millionen €.
Darüber hinaus will ich darauf hinweisen, dass die 1.075 hessischen Grundstufen an Sonderschulen und Förderschulen mit Betreuungsangeboten die KMK-Vorgaben für offene Ganztagsschulen erfüllen, nämlich Unterricht und Betreuung an mindestens drei Tagen für mindestens sieben Zeitstunden anzubieten.