In welcher Form fand die Assistenz des Senats oder der Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bei all diesen Maßnahmen statt?
Wie es in diesem Falle im einzelnen war, kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber ich will versuchen, das Verfahren zu erklären. Wir haben zum Beispiel bei Tiefbaumaßnahmen die Regelung, daß, wenn bei Bundesstraßenbauten der Bund zum Beispiel die Auffassung hat, daß eine Bundesstraße ergänzt oder neu gebaut werden muß – das passiert ja hin und wieder mal –, sich der Bund dann an die Baubehörde wendet. Die Baubehörde geht dann mit dem Bund, in diesem Falle mit dem Verkehrsministerium, in ein erstes Abstimmungsgespräch. Dieses Abstimmungsgespräch führt dazu, daß man sich über die erste grobe Linienführung einig wird. Dann erteilt der Bund gegenüber der Baubehörde einen ersten Auftrag. Dieser Auftrag wird dergestalt angegangen, daß man Gutachter bemüht beziehungsweise andere Behörden einschaltet. Diese anderen Behörden geben ihre Stellungnahmen ab, dann gibt es ein erstes Zwischenergebnis, und dieses erste Zwischenergebnis wird in einem Papier verarbeitet. Dann geht es zurück zum Bund, und der Bund begutachtet, ob er das von der Auftragsverwaltung erarbeitete Ergebnis akzeptiert.Wenn dieses akzeptiert worden ist, erteilt der Bund den endgültigen Auftrag unter der Voraussetzung, daß er es in der Zwischenzeit entweder haushaltsrechtlich abgesichert hat beziehungsweise es schon in seinem Bundeshaushalt ist.
Herr Senator Wagner, Sie haben das sehr ausführlich dargelegt. Es hat mich jetzt neugierig gemacht, ob darunter auch zu verstehen ist, daß die Hamburger Behörden in eine Leistung eintreten, die nicht zwingend vom Bund refinanziert wird. Das heißt, entsteht da
Herr Senator Wagner, Ihren Ausführungen habe ich entnommen, daß es kein Klacks ist, solch eine Panzersperre zu entfernen.Ist es deshalb nicht auch in bundespolitischem Interesse, genau zu wissen, wo diese Dinger stehen, damit man das bei Planungen frühzeitig berücksichtigen kann?
Herr Senator Wagner, ich habe einiges von dem, was Sie gesagt haben, nicht verstanden, aber besonders verstehe ich nicht, wieso der Senat nicht auf die Frage, wieviel Kosten entstanden sind, antworten kann, wenn er gleichzeitig sagt, daß die Kosten vom Bund übernommen werden. Dann müssen Sie doch auch in der Lage sein zu sagen, wieviel Kosten für Hamburg erst einmal entstanden sind.
Wir sind zu vielen Dingen in der Lage. Aber normalerweise, wenn ich von der Behörde, die die Zusammenarbeit in militärischen Dingen in erster Linie bearbeitet, die Empfehlung bekomme, ich solle mich da sehr zurückhalten, dann tue ich das in der Regel.
Gibt es weitere Zusatzfragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall.Dann ist damit die Fragestunde beendet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 47 auf: Antrag der SPD-Fraktion: Frauen als Existenzgründerinnen, Drucksache 16/4282.
[Antrag der Fraktion der SPD: Förderung von Existenzgründung – Frauen als Existenzgründerinnen – Drucksache 16/4282 –]
[Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Förderung von Existenzgründung – Frauen als Existenzgründerinnen – Drucksache 16/4421 –]
Entschuldigen Sie bitte, Frau Abgeordnete, aber es ist zu unruhig hier im Hause. Ich bitte Sie um etwas mehr Aufmerksamkeit. Fahren Sie bitte fort.
Mit einer Selbständigenquote von 11,8 Prozent liegt Hamburg deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 10 Prozent. Ohne Landwirtschaft beträgt die Quote bundesweit sogar nur 8,9 Prozent. Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß trotz amerikanischen Jobwunders der Anteil der Selbständigen dort mit 7,2 Prozent – ohne Landwirtschaft – deutlich geringer ist als in Deutschland und den meisten anderen OECDStaaten.
Die Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen sind in Hamburg sehr weit entwickelt und gelten bundesweit als vorbildlich.Wenn wir jedoch weiterhin die Nase vorn haben wollen, müßten wir bestehende Ansätze weiterentwickeln. Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der GAL zur Existenzgründung und die im Auftrag des Senatsamtes für die Gleichstellung erstellte Studie über Frauen als Existenzgründerinnen liefern hierzu wertvolle Hinweise. Sie zeigen, daß insbesondere bei Frauen noch ein Potential vorhanden ist, das noch besser genutzt werden könnte. Frauen profitieren von den bestehenden Förderungsmöglichkeiten in Hamburg im Vergleich zu männlichen Existenzgründern deutlich weniger. Insbesondere bei der Inanspruchnahme des Beratungsangebotes und beim Zugang zum Kapitalmarkt kommen Frauen zu kurz. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern.Der Frauenanteil an den Selbständigen in Hamburg beträgt mit gut 30 Prozent zwar etwas mehr als der Bundesdurchschnitt von gut 27 Prozent, dennoch liegt hier noch ein großes Potential brach. Besonders gering ist der Frauenanteil bei den innovativen anspruchsvollen Gründungsvorhaben.
Der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der GAL habe ich entnommen, daß beispielsweise von insgesamt 149 Gründungsinteressierten nur 40 Frauen durch das Gründungsangebot für Hochschulabsolventen „hep“ betreut worden sind.
Um einen Gründerjob im Rahmen des Busineß-Plan-Wettbewerbs hat sich bisher keine einzige Frau beworben. Sechs Gründerjobs wurden daher ausschließlich an Männer vergeben. Außerdem haben – mit zwei Ausnahmen – ausschließlich Männer Kapital aus dem Innovationsfonds Schleswig-Holstein und Hamburg erhalten. Die schon erwähnte Studie offenbart eine Reihe von Unterschieden im Gründungsverhalten von Frauen und Männern. Frauen gründen bevorzugt kleine Unternehmen. Sie starten mit weniger Kapital und mit niedrigerem Umsatz. Überdies beginnen sie häufiger mit Nebenerwerbsgründungen. Frauen wählen oft Branchen, wie Erziehung, Gesundheit und Einzelhandel, die derzeit von der öffentlichen Förderung ausgeschlossen sind. Frauen nutzen bei der Beschaffung von Fremdkapital bevorzugt informelle Wege. Die Distanz zu Banken hat zur Folge, daß Frauen weniger öffentliche Fördermittel erhalten als Männer.
Um Frauen den Sprung in die Selbständigkeit zu erleichtern, streben wir eine differenzierte und zielgruppenspezifische Weiterentwicklung der Hamburger Förderlandschaft an. Wie wollen wir das erreichen? Bei der Weiterentwick
lung unserer Existenzgründungsförderung können wir einiges aus den USA lernen. Dort hat sich eine gut funktionierende Methode entwickelt, kapitalschwachen Gründerinnen und Gründern unter die Arme zu greifen. In den USA wird bei der Gründung eines kleinen Unternehmens die Finanzierung von anderen Beratungs- und Förderungsinstituten gemanagt. Diese lokalen Strukturentwicklungsgesellschaften geben die Kredite aus, sie sichern die Kredite ab, sie beraten intensiv und helfen auch nach erfolgter Gründung. Der Vorteil dieser Kreditvergabetechnik ist, daß weniger bankübliche Sicherheiten, sondern die Geschäftsidee und insbesondere das Unternehmenskonzept im Vordergrund der Bewertung stehen.
Zunächst einige Vorschläge zur Kreditvergabe. Anders als in den USA führt der Weg bei uns in der Regel über die Hausbank, für die solche Kleinkredite meistens nicht attraktiv sind. Sie legen zudem sehr viel mehr Wert auf Sicherheit, und bei vielen Banken werden Gründungen unter 200 000 DM gar nicht erst akzeptiert. Dies ist uns auch noch einmal in Gesprächen mit Beratern in Banken bestätigt worden.
Viele Gründerinnen scheuen daher den Weg zur Bank. In Anlehnung an die US-Praxis können wir uns vorstellen, daß eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen sinnvoll ist, die es neben Banken auch anderen Institutionen ermöglicht, Kleinkredite zu vergeben. Zumindest sollte in einem ersten Schritt unterhalb einer gesetzlichen Änderung, die ja sehr viel schwieriger in der Durchsetzung ist, der Netzwerkgedanke aufgegriffen werden, wie er in den USA vorherrscht. Durch eine engere Kooperation von Banken und anderen Institutionen können Diskriminierung und Diskriminierungserwartungen auf beiden Seiten abgebaut und der Sprung von Frauen zu staatlichen Förderprogrammen erleichtert werden. Auch sollten Anreize geschaffen werden, die insbesondere Frauen mit weniger Eigenkapital die Möglichkeit eröffnen, ihren Finanzierungsbedarf durch eine nach Projektfortschritt gestaffelte Kreditvergabe zu decken. Ein gezielter Ausbau dieser Möglichkeit minimiert die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung.Zugleich verringert sie das Risiko für beide Seiten und stellt auf Dauer dennoch eine ausreichende Kapitalversorgung sicher.
In die gleiche Richtung zielen auch unsere Vorschläge zum Abbau von Hemmnissen bei Nebenerwerbsgründungen. Der Tatsache, daß Frauen bei Unternehmensgründungen bestimmte Branchen im Dienstleistungssektor bevorzugen, die bislang von der Förderung ausgeschlossen sind, wollen wir durch eine Änderung des Hamburger Existenzgründungsprogramms begegnen.Eine Öffnung dieses Programms für alle Branchen wäre hier hilfreich.
Nun zu dem Beratungsangebot. Für besonders lohnenswert halten wir die Erprobung eines eigenständigen Beratungsangebotes für Existenzgründerinnen, wie es die Vereinsbank mit ihrem Teamkonzept bereits zielgruppenspezifisch für Existenzgründer und Unternehmer betreibt, die einen Nachfolger suchen. Um Banken einen Anreiz zu bieten, auch bei Kleinstgründungen zu beraten, schlagen wir vor, hier die Beratungsleistung eigenständig zu honorieren. Interessierte Gründerinnen und Gründer können Beratungsgutscheine erhalten. Denkbar wäre auch – wie in der erwähnten Studie des Senatsamtes für die Gleichstellung vorgeschlagen – die Einführung eines Gütesiegels für besondere Qualität in der Gründungsberatung.
Um insbesondere die Existenzgründungen von Frauen in Zukunftsfeldern zu fördern, schlagen wir außerdem vor,
ein spezielles Beratungs- und Coachingangebot für Frauen im Rahmen des Hamburger Existenzgründerprogramms „hep“ zu erproben.
Ein letzter Vorschlag. Anderswo – beispielsweise in Dresden und St. Gallen – sind gute Erfahrungen mit Existenzgründerlehrstühlen gemacht worden.Wir möchten deshalb, daß der Senat sich in Gesprächen mit der Wirtschaft dafür einsetzt, daß ein durch private Sponsoren vollständig finanzierter Existenzgründerlehrstuhl an einer Hamburger Hochschule eingerichtet wird.
Meine Damen und Herren! Mit der Gründung der Hamburger Initiative für Existenzgründungen und Innovationen im Jahr 1993 hat der Senat neue Wege in der Wirtschaftsförderung beschritten. Hamburg hat auf diesem Gebiet bundesweit einen Spitzenplatz eingenommen. Der Erfolg dieses Programms wird zukünftig maßgeblich davon abhängen, inwieweit es gelingt, insbesondere die Chancen für Existenzgründerinnen zu verbessern und damit das weibliche Gründerpotential für den Standort Hamburg zu nutzen. Zudem werden auf diese Weise zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, denn die Existenzgründerinnen von heute sind die Arbeitgeberinnen von morgen. Mit unserem Antrag wollen wir hierzu gezielte Denkanstöße geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Es ist eindeutig, daß dieser Antrag aus der Feder von Sozialwissenschaftlern und Pädagogen stammt. Dafür bürgen bereits die Namen der ersten Antragsteller Christier und Brockmöller. Wirtschaftlicher Sachverstand, vor allen Dingen der von Existenzgründern, ist hier nur begrenzt eingeflossen. Zunächst, Herr Christier, wäre es im Sinne der Gleichstellung, sprachlich nicht mehr zwischen Existenzgründerinnen und Existenzgründern zu differenzieren. In der Praxis findet nämlich keine Differenzierung statt. Es zählt nur unternehmerisches Können, egal, ob Mann oder Frau. Als Vorsitzende des Verbandes deutscher Unternehmerinnen in Hamburg kann ich Ihnen sagen, daß ich weiß, wovon ich rede,