Kosmetika, Reibungsminderer, Make-up-Entferner, Natriumchlorid ist in Tafelsalz, Zitronensäure in Zitronensaft und Nahrungsmitteln, Guargummi ist ein Eindickmittel für Kosmetika, Backwaren, Eiscreme und Soßen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Wirtschaftsministerium nichts zur Menge der Frac-Flüssigkeit sagen kann, möchte ich insbesondere das Umweltministerium fragen, wie es sich erklärt, dass in Wasserschutzgebieten bei Söhlingen Quecksilber aufgetaucht ist und Quecksilber bei diesen Bohrungen entsteht, und ob es wenigstens weiß, was mit dem Quecksilber passiert, das dabei gefördert wird. Wird es abgetrennt, wird es wieder zurückgepumpt, wie wird das hinterlassen? Vielleicht weiß das Umweltministerium dies ja.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Quecksilber ist ein natürlich vorkommender Bestandteil, der bei der Förderung des Lagerstättenwassers zutage tritt. Es wird abgetrennt und fachgerecht entsorgt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der hiesigen Probleme, die nach Fracs mit Emissionen stattgefunden haben, aber vor allen Dingen vor dem Hintergrund der alarmierenden Nachrichten aus den USA über sehr starke Verseuchungen im Umfeld von Frac-Bohrungen, ob die Landesregierung zukünftig vor einer sol
chen beantragten Bohrung standardmäßig eine UVP vornehmen will, was in Niedersachsen durchaus als Standard umzusetzen wäre.
Herr Minister, ich frage Sie vor dem Hintergrund der in der Frage der Förderung von Erdgas in Niedersachsen sensibler gewordenen Öffentlichkeit einerseits und vor dem Hintergrund der heftigen Einstellungsaktivitäten beim LBEG seit Anfang dieses Jahres andererseits - insbesondere der Ausweisung einer Stelle im Öffentlichkeitsbereich und einer Stelle im Bereich der Datenbankanalyse -: Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass das klassische Bergrecht überholt ist und dringend einer Reform bedarf, die sich nicht einzig und allein auf PR-Maßnahmen in der Öffentlichkeit beschränkt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über eine Modernisierung des Bergrechts wird intensiv diskutiert. Mir ist ganz besonders wichtig, hier auf zwei Besonderheiten einzugehen. Ein Punkt ist die Frage der Öffentlichkeitsinformation, der Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier gibt es natürlich rechtlich vorgeschriebene Pflichten, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie einhalten muss und auch einhält, die aber nach meiner Einschätzung dem heute gewohnten Stan
dard nicht mehr entsprechen. Das heißt, auch ich erwarte eine andere Öffentlichkeitsinformation und einen anderen Umgang mit der Öffentlichkeit.
Aber auch hier gilt: Wenn etwas per Gesetz nicht verboten ist, kann man es trotzdem machen, auch wenn es nicht gefordert wird. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem LBEG eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsinformation vereinbart. Das ist nach meiner Meinung ein ganz wichtiger Schritt.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie können auch eine UVP vorschreiben! Da gibt es ein Abweichungsrecht für die Län- der!)
Natürlich kann man über eine Modernisierung nachdenken. Mir ist aber wichtig, dass wir jetzt schon so handeln, als wenn es heute schon der tatsächliche Standard wäre.
Auch über die Frage der UVP-Pflicht beispielsweise für eine hydraulische Bohrlochbehandlung wird tatsächlich immer wieder diskutiert. Darüber kann man nachdenken, aber dann stellt sich die Frage nach einer erweiterten rechtlichen Situation für den Bürger. Es gäbe dann zwar erweiterte Klagebefugnisse für Verbände, aber nicht für den betroffenen Bürger, weil er sie tatsächlich heute schon hat. Mit einer UVP werden die Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern intensiver, über die Anforderungen des Bergrechts hinaus, überprüft. Darüber sollte man noch einmal nachdenken. Wenn man das will, muss man berücksichtigen, dass die genannten Schutzgüter bei der planmäßigen Durchführung von Frac-Arbeiten überhaupt nicht betroffen sind, da die Frac-Flüssigkeiten mit diesen Schutzgütern nicht in Kontakt kommen.
Herr Präsident! Das macht das Landesamt, gegebenenfalls unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Broschüre „Ganztagsschulen in Niedersachsen“ des Kultusministeriums erhalten offene Ganztagsschulen eine Grundausstattung an Lehrerstunden. Als Berechnungsgrundlage für diese Grundausstattung ist die Zahl der Klassen in den Schuljahrgängen 3 und 4 bzw. 5 und 6 festgesetzt worden.
Für jede Klasse in diesen Schuljahrgängen erhält die Schule 2,5 Lehrerstunden zusätzlich als Ganztagszuschlag. Aus den zum 1. August 2010 errichteten Gesamtschulen, die als offene Ganztagsschulen genehmigt wurden, ist nun zu hören, dass für den kommenden 6. Schuljahrgang kein Ganztagszuschlag gewährt wird und dass damit auch in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann. Im Bereich der Ganztagsschulen ist unklar, wie das Versprechen der Landesregierung, alle Oberschulen als Ganztagsschulen zu führen, umgesetzt wird. Auch ist nach wie vor nicht geklärt, wie es mit den Vertragsproblemen im Ganztagsbetrieb weitergeht.
1. Trifft es zu, dass die im Schuljahr 2010/2011 als Ganztagsschulen neu errichteten Gesamtschulen im kommenden Schuljahr keinen weiteren Ganz
tagszuschlag erhalten? Wenn ja, wann können die genannten Schulen mit dem zweiten Teil der Grundausstattung rechnen?
2. Werden alle zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 startenden Oberschulen einen erlasskonformen Ganztagszuschlag erhalten, wenn sie als teilweise offene, teilgebundene Ganztagsschulen genehmigt worden sind?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung legt insbesondere seit dem Regierungswechsel einen besonderen Schwerpunkt auf den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen. In keinem anderen Bereich hat diese Landesregierung so stark investiert wie im Kultusressort und hier trotz angespannter Haushaltslage auch beim Ausbau von Ganztagsschulen.
Der Kerngedanke der Ganztagsschule ist es, Raum für mehr individuelle Förderung, für mehr Bildung und Erziehung zu gewinnen, um dadurch die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern. Deshalb ist es wichtig, den Ganztagsbetrieb auszubauen.
Allein zum Schuljahresbeginn 2011/2012 werden in Niedersachsen weitere rund 200 neue Ganztagsschulen genehmigt. Wir haben bereits 1 177 Ganztagsschulen. Damit arbeiten im nächsten Schuljahr ca. 1 370 Ganztagsschulen in Niedersachsen.
Seit 2003 werden damit 1 200 Ganztagsschulen genehmigt worden sein. Dies bedeutet eine Versechsfachung der Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen gegenüber dem Jahr 2003.