Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Kosmetika, Reibungsminderer, Make-up-Entferner, Natriumchlorid ist in Tafelsalz, Zitronensäure in Zitronensaft und Nahrungsmitteln, Guargummi ist ein Eindickmittel für Kosmetika, Backwaren, Eiscreme und Soßen.

Herr Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Wirtschaftsministerium nichts zur Menge der Frac-Flüssigkeit sagen kann, möchte ich insbesondere das Umweltministerium fragen, wie es sich erklärt, dass in Wasserschutzgebieten bei Söhlingen Quecksilber aufgetaucht ist und Quecksilber bei diesen Bohrungen entsteht, und ob es wenigstens weiß, was mit dem Quecksilber passiert, das dabei gefördert wird. Wird es abgetrennt, wird es wieder zurückgepumpt, wie wird das hinterlassen? Vielleicht weiß das Umweltministerium dies ja.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Bode antwortet. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Quecksilber ist ein natürlich vorkommender Bestandteil, der bei der Förderung des Lagerstättenwassers zutage tritt. Es wird abgetrennt und fachgerecht entsorgt.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Wie lan- det es aber dann im Wasserschutz- gebiet?)

Herr Kollege Hagenah stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die letzte Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der hiesigen Probleme, die nach Fracs mit Emissionen stattgefunden haben, aber vor allen Dingen vor dem Hintergrund der alarmierenden Nachrichten aus den USA über sehr starke Verseuchungen im Umfeld von Frac-Bohrungen, ob die Landesregierung zukünftig vor einer sol

chen beantragten Bohrung standardmäßig eine UVP vornehmen will, was in Niedersachsen durchaus als Standard umzusetzen wäre.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Bode, bitte!

Herr Hagenah, das ist leider nicht möglich, weil das bundesgesetzlich festgeschrieben ist.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie haben dagegen gestimmt, dass es geändert wird!)

Herr Kollege Borngräber von der SPD-Fraktion stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, ich frage Sie vor dem Hintergrund der in der Frage der Förderung von Erdgas in Niedersachsen sensibler gewordenen Öffentlichkeit einerseits und vor dem Hintergrund der heftigen Einstellungsaktivitäten beim LBEG seit Anfang dieses Jahres andererseits - insbesondere der Ausweisung einer Stelle im Öffentlichkeitsbereich und einer Stelle im Bereich der Datenbankanalyse -: Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass das klassische Bergrecht überholt ist und dringend einer Reform bedarf, die sich nicht einzig und allein auf PR-Maßnahmen in der Öffentlichkeit beschränkt?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister Bode!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über eine Modernisierung des Bergrechts wird intensiv diskutiert. Mir ist ganz besonders wichtig, hier auf zwei Besonderheiten einzugehen. Ein Punkt ist die Frage der Öffentlichkeitsinformation, der Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier gibt es natürlich rechtlich vorgeschriebene Pflichten, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie einhalten muss und auch einhält, die aber nach meiner Einschätzung dem heute gewohnten Stan

dard nicht mehr entsprechen. Das heißt, auch ich erwarte eine andere Öffentlichkeitsinformation und einen anderen Umgang mit der Öffentlichkeit.

Aber auch hier gilt: Wenn etwas per Gesetz nicht verboten ist, kann man es trotzdem machen, auch wenn es nicht gefordert wird. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem LBEG eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsinformation vereinbart. Das ist nach meiner Meinung ein ganz wichtiger Schritt.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie können auch eine UVP vorschreiben! Da gibt es ein Abweichungsrecht für die Län- der!)

Natürlich kann man über eine Modernisierung nachdenken. Mir ist aber wichtig, dass wir jetzt schon so handeln, als wenn es heute schon der tatsächliche Standard wäre.

Auch über die Frage der UVP-Pflicht beispielsweise für eine hydraulische Bohrlochbehandlung wird tatsächlich immer wieder diskutiert. Darüber kann man nachdenken, aber dann stellt sich die Frage nach einer erweiterten rechtlichen Situation für den Bürger. Es gäbe dann zwar erweiterte Klagebefugnisse für Verbände, aber nicht für den betroffenen Bürger, weil er sie tatsächlich heute schon hat. Mit einer UVP werden die Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern intensiver, über die Anforderungen des Bergrechts hinaus, überprüft. Darüber sollte man noch einmal nachdenken. Wenn man das will, muss man berücksichtigen, dass die genannten Schutzgüter bei der planmäßigen Durchführung von Frac-Arbeiten überhaupt nicht betroffen sind, da die Frac-Flüssigkeiten mit diesen Schutzgütern nicht in Kontakt kommen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das be- haupten Sie!)

Der Kollege Herzog von der Fraktion DIE LINKE stellt eine weitere Zusatzfrage.

Ich frage die Landesregierung: Wer überwacht und analysiert wann und wo Lagerstättenwasser, Frac

Flüssigkeiten und radioaktive Belastungen? Wie sind Aufsichtsbehörden involviert?

Herr Minister Bode, bitte!

Herr Präsident! Das macht das Landesamt, gegebenenfalls unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger.

Weitere Wünsche für Zusatzfragen zu Punkt 31 a liegen mir nicht vor.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 31 c:

Quo vadis, Ganztagsschule? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/3449

Dazu erteile ich der Kollegin Seeler von der SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Broschüre „Ganztagsschulen in Niedersachsen“ des Kultusministeriums erhalten offene Ganztagsschulen eine Grundausstattung an Lehrerstunden. Als Berechnungsgrundlage für diese Grundausstattung ist die Zahl der Klassen in den Schuljahrgängen 3 und 4 bzw. 5 und 6 festgesetzt worden.

Für jede Klasse in diesen Schuljahrgängen erhält die Schule 2,5 Lehrerstunden zusätzlich als Ganztagszuschlag. Aus den zum 1. August 2010 errichteten Gesamtschulen, die als offene Ganztagsschulen genehmigt wurden, ist nun zu hören, dass für den kommenden 6. Schuljahrgang kein Ganztagszuschlag gewährt wird und dass damit auch in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann. Im Bereich der Ganztagsschulen ist unklar, wie das Versprechen der Landesregierung, alle Oberschulen als Ganztagsschulen zu führen, umgesetzt wird. Auch ist nach wie vor nicht geklärt, wie es mit den Vertragsproblemen im Ganztagsbetrieb weitergeht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die im Schuljahr 2010/2011 als Ganztagsschulen neu errichteten Gesamtschulen im kommenden Schuljahr keinen weiteren Ganz

tagszuschlag erhalten? Wenn ja, wann können die genannten Schulen mit dem zweiten Teil der Grundausstattung rechnen?

2. Werden alle zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 startenden Oberschulen einen erlasskonformen Ganztagszuschlag erhalten, wenn sie als teilweise offene, teilgebundene Ganztagsschulen genehmigt worden sind?

3. Wie geht es quantitativ und qualitativ weiter mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen?

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Herr Minister Dr. Althusmann!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung legt insbesondere seit dem Regierungswechsel einen besonderen Schwerpunkt auf den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen. In keinem anderen Bereich hat diese Landesregierung so stark investiert wie im Kultusressort und hier trotz angespannter Haushaltslage auch beim Ausbau von Ganztagsschulen.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Der Kerngedanke der Ganztagsschule ist es, Raum für mehr individuelle Förderung, für mehr Bildung und Erziehung zu gewinnen, um dadurch die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern. Deshalb ist es wichtig, den Ganztagsbetrieb auszubauen.

Allein zum Schuljahresbeginn 2011/2012 werden in Niedersachsen weitere rund 200 neue Ganztagsschulen genehmigt. Wir haben bereits 1 177 Ganztagsschulen. Damit arbeiten im nächsten Schuljahr ca. 1 370 Ganztagsschulen in Niedersachsen.

(Astrid Vockert [CDU]: Tolle Leistung!)

Das ist mehr als ein Drittel aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Seit 2003 werden damit 1 200 Ganztagsschulen genehmigt worden sein. Dies bedeutet eine Versechsfachung der Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen gegenüber dem Jahr 2003.