Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, mögliche Einnahmeausfälle durch eine Einkommensteuerreform, durch Veränderungen bei anderen Steuerarten zu kompensieren und wenn ja, wo und welche?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, diese Möglichkeit ist immer und bei allen Steuerarten gegeben.
Die Indifferenz der Regierung in der Frage der Steuersenkungen überrascht ein wenig. Jenseits der Frage, ob Sie diesen Steuersenkungsplänen zustimmen oder nicht: Wie bewerten Sie oder die Landesregierung insgesamt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, bei zukünftigen Fragen über Steuersenkungen den Kommunen zumindest so etwas wie ein Konsultationsprinzip einzuräumen, damit weitere Steuersenkungen - in welchen Bereichen oder bei welchen Steuerarten auch immer - zukünftig nicht vollkommen über die
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung steht in ständigen Kontakten zu den kommunalen Spitzenverbänden, sodass der Vorwurf, über deren Köpfe hinweg würde etwas entschieden, abwegig ist. Ansonsten ist Steuerrecht Bundesrecht. Da sind die Spitzenverbände auf Bundesebene gefragt.
Herr Präsident! Herr Minister, Sie bzw. Ihre Fraktion haben einen Vorschlag zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung zur Verankerung der Schuldenbremse vorgelegt, der eine deutliche Ausweitung der Nettoneuverschuldung zumindest in den nächsten Jahren vorsieht. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Sehen Sie im niedersächsischen Landeshaushalt in den nächsten ein oder zwei Jahren Luft für Steuersenkungen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kommt darauf an, ob der Landtag den gestern vorgeschlagenen Verfassungsänderungsentwurf beschließt oder nicht.
(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das hat mit Steuer- senkungen nichts zu tun! - Weitere Zurufe von der LINKEN)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möllring, wenn diese Verfassungsänderung beschlossen wird, haben wir doch nicht mehr Geld. Deshalb verstehe ich Ihre Antwort überhaupt nicht.
(Beifall bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Der Minister kann nichts dafür, dass Sie das nicht verstehen!)
In der Beantwortung der ersten Frage haben Sie gesagt, Steuerentlastungen, die als Denkmodelle in der Diskussion sind, stehen bei Ihnen unter Finanzierungsvorbehalt. Das waren Ihre Worte, die ich mir mitgeschrieben habe. Darf ich das vor dem Hintergrund der absehbaren Haushaltslage des Landes und vor dem Hintergrund Ihrer ehrgeizigen Zielsetzung, ab 2017 keine neuen Schulden mehr zu machen, so interpretieren, dass Steuersenkungsplänen eine Absage erteilt wurde?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann man so nicht interpretieren. Ich habe wörtlich gesagt - insofern haben Sie richtig mitgeschrieben -: Vor dem Hintergrund der Konsolidierungserfordernisse für die öffentlichen Haushalte stehen Steuerentlastungen jedenfalls unter Finanzierungsvorbehalt.
Zu Frage 2 habe ich gesagt: Soweit auf Bundesebene gesetzliche Neuregelungen mit Steuerentlastungen in Milliardenhöhe zur Diskussion gestellt werden, wird sich die Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich gegebenen Einflussmöglichkeiten intensiv einbringen und eine detaillierte Prüfung jeder einzelnen Maßnahme vornehmen, ob sie vor dem Hintergrund des Konsolidierungsziels tragbar ist. Deshalb kann ich Ihre Frage erst nach Prüfung eines konkreten Vorschlags beantworten, der aber noch nicht auf dem Tisch liegt.
Hintergrund erstens der Aussage von Minister Möllring über den Finanzierungsvorbehalt und zweitens seiner Aussage, es komme auch darauf an, wie die derzeitige Diskussion über eine Änderung der Verfassung in diesem Hause entschieden werde, ob sie Steuersenkungen für vertretbar hält, die über eine höhere Schuldenaufnahme in Niedersachsen mitfinanziert werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe noch nie Steuersenkungen zulasten von Neuverschuldung für vertretbar gehalten. Ich glaube, das tut keiner hier im Raum.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Möllring, wie bewertet die Landesregierung die Aussage des damaligen Oppositionspolitikers Hartmut Möllring im September 2002 im Niedersächsischen Landtag - ich zitiere:
„Ich glaube, es gibt kaum etwas Unbefriedigenderes... für die Menschen in den Finanzämtern als das Wissen darum, dass man für den Staat deutlich mehr an Steuern herausholen könnte, wenn man nur mit ein wenig mehr Zeitaufwand pro Fall etwas intensiver prüfen dürfte.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der damalige Oppositionspolitiker ein Jahr später Minister war, positiv.
(Zustimmung und Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Dann kann er ja mehr Steuerprüfer einstellen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das heute positiv bewertet wird, frage ich im Anschluss daran die Landesregierung, wie sich das mit der Tatsache verträgt, dass unter der Ägide des jetzigen Finanzministers, wie aus einer Kleinen Anfrage der Kollegin Geuter hervorgeht, in Niedersachsen ein Mitarbeiter im Finanzamt durchschnittlich nur noch 21 Minuten für die Bearbeitung einer Steuererklärung zur Verfügung hat, weil der Personalbestand in der niedersächsischen Steuerverwaltung 12 % unter der Personalbedarfsrechnung liegt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn diese Frage gar nicht mehr zum inneren Kern der Anfrage der Grünen gehört,
will ich sie gerne beantworten. Wir haben in den letzten Jahren dankenswerterweise - das ist nicht mein Verdienst - sehr viele Steuererklärungen elektronisch erhalten. Bei der Umsatzsteuer sind es fast 100 %. Im gewerblichen Bereich ist der Anteil auch sehr hoch. ELSTER - Sie wissen, das ist die elektronische Steuererklärung - wird inzwischen von einem Viertel genutzt. Das heißt, die Arbeitsbelastung, die früher darin bestand, dass man einen Papierbogen bekam, den man abschreiben musste,
- den man in den Computer übertragen musste - - - Computer haben Tastaturen, und wenn man darauf etwas tippt, nennt man das allgemein „schreiben“.
Und wenn man etwas nach Vorlage schreibt, dann nennt man das „abschreiben“. - Ich dachte, wir hätten nur im Architekturbereich unterschiedliche Meinungen, aber anscheinend trifft das auch auf den Bereich des Schreibens zu.
Bei einer elektronischen Übermittlung der Daten hat man natürlich mehr Zeit, die Steuererklärung nicht nur formell, sondern auch materiell intensiv zu prüfen. In dem Bereich gibt es einen großen Erfolg.
Fast alle Steuerbescheide werden auch rechtswirksam; die Finanzgerichte werden ausgesprochen selten angerufen. Das heißt, man kann die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Finanzämtern nicht hoch genug einschätzen. Wir sollten ihnen alle dankbar sein.