Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwei Fragen an die Landesregierung, die sich auf die Verkehrsunternehmen beziehen. Die GdP hat den Verkehrsunternehmen ja Sparpolitik zulasten der Sicherheit vorgeworfen. Ich hätte gerne gewusst, wie die Landesregierung diese Kritik bewertet.
Vor dem Hintergrund, Herr Minister, dass Sie gesagt haben, Sie führen bereits Gespräche beispielsweise mit der Üstra, also mit den Verkehrsunternehmen, hätte ich gerne gewusst: Wie sind die ersten Ergebnisse, und mit welchen Verkehrsunternehmen sprechen Sie außer der Üstra noch?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon darauf hingewiesen, dass man durch mehr Präsenz - zum einen im Bereich der Polizei und zum anderen bei den Sicherheitsdiensten - vor allen Dingen das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern kann. Das Ganze muss wirtschaftlich allerdings noch abbildbar sein. Dies
Insofern habe ich ein erstes Gespräch mit Vertretern der Üstra geführt. Heute Nachmittag werde ich ein weiteres Gespräch führen. Ich habe einen Brief an die Kommunen und die regionalen Verkehrsbetriebe verschickt, um in den Dialog einzusteigen.
Der erste Punkt ist der Bereich der Videoüberwachung. Dort haben wir ein Angebot gemacht; ich habe darauf hingewiesen.
Der dritte Punkt ist, Zivilcourage zu fördern. Dieser Punkt ist genauso wichtig. Wir können schließlich nicht in jeder Bahn und auf jedem Gleis Polizeibeamte oder Sicherheitspersonal vorhalten. Wir müssen vielmehr klarmachen: Wenn jemand in Gefahr ist, muss man den Mut haben aufzustehen, möglichst mit mehreren, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
Ich bin dabei, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen Initiativen zur Zivilcourage zu starten. Dabei ist es ganz wichtig, schon in den Schulen anzufangen. Der Ministerpräsident wird in Kürze alle gesellschaftlich relevanten Verbände, auch Religionsgemeinschaften und Sportvereine, an einen Tisch laden, um mit ihnen gemeinsam darüber zu sprechen, wie wir das Thema Zivilcourage weiter voranbringen können. Das Ganze wird am 15. März 2010 in einen „Tag für Zivilcourage“ münden.
Dies ist meiner Ansicht nach die richtige Antwort auf dieses schreckliche Ereignis. Wir dürfen uns nicht zurückziehen, sondern wir müssen jetzt auf die Bürger zugehen und das klare Signal setzen, dass innere Sicherheit auch etwas mit eigenem Engagement zu tun hat. Dies gilt es zu fördern. Daran hat die Landesregierung ein großes Interesse.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Minister Schünemann vorhin ausgeführt hat, es sei das politische Ziel der Landesregierung, die Zeitspanne zwischen Tat und Sanktionsbeginn möglichst kurz zu halten, und vor dem Hintergrund, dass man dieses politische Ziel natürlich nur dann erreichen kann, wenn man überhaupt erfasst, wie lange dieser Zeitraum ist und ob er sich verkürzt oder verlängert, frage ich die Landesregierung noch einmal: Wie lange ist in Niedersachsen in den letzten Jahren durchschnittlich der Zeitraum zwischen Tat und Sanktion im Bereich der Jugendkriminalität gewesen?
Herr Präsident! Herr Kollege, ich dachte, ich hätte es eben deutlich gemacht. Zum Zeitraum zwischen der Tat und der Anklageerhebung gibt es keine Statistik. Bei vielen Tausend Fällen müssen Sie in die Einzelauswertung gehen.
(Zustimmung bei der CDU - Wolfgang Jüttner [SPD]: Da muss es doch eine Statistik geben! Das kann nicht sein!)
Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass diese Anfrage der CDU-Fraktion den jugendlichen Straftäter ausdrücklich mit dem Beiwort „arbeitslos“ beschreibt und wir in der öffentlichen Debatte den Eindruck haben, als wenn alle Jugendlichen, die arbeitslos sind, per se Straftäter sind, frage ich die Landesregierung: Was tut sie im Land Niedersachsen, um die enorme Jugendarbeitslosigkeit abzubauen und den Jugendlichen eine Perspektive zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, Sie sollten eine neue Anfrage dazu stellen; denn ihre Frage hat nur indirekt etwas mit dem heutigen Thema zu tun. Wenn ich Ihnen jetzt alle Maßnahmen nennen würde, die wir ergriffen haben, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, dann würden wir sicherlich vom Thema abkommen.
Fest steht, dass wir in Niedersachsen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit erheblich besser geworden sind.
Gerade die Initiative, dass jeder Jugendliche in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit Industrie, Handwerk, Unternehmerverbänden und der Landesregierung einen Ausbildungsplatz bekommen sollte, ist eine Erfolgsgeschichte. Besser wäre es allerdings, wenn wir in diesem Zusammenhang auch noch die Gewerkschaften mit ins Boot bekommen würden. Es wäre gut gewesen, wenn sie ihre Unterschrift dazu geleistet hätten.
Das Wichtigste ist, dass wir gerade im Bereich der Schulen und insbesondere im Bereich der Hauptschulen alles daran setzen müssen, dass die Jugendlichen einen Schulabschluss bekommen. Wenn Sie sich die Statistik dazu anschauen, wird deutlich, dass wir dabei erheblich weiter nach vorne gekommen sind. Gerade im Bereich der Jugendlichen mit Migrationshintergrund haben wir jetzt z. B. eine neue Initiative zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestartet, in deren Rahmen wir eineinhalb Jahre vor dem Abschluss in die Hauptschulen gehen und den Jugendlichen Bildungsdeutsch anbieten; denn da haben wir - das muss ich einräumen - in der Vergangenheit durchaus Defizite gehabt. 20 % haben keinen Hauptschulabschluss bekommen.
Sie werden sehen, dass all diese Maßnahmen dazu führen, dass die Schüler auf jeden Fall einen Abschluss in Niedersachsen erreichen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass man einen Ausbildungsplatz bekommt.
Insgesamt sind wir in Niedersachsen also im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit und der Ausbildungsplätze erheblich weiter nach vorne gekom
men. Diese Anstrengungen werden wir weiter fortsetzen. Das muss man sich einmal vorstellen: In wirtschaftlich schwieriger Zeit hat das Handwerk noch einmal 1 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt.
Das ist ein ganz wichtiges Signal. Das zeigt, dass wir als Land Niedersachsen in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft dazu beitragen, dass die Jugendlichen in unserem Land eine Chance haben.
Meine Damen und Herren, die letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt Herr Briese.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Innenminister das politische Ziel geschildert hat, den Zeitraum von der Tat bis zur Sanktion zu verkürzen, der Justizminister aber gesagt hat, dieser Zeitraum sei unbekannt, weil er statistisch nicht erfasst werde, stelle ich noch einmal die Frage: Soll das zukünftig verändert werden? Soll das also statistisch erfasst werden, also von der polizeilichen Erstaufnahme der Tat bis zu Sanktionierung? Und vor allem: Wollen Sie diesen Zeitraum politisch verkürzen? Wie wollen Sie das anstellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das schnelle Jugendverfahren ist in Niedersachsen eine Erfolgsgeschichte. Das kann ich darstellen, weil ich das vor Ort in Holzminden als Modellprojekt selbst mit begleitet habe. Das bedeutet, dass Jugendsachbearbeiter bei der Polizei, Jugendstaatsanwalt und Richter gemeinsam versuchen, sofort eine Verurteilung herbeizuführen. Das ist innerhalb von zwei Wochen möglich. Das ist in Niedersachsen umgesetzt. Das ist übrigens eine Zielvereinbarung, die getroffen worden ist. Das ist exakt der richtige Weg.
Ein Problem ist - das müssen wir hier offen zugeben -: Der Rechtsanwalt des Täters muss hierbei mitspielen. Wenn das nicht funktioniert, kann es natürlich durchaus zu Verlängerungen kommen. Ist man aber der Auffassung, dass das der richtige Weg ist, so ist in Niedersachsen die eindeutige und klare Vereinbarung und Vorgabe, dass dieses Jugendverfahren in Niedersachsen flächendeckend umgesetzt werden kann. Besser kann man es nicht machen. Das ist genau die richtige Antwort; denn wenn man erst nach einem halben Jahr vielleicht zum Rasenmähen verurteilt wird, wird man sicherlich zu keiner Verbesserung kommen. Wenn die Verurteilung spätestens nach 14 Tagen vorliegt, dann ist das genau der richtige Weg, und das ist die Voraussetzung, die wir haben.
Meine Damen und Herren, Herr Minister, es war konkret nachgefragt worden, ob Sie zukünftig eine solche Statistik erstellen wollen. Darauf haben Sie jetzt nicht geantwortet.
(Zustimmung bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Wolf- gang Jüttner [SPD]: Das ist aber nor- mal!)
Herr Minister, ich möchte aus Ihrem Dreiklang von Prävention, Integration und Repression die Repression ansprechen: Sind seitens der Landesregierung irgendwelche Initiativen zur Verschärfung des Jugendstrafrechts geplant? Wenn ja, wann und welchen Inhalts?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Herzog, das Thema der Verschärfung des Jugendstrafrechts ist hier angestoßen worden. Das ist eine unverändert hochaktuelle Diskussion. Seit ein paar Jahren liegt ein Antrag mit der Überschrift „Verschärfung der Jugenddelinquenz“, beschlossen durch den Bundesrat, im Bundestag. Er wird
dort aber nicht behandelt, weil sich eine Seite damit außerordentlich schwer tut. Niedersachsen war einer der Antragssteller. Darin ging es um einige konkrete Maßnahmen, die wir gerne verfolgt wissen wollen.
Eine grundsätzliche Bemerkung dazu: In diesen Tagen wird immer wieder - auch von Justizpolitikern von Bayern bis Berlin - sehr stark thematisiert, man solle auf die 18- bis 21-Jährigen endlich das Erwachsenenstrafrecht anwenden. Das ist die Rechtslage, meine Damen und Herren. Da muss nichts geändert werden. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang den § 105 JGG näher bringen. Absatz 1 lautet: