Deshalb bin ich natürlich hinlänglich stolz auf diesen von Ihnen zitierten Staatssekretär, weil er dies so glänzend auf die Beine gestellt hat.
Dass er nun sagt, die GLLs könnten noch weiter gestärkt werden, halte ich für eine Position, die man sehr schnell sehr überzeugend finden kann. Jetzt gibt es aber noch einen Innenminister, und jetzt gibt es auch noch einen Umweltminister. Die sagen: Auch wir haben tolle Behörden.
- Wissen Sie, ich mache davon ja nicht so viel Aufhebens, aber wenn Sie mal fragen, räume ich das natürlich gerne ein: Selbstverständlich fühle ich mich dafür verantwortlich, dass alles gut läuft.
Also werden wir im Kabinett Ende Januar über genau diese Wünsche der einzelnen Ressorts sprechen. Minister, die bisher meinen, dass sie daran möglicherweise nicht so sehr zu beteiligen sind, werden noch sehr schnell merken, dass alle beteiligt sind. Das gesamte Kabinett wird Ihnen hier ein Konzept präsentieren, das ähnlich überzeugend sein wird wie die bisherigen Konzepte, die wir bisher präsentiert haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Kommunen und ihre Spitzenverbände sicherlich am besten wissen, was ihnen in der augenblicklichen Finanz- und Wirtschaftskrise schadet und was ihnen eventuell helfen könnte, vor dem Hintergrund, dass sie eine sehr eindeutige Position gegen Steuersenkungen eingenommen haben und vor dem Hintergrund, dass sich Minister Schünemann in seinen Beiträgen hier sehr stark als Fürsprecher der kommunalen Interessen hervorgetan hat, frage ich die Landesregierung, warum sie den Hebel, den sie hat, um diese Steuersenkungen zu verhindern, nicht nutzt und im Bundesrat dagegen stimmt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon dargestellt, dass wir aus dieser Krise nur herauskommen, wenn wir in Berlin die richtigen Beschlüsse fassen, um zu mehr Wachstum zu kommen. Das ist der entscheidende Punkt. Darüber gibt es eine Koalitionsvereinba
rung. Die Details werden zurzeit erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit der Veränderung des Steuerrechts.
Für mich als Kommunalminister ist wichtig, dass die kommunale Ebene in diese Überlegungen mit einbezogen wird. Zum einen geht es dabei darum, die kommunalen Steuereinnahmen zu verstetigen. Zum anderen ist aber auch wichtig, dass wir insgesamt zu einer Einnahmesituation kommen, die uns auch künftig noch in die Lage versetzt, unsere Aufgaben zu erledigen.
Insofern geht es für mich zunächst erst einmal darum, die Details zu kennen. Das ist für das Land wichtig, das ist für die Kommunen wichtig. Aber auch wenn wir uns über Einsparungen, Steuerentlastungen usw. unterhalten: Entscheidend ist, dass wir aus dieser Krise nur dann herauskommen werden, wenn es uns gelingt, wieder ein positives Wirtschaftswachstum zu erzeugen. Derzeit haben wir ein Wachstum von minus 4,5 %. Welche Auswirkungen das hat, erleben wir ja gerade.
Insofern steht das Wirtschaftswachstum aus meiner Sicht ganz oben an. Das ist die entscheidende Antwort auf die Krise, und diesbezüglich habe ich großes Vertrauen in die neue Bundesregierung.
Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Schünemann, Sie haben in Ihren Antworten ausgeführt, wie wichtig Ihnen die Entschuldungshilfe für besonders betroffene Kommunen ist, und Sie haben auch noch einmal auf den Entschuldungsfonds hingewiesen, der ein Volumen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro haben wird. Vor dem Hintergrund, dass ein Drittel dieser Summe allein in den Landkreis Cuxhaven gehen müsste, frage ich Sie, ob dieser Fonds ausreichen wird, um die tatsächlich betroffenen Kommunen im Land Niedersachsen wirklich zu stärken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Minister, zunächst möchte ich mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie den Harz wiederholt als schlechtes Beispiel angeführt haben. Ich komme aus dem Harz und finde es nicht sehr schön, dass Sie hier immer wieder den Harz genannt haben. Sicherlich gibt es auch anderswo schlechte Beispiele.
Es gibt übrigens auch gute Beispiele aus dem Harz. Es wäre schön, wenn auch die einmal genannt würden.
Nun zu meiner Frage. Sie haben gesagt, Sie wollten fusionswilligen Gemeinden mit dem Entschuldungsfonds helfen. Nun haben Sie das alles auf freiwillige Basis gestellt. Trotzdem gibt es dabei etliche Hürden, und zwar insbesondere dann, wenn es um kreisübergreifende Fusionen geht. Eine Hürde ist z. B., dass alle Gebietskörperschaften zustimmen, d. h. auch die Landkreise. Ich kann mir nun aber nicht vorstellen, dass beide Landkreise zustimmen, wenn ein Landkreis Gebiete abgeben muss. Also, diese Hürde halte ich schon für ziemlich hoch.
Und was ist eigentlich mit einer fusionswilligen Gemeinde, die keine Fusionspartner findet? Sie bleibt ja trotzdem fusionswillig. Wird auch dieser Gemeinde geholfen?
in der ich sogar schon häufiger Urlaub gemacht habe. Allerdings muss sich der Harz, was den Tourismus angeht, durchaus noch anstrengen; denn er befindet sich im Wettbewerb mit anderen Regionen. Ich bin froh, dass das Wirtschaftsministerium die Anstrengungen in diesem Bereich unterstützt.
Gerade der Harz wurde in der Vergangenheit von der alten Landesregierung mit zusätzlichen Bedarfszuweisungen bedacht. Das habe ich den Harzgemeinden durchaus gegönnt. Das Problem ist aber, dass sie nur wenige Jahre, nachdem sie diese Bedarfszuweisungen bekommen haben, schon wieder höher verschuldet waren als vor den Bedarfszuweisungen. Das ist Fakt. Dafür sind nicht die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Aber die Politik - vor allen Dingen die damalige Landesregierung - muss sich schon fragen lassen, ob das Geld, das sie damals zur Verfügung gestellt hat, richtig angelegt war oder ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, die Zahlung von Bedarfszuweisungen mit der Aufforderung zu verbinden, zu strukturellen Veränderungen zu kommen.
Wenn eine Kommune freiwillig fusionieren will, aber keinen Partner findet, gilt das, was in diesem Vertrag steht: Es kann nur zu einer Entschuldungshilfe kommen, wenn die Kommune nachweisen kann, dass sie mittelfristig - spätestens langfristig - einen ordentlichen Haushalt aufstellt. Dazu ist es notwendig, die Strukturen zu verändern. Anders geht es nicht.
Grundsätzlich ist es auch möglich - das habe ich schon beim letzten Mal dargestellt -, dass man landkreisübergreifend fusioniert. Es trifft zu, dass die Gebietskörperschaften dann zustimmen müssen. Aber letztendlich wird das Ganze vom Gesetzgeber zu beschließen sein. Aber wie gesagt: Der Zukunftsvertrag schließt kreisübergreifende Fusionen nicht aus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident eben die Position des Staatssekretärs konsolidiert hat, der, wie ich finde, völlig zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die Landkreise mit der Umsetzung
Erste Frage: Werden die GLLs künftig gegenüber den Landkreisen weisungsbefugt sein, wenn sie solche Entscheidungen durchsetzen sollen?
Zweite Frage: Gibt es objektive Kriterien, wann eine Kommune auskonsolidiert ist? Dieser Begriff ist heute vielfach gebraucht worden. Ich habe mir darunter noch nichts vorstellen können. Wann ist eine Kommune auskonsolidiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als auskonsolidiert gilt für die Kommunalaufsicht eine Gemeinde, wenn sämtliche Einsparmaßnahmen gegriffen haben und jede weitere Einsparmaßnahme dazu führen würde, dass sie ihre Pflichtaufgaben und einen gewissen Anteil von freiwilligen Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte.
Wenn dieser Zustand erreicht ist, wird es Bedarfszuweisungen geben - so wie es auch in der Vergangenheit Bedarfszuweisungen gegeben hat -, und zwar ohne dass man für jedes Jahr eine Zielvereinbarung abschließt; denn wenn man alle Einsparungen generiert hat, macht es keinen Sinn mehr, noch Zielvereinbarungen abzuschließen. Dann wird nur darauf geachtet, dass man nicht wieder mehr ausgibt, als man sich tatsächlich leisten kann.