Trägt auch das Beschäftigen von Verfassungsfeinden oder aber von Verfassungsfeinden nahestehenden Menschen in Fraktionen oder Parteifunktionen dazu bei, dass das bei der Beobachtung von Organisationen eine Rolle spielt?
Alle Zusammenhänge spielen eine Rolle. Alles, was öffentlich auswertbar, zugänglich und lesbar ist, was öffentlich zur Kenntnis genommen werden kann, also auch auf den Fluren des Landtags, in der Gaststätte oder sonst wo, trägt dazu bei, Erkenntnisse und Fakten zu sammeln. Wenn wir also darüber Dinge erfahren, was ja - das will ich einfach mal so behaupten - nicht besonders schwer ist, dann spielt das selbstverständlich eine Rolle für den Gesamtkontext und wird auch in Zukunft eine Rolle spielen. Zum Stichwort der Personenidentitäten habe ich hinlänglich ausgeführt.
Danke. - Da keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vorliegen, verlassen wir diese Dringliche Anfrage und kommen zu
d) Verstärktes Auftreten des Eichenprozessionsspinners im Land Niedersachsen - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 18/1578
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die freudige Aufgabe, die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Thema „Verstärktes Auftreten des Eichenprozessionsspinners im Land Niedersachsen“ hier vorzustellen.
Blattfressende Raupen sind integraler Bestandteil des Ökosystems Eichenwald. In ganz Niedersachsen sind die Leitarten des zyklischen Fraßgeschehens die Frostspannerarten, lokal auch Eichenwickler. Mit dem Eichenprozessionsspinner - abgekürzt: EPS - ist in der letzten Dekade eine neue Art hinzugetreten, welche teilweise zu einer neuen Leitart mit dominantem Charakter in Eichenwäldern geworden ist. In den letzten Jahren wurden durch den wiederkehrenden starken Fraß des EPS die Eichenbestände im nordöstlichen Niedersachsen besonders stark betroffen.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung titelt am 5. Juni 2018 „Giftige Raupen auf Vormarsch - Warnung vor Prozessionsspinner“ sowie die AllerZeitung am 10. August 2018 „Eichenspinner auf dem Vormarsch: Fraßfläche um ein Drittel gewachsen“.
Die Regionen Gifhorn, Wolfsburg und LüchowDannenberg sind zunehmend vom Befall durch den Eichenprozessionsspinner betroffen. Hinzu kommt, dass sich die Bekämpfung des EPS durch Absaugen als ein sehr kostspieliges Verfahren erwiesen hat und dadurch nur bedingt zum Einsatz kommt.
Neben Niedersachsen ist auch das Land SachsenAnhalt, insbesondere die an Niedersachsen grenzende Region des Drömlings, von einer deutlichen Zunahme des EPS betroffen. Im Zuge der Bekämpfung des EPS nimmt das Land SachsenAnhalt eine Vorreiterrolle ein. Die Altmark Zeitung schreibt in ihrem Artikel „Spinner: Seehausen als Blaupause“ vom 27. Juni 2018, dass aufgrund der Gesundheitsbedrohung der Menschen das Landesgesundheitsministerium die Koordination der Bekämpfung des EPS übernommen habe. Kommunen sollen von einem breiten Maßnahmenpaket profitieren. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den Kosten für das Absaugen befallener Bäume.
1. Was wird gegen den Eichenprozessionsspinnerbefall in den Niedersächsischen Landesforsten unternommen?
2. Wie werden die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung, welche durch das vermehrte Auftreten des EPS entstehen bzw. entstehen können, bewertet?
3. Wie viele und welche Gesundheitsbeeinträchtigungen in der Bevölkerung sind in diesem Jahr auf den Eichenprozessionsspinner zurückzuführen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Eichenprozessionsspinner, eine eher mediterrane Insektenart, ist auch in Niedersachen keine neue Art. Im Gegenteil. Er war in geringen Zahlen immer vorhanden und wurde sogar als Rote-ListeArt geführt. Seine aktuelle Massenvermehrung steht mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem engen Zusammenhang mit der Klimaerwärmung.
Der EPS, also der Eichenprozessionsspinner, schädigt den Wald und die Bevölkerung auf zweierlei Weise.
Einerseits können Raupen des EPS bei Massenvermehrung, besonders wenn diese in mehreren Jahren hintereinander auftritt, Eichenbestände durch Kahlfraß so schwer schädigen, dass die Waldbestände in ihrer Existenz bedroht sind. Auf Deutsch: Wir sehen ein wirklich flächiges Absterben.
Im Rahmen des Pflanzenschutzrechts ist als Ultima Ratio eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln möglich, um befallene Waldbestände vor dem Absterben zu retten. Die genauste, also auch hinsichtlich der Abdriftgefahr von Pflanzenschutzmitteln beste und gleichzeitig preisgünstigste Ausbringform ist dabei die Hubschrauberausbringung.
Andererseits hat der EPS bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht. Eine Bekämpfung der Raupen im Wald ausschließlich als Hygienemaßnahme wäre nach Pflanzenschutzrecht nicht möglich. In diesem Fall ist eine Bekämpfung im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr und des Gesundheitsschutzes durch die zuständigen Gebietskörperschaften zu veranlassen. Bekämpfungsmaßnahmen zum Ge
sundheitsschutz im Wald, in Siedlungsnähe, in Eichenalleen und an Einzelbäumen inner- und außerhalb vor Ortschaften sind nur auf Basis des Biozidrechts möglich.
Es reicht aber nicht aus, die Raupen abzutöten; denn auch tote Raupen behalten ihre gefährlichen Härchen. Selbst die alten Raupenhäute in den Nestern bleiben weiterhin gefährlich. In Bereichen mit Publikumsverkehr müssen daher auch alle Nester restlos entfernt und vernichtet werden; denn die Härchen bleiben dort über mehrere Jahre wirksam.
Der Landkreis Gifhorn hat sich aufgrund der Problematik an mich gewandt. Ich habe mir die Situation vor Ort im Sommer angesehen und mich sowohl über die Situation der betroffenen Menschen als auch über die des Waldes dort informiert. Deswegen haben wir im Nachhinein entschieden, die betroffenen Ressorts - also das Sozialministerium, das Innenministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium - an einem von mir initiierten Runden Tisch zusammenzufinden, und haben in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Umfrage zur Befallsituation und zu Bekämpfungsnotwendigkeiten bei allen niedersächsischen Gebietskörperschaften auf den Weg gebracht. Die Ergebnisse dieser Umfrage im Verein mit den Befallskartierungen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt und der niedersächsischen Landesstraßenbauverwaltung werden die Grundlage für künftige Entscheidungen und Planungen bilden.
Zu Frage 1: Als Forstschädling wurde der EPS in Niedersachsen gezielt nur in den Jahren 2010, 2011 und 2013 durch Befliegungen mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft. Damaliger Schwerpunkt war der elbnahe Privatwald im Raum Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg. In den Niedersächsischen Landesforsten war bis zum letzten Jahr eine Bekämpfung mit dem Ziel EPS nicht erforderlich.
Im Landeswald hat sich der Eichenprozessionsspinner erstmals 2018 im Landkreis Gifhorn bestandsgefährdend vermehrt. Im Niedersächsischen Forstamt Wolfenbüttel hat sich die von Kahlfraß durch den EPS bedrohte Waldfläche im Raum Rühen und Giebel innerhalb eines Jahres von 30 ha auf aktuell 125 ha gut vervierfacht. Ein erneuter Kahlfraß im kommenden Jahr soll nach
Möglichkeit verhindert werden, um den Fortbestand der betroffenen Eichenbestände und damit auch den aller vom Eichenwald abhängigen Tierarten zu sichern. Die vorbereitenden Arbeiten für zielgenaue Ausbringung von geeigneten Insektiziden sind bereits angelaufen.
Zu Frage 2: Problematisch für den Menschen ist der Kontakt mit den Raupenhaaren des Eichenprozessionsspinners, die ein akutes gesundheitliches Risiko für den Menschen darstellen können. Die Gesundheitsgefahren reichen von der bloßen Belästigung durch einzelne Brennhaare bis hin zu schweren Augenreizungen, Atemwegserkrankungen oder der Auslösung eines allergischen Schocks. Die mit Widerhaken versehenen, hohlen Härchen der Raupen enthalten das Nesselgift. Bei Hautkontakt oder beim Einatmen können verschiedene Wirkungen, zum Teil auch heftige Allergiesymptome, ausgelöst werden. Hautkontakt mit den durch Luftbewegungen aufgewirbelten abgebrochenen Raupenhärchen oder die direkte Berührung der Raupen oder ihrer Nester, die weitaus verbreitetste Art der Schädigung, führen zur sogenannten Raupendermatitis, die mit lang anhaltendem heftigsten Juckreiz verbunden sein kann. Die spitzen Gifthaare dringen durch die Bewegung Haut gegen Haut und Kleidung gegen Haut passiv in die Haut ein und werden dank der Widerhaken bei jeder Bewegung, also auch beim Kratzen, tiefer hineingerieben. Bei betroffenen Personen hängen Empfindlichkeit und Reaktionsintensität auch von der Häufigkeit vorangegangener Kontakte zu den feinen Brennhaaren ab. Das Aufsuchen einer ärztlichen Beratung ist im Zweifelsfall anzuraten.
Zu Frage 3: Welche Gesundheitsbeeinträchtigungen im Allgemeinen bei einem Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner auftreten können, ist grundsätzlich bekannt. Wie in der Antwort auf Frage 2 dargestellt, reichen die möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen von der bloßen Belästigung durch einzelne Brennhaare bis hin zu schweren Augenreizungen und dem eben erwähnten allergischen Schock.
Zu der Frage, welche der vorstellbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen in welcher Häufigkeit in diesem Jahr in der Bevölkerung durch Kontakt mit dem EPS aufgetreten sind, liegen der Landesregierung jedoch keine Erkenntnisse vor. Weder auf Bundes- noch auf Landesebene werden Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf einen Kontakt mit dem EPS zurückzuführen sind, zentral erfasst. Es besteht keine Meldepflicht und damit eben auch keine Grundlage.
Inwieweit Kommunen auf freiwilliger Basis eine systematische Erfassung betreiben, ist uns als Landesregierung nicht umfassend bekannt. Lediglich aus einem Landkreis ist bekannt geworden, dass die Ärztinnen und Ärzte gebeten wurden, dem Gesundheitsamt Meldung zu den klinischen Folgen eines Kontaktes mit dem Eichenprozessionsspinner zu erstatten. Aus einer solchen Erhebung auf freiwilliger Basis können allerdings keine verlässlichen Zahlen weder für den abfragenden Landkreis noch für das Land abgeleitet werden.
Verehrtes Präsidium! Meine Damen, meine Herren! Herr Umweltminister, ich habe nicht so ganz wahrgenommen, um welche Gelder es geht. Sie hatten damals vor Ort ganz klar gesagt, es sollten zunächst Taten folgen, das Finanzielle könne nachbereitet werden. Inwiefern sind Sie schon in Vorkasse gegangen, und wie viel wird angesetzt, um die betroffenen Kommunen letztlich zu entschädigen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kortlang, als ich mich vor Ort in Gifhorn informiert habe, ist relativ klar geworden, wie dramatisch die Situation dort ist. Ich hatte aus dem vorherigen Besuch im Landkreis Lüneburg die Information, wie man dort bisher vorgegangen ist. Für uns war klar - ich habe es vorhin beschrieben -, dass dafür alle Ressorts - ich habe es gesagt: das Sozialministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Innenministerium, das Wirtschaftsministeriums, an dieser Stelle vor allem für das Thema Verkehrssicherung, und natürlich auch das Umweltministerium - zusammenkommen müssen und wir mit allen Partnern darüber sprechen müssen, wie die Ausbreitung ist.
Insofern haben wir entschieden, dass wir zunächst eine Befragung aller betroffenen Landkreise machen, um das gesamte Ausmaß zu kennen. Wir reden eben nicht nur vom Landkreis Gifhorn, sondern wir reden auch von ganz anderen Landkreisen wie der Grafschaft Bentheim, in der wir diese Ausbreitung genauso haben, oder von Städten.
Wir sind der Überzeugung, dass es schwer sein wird, wenn jeder einzelne Landkreis für sich handelt, weil wir davon ausgehen müssen, dass wir Hubschraubereinsätze haben, dass Befliegungen stattfinden müssen, dass Biozid- oder Pestizideinsatz notwendig ist und dass das koordiniert werden muss. Wenn wir dieses Gesamtbild haben, wird das Grundlage sein, wenn wir überlegen: Wie gehen wir vor? Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt könnte sozusagen den Rahmen der Organisation bilden.
Ich gehe davon aus - das muss das Ziel sein -, dass wir zur richtigen Zeit im nächsten Jahr, also im April/Mai, die Befliegung starten können, und in diesem Zusammenhang - das war ja der Kern der Frage - wird sich auch klären, wie die entsprechende Finanzierung aussieht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Lies, nicht nur der Landkreis Gifhorn, sondern auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg und dort insbesondere die Samtgemeinde Gartow haben die verschiedensten Ministerien angeschrieben und quasi einen Hilferuf abgesetzte, dass sie Unterstützung brauchen. a) Gab es inzwischen eine Antwort auf diesen Brief? b) Was stand darin?
Frau Staudte, wenn die Frage lautet: „Was stand in diesem Brief?“, können wir das als eine Frage werten. Sonst sind es die Fragen a und b.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staudte, ich habe gerade das Vorgehen beschrie