Frau Ministerin, ist nach Ihrer Auffassung das Handeln der Leiterin der Justizvollzugsanstalt am 24. und am 25. auf der Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Erlasslage korrekt gewesen, unabhängig von einem Korrekturbedarf, den Sie nun gesehen haben?
Sie haben leider nicht mehr die Möglichkeit, Frau Ostmeier, weil Sie Ihre drei Fragen ausgeschöpft haben. - Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Lehnert.
Frau Ministerin, Sie hatten eben auf die Nachfrage des Kollegen Dudda zu dem Vorfall 2012 gesagt, dass er aus Ihrer Sicht anders zu bewerten sei. Könnten Sie uns erläutern, warum?
Ich werde dem Innen- und Rechtsausschuss gern einen detaillierten Bericht darüber zur Verfügung stellen.
Gibt es weitere Wortmeldungen oder weitere Zwischenfragen zu diesem Komplex? - Das ist nicht der Fall. Ich rufe jetzt die Frage des Abgeordneten Volker Dornquast auf.
Das, was meine Frage betrifft, wurde schon kurz angesprochen. Es geht um die Meldung der Inspektorin, die an dem Tag dort Verantwortung hatte. Diese Meldung soll nicht auffindbar gewesen sein oder ist nicht mehr auffindbar. Was können Sie aus Kenntnis der Landesregierung dazu sagen?
Gibt es zu diesem Komplex weitere Zusatzfragen? Das ist nicht der Fall. Ich rufe jetzt die Frage des Abgeordneten Torge Schmidt auf.
Frau Ministerin, gibt es eine Anweisung der Lübecker Anstaltsleitung, wonach eine großzügige Regelung zum Aufschluss bei personeller Unterbesetzung umzusetzen ist?
Herr Abgeordneter Schmidt, diese Frage hat mit dem Vorfall am 24. Dezember 2014 nichts zu tun. Gleichwohl werde ich Ihnen eine Antwort geben. Die geäußerten Vorwürfe werden geprüft, und alle offenen Fragen - ich sagte es bereits - werden geklärt. Erst wenn dies abgeschlossen ist, werde ich
Herr Abgeordneter, ich wiederhole gern: Diese Frage hat mit dem Vorfall am 24. Dezember 2014 nichts zu tun.
Kollege Schmidt hat von einem Aufschluss gesprochen. An diesem Tag gab es ja keinen Aufschluss, sondern einen sogenannten Umschluss, was etwas anderes ist, da sich nicht alle frei bewegen konnten. Entschuldigung, Herr Präsident, das nur als Vorbemerkung. Wäre dieser Umschluss denn zulässig gewesen, wenn nur zwei Beamte auf der Station gewesen wären?
Er wäre zulässig gewesen. Vielen Dank, dass Sie dem Abgeordneten Schmidt auch noch den Unterschied zwischen Aufschluss und Umschluss erklärt haben.
Frau Ministerin, die Situation am 24. Dezember 2014, als ein Umschluss mit vier Gefangenen - Untersuchungsgefangenen und Häftlingen - stattfand, ist also in keiner Weise auf die Personalsituation zu dem konkreten Zeitpunkt zurückzuführen?
Herr Abgeordneter, dazu habe ich mich schon in meinem ersten Zwischenbericht geäußert. Das trifft zu.
Frau Ministerin, eine solche Situation, wie wir sie am 24. Dezember 2014 erfahren haben, entspricht also dem, was im Vollzug nicht nur zulässig, sondern gewollt und auch politisch gewünscht wird?
Frau Ministerin, ich möchte Ihnen nichts unterstellen, sondern ich möchte wissen, ob die Verfahrensweisen in der JVA Lübeck die politische Rückendeckung des Justizministeriums haben.
Herr Abgeordneter, ich habe gesagt, dass ich ein großes Interesse daran habe, alle im Raum stehenden Fragen und alle im Raum stehenden Vorwürfe genauestens zu prüfen - gerade um solche Unterstellungen zu verhindern -, und dass wir alle offenen Frage klären. Erst in dem Moment, in dem alles abgeschlossen ist, werde ich die Ergebnisse insgesamt bewerten und daraus gegebenenfalls Konsequenzen ziehen können.
Ich möchte auf die Ausgangsfrage von Herrn Torge Schmidt zurückkommen, in der er nach einer bestehenden Anweisung gefragt hat. Sie haben geantwortet, das gehöre nicht zur heutigen Fragestunde. Die Fragestunde heißt aber nicht „Geiselnahme am 24. Dezember“, sondern die Fragestunde heißt: „Informationen zur Situation in der Justizvollzugsanstalt Lübeck“. - Wir hatten schon Fragen zu dem, was im Vorfeld geschehen ist. Wir haben uns ganz bewusst nicht auf den 24. beschränkt, weil uns bewusst ist, dass wir in laufende Ermittlungsverfahren nicht eingreifen dürfen.
Also noch einmal meine Frage an Sie: Warum antworten Sie nicht auf die Frage, ob es grundsätzlich eine Anweisung gibt? Aus meiner Sicht gehört das zum Fragenkomplex der heutigen Fragestunde.
Frau Abgeordnete, ich wiederhole gern, dass ich alle offenen Fragen prüfe, dass ich dann bewerten kann, was vorgefallen ist und gegebenenfalls daraus auch Konsequenzen ziehen werde.
Das ist dann doch eine Antwort und nicht wie vorher die Aussage, dass Sie darauf nicht antworten können, weil es nicht zum Fragenkomplex gehört.
Ich habe mich darauf bezogen, dass es am 24. Dezember 2014 um Umschluss ging und nicht um Aufschluss.
Gibt es weitere Zusatzfragen zu diesem Komplex? Das ist nicht der Fall. Ich rufe jetzt die Frage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann auf.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Entspricht es der üblichen Praxis und ist es mit den einschlägigen Verordnungen oder Handlungsanweisungen des Vollzugs vereinbar, dass zugelassen oder gefordert wird, dass sich ein einzelner JVA-Mitarbeiter ohne Absicherung durch einen Kollegen in eine Zelle mit vier Häftlingen begeben kann?
Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen stellte sich dem Bediensteten die Situation als medizinischer Notfall dar. Für einen solchen Fall gibt es keine Handlungsanweisung. Die Vollzugsbediensteten haben den Gefangenen aber Hilfe zu leisten, wenn sie Hilfe benötigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine sogenannte Garantenstellung für die Gefangenen.