Ich kann auch zum dritten Mal wiederholen, dass dies alles jetzt von der Staatsanwaltschaft geprüft wird.
(Beifall SSW und vereinzelt SPD - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Bei schlechten Fragen kann man nicht helfen!)
Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass es sich bei dem Bericht im Innen- und Rechtsausschuss, der eben von dem Fragesteller vor mir erwähnt wurde, um einen Zwischenbericht gehandelt hat?
Frau Ministerin, ich frage Sie noch einmal - ich denke nicht, dass das Gegenstand der Ermittlungen ist -: In welcher Position war die Mitarbeiterin, die die Beteiligten an diesem Vorfall untersucht hat?
Frau Ministerin, würden Sie aus heutiger Sicht einräumen, dass Sie mit der Feststellung in Ihrem Zwischenbericht, dass auf dem Flur keine weiteren Spuren zu sichern gewesen seien, den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vorgegriffen haben?
Herr Abgeordneter, ich wiederhole die Antwort auf die Frage der Abgeordneten Lange: Das war ein erster Zwischenbericht.
Frau Ministerin, was hat Sie veranlasst, in dem Zwischenbericht Aussagen zu Untersuchungen zu tätigen, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind?
Herr Abgeordneter, ich habe mich nicht zu den konkreten Beweisführungen geäußert. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde in der Zuständigkeit der Anstaltsleitung lag.
Halten Sie es aus heutiger Sicht für sachgerecht, einen entsprechenden Zwischenbericht so abgegeben zu haben, wie Sie es getan haben?
Frau Ministerin, über welche medizinische Qualifikation verfügt die Mitarbeiterin, die die Untersuchung mit dem Ergebnis vorgenommen hat: Es liegt wohl kein Drogen- und kein Alkoholkonsum vor?
Das alles wird jetzt konkret von der Staatsanwaltschaft hinterfragt. Die Mitarbeiterin der Krankenabteilung hat eine Sanitätsausbildung.
Frau Ministerin, Sie haben eben auf die Frage des Kollegen Dr. Bernstein zu erkennen gegeben, dass Sie Ihre bisherigen Aussagen zur Sicherung der Spuren so nicht aufrechterhalten.
Gehe ich deshalb recht in der Annahme, dass Sie als Justizministerin auch eigene Ermittlungen in die Richtung vorgenommen haben, ob Spuren möglicherweise vorsätzlich oder fahrlässig verwischt wurden oder schlicht nicht mehr da sind?
Frau Ministerin, Sie haben jetzt mehrfach betont, dass es Ihnen sehr wichtig war, den Ausschuss rechtzeitig und umfänglich zu informieren. Warum machen Sie das hier im Plenarsaal vor der Öffentlichkeit nicht genauso?
dem Innen- und Rechtsausschuss meinen entsprechenden Fachbericht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe ich dem Innen- und Rechtsausschuss einen ersten und zweiten Zwischenbericht zur Verfügung gestellt, weil mir das Informationsinteresse des Ausschusses sehr wichtig ist.
Noch einmal: Ich verstehe ja, dass Sie den Fachausschuss informieren, aber jetzt sind wir hier im Plenarsaal vor der Öffentlichkeit. Glauben Sie nicht, dass wir genau das gleiche Recht haben, diese Informationen von Ihnen zu bekommen?
Die Berichte im Ausschuss waren Zwischenberichte, und richtig ist, dass die Ausschusssitzungen zu diesem Themenkomplex öffentlich waren.
Liebe Frau Ministerin, teilen Sie die Einschätzung, dass es logischerweise unmöglich ist, gleichzeitig zu viel und zu wenig auszusagen, und dass es jetzt hauptsächlich darauf ankommt, die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nicht zu behindern?
die weiterzugeben waren, an den Ausschuss und die Ausschussmitglieder weitergegeben und wissen, dass die Presselage und anonyme Briefe - auch Bekennerbriefe - zu anderen Gerüchten und Hinweisen geführt haben. Können Sie nachvollziehen, dass wir diese Fragen heute gerade aufgrund Ihrer Berichte im Ausschuss stellen?