Protokoll der Sitzung vom 19.06.2015

denten aus vier weiteren Bundesländern einen offenen Brief an die Bundesregierung verfasst. Welche dieser Möglichkeiten - öffentliche Kritik, Positionspapier, offener Brief - will die Landesregierung im Fall der Vorratsdatenspeicherung nutzen, um alles in ihrer Macht stehende gegen die Pläne zu unternehmen?

Herr Minister, ich stelle Ihnen anheim, diese Frage zu beantworten, weil diese Frage sehr weitgehend vom eigentlichen Fragekomplex abweicht.

Ich möchte noch einmal betonen: Im Gesetzgebungsverfahren und in den Fachkonferenzen werden wir dieses deutlich zum Ausdruck bringen. Da ist unsere Stimme zum Gesetz gefragt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Fragen zu diesem Komplex sehe ich nicht.

Ich rufe jetzt die Frage des Herrn Abgeordneten Daniel Günther auf:

Fragestunde Frage 7

Herr Minister, gibt es fachliche Bewertungen der Polizeiabteilung im Innenministerium, des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes zur Frage der Notwendigkeit oder Nützlichkeit von Speicherfristen für Verkehrsdaten. Wenn ja: Mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Werden solche fachlichen Bewertungen noch eingeholt?

Aus Sicht der von Ihnen genannten Organisationseinheiten ist das Instrument der Höchstspeicherfristenverpflichtung nützlich.

Gibt es eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Daniel Günther? - Bitte.

Herr Minister, wie ist eigentlich Ihre Auffassung zur Vorratsdatenspeicherung?

Meine Auffassung entspricht der Auffassung der Landesregierung. Ich bin Teil dieser Landesregierung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir sind noch beim Fragekomplex Nummer 7. Das Wort dazu hat jetzt der Herr Abgeordnete Uli König zu einer weiteren Frage.

Sehr geehrter Herr Minister! Gibt es Hinweise darauf, dass Straftäter zur Umgehung einer Vorratsdatenspeicherung Verschleierungsmethoden einsetzen, die eine Rückverfolgung selbst im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung nicht mehr möglich machen, dass eine Vorratsdatenspeicherung der Strafverfolgung also abträglich sein kann?

Auch hier, Herr Minister, verhält es sich so, dass ich Ihnen anheimstelle, diese Frage zu beantworten; denn sie hat mit dem Kern der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun.

Ich sage Ja zu Ihrer Frage.

(Uli König [PIRATEN]: Danke!)

Nun sehe ich eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer.

Herr Minister, teilen Sie die Einschätzung des MaxPlanck-Instituts für ausländisches und internationa

(Torge Schmidt)

les Strafrecht, dass sich auch nach der Beiziehung anderer Informationsquellen keine belastbaren Hinweise darauf ergeben, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären?

Auch hier, Herr Minister, der Hinweis, dass ich Ihnen die Beantwortung der Frage freistelle.

Ich würde mir wünschen, wenn wir entsprechend unserer Geschäftsordnung die weiteren Zusatzfragen tatsächlich an dem Inhalt der Ursprungsfrage orientieren und nicht in einen völlig anderen Bereich abgleiten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Aber, Herr Minister, selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, auch diese Frage zu beantworten, wenn Sie mögen.

Ich folge dem Hinweis des Herrn Präsidenten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Komplex sehe ich nicht.

Ich rufe dann die Frage der Frau Abgeordneten Petra Nicolaisen auf:

Fragestunde Frage 8

Herr Minister, sind der Landesregierung Ermittlungsverfahren bekannt, in denen Täter maßgeblich aufgrund der Abfrage von Verkehrsdaten ermittelt werden konnten? Und, wenn ja: Welche Sachverhalte waren überblickshaft Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren?

Solche Verfahren sind uns bekannt, ja. Das Landeskriminalamt hat im Innen- und Rechtsausschuss

derartige Fälle in nicht öffentlicher Sitzung am 26. März 2014 dargestellt.

Es gibt noch eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten. - Bitte.

Herr Minister, ist die Landesregierung der Auffassung, dass angesichts der genannten Beispiele ein Verzicht auf Mindestspeicherfristen tatsächlich vertretbar ist?

Für die Landesregierung gilt der Koalitionsvertrag.

Eine weitere Zusatzfrage zu diesem Fragekomplex möchte der Herr Abgeordnete Dudda stellen. - Bitte schön.

Ja, genau zu diesem Fragekomplex. Welche der hier genannten Ermittlungen sind auch ohne Geltung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung möglich gewesen?

Das vermag ich Ihnen hier nicht zu sagen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das eine Falldarstellung in nicht öffentlicher Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses gewesen ist. Das können wir gern in einer solchen Sitzung wiederholen.

Zu diesem Fragekomplex sehe ich nun keine weiteren Fragen mehr. Dann erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein zu einer weiteren Frage:

Fragestunde Frage 9

Herr Minister, teilt die Landesregierung die Auffassung, dass in der gegenwärtigen Rechtslage der Er

(Dr. Patrick Breyer)

folg von Ermittlungsverfahren, bei denen Verkehrsdaten für die Ermittlung von Bedeutung sein können, maßgeblich von der Wahl des Telekommunikationsanbieters und der konkreten Vertragsgestaltung des Verdächtigen abhängt? Und wie bewertet die Landesregierung diesen Zustand?

Ja, das ist uns bekannt. Auch in Kenntnis dieses Zustands gilt der Koalitionsvertrag.

Gibt es zu diesem Komplex weitere Zusatzfragen? Ja, eine hat der Herr Abgeordnete Uli König.

Herr Minister, teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Vorhandensein von Spuren bei Straftaten immer vom Zufall abhängt?

Das ist Zufall, ja.

Gibt es weitere Wortmeldungen hierzu? - Ja, eine von dem Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer. Bitte.

Herr Minister, der Kollege Herr Dr. Bernstein hat Fälle von mittels Telekommunikation begangener Straftaten angesprochen. Können Sie bestätigen, dass die Aufklärungsquote gerade im Bereich der Internetdelikte nach Einführung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung sogar zurückgegangen ist?