Protokoll der Sitzung vom 15.07.2005

Sie scheinen die Zahlen zu kennen. Wie können Sie dann behaupten, dass das, was ich gerade in Bezug auf das Spitzenniveau gesagt habe, nicht zutrifft?

Die Zahlen sind mir bekannt. Vielen Dank noch mal, dass Sie das praktisch untersetzt haben. Die Zahlen sind mir bekannt. Ich muss aber sagen, dass wir uns nicht über die Auswahl dieser Fakten unterhalten, über die konkrete Auseinandersetzung damit, wie sie zustande gekommen sind, welche Schulen beispielsweise in Bayern überhaupt – oder auch in welchem Verhältnis in Sachsen – einbezogen worden sind, beispielsweise teilweise nur Gymnasien, dass wir uns nicht über die Frage der sozialen Zusammengehörigkeit unterhalten, dass wir uns auch gar nicht darüber unterhalten, was „Pisa“ insgesamt repräsentiert. Das können wir in der kritischen Auseinandersetzung tun, wenn wir die gesamte Studie vorliegen haben, auch die gesamte Ergänzungsstudie. Einzelne Zahlen, gerade was den sozialen Hintergrund im Zusammenhang mit Kompetenz angeht, sagen für mich im Moment herzlich wenig aus – außer dass die Kultusministerkonferenz in der Vorwahlzeit versucht, positive Ergebnisse zu veröffentlichen. interjection: (Beifall bei der PDS – Gelächter bei der CDU)

So viel zum längeren gemeinsamen Lernen und natürlich in der Diskussion auch wieder zu „Pisa“. Es ist klar, dass wir diese auch führen müssen. Nun gibt es als Modell für das längere gemeinsame Lernen als Einstieg die Gemeinschaftsschule. Den Einstieg, den Ansatz unterstützen wir als Weg dahin. Es ist das schulpolitische Kind der SPD in dieser Koalition. So richtig geboren ist es leider immer noch nicht. Im Oktober ist im Zuge – –

(Martin Dulig, SPD: Eine Geburt braucht neun Monate!)

Neun Monate – darauf wollte ich zurückkommen – laufen demnächst ab, Herr Dulig. Da haben wir noch einiges vor. Im Oktober ist nämlich im Zuge des Koalitionsvertrages die Gemeinschaftsschule als Projekt angekündigt und angenommen worden. Dass es gleich beginnen sollte, wurde an missglückten und schnell zurückgenommenen Ausführungsbestimmungen des Kultusministeriums an die Regionalschulämter deutlich. An dem, was dort zum Beispiel gefordert wurde, möchte ich einfach nur zeigen, wie sich die Schulverwaltung gegenüber dem Projekt verhalten hat. Vierzügigkeit wurde dort gefordert – in diesen Zeiten! Dann soll die Schulverwaltung doch lieber gleich sagen, dass sie diese Gemeinschaftsschule nicht haben will. Nun haben wir heute, aktuell zu dieser Debatte, konkret die Pressemitteilung des Kultusministeriums vorliegen. Wir freuen uns, dass das Wirken der gesellschaftlichen und der parlamentarischen Opposition die Koalition nun vorangebracht hat, sich darauf zu verständigen. Wir erwarten natürlich trotzdem, dass auch nach dieser Erklärung schnelle Schritte folgen und Schulen auch angeleitet werden, das wahrzunehmen. Wenn ich mir das anschaue: Zweizügigkeit, die dort nun auch ermöglicht wird, ist in Ordnung. Auch Schulverbünde haben wir in unserem Antrag vorgeschlagen. Nur

die Frage der sechs Jahre Dauer des Schulversuches – – Ich meine, wir unterhalten uns jetzt gerade über eine Pressemitteilung, nicht über eine parlamentarische Initiative. Es ist auch immer die Frage, inwieweit man sich auf irgendetwas beziehen kann, wie weit irgendetwas rechtssicher ist.

Meine Damen und Herren, der PDS-Antrag schreibt genau diese Sachen fest. Zwei Jahre Zweizügigkeit, Schulverbünde und eine gewisse Bestandssicherheit sowie eine gewisse Lehrerversorgung sind Dinge, die man dringend braucht, wenn man eine Gemeinschaftsschule ernsthaft will. Pressemitteilungen sind das eine. Dem zuzustimmen, das rechtssicher zu machen und den politischen Willen zu zeigen ist das andere. Da ist die PDS in ihrem Antrag auch konkreter als die FDP-Fraktion. Darum bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Herr Dulig von der SPD-Fraktion kann es gar nicht erwarten, endlich sprechen zu können. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Es muss uns klar sein, dass eine Gemeinschaftsschule nicht einfach alle Bildungsgänge zusammenwirft oder nur unter einem Dach vereinigt. Das Erste wäre unverantwortlich, das Letztere einfach nur Etikettenschwindel.

Gemeinschaftsschule ist nicht die alte POS in Neuauflage, sondern unterscheidet sich von dieser grundlegend in der Schul- und Lernkultur. Das ist auch der zentrale Punkt. Eine Gemeinschaftsschule wird dann erfolgreich sein, wenn sie wirklich produktiv mit der Vielfalt ihrer Schülerinnen und Schüler, ihrem Leistungsvermögen, ihren Talenten, ihren Interessen, ihren bisherigen Entwicklungen und auch ihren Schwächen und Handicaps umgeht. Weil wir dies ohne eine zusätzliche Lehrerstunde umsetzen wollen – anders wäre diese Schule ohnehin totgeboren, weil nicht in der Fläche umsetzbar –, muss diese Schule ihre Lehrer anders einsetzen, als Schule es bisher tut.

Sie muss auf der einen Seite aufhören, Lernen und Unterricht, Lernzeit und Unterrichtszeit gleichzusetzen und somit den Lehrer als Stundenhalter zu behandeln. Sie muss andererseits Schülerinnen und Schüler in eine aktive Rolle bringen, ihnen die Verantwortung für ihre eigene Entwicklung übertragen und so die Möglichkeit einer ganz individuellen Bildungsbiografie eröffnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entsprechend diesen Anforderungen und Prinzipien einer Gemeinschaftsschule haben wir uns in der Koalition am letzten Freitag auf bestimmte Rahmenbedingungen geeinigt, die da wären: KMK-Vereinbarungen sind insbesondere hinsichtlich der Bildungsziele und der nationalen Bildungsstandards verbindlich zu berücksichtigen. Die Lehrpläne gelten hinsichtlich ihrer Zielsetzung und können stofflich und in der Abfolge verändert werden, soweit dabei auch allgemein die Anschlussfähigkeit an Bildungsgänge regulärer Schulen gewährleistet ist. Das pädagogische Konzept

muss insbesondere die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherstellen.

Wochenstundentafeln, Schulordnung und weitere zentrale Vorgaben können in diesem Rahmen in dem Antrag modifiziert und durch eigene Regelungen ersetzt werden. Strukturvorgaben sollen – wo immer möglich – durch Zielvereinbarungen ersetzt werden. Gemeinschaftsschulen können schulorganisatorisch aus beliebigen regulären Schulen unter Einbeziehung von Förderschulen, wenn die sonderpädagogische Förderung gewährleistet ist, gebildet werden.

Generell sind Kooperationsbeziehungen mit abgebenden Grundschulen und aufnehmenden weiterführenden Schulen einzugehen. Die Bestimmungen des § 4a Schulgesetz gelten in der Form, dass Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I grundsätzlich wie Mittelschulen behandelt werden. Sie sind also mindestens zweizügig. Damit kann im ländlichen Raum ein wohnortnahes Schulangebot im Sekundarbereich I stabilisiert werden.

Wir wissen, dass dies maßgebliche Motivation der Schulträger sein kann, eine Gemeinschaftsschule errichten zu wollen. Wir wissen aber auch, dass dies nicht ausreicht, wenn nicht die entsprechenden Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. Deshalb muss dem Antrag des Schulträgers neben dem Schulkonzept selbstverständlich die positive Stellungnahme der Schulkonferenz und der Lehrerkonferenz zu diesem beiliegen. Denn am Ende müssen die Lehrerinnen und Lehrer dieses Konzept umsetzen. Auf sie wird es maßgeblich ankommen, ob eine Schule erfolgreich ist oder nicht.

Die Personalzuweisungen an Gemeinschaftsschulen richten sich nach der aktuellen Schüler-Lehrer-Relation, wie sie sich aus den Haushaltsstellen und aktuellen Schülerprognosen und -zahlen ergibt. Damit erhält die Schule die Spielräume, Lernprozesse neu zu organisieren und klassische Unterrichtsformen zu verlassen. Personal soll weder gegen den eigenen Willen noch gegen den Willen des Schulleiters zugewiesen und abgezogen werden.

Der Schulversuch soll eine Laufzeit von mindestens sechs Jahren haben und bei Erfolg regulär weiterlaufen. Es wäre unverantwortlich, einer erfolgreichen Gemeinschaftsschule diese Perspektive nicht zu sichern.

Da es sich um einen Schulversuch handelt, wird das SMK die wissenschaftliche Begleitung sichern. Die Regionalschulämter unterstützen und beraten die Schulen und Schulträger bei der Entwicklung, Beantragung und Durchführung der Versuche.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, wir sind sehr weit gekommen mit den Vereinbarungen der Rahmenbedingungen. Wir sind weiter, als Sie vielleicht gedacht haben, als Sie Ihren Änderungsantrag geschrieben haben. Deshalb werden wir diesem auch nicht zustimmen, weil wir schon die grundlegenden Punkte vereinbart haben.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, PDS)

Sie sehen also, dass wir in der Koalition auch hinsichtlich der Gemeinschaftsschule nicht untätig waren. Deshalb begrüßen wir den Antrag der FDP, der gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt, um die Ergebnisse öffentlich zu diskutieren.

Wir begrüßen den Antrag auch deshalb, weil er ein klares Bekenntnis zu Gemeinschaftsschulen in dem eben benannten Sinn enthält. Wir stimmen dem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der FDP und des Abg. Georg Hamburger, CDU – Der Spatz hüpft wieder durch den Plenarsaal.)

Danke schön. – Die NPD-Fraktion verzichtet auf ihren Redebeitrag, so rufe ich Frau Günther-Schmidt für die GRÜNEN.

Was übrigens den Spatz betrifft, habe ich jetzt ein Glaubwürdigkeitsproblem. Aber wir können sicher sein, wenn wir im Urlaub sind, gibt es hier eine Nachnutzung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinschaftsschulen sind nach dem Sächsischen Schulgesetz Schulversuche und damit sind sie bereits jetzt möglich. Das heißt, wenn das Kultusministerium seine Verschleppungsstrategie nicht so konsequent und erfolgreich durchgezogen hätte, hätten wir die Möglichkeit gehabt, zum neuen Schuljahr im August bereits die ersten Gemeinschaftsschulen im Land Sachsen zu eröffnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der PDS)

Wir brauchen eindeutig definierte Regeln, um Gemeinschaftsschulen in Sachsen errichten zu können. Die Pressemitteilung des SMK hat uns ja heute Morgen alle relativ überrascht und erfreut und in dem Glauben bestärkt, dass tatsächlich parlamentarische Initiativen der Opposition noch einen gewissen Schwung in die Regierung bringen können. Ich bin mir sicher, dass wir das heute sonst nicht auf der Tagesordnung gehabt hätten. Ich würde das auch jetzt bestreiten, Herr Dulig.

Wir haben bis jetzt die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinschaftsschule das ungeliebte Kind des Kultusministers war. Wir haben im Ausschuss erfahren, dass es bislang acht Anträge zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule im Freistaat gibt. Davon stehen sechs Schulen zur Schließung an. Deshalb kam wahrscheinlich auch von Herrn Colditz das Stichwort, Gemeinschaftsschulen sollen kein Rettungsanker für Schulen sein.

Natürlich sind Gemeinschaftsschulen keine Schulen ohne Schüler. Aber trotzdem muss man doch sagen, wenn man Gemeinschaftsschulen sinngerecht durchführt, wohnortnah und flächendeckend, sind sie eine Möglichkeit, Schulstandorte zu retten. Wenn Sie nämlich Schulen zusammenführen, Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien, so wie Sie es vorhaben, werden Sie nach meiner Einschätzung mehr Schulstandorte in der Fläche erhalten können. Ich bin mir sicher, der kleinere Koalitionspartner wird sich hinterher brüsten und sagen: Genau das haben wir gewollt; wir haben es geschafft!

Das Ziel der Gemeinschaftsschule, ein längeres gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler über das Ende der 4. Klasse hinaus zu ermöglichen, ist meiner Einschätzung nach hier im Landtag konsensfähig. Aber es gibt natürlich ein Problem. Wir haben es heute in der Presseerklärung gesehen und die Verlautbarungen vorher haben es auch immer wieder deutlich gemacht: Die

Koalition möchte die bestehenden Schulformen parallel weiter nebeneinander unter einem gemeinsamen Dach bestehen lassen. Für uns GRÜNE ist Bildungsgerechtigkeit damit nicht zu erreichen. Für uns würde eine Gemeinschaftsschule – konsequent durchgeführt – bedeuten, dass sie natürlich einen Ausstieg aus dem mehrgliedrigen Schulsystem langfristig ermöglicht.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN und der PDS)

Der Antrag „Längeres gemeinsames Lernen ermöglichen“ arbeitet eigentlich einen Nebenkriegsschauplatz der Bildungspolitik ab, wenn wir die Frage beantworten: Wollen wir sechs oder acht Jahre gemeinsam lernen? Ich bin mir sicher, es ist eine Scheindebatte, da wir uns immer noch nicht von dem Gedanken getrennt haben, dass Selektion im Schulwesen ein verwerfliches Tun ist. Solange wir noch überlegen, nach sechs oder nach acht gemeinsamen Schuljahren zu differenzieren, haben wir zwar wahrgenommen, es ist ungerecht, frühzeitig auszusortieren, und wir versuchen nur auf diese Art und Weise einen Ausweg, dies menschenwürdiger zu gestalten.

Ich bin der Meinung, wir sollten darüber nachdenken, ob es nicht möglich wäre, eine neue Gemeinschaftsschule so zu definieren, dass wir sagen: Wir haben vielleicht zehn gemeinsame Schuljahre und müssen darüber hinaus diskutieren, ob wir nicht für diejenigen Schüler, die zum Abitur geführt werden sollen, Oberstufenzentren errichten. Das lässt sich demografisch gut begründen und fiskalpolitisch wunderbar finanzieren. Ich halte das für einen Vorschlag, für ein Modell, über das man weiter nachdenken sollte.

An dieser Stelle möchte ich gern noch einmal an unseren grünen Sieben-Punkte-Plan zur Einführung von Gemeinschaftsschulen erinnern. Ich habe ihn bereits im September des vergangenen Jahres hier im Hause vorgestellt. Für uns ist es wichtig, dass Gemeinschaftsschulen natürlich Regelgenehmigungen unter vertraglichem Vorbehalt erhalten. Wir halten es für unerlässlich, dass Gemeinschaftsschulen freiwillig in die Selbstständigkeit überführt werden können. Wir fordern eine pro-aktive Begleitung. Wir halten es für notwendig, die Neuorganisation und den Ausbau von Beratung und Evaluation zu realisieren. Neuorganisation und Ausbau der Lehrerbildung sind für uns flankierende und notwendige Maßnahmen. Außerdem brauchen wir natürlich vertraglich definierte Regeln und verlässliche Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsschulen.

Nun zurück zum FDP-Antrag, denn der Antrag der PDS steht ja nicht auf der Tagesordnung. Die FDP – trotz aller Differenzen im Detail – hat hier einen Antrag gestellt, der offenbar Schwung in die Debatte gebracht hat. Wir werden diesem natürlich gern zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Danke schön. – Das war die erste Runde der Fraktionen. Möchte noch jemand von den Abgeordneten sprechen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Flath, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch bevor der Herbst kommt, ist es der Koalition gelungen, sich auf einige Leitlinien zu einigen. Deshalb finde ich es auch nicht so schlecht, dass wir sie zum heutigen Tag bekannt gegeben haben. In den nächsten Tagen werden die Kultusverwaltungen dafür sorgen, dass diese Leitlinien im Lande bekannt gemacht werden. Insofern, denke ich, ist auch dem Anliegen des FDP-Antrages nachgekommen worden. Wenn wir es einmal insgesamt sehen, haben wir es vor der Sommerpause geschafft. Das war unser Ziel, auch wenn es ein wenig gedauert hat. Ich denke, mit diesen Leitlinien – auch darin sind wir uns einig, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Herbst, dass dies kein Konzept ist – wollen wir, dass sich die Schulträger vor Ort gemeinsam mit Eltern und Lehrern Gedanken machen. Wir sehen diesen Anträgen entgegen. Auf eins möchte ich noch verweisen: Es ist in der Tat nicht sinnvoll, mit einem Gemeinschaftsschulkonzept einen wackligen Schulstandort zu retten. Dies würde auch dem entgegenlaufen, dass es etwas Dauerhaftes sein soll. Darauf haben wir uns verständigt. Insofern bin ich aus all Ihren Anliegen, die Sie vorgetragen haben, Frau Bonk, wieder nicht so richtig schlau geworden. Aber ich will gern zugeben: Es kann auch an mir liegen, ich bin auch urlaubsreif. So sollten wir einfach die Sache so stehen lassen und nach den Sommerferien der Arbeit entgegensehen. Ich bin jedenfalls der Koalition dankbar, dass wir uns noch vor der Sommerpause einigen konnten und es nun den Menschen im Lande zugehen wird. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP)

Danke schön. – Wir kommen zum Schlusswort, Herr Herbst, bitte, für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle können kurz vor der Sommerpause lächeln. Immerhin hat sich ja etwas zum Guten gewendet. Ich möchte mich für die konstruktive Diskussion und für den Konsens, den wir weitgehend erzielt haben, bedanken, dass wir dem Kind „Gemeinschaftsschulen“ doch noch zur Geburt und zum Laufen verhelfen. Ich glaube, es ist ein wichtiger Schritt und auch ein kleiner Durchbruch in der sächsischen Schulpolitik. Ich möchte auch noch einmal sagen: Für uns ist es wichtig, einen Rahmen zu geben, der Vielfalt vor Ort ermöglicht; denn Schulklima, Unterrichtsqualität, aber auch individuelle Förderung von unterschiedlichen Begabungen kann man nicht doktrinieren, dafür kann man kein Einheitskonzept vorgeben; das funktioniert nicht. Deshalb ist, denke ich, der Antrag und die Initiative, die jetzt die Staatsregierung ergreift, das Richtige. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)