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Der Ausschuss für Justiz und Datenschutz hat sich bereits mehrfach intensiv mit der Frage befasst, wie die Rechtsstellung und Unabhängigkeit des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden kann. Diese Stärkung der Unabhängigkeit liegt auch meiner Fraktion sehr am Herzen, und zwar als unmittelbarer Ausfluss aus diesem Artikel 2.

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Was mich an all den Beiträgen, die bisher geliefert worden sind in diesem Haus zu diesem Thema, doch etwas verwundert, um nicht zu sagen, was mich daran irritiert, ist, dass Sie sich alle auf die Rechtsprechung des EuGH berufen beziehungsweise auf eine europäische Datenschutz-Grundverordnung.

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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist ein sehr gutes Beispiel für einen Mehrwert der Europäischen Union mit direktem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.

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Auf die Kompetenz von Herrn Caspar ist schon von allen Rednerinnen und Rednern eingegangen worden. Er wird bundesweit anerkannt, hat eine Vorbildfunktion für viele Datenschützerinnen und Datenschützer bundesweit. Ich freue mich auf die produktive Zusammenarbeit, die wir in diesem Rollenspiel haben werden, und freue mich über diesen großen Schritt, den wir heute für den Datenschutz tun.

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Abschließend kommen wir zum Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz aus der Drucksache 21/4899.

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Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort wurde am 22. März eine mündliche Anhörung beschlossen. Über die Anhörungsliste befand der Ausschuss in der Sitzung am 28. März. Die mündliche Anhörung fand in der 79. Sitzung des Ausschusses am 7. Juni 2019 statt. An der Anhörung beteiligten sich sowohl mündlich als auch schriftlich der Bundesverband des Deutschen Gerichtsvollzieher Bunds und die Landesverbände des Verbands aus Thüringen, Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz, außerdem der Thüringer Richterbund, die Thüringer Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, die DPolG und die Gewerkschaft der Polizei Thüringen. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligte sich ebenfalls. Die beiden Thüringer kommunalen Spitzenverbände, der Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag, hatten in der Anhörung schriftlich erklärt, sich zum Gesetzentwurf nicht ausführlicher äußern zu wollen, da der Gesetzentwurf keine kommunalrelevanten Aspekte enthalte. Der Thüringische Landkreistag regte aber an, die Einfügung einer entsprechenden Rechtsnorm im Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz zu prüfen. Alle Gerichtsvollzieherverbände begrüßten den vorliegenden Gesetzentwurf. Ein solcher Rechtsanspruch auf eine Gefahrenabfrage sei grundsätzlich notwendig. Zur Untermauerung ihrer Position trugen sie – selbstverständlich anonymisiert – viele Beispiele aus der praktischen Vollstreckungsarbeit vor, die belegten, wie ein solcher Auskunftsanspruch geholfen hat oder wie schlimme Folgen hätten verhindert werden können, wenn ein Auskunftsanspruch zur Verfügung gestanden hätte.

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wegen Verletzung meiner Grundrechte auf Fernemeldegeheimnis und Datenschutz.

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Durch zielgerichtete Recherchen sollen Hasspostings schneller erkannt, angezeigt und letztlich verfolgt werden. Eine entsprechende Konzeption liegt bereits vor, soll jedoch auf Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in einigen wenigen Punkten überarbeitet werden.

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Wer will den mehr als 100 Opfern der mittels einer Funkzellenauswertung aufgeklärten Einbruchserie erklären, dass den Strafverfolgungsbehörden der Datenschutz von Telefonnummern wichtiger ist als die Täterermittlung, obwohl die Telefonnummern zur Verfügung stehen und in 99,9 % der Fälle auch ungetastet bleiben? Anders gesagt: Wir brauchen den Heuhaufen, um die Nadel zu suchen. Wir beschäftigen uns aber nicht mit jedem einzelnen Halm.

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Dazu einmal ganz nebenbei: Wenn die Ihnen unterstehenden Behörden den Datenschutz etwas ernster genommen hätten, hätte diese Anfrage kein nennenswertes Ergebnis geliefert. Wir halten also fest: Die gelieferten Daten sind mit Sicherheit fehlerhaft. Wieder stellt sich die Frage: Können Sie nicht, oder wollen Sie nicht?

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Schließlich haben Sie, Herr Innenminister, gesagt, alle zusätzlichen Mittel sollten eingesetzt werden. Wir streiten ja gerade darüber, welche Mittel zulässig sind und welche Mittel zulässig sein sollen. Wir haben schon viele gute Vorschläge gehört, was man einschränken und ändern könnte. Ich sage: Eine Möglichkeit wäre, dass der Generalstaatsanwalt seine Richtlinie überarbeiten könnte, bis wir eine Gesetzesänderung in dem Bereich haben. Ich würde mich angesichts dies Zahlen, die wir hier gehört haben, über eine Sonderprüfung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz freuen.

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Da kippen Sie aus meiner Sicht das Kind mit dem Bade aus. Laut Ihres Antrags möchten Sie die Funkzelle wissen, den Zeitraum wissen, wann er da war, welche Straftat ihm zu Last gelegt wurde, auf welcher Rechtsgrundlage das basiert, welchen Erfolg man der Überwachung zuschreiben kann, ob die Daten noch einmal für das eine oder andere gebraucht wurden usw. Sie erfragen hier ohne Ende Details. Ich kann nur aus den Jahren, die ich mich mit Datenschutz beschäftige, sagen: Alle Daten, die erhoben werden, können immer für irgendetwas anderes gebraucht werden. Ich möchte nicht, dass, weil Sie berechtigterweise wissen wollen, ob zu viel erhoben wird, diese Daten genau deswegen erhoben werden und diese dann ihren Weg finden, in welche Kanäle auch immer, meine Damen und Herren.

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Erlass eines verfassungsändernden Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit des beziehungsweise der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Drs 21/5049 – 2685,

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Punkt 40, Drucksache 21/5049, Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP: Erlass eines verfassungsändernden Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit des beziehungsweise der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP: Erlass eines verfassungsändernden Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit des beziehungsweise der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Drs 21/5049 –]

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute Abend zur Primetime des Parlaments noch einmal den Einzelplan 01. Dabei handelt es sich um den Haushalt des Landtags, zu dem auch die Bürgerbeauftragte und der Landesbeauftragte für den Datenschutz gehören. Wir beraten heute aber auch – das wird in Zukunft immer so sein – das Gesetz zur Anpassung der Diätenregelung und der Abgeordnetenvergütung.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten in diesem Teilhaushalt auch den Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Wir haben als CDU-Fraktion an der Stelle ein Deckblatt eingebracht, das die Personalmehrungen in diesem Bereich nicht mitträgt. Wir sind der Meinung, dass die fünf Stellen, die der Beauftragte beantragt hat, zu viele sind.

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Zu den Aspekten der Fraktionsmittel oder der Abgeordnetenentschädigung sowie zu den Schulklassenprogrammen haben meine Vorredner schon gesprochen. Ich schließe mich den Ausführungen meiner Kollegen Haller, Brandl und Weber an dieser Stelle ausdrücklich an und möchte noch auf zwei weitere Aspekte dieses Einzelplans eingehen, nämlich auf die Bürgerbeauftragte, insbesondere auch in der Funktion als Polizeibeauftragte, und auf unseren Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

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Ebenfalls im Etat des Landtags verankert ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Für den Schutz unserer Daten und damit für die Gewährleistung unseres Menschenrechts auf Privatheit leistet er einen wesentlichen und wichtigen Beitrag in diesem Bundesland.

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Vielleicht erinnern sich die Kolleginnen und Kollegen, die die Debatte seit 2010 oder noch länger verfolgen, dass die rot-grüne Mehrheit den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestärkt hat, auch personell und in seiner Ausstattung. Der LDI hat inzwischen seine Angebote zur Förderung der Datenschutzkompetenz ausbauen können, auch im Zusammenspiel mit anderen zuständigen Stellen. Das finde ich sehr begrüßenswert.

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Problematisch ist, dass eine Meldepflicht von Ärzten und Krankenhäusern über onkologische Erkrankungen an das klinische Krebsregister besteht und zum anderen der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden muss. Für das Gemeinsame Krebsregister kommt also der automatisierte Abruf von Daten nach § 38 des Bundesmeldegesetzes aus Datenschutzgründen

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Hierzu wurden zehn Verbände und Institutionen, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sowie der mitberatende Ausschuss für die 6. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 17. Februar 2017 eingeladen. Im Vorfeld der Anhörung gingen dem Ausschuss zwei schriftliche Stellungnahmen zu. Weitere vier Anzuhörende trugen dem Ausschuss mündlich vor.

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Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 6. Sitzung am 19. Januar 2017 erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss einstimmig die Durchführung einer Anhörung am 16. Februar 2017. Die Zahl der Anzuhörenden wurde auf zwei Institutionen pro Fraktion begrenzt. Zu der Anhörung wurden neben mehreren Sachverständigen auch Gewerkschaftsvertreter sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt eingeladen. Hierzu verweise ich auf die Niederschrift über diese öffentliche Anhörung.

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(Lorenz Caffier, CDU: Der Datenschutz ist das.)

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Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 21/5855 ein Antrag der Fraktionen der SPD und GRÜNEN vor. Die AfD-Fraktion möchte die Drucksache 21/5423 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Herr Professor Kruse von der AfD-Fraktion, Sie haben es.

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Wer möchte zunächst die Drucksache 21/5423 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

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Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN möchten diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen. Zudem liegt vonseiten der CDU-Fraktion ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass auf die Debatte verzichtet wird, und wir kommen direkt zur Abstimmung.

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Wer schließt sich dem Überweisungsbegehren an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen.

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handgesellschaft mbH in Thüringen und das Institut Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Darüber hinaus hat der Landessportbund eine Stellungnahme abgegeben. Ebenso folgten der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bitte des Ausschusses und gaben eine schriftliche Stellungnahme ab. Außerdem wurde eine Zuschrift des Landessportbundes – das hatte ich schon gesagt – zum Thema mit einbezogen.

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durch einige Personen abgearbeitet wird, und die Lotterie-Treuhandgesellschaft mit Sitz in Suhl, die Sie vielleicht auch kennen. Da sagt man einfach: Lotto Thüringen. Die beiden müssen, weil sich umsatzsteuerrechtliche Fragen juristisch anders geklärt haben und auch weil das Thema „Datenschutz“ eine weitere, größere Rolle spielt, stärker zusammenarbeiten. Das nennt man im Steuerrecht „Organschaft“.

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Einzige (abschließende) Beratung: Datenskandal: Keine "gläsernen Menschen" - ein wirksamer Datenschutz ist Bürgerrecht - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/437 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/714.......................... 2892