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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat aufgrund ähnlicher Argumente, die auch der Deutsche Anwaltverein vorgetragen hat, einige Änderungen vorgeschlagen. Diese haben dann auch Niederschlag gefunden in Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestützt auf Ergebnisse der Anhörung hat meine Fraktion im Innenausschuss Änderungsanträge gestellt. Der Vorsitzende hat das hier vorgetragen. Insbesondere der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat betont, dass die vorgesehenen Eingriffe für den Betroffenen unter Umständen recht schwer wiegen können. Die Befugnis dürfe daher keine Routinemaßnahme der Verfassungsschutzbehörde darstellen.

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Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte sich in seinem Zehnten Tätigkeitsbericht zur Überwachung der Telekommunikation sehr kritisch über die Praxis in Mecklenburg-Vorpom- mern. Ich hatte das bereits in der Ersten Lesung zitiert,

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Also, meine Damen und Herren, wenn ein Gesetzestext, der die Anwendung von Instrumentarien exakt regeln soll, auf das allgemeine Verhältnismäßigkeitsprinzip zurückgreifen muss, dann ist der Gesetzestext das Papier nicht wert, auf dem er steht. Das hat dann auch die Regierungskoalition eingesehen und den Vorschlag des Landesbeauftragten für Datenschutz umgesetzt, nämlich die winzige, aber bedeutsame Wortgruppe „im Einzelfall“ in den Gesetzestext aufzunehmen. Der Verfassungsschutz darf also nur im Einzelfall Bestandsdaten abrufen, also nur, wenn es zur Aufklärung einer bestimmten nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung geboten ist, so, wie es auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vorgeschrieben hat.

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Wir GRÜNE wollen die Kontrolle verbessern und haben deshalb auch nochmals den Vorschlag des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in unserem Änderungsantrag aufgegriffen, wonach die Abfrage von PINs und Passwörtern sowie die Abfrage von Klarnamen der Inhaber einer IP-Adresse im Verfassungsschutzgesetz einem Behördenleitervorbehalt und im SOG einem Richtervorbehalt unterliegen müssen.

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Dies alles hatte der Landesbeauftragte für Datenschutz in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung unmissverständlich und treffend ausgeführt, ich zitiere ihn daher nochmals, Zitatanfang:

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Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, hat nichts aus dem NSU-Debakel gelernt und diskreditiert sich für alle Zeiten zu den Themen Datenschutz und Kontrolle.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Digitale Revolution“, „Digitalisierung“, „Datenschutz“, „Mobilfunk“, „Bandbreiten“ – alles Begriffe, die in keiner gesellschaftspolitischen oder auch wirtschaftspolitischen Rede in dieser Zeit fehlen. Es sind Begriffe, die unser Leben in Gesellschaft, Bildung, Wirtschaft und Familie bestimmen. Überall in unserem Leben begegnen wir mittlerweile dieser Technologie. Ob in der Freizeit oder im Berufsleben, wir müssen uns mit ihr auseinandersetzen.

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in denen es gelingt, Datenschutzverknüpfungen auch für den Datenschutz vertretbar durchzuführen. In dem Bereich brauchen wir dringend auf Bundesebene – ich betone dies ausdrücklich – ein modernes Datenschutzrecht unter Wahrung der digitalen Bürgerrechte. Wir brauchen den Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Zwecken, staatlichen Sicherheitsinteressen und den berechtigten Datenschutzinteressen der Bürger.

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Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2001

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Hierzu erteile ich dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationstechnik das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Garstka, Sie haben das Wort!

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Meine Damen und Herren! Seit einigen Jahren nimmt dieses Haus den Abschluss der Beratungen unserer Jahresberichte im Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit des Innenausschusses zum Anlass, einen Blick auf die Situation des Datenschutzes in unserem Land zu werfen. Die dort erarbeiteten Beschlussvorlagen geben dabei nur ein bruchstückhaftes Bild. Sie bündeln einige wenige Probleme, bei denen ein Grund besteht, den Senat zu Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes aufzufordern.

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Ich bitte nun die Vorsitzende des Unterausschusses „Datenschutz und Informationsfreiheit“ um Berichterstattung. Hierfür steht eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. – Frau Seelig! Sie haben das Wort!

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Garstka! In der Eigenschaft als Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz möchte ich die Gelegenheit unserer Beschlussempfehlung nutzen, um mich bei den Mitgliedern unseres kleinen Ausschusses zu bedanken, bei Ihnen Herr Dr. Garstka – da kann ich mich der Präsidentin nur anschließen – und ebenso bei Ihrem Haus für die fachkundige Begleitung. Aber auch bei Herrn Baer, unserem Ausschussassistenten, bedanke ich mich,

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Im Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ werden – und davon spricht unsere Beschlussempfehlung – auch die heiklen Sicherheitsbelange nicht ausgespart. Wenn wir über Dinge so konkret reden wie in unserem Ausschuss, habe ich bei keiner Partei den Eindruck, dass die Grund- und Freiheitsrechte keinen Stellenwert hätten.

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Für die Zukunft wünsche ich mir weiterhin diese gute Zusammenarbeit, auch viele Konsensbeschlüsse um des Datenschutzes und der Informationsfreiheit willen sowie auch in der Zukunft einen engagierten und streitbaren Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Allzu viele Sorgen mache ich mir um die Erfüllung dieser Wünsche nicht. – Danke schön!

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Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2001

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Meine Damen und Herren, ich will unsere Hauptkritikpunkte noch einmal in aller Kürze nennen. Wir befinden uns hier in guter Gesellschaft. Ich erinnere an die 34-seitige Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber auch an die Ausführungen vieler Sachverständiger in der Anhörung.

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Die anfängliche Aufregung hat sich in den vergangenen Jahren – jedenfalls in unserem Land – gelegt und ist wiederum einem sachlicheren Umgang mit dem Datenschutz auch im Sicherheitsbereich gewichen. Der Berliner Gesetzgeber hat etwa bei der Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes vor einiger Zeit an das auch schon deutlich hinter den Vorstößen anderer Staaten zurückbleibende Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes Augenmaß walten lassen. Das Hauptinteresse wendete sich inzwischen vielmehr den datenschutzgerechten Gestaltungen neuer informationstechnischer Verfahren zu, die zur Meisterung der schwierigen haushalts- und strukturpolitischen Probleme in unserem Land einerseits, zur Fortentwicklung der Kommunikationsbeziehungen der Behörden untereinander und dieser mit ihren Klienten andererseits – E-Government als Stichwort – für erforderlich gehalten werden. Auch diese Themen haben unseren Unterausschuss im vergangenen Monat bereits beschäftigt. Künftige Jahresberichte werden dem noch mehr Bedeutung zumessen müssen.

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Bei den Landesbeauftragten, das heißt bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie dem Bürgerbeauftragten, deren Etats ebenfalls im Einzelplan 01 veranschlagt sind, ist ebenfalls ein erheblich höherer Personalbedarf zu konstatieren. Dies resultiert teils aus einer Ausweitung der Aufgaben

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bereiche durch Gesetze, teils aus einer erhöhten Inanspruchnahme der Angebote der Beauftragten durch die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die Ansätze der Mittel für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterungen im Haushalts- und Finanzausschuss.

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nung zu tragen, und zwar durch zwei neue Stellen beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und eine neue Stelle beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, wodurch dem dem Einzelplan 01 beigefügten Voranschlag gemäß § 29 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung teilweise Rechnung getragen wurde.

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Im Bereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht, der die Erhöhung von Stellen zur Folge hat, und zwar ein Ministerialrat und ein Oberregierungsrat. Daraus folgen Mehrausgaben in Höhe von 73.000 Euro. Für die zusätzlich wahrzunehmenden Aufgaben durch den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hatte die CDU-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss eine zusätzliche Stelle A 13 beantragt. Dem wurde nicht gefolgt, sondern die Koalitionsfraktionen haben nur eine E12-Stelle zugebilligt. Wir hätten uns gewünscht, dass die Koalitionsfraktionen an dieser Stelle ein klareres Zeichen für die Arbeit des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur setzen. Das ist so nicht erfolgt.

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Meine Damen und Herren, zum Einzelplan 06 ist in der Tat nicht so viel zu sagen, weil die politischen Themen, die sich mit dem Steuerrecht verbinden, für die meisten nicht so sehr durchschaubar sind. Das Steuerrecht ist kompliziert und deswegen gibt es an der Stelle wenige Menschen, die das durchschauen. Trotz alledem, Herr Voigt, die Unspektakularität des Einzelplan 06 hat natürlich wesentliche Vorzüge. Steuerrecht muss einfach auch mit dem Datenschutz gut einhergehen und deswegen müssen wir unspektakulär sein. Aber keiner kann sich vorstellen, wenn die Steuerverwaltung wegfallen würde. Schon wenn kleinste Veränderungen vorgenommen werden, gibt es in Thüringen erhebliche Beben. Wir haben bestimmte Ansprechtage weggenommen in einzelnen ehemaligen Finanzamtsstellen. Ich habe natürlich viele Rückmeldungen bekommen von Bürgermeistern, von allen möglichen. Aber wenn man das macht, was die CDU immer gesagt hat mit ihrem Stellenabbaukonzept – dazu stehen wir –, dann bedeutet das natürlich auch, ich muss auch die kleinste Möglichkeit nutzen, Stellen abzubauen, das heißt zusammenzuziehen, Arbeit zusammenzuziehen, zu effektivieren und damit auch die Möglichkeit zu haben, wenn Menschen in den Ruhestand gehen, dann auch diese Stellen abzubauen. In diesem Jahr werden wir noch 33 Stellen im Einzelplan 06 zum Wegfall bringen.

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Beim Datenschutz und der Datensicherheit ist es wichtig, dass wir bei uns selber anfangen. Die Verschlüsselung der elektronischen Kommunikation wollen wir Schritt für Schritt auch in unseren Verwaltungen ausweiten. Nur so können wir den Umgang mit sensiblen Daten sicher machen. Auch das ist gestern von der Kollegin König erwähnt worden. Wir haben dazu Open-Source-Programme vorliegen, Open-Source-basierte Software zur Verfügung wie beispielsweise die PGP-Verschlüsselung. PGP heißt übrigens – für alle, die sich damit noch nicht beschäftigt haben –, pretty good privacy, also eine ziemlich gute Privatsphäre.

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Mehr Verbindlichkeit sowie inhaltliche und strukturelle Veränderungen bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder können ebenfalls ein Mittel zur Stärkung des Kinderschutzes sein. Datenschützer wie der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, kritisieren, dass sich eine faktische Abschaffung sämtlicher datenschutzrechtlicher Schranken negativ auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kindern und deren Eltern auswirken würde. Wenn man es pädagogisch betrachtet, ist dies aber eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit gerade zum Wohle des Kindes. Das dürfen wir nicht außer Acht lassen.

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Die Linksfraktion wird während der weiteren Beratungen Vorschläge einbringen, wie wir den Kindesschutz und den Datenschutz in Einklang bringen können.

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Es gestaltet sich wie folgt: Sämtliche Eltern werden eingeladen. Es gibt datenschutzrechtlich anonymisierte Karten, die man in der Arztpraxis abstempeln lassen kann, aus denen aber nicht zu ersehen ist, wo das Kind wohnt. Das alles ist anonymisiert; dem Datenschutz ist in dieser Hinsicht also umfassend Rechnung getragen.

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Das sind aber doch relevante personenbezogene Daten. Da ist doch der Datenschutz ein großes Problem. Sie haben im Rah men der Anhörung jedoch den Landesbeauftragten für den Da tenschutz überhaupt nicht gefragt. Wie komme ich als Unter nehmer dazu, von einem – in anderen Fällen – möglichen Konkurrenten

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Genau das passiert bereits am Beispiel des Breitbandausbaus. Thüringen hat im Kampf um den letzten Platz mit Sachsen-Anhalt verloren und ist bundesweit das Land, welches über Jahre hinweg über die schlechteste Breitbandinfrastruktur verfügt und damit über Jahre hinweg auf Steuereinnahmen in Millionenhöhe durch eine fehlende digitale Wirtschaft in Thüringen verzichtet. Die Reduzierung der Landesausgaben kann aber gelingen, wenn endlich die Einspar- und Wertschöpfungspotenziale durch eine zentrale strategische Steuerung der IT in der Landesverwaltung gehoben werden. Momentan wird die IT in der Thüringer Verwaltung, wenn überhaupt, als Unterstützungsfunktion gesehen, um einzelne Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung effizienter zu gestalten. Wenn wir aber perspektivisch 11.000 Stellen in der Landesverwaltung abbauen müssen, wenn wir die Öffnung von Staat und Verwaltung vorantreiben möchten, wenn die OpenData-Politik tatsächlich gelebt werden soll, wenn das Ziel besteht, die zeitlichen und finanziellen Erfüllungsaufwände zur Umsetzung einer gesetzlichen Norm stetig zu reduzieren und wenn uns der Datenschutz ein wichtiges Anliegen ist, dann werden wir nicht drumherum kommen, einen Verantwortlichen festzulegen, der im politischen Raum auch deutlich sichtbar ist. In Neudeutsch heißt ein solcher IT-Verantwortlicher „Chief-Information-Officer“, kurz CIO. Und die Forderung, die ich hier formuliere, einen solchen CIO samt Stabsstelle, die die Steuerung der IT im Zusammenhang mit den Geschäftsprozessen als eine strategische Aufgabe zur Verwaltungsmodernisierung versteht und auch ganzheitlich angeht, ist nicht neu, sondern wurde 2014 im IT-Konzept der Landesregierung bereits festgeschrieben.

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Es ist unsere Aufgabe, dies wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Mehr Datenschutz und weniger wirkungslose Sicherheitsgesetze sind unsere Antwort. Die Vorratsdatenspeicherung erfolgt anlasslos und willkürlich. Sie verstößt so eklatant gegen die im Grundgesetz verankerte Unschuldsvermutung und damit gegen eine der wichtigsten Grundlagen unseres Rechtstaats. Wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt würde, könnten wir das Kommunikationsgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre komplett aus unserer Verfassung streichen.