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So hatte ein Petent geschrieben, dass er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat, weil der Beitragsservice des Rundfunks von freien Anbietern Adressen aufkaufen kann. Wir haben dazu eine Ausschusssitzung durchgeführt. Wir haben den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeladen und wir haben auch jemanden aus der Staatskanzlei dazu eingeladen. Der Landesbeauftragte hat uns eindeutig erklärt, dass dieser Ankauf von Daten eines freien Anbieters verfassungsrechtlich nicht möglich ist und datenschutzrechtlich schon gar nicht. Und die Mitarbeiterin der Staatskanzlei hat uns erklärt, dass genau diese Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag gegenwärtig durch die Regierung einer Evolution unterzogen werden.

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Natürlich wird oft angeführt, dass die fünf bis sieben Prozent der transatlantischen Zölle gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine erhebliche Summe sind. Ich persönlich kenne nicht allzu viele Unternehmen hier im Land, die für den US-amerikanischen Markt produzieren – ich kenne einige, aber wenige –, und bin bisher noch nicht angesprochen worden, ich möge mich für die Abschaffung der Zölle zwischen den USA und der EU einsetzen. Aber das ist ein anderes Problem. Die eigentliche Interessenlage, die auch parlamentarische und öffentliche Auseinandersetzungen mit diesem Abkommen erfordert, sind andere Fragen, nämlich zum Beispiel, dass viele positive Standards in Europa fallen oder verteidigt werden müssen, Standards im Hinblick auf Bürgerrechte, Verbraucher- und Datenschutz, öffentliche Investitionen oder Umwelt.

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Datenschutz beim Einsatz von Funketiketten im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)

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kung rechtlicher Standards sowie Umwelt-, Verbraucherschutz-, Datenschutz-, oder Sozialstandards führen könnte."

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In der Anhörung im Rahmen der Kabinettsbefassung wurde die mögliche Anordnungsdauer von bis zu einem Monat ohne Beteiligung eines Richters von einer Berufsinteressenvertretung als zu kurz angesehen, von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz hingegen als zu weitgehend.

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Nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sollte die Telekommunikationsüberwachung jedoch ausschließlich auf die Überwachung von Kontaktverboten beschränkt sein. Ich denke, dass die Telekommunikationsüberwachung neben anderen polizeilichen Maßnahmen einen nicht unerheblichen Beitrag auch zur Überwachung von Aufenthaltsanordnungen leisten kann und daher unverzichtbar ist.

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Wir teilen ausdrücklich die Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz SachsenAnhalt, der sich im schriftlichen Anhörungsverfahren folgendermaßen geäußert hat: Weil die Auf

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz steht einem solchen Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber; überhaupt keine Frage. Er setzt sich in seiner Stellungnahme mit den internen Regelun gen auseinander, aber auch mit den Konsequenzen für seine Be hörde, die entstehen könnten, wenn wir diesen Weg beschreiten wollen. Er weist aber ausdrücklich auch darauf hin, dass ihm der pure Verweis auf bundesgesetzliche Regelungen viel zu wenig ist. Er macht deutlich, dass wir gut beraten wären, die Forderun gen, die aus der 500-seitigen Evaluation des Bundesgesetzes her vorgehen – wenn Sie das einmal nachschlagen wollen: es beginnt auf der Seite 438 –, zumindest teilweise auch in unseren Gesetz entwurf einfließen zu lassen. Ihr Entwurf sieht eine solche Mög lichkeit schlicht und ergreifend schon deshalb nicht vor, weil er sich auf das alte Gesetz stützen würde

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Man kann sich mit dem Thema unter dem Aspekt Verkehrssicherheit durchaus auseinandersetzen, doch wir müssen uns die Frage stellen: Ist alles richtig, was nützt es oder besteht nicht die Gefahr eines Missbrauchs? Das haben die PIRATEN mit ihrem Antrag zu Recht aufgegriffen. Sie legen den Finger genau dort in die Wunde. Ich gehe davon aus, dass Sie als Piratenfraktion nicht innovationsfeindlich sind und solche Systeme nicht grundsätzlich ablehnen. Sie weisen zu Recht auf das Thema Datenschutz hin und fragen - wenn ich es richtig verstanden habe, das ist der Kern -: Warum soll man das System nicht selber ein- und ausschalten können?

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Mein geschätzter Fraktionsvorsitzender bringt zum Thema Privatsphäre und Datenschutz oft und gern folgenden Satz vor, den ich gern einmal zitieren möchte: „Ich möchte nicht, dass in meinem Schlafzimmer geschnüffelt wird, weder vom Staat noch von Unternehmen.“ Ich möchte neben dem Schlafzimmer gern auch das Auto in dieses Zitat einfügen.

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Meine Damen und Herren, es handelt sich bei dem automatischen Notruf um einen unangemessenen Eingriff in die persönliche Freiheit eines jeden Autofahrers. Ich hätte mich darüber gefreut, wenn das Europaparlament hier im Sinne des Verbrauchers und des Datenschutzes entschieden hätte, aber ich glaube, im Landtag sind wir fraktionsübergreifend gut davor, gerade was das Thema Datenschutz und Verbraucherschutz angeht. Wir werden dem Antrag der PIRATEN zustimmen. - Vielen Dank.

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Das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Fahrsicherheit, zwischen Bevormundung und Schutz bei Unfällen ist nicht neu. Als am 1. Januar 1976 in Deutschland die Gurtpflicht eingeführt wurde, kam es ebenfalls zu einer breiten Debatte. Viele Autofahrer fühlten sich bevormundet und an ihr Auto gefesselt. Sie sahen nicht ein, dass der Staat ihnen vorschrieb, wie sie ihr Leben schützen sollten. Inzwischen ist der Griff zum Sicherheitsgurt eine Routine geworden und wird kaum noch von jemandem hinterfragt.

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Ich setze mich also auch einem gewissen Risiko aus. Das ist ja aber gerade die spannende Diskussion. Ich will noch ein anderes Beispiel nehmen, nämlich Navigationsgeräte, Herr Dolgner. Ich hätte mich gefreut, wenn wir ernsthaft über das Thema Datenschutz geredet hätten, Schauen Sie sich an, was bei heutigen Navigationssystemen an Daten transportiert wird, die garantiert von uns allen abgelehnt werden. Beispielsweise ruft plötzlich der Fahrzeughersteller bei Ihnen an und sagt, Ihr Service sei wieder fällig, und sie könnten das anhand

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In Brüssel hat man also durchaus die europaweiten Bedenken gegen eCall registriert und entsprechend reagiert, auch wenn uns das Ergebnis bisher noch nicht vollständig zufriedenstellt. Die Änderungen im Gesetzestext sind bürgerfreundlicher als der Kommissionsentwurf. Man versucht, ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Das ist wiederum nötig, um die obligatorische Ausstattung mit eCall überhaupt rechtfertigen zu können. Den europäischen Autofahrerinnen und Autofahrern wird nämlich die Möglichkeit genommen, ihren Aufenthaltsort zu verbergen. Das ist künftig nur möglich, wenn man mit einem Taxi fährt oder weiter mit seiner alten Gurke unterwegs ist. Einen Neuwagen ohne eCall wird es ab 2015, wenn es nach dieser Vorlage des Europaparlaments geht, in Europa nicht mehr geben.

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Ich möchte nur Folgendes sagen: Ich sehe persönlich, sofern die Maßgaben des Bundesrates und auch des EU-Parlamentes mit weiteren Vorschlägen pro Datenschutz berücksichtigt werden, eine Einführung des eCall-Systems - auch so, wie es vorliegt: per Zwang ab 2015 Einbau in Neufahrzeuge - positiv.

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Mit Ländern wie Türkei, China oder Russland über den freien Austausch von Meinungen oder den Datenschutz zu diskutieren ist kein leichtes Unterfangen. Aber auch hier gibt es eine gemeinsame Er

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Auf Nachfrage begründete der Präsident des Landtags den Ansatz für Vertretungs- und Aushilfskräfte mit dem Personalbedarf insbesondere für die beiden aktuellen Untersuchungsausschüsse. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit legte zudem dem Haushalts- und Finanzausschuss die Gründe für die von ihm geforderte Stellenmehrung dar.

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des Thüringer Förderfondsgesetzes unter anderem der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ebenso wie der Vermieterbund Erfurt und der Deutsche Mieterbund, zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer unter anderem die Architektenkammer Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrieund Handelskammern und die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern sowie zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes und zu den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes unter anderem der Landessportbund Thüringen, die Lotterie-Treuhandgesellschaft Thüringen, die Stiftung Thüringer Sporthilfe und der Deutsche Olympische Sportbund, um jeweils nur einige der Angehörten zu nennen. Bezüglich der beiden letztgenannten Gesetzesvorhaben in den Drucksachen 6/1089 und 6/1101 wurde zudem der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.

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Der fraktionslose Abgeordnete Jens Krumpe reichte ebenfalls Änderungsanträge ein. Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 16. Sitzung am 26. Oktober 2015 beschlossen hatte, fraktionslosen Abgeordneten zu gestatten, Änderungsanträge zu den Haushaltsberatungen einzubringen, und diese Änderungsanträge auch in die Anhörung des Ausschusses einzubeziehen. Grund hierfür war die Überlegung, dass zum einen die fraktionslosen Abgeordneten in der zweiten Beratung des Landeshaushalts 2016/2017 im Plenum Änderungsanträge stellen können und eine sachliche Entscheidung über diese Änderungsanträge bei kommunalrelevanten Vorschlägen nur möglich wäre, wenn vorher eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden hätte, und zum anderen, dass es Aufgabe des Ausschusses ist, ein möglichst vollständiges Votum an das Plenum zu übermitteln. Die sechs Änderungsanträge des Abgeordneten Krumpe beinhalteten eine Stellenmehrung beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Schaffung eines Normenkontrollrats beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, die Bereitstellung von Mitteln für das Integrationsprojekt „xLabs for Refugees“, die Förderung der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch freie Träger der Sozialwirtschaft, die Förderung des Breitbandausbaus und schließlich Investitionen in die Entwicklung eines Open Data Portals Thüringen.

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Seit der Ersten Lesung, meine Damen und Herren, am 28. September 2016 in diesem Haus haben wir uns sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst. Insbesondere gab es am 8. November 2016 eine Expertenanhörung. Wie erwartet, ging es um zwei große Themenbereiche: einmal um die möglichst optimale Fortsetzung der Arbeit der bisher schon bestehenden Tumorregister und zum anderen um das Thema Datenschutz.

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Der zweite große Themenkomplex, mit dem wir uns befasst haben, betrifft den Datenschutz. Ja, das Krebsregistergesetz, die Sammlung von Daten über eine flächendeckende Meldepflicht, ist ein Grundrechtseingriff, ja, sogar ein erheblicher. Das Widerspruchsrecht dämpft diesen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zwar, aber der Eingriff bleibt. Er kann nur durch die Aussicht gerechtfertigt werden, damit andere Grundrechte – das auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit – besser zu schützen. Hierfür müssen die Anforderungen eingehalten werden, und die Normen müssen klar und bestimmt formuliert sein.

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Angesprochen wurde bereits, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ganz klar sagt, dass dieses Gesetz mit dieser Vorgehensweise damit seiner und der parlamentarischen Kontrolle entzogen sein wird. Kolleginnen und Kollegen, so geht es nicht.

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Ich mache noch einige Anmerkungen zum Datenschutz. Ich war im Ausschuss. Ich war bei der Anhörung. Ich war im Landesgesundheitsrat. In seinem Tätigkeitsbericht, der vor einigen Tagen erschienen ist, schreibt der bayerische Datenschutzbeauftragte von erheblichen Bedenken bezüglich der Datensicherheit. Darin heißt es: Eine abschließende Bewertung der Organisationsstrukturen ist nicht möglich, weil die dazu im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen nicht eindeutig und normenklar die Aufgaben und Befugnisse der beteiligten Stellen wiedergeben. – So weit der Datenschutzbeauftragte.

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Ich stelle die Frage: Wie kann ein Volksvertreter einem Gesetzentwurf zustimmen, in dem der Datenschutz in einem so sensiblen Bereich wie der Gesundheit nicht geregelt ist, Kolleginnen und Kollegen? Welcher Volksvertreter kann einem solchen Gesetzentwurf zustimmen? – Wir FREIE WÄHLER können dies jedenfalls nicht.

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Ich darf es nochmal sagen. Ich bin keine Juristin, sondern nur eine kleine Ärztin. Aber wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz zweimal bei Ausschusssitzungen, einmal im Landesgesundheitsrat, einmal bei der Landtagsanhörung und zuletzt in seinem am 31. Januar veröffentlichten Datenschutzbericht so massive Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben äußert, dann können wir dem nicht zustimmen. Herr Kollege Seidenath, den Herrn Professor Petri damit zu zitieren, dass er gesagt habe, man müsse das in der Verordnung regeln, ist nun wirklich blanker Hohn. Natürlich sagt er das jetzt, nachdem keine Bereitschaft war, das Gesetz so zu regeln, wie er es vorgegeben hat. Was soll er denn jetzt tun? – Er kann nur noch auf eine vernünftige Umsetzung in der Verordnung warten. Ich setze darauf, dass er so gehört wird, dass tatsächlich das Gröbste ausgebügelt wird. Aber wer sich als Parlamentarier ernst nimmt, kann diesem Gesetz heute nicht zustimmen. Sie haben eine große Chance vertan, das Thema mit der Bedeutung zu versehen, die ihm angemessen wäre.

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Herr Kollege Seidenath, ich glaube, Ihnen ist klar, was wir im Ausschuss vorgeschlagen hätten. Etwas so Wesentliches wie der Datenschutz eines

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(Vom Redner nicht autori- siert) Ja. – In der Gesetzesvorlage ist der wesentliche Datenschutz nicht geregelt. Das ist Ihnen anscheinend nicht so wichtig. Wir werden dem Gesetzentwurf deshalb auf keinen Fall zustimmen. Wir bitten die

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Sie haben gesagt, dass zum Datenschutz im Gesetz nichts geregelt sei. Das Widerspruchsrecht ist geregelt. Wir brauchen auch möglichst vollständige Daten. Damit komme ich zu der Frage, wie wir mit den Daten umgehen. Deswegen ist das Widerspruchsrecht auch beschränkt auf die Speicherung der Identitätsdaten, um die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten nicht zu gefährden. Die Daten brauchen wir, wenn wir von Versorgungsqualität sprechen. Wir wollen uns gerne evaluieren lassen, damit wir zeigen können, dass wir auch bereit sind, bessere Vorschläge zu übernehmen. Deshalb werden wir das Gesetz nach zwei Jahren auf den Prüfstand stellen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Gerade bei seltenen Krebserkrankungen ist es wichtig, dass wir vollständige und vollzählige Daten haben. Nur dann sind die Datenqualität und die Finanzierung auf Dauer gesichert.

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Mit den Änderungsanträgen der CSU-Fraktion haben wichtige Aspekte im Gesetz Aufnahme gefunden. Ich denke nur an die Entwicklung des landesweiten Konzepts zur Qualitätssicherung, an den Datenschutz oder an die Evaluation des Meldeverfahrens. Alles das wurde jetzt im Gesetz verankert, weil es notwendig war.

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Zum Datenschutz sei Folgendes gesagt: Das Gesetz beinhaltet das Widerspruchsrecht. Das ist in meinen Augen bereits ein sehr wichtiges Recht des Patienten. Es ist nicht so, dass im Gesetz gar nichts geregelt ist. Mehr wird dann in der weiterführenden Verordnung geregelt. Aber das Gesetz beinhaltet sehr wohl auch schon Regelungen. Wir sind hinsichtlich der Verordnung mit dem Datenschutzbeauftragten im Gespräch. Er braucht jedoch ein Gesetz als Grundlage, um die Verordnung konkreter angehen zu können. Deswegen brauchen wir heute den Beschluss.

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Wir brauchen in diesem Zusammenhang auch einen handlungsfähigen Datenschutz. Es kann nicht länger angehen, dass die Bundesregierung die europäische Datenschutzreform aushebelt, mit der wir endlich einen verbindlichen und hohen Schutzrahmen für alle Europäerinnen und Europäer vorhalten.