Wir brauchen in diesem Zusammenhang auch einen handlungsfähigen Datenschutz. Es kann nicht länger angehen, dass die Bundesregierung die europäische Datenschutzreform aushebelt, mit der wir endlich einen verbindlichen und hohen Schutzrahmen für alle Europäerinnen und Europäer vorhalten.
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas hat noch vor vier Monaten in einem Tweet die Vorratsdatenspeicherung entschieden abgelehnt, weil sie, so schreibt er, gegen das Recht auf Privatheit und den Datenschutz verstößt. Was treibt nun Heiko Maas an, seine Meinung zu ändern? Offen gesagt, ich weiß es nicht.
Meine Damen und Herren, die CDU begrüßt den nun gefundenen Kompromiss; denn wir brauchen dieses Instrument zur Abwehr und Verfolgung schwerster Straftaten wie Terror, Mord und Kinderpornografie. Das sind wir unseren Bürgern, aber insbesondere den Opfern schuldig. Es ist ein Ausgleich zwischen Freiheits-, Datenschutz- und Sicherheitsinteressen.
Auch wenn die Speicherfristen nun verkürzt werden sollen, so bleibt es doch bei der generellen Speicherung, bleibt es bei dem Generalverdacht. Man darf sich da nicht täuschen lassen: Die Leitlinien sind eben kein Kompromiss zwischen Sicherheit und Datenschutz, sondern sie sind die Ausreizung der Spielräume, die die Urteile von BVerfG und EuGH gelassen haben. – Das ist aus grüner Sicht ein Problem.
Mit ihrem Vorstoß zieht die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem größten Überwachungsskandal der Geschichte. Sie höhlt das Label „Datenschutz made in Germany“ aus.
Meine Damen und Herren, es ist mir wichtig, noch einmal Folgendes zu erwähnen: Ich glaube, dass diese Leitlinien eine Chance darstellen, die unterschiedlichen Grundrechte, die in unserer Verfassung verankert sind, nämlich Datenschutz und Bürgerrechte auf der einen Seite, aber auch das Recht von Opfern von Straftaten auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit, miteinander abzuwägen und möglicherweise miteinander zu verbinden. Die Chance zu dieser sachlichen Diskussion sollten wir alle wahrnehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das immer wieder vorgebrachte Argument von befürchteter Medienschelte und Datenschutz, das in diesem Zusammenhang immer gebracht wurde –ist nicht eingetreten. Die Daten sind im Netz veröffentlicht, sie sind einsehbar und die Eltern nutzen sie.
Angesichts der gestrigen eCall-Diskussion ist allerdings die Forderung Nummer 62 nach Produkten mit eingebautem Datenschutz - Privacy by Design von unfreiwilliger Komik. Auch das EU-Parlament sollte vielleicht zunächst einmal seine eigenen Beschlüsse ernst nehmen, bevor es mit dem Finger auf andere zeigt.
Grundsätzlich können wir sagen, dass wir, die Bundesrepublik, sowie andere Mitgliedstaaten mit dieser Entscheidung einen guten Rahmen dafür haben, wie wir den Datenschutz künftig bei uns gestalten. Ich hoffe sehr, dass die deutsche Bundesregierung nun endlich ihre Blockade- und Verzögerungstaktik im Ministerrat aufgibt und mit dazu beiträgt, dass dieses Datenschutzpaket alsbald verabschiedet wird.
heitsschutz über die Heimarbeit bis hin zum Datenschutz. Das Verhüllungsverbot bei Tätigkeiten mit einem unmittelbaren Dienstbezug mit Ausnahme bei dienstlichen und gesundheitlichen Gründen wurde bereits thematisiert. Dass das einen tatsächlichen Praxisbezug haben wird, darf man bezweifeln. Das meine ich auch.
Das Inkrafttreten ist in Artikel 2 geregelt und erklärt das relativ enge Zeitfenster für die Behandlung des Gesetzentwurfes im Ausschuss. Auch hier weise ich noch einmal auf das hin, was wir bereits beim Medienrechtsänderungsgesetz zu berücksichtigen hatten, nämlich die am 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Das ist auf der einen Seite das Bundesverfassungsgericht, das uns in den letzten 20 Jahren herausragende Entscheidungen zu den Themenkomplexen – ich will nur ein paar Stichworte nennen – „Datenschutz“, „Informationelles Selbstbestimmungsrecht“, „Antiterrordatei“, „Onlinedurchsuchung“, „Privater Kernbereich bei der Wohnungsüberwachung“, aber auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die wir einsetzen, gegeben hat, nämlich dass immer nur – das wissen wir als Juristen und Verwaltungs
Letztendlich werden die hohen Anforderungen an den individuellen Datenschutz gewahrt.
Die Landtagsdebatte gestern hat eigentlich ein Paradebeispiel dafür geliefert. Wir haben über Datenschutz gesprochen. Nur gemeinsam werden die europäischen Staaten im Bereich des Datenschutzes, der Sicherung der informationellen Selbstbestimmung ihrer Bürger, so weiterkommen, dass wir uns gegenüber denen, die von außen dieses Europa und seine Bürger - einschließlich der Regierungen und der Regierungsspitzen der Europäischen Union - ausspähen und belauschen, besser schützen können. Dazu gehört eben auch die Entwicklung einer Datenschutztechnik, einer Datenschutzinfrastruktur und eines Datenschutzrechts in der Europäischen Union, das beispielgebend ist und mit dem wir die Bürger des gemeinsamen Europa eben auch schützen und ihre Bürgerrechte und ihre Freiheit besser sichern.
Diese Landesregierung hat mit der Einrichtung der Stabsstelle Zentrale Personalentwicklung in der Staatskanzlei die Voraussetzungen für ein zentrales Personalmanagement geschaffen, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Ob ein Personalbericht ein sinnvoller nächster Schritt sein könnte, sollten wir im Ausschuss beraten. Das ist auch der richtige Ort, um Details zu klären und auch um zu klären, wie viel Aufwand für die Erstellung eines solchen Berichts eigentlich betrieben werden müsste. Im Ausschuss können wir auch erörtern, wie sich Ihre Anforderungen mit dem Datenschutz vertragen. Dies gilt beispielsweise für die Erhebung von Angaben zum Migrationshintergrund, meine Damen und Herren von den PIRATEN.
Vielen Dank, dass Sie als Erster von Ihren Kollegen die Souveränität haben, mir zu erlauben, die Frage zu stellen, die ich von Anfang an stellen wollte, und zwar betreffend den Migrationshintergrund. Es ist beklagt worden, das würde gegen den Datenschutz. Hat sich die Koalition nicht selbst zum Ziel gesetzt, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung zu erhöhen? Das setzt doch voraus, dass man weiß, ob Menschen einen Migrationshintergrund haben. Liegen für Teilbereiche der Landesverwaltung nicht sogar schon Zahlen vor, wie viel Prozent der Beschäftigten einen Migrationshintergrund haben? Wird im Bereich der Statistik - Thema Mikrozensus - nicht erhoben, ob Menschen von ihren Eltern her einen Migrationshintergrund haben? Wir hätten also sehr wohl Möglichkeiten, im Schutz der Anonymität - gegebenenfalls durch Stichproben - zu sehen, ob das Konzept funktioniert, das schon auf den Weg gebracht worden ist.
12 Datenschutz und Datenwirtschaft – Industrie
4.0 braucht modernen europäischen Datenschutz
Auf Grundlage dieser damals in den 1990er-Jahren durchaus richtigen Annahmen haben wir unseren Datenschutz gestaltet. Zu den Grundprinzipien unseres heutigen Datenschutzes gehören daher Datensparsamkeit, Datenvermeidung und Zweckbindung der Datenerhebung.
Wir sind lange Jahre gut mit dieser Form von Datenschutz gefahren. Der Staat hat sich bei Erhebung und Nutzung diszipliniert. Private Unternehmen hatten wenige Möglichkeiten zum Datensammeln, oder es fehlte ihnen die Einwilligung der Betroffenen.
Und das, was unser Datenschutz eben früher geleistet hat, nämlich den transparenten, gläsernen Bürger zu verhindern, schafft er heute gar nicht mehr. Es wäre naiv zu glauben, wir könnten die Global Player der Digitalisierung daran hindern, Daten zu sammeln und zu nutzen. Denn wir alle sind nur zu gerne bereit, es ihnen auch zu erlauben.
Auch das führt wiederum zu einer schizophrenen Situation. Obwohl auch deutsche Unternehmen technisch durchaus in der Lage sind, unsere Daten zu erfassen und zu nutzen, dürfen sie es nicht. Sie müssen diese Daten dann – das machen sie in der Regel auch – von Google und Co. kaufen, denen wir den Handel mit unseren Daten ja zuvor erlaubt haben. Dadurch wird unser Datenschutz zur Marktzutrittsschranke.
Wenn wir also Industrie 4.0 bei uns zum Erfolg verhelfen wollen, müssen wir für eine Gleichheit der Mittel sorgen. Deswegen hat Nordrhein-Westfalen auch allen Grund, sich aktiv in die Debatte um einen zukunftsfähigen Datenschutz einzubringen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU hat ihren Antrag mit der Forderung betitelt: Industrie 4.0 braucht einen modernen europäischen Datenschutz. – Das klingt erst einmal gut; das klingt fortschrittlich. Denn „modern“ ist ein Adjektiv, das erst einmal positiv besetzt ist.
Der Eindruck täuscht aber. Liest man weiter, löst sich das Moderne in Luft auf; denn eigentlich geht es darum, Datenschutz, hier in der Form der europäischen Datenschutzgrundverordnung, einzu
schränken. In dem Bemühen, ihr Anliegen doch irgendwie positiv klingen zu lassen – das haben Sie gerade hier versucht, Herr Stein –, verheddert sich die CDU in ihrer Argumentation. Zunächst muss die Industrie 4.0 als Argumentationskrücke herhalten. Diese würde durch zu viel Datenschutz ausgebremst.
Den schaurigsten Satz, der sich in dem CDU-Antrag findet, haben Sie sich bis ganz zum Schluss aufgespart. Ich zitiere: „Wenn europäischer Datenschutz nur auf europäische Unternehmen Anwendung findet, ergibt sich für diese ein nicht hinnehmbarer wirtschaftlicher Nachteil.“ In einem Satz offenbart die CDU hier, dass sie bereit ist, ein Grundrecht über Bord zu werfen, wenn daraus ein wirtschaftlicher Nachteil für europäische Unternehmen entsteht.
Im zweiten Teil Ihrer Forderungen soll das Land dafür sorgen, dass Datenvielfalt und Datenreichtum in anonymisierter und pseudonymisierter Form möglich werden. Datenvielfalt und Datenreichtum – diese Vielfalt und dieser Reichtum sind also durch den Datenschutz bedroht.
Herr Stein, um es einmal klarzustellen: Die Daten, die unter Datenschutz fallen, sind personenbezogene Daten, also Daten, die Informationen über Menschen preisgeben. Niemand schränkt den Umgang mit Daten ein, die Sie von Ihrer Wetterstation sam
Ihr Antrag ist eine absolute Mogelpackung. Es geht Ihnen nicht um modernen Datenschutz für die Europäerinnen und Europäer, für die Menschen in Europa – das können Sie noch so oft beteuern –, sondern Ihnen geht es einzig und allein um die Absenkung von Standards.
Ihr Antrag ist aber nicht nur in bürgerrechtspolitischer Hinsicht falsch, sondern er ist auch fern jeder ökonomischen Vernunft. Sie glauben doch nicht im Ernst, die digitale Wirtschaft sollte ihr Heil darin suchen, dass es noch ein neues Google oder ein neues Facebook mit mehr Datenverarbeitung, mit mehr Datensammlung, mit mehr Profilbildung gibt. Das ist doch nicht der Weg, auf den wir uns begeben sollten. Das sind vor allen Dingen nicht die Standortvorteile, die wir hier in Deutschland, in Europa haben und die wir nutzen müssen. Wir müssen unsere Stärken bei Datenschutz, bei Datensicherheit nutzen. Dass Sie das nicht wollen, ist der Kardinalfehler Ihres Antrags und Ihrer Argumentation.