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Danke. - Ich möchte darauf hinweisen, dass ich schon erwarte, dass nicht der Datenschutz in einer gesundheitlichen Untersuchung, die hier beschlossen wurde, über den Gesundheitsschutz gestellt wird. Ich erwarte, dass sich auch die Umweltministerin daran beteiligt. Und ich erwarte, dass sich die Landesregierung im Ganzen endlich mit der Deponieverordnung beschäftigt und dass sie die Landesverwaltung auf Zack bringt. - Danke.

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das ist er nicht. Datenschutz ist Aufgabe von uns allen, er ist Aufgabe der Politik. Es geht darum, in diesem Bereich Re geln zu erstellen, um die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und auch in Baden-Württemberg zu schützen.

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Aber jetzt zu den konkreten Vorschlägen, zu dem, was wir uns in diesem Bereich vorstellen. Es geht doch jetzt darum, das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, „Sa fe Harbor“, zu überarbeiten und dieses Abkommen vielleicht sogar auszusetzen, bis es zu einem neuen Abkommen kommt. Es geht daneben darum, das SWIFT-Abkommen zu den Zah lungsverkehrsdaten und die verschiedenen Fluggastdatenab kommen zu überprüfen und zu schauen, welche datenschutz rechtlichen Bedenken dort vorgebracht werden – all diese Be denken sind protokolliert –, um dann sagen zu können, was abgeändert werden kann. Dies trifft auch für den Fall des Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsab kommens, auch unter dem Namen „Freihandelsabkommen“ bekannt, zu. Dort muss die Verhandlung so lange ausgesetzt werden, bis wir Antworten haben auf die Fragen: Was ist denn passiert?

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dem notwendigen Datenschutz statt. Das müssen wir im Ausschuss auf jeden Fall nachholen.

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Schauen wir nach Nordrhein-Westfalen: Auch hier sind die letzten Aufrechten, Anständigen in der SPD beim Thema „Datenschutz“ und „Vorratsdatenspeicherung“ verstummt. Da wird sich lieber brav eingereiht.

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Wenn ich von dem LDI rede, Herr Bolte, dann kann es auch nicht reichen, den Scheinwerfer immer nur auf einige Punkte zu werfen, sondern wir brauchen eine Landesregierung, die den Datenschutz in die Offensive bringt. Wir brauchen eine Datenschutzoffensive, meine Damen und Herren.

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Für die Digitalisierung hätte ich mir ein paar Hinweise darauf gewünscht, wie der Datenschutz und der Schutz vor Angriffen mit dem Ziel der Destabilisierung der Netze organisiert werden soll. Sie haben doch so schöne Sicherheitsesoteriker in Ihrer Fraktion. Warum haben die dazu nicht einmal etwas zu sagen?

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In einer verkehrten Welt leben wir, weil viele selbsternannte Hüter von Rechtsstaat und Datenschutz so argumentieren, als gehe die Gefahr für die Freiheit der Bürger von der Polizei aus, also von einem in die Rechtspflege eingebundenen Organ des Rechtsstaats. Herr Dr. Breyer, auch wenn in Kapitel 1 der Anleitung für einen erfolgreichen Piraten steht: Misstraue und verdächtige stets die Polizei, nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Bürgerpolizei im besten Sinne des Wortes entwickelt.

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 20/9140:

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Besserer Datenschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bei Einsatz von RFID-Technik (Antrag der FDP- Fraktion) – Drs 21/10657 – 4926,

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In den Drucksachen fehlt auch die kritische Auseinandersetzung mit den Konsequenzen der Digitalisierung für die Entwicklung der Gesellschaft sowie der Persönlichkeitsentwicklung. Digitalisierung ist, ähnlich wie Globalisierung, nicht per se gut, sondern es kommt darauf an, wie sie genutzt und umgesetzt wird, ob Problempunkte wie Datenschutz oder ethische Gesichtspunkte benannt werden. Da fehlt es doch an einigem. Die positiven Gesichtspunkte haben Sie schon genannt. Sie sprechen in der Drucksache von einem Aushandlungsprozess, wie dieser Kulturwandel stattfinden soll. Ich zitiere Matthias Burchardt, um zu verdeutlichen, was ich mit ethischen Gesichtspunkten meine. Matthias Burchardt ist Akademischer Rat im Institut für Bildungsphilosophie, Anthropologie und Pädagogik der Lebensspanne an der Universität zu Köln. Er sagt, Jörg Dräger – ehemaliger Wissenschaftssenator von Hamburg, heute bei der Bertelsmann Stiftung – rufe in den letzten Jahren vehement die digitale Revolution im Bildungssektor aus.

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Weil ich gerade vom LDI sprach – Herr Justizminister, Sie sind heute für Herrn Jäger hier –: Die Abteilungsleiterin des MIK, die auch für den Datenschutz zuständig ist, soll dem Vernehmen nach im Herbst als LDI ins Rennen gehen. Es wäre doch einmal ein schönes Abschiedsgeschenk vom Ministerium oder vielleicht ein Antrittsgeschenk und eine gute Vorbereitung für die Tätigkeit als LDI, über die Sommerpause einen Überblick über alle bestehenden staatlichen oder staatlich beauftragten Datensammlungen und Überwachungsmaßnahmen zu erstellen, von denen die Bürger und die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen betroffen sind, und das Ganze dann dem Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie von Rot-Grün, die Landesregierung, könnten das einmal veranlassen.

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/8717:

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7795:

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7799:

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Punkt 52, Drucksache 21/10659, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Die Geschäftsstellen der Hamburger Justiz attraktiver gestalten.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/8717: Die Geschäftsstellen der Hamburger Justiz attraktiver gestalten (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 21/10659 –]

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Punkt 53, Drucksache 21/10772, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Rehabilitierung der nach Paragraf 175 StGB verfolgten Homosexuellen zügig vorantreiben!

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7795: Rehabilitierung der nach § 175 StGB verfolgten Homosexuellen zügig vorantreiben! (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 21/10772 –]

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Punkt 54, Drucksache 21/10773, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Justizvollzugsdienst attraktiver gestalten mit leistungsgerechten und transparenten Beförderungsstrukturen.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7799: Justizvollzugsdienst attraktiver gestalten mit leistungsgerechten und transparenten Beförderungsstrukturen (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/10773 –]

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Es gehört auch dazu, dass wir ganz viel Fortbildung machen. Zum Beispiel hat die Datenschutz-Grundverordnung unsere Vereine ziemlich durcheinandergebracht. Wir haben ganz viele Unterstützungsleistungen gegeben, damit sie doch handhabbar ist.

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Zu Frage drei: Jede Datenübermittlung von sensiblen personenbezogenen Daten ist mit Risiken verbunden. Daher erwartet der Senat, dass hierbei hohe Anforderungen an den Datenschutz in die technische Umsetzung einfließen.

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Sie sind einfach untätig geblieben. Dabei wäre es doch so einfach gewesen, in der Transparenzdebatte uns GRÜNEN den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie hätten nur eine Empfehlung oder eine Entschließung der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten umsetzen müssen,

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Diese neue Verordnung sollte auf der Grundlage von detaillierten Angaben, welche Ausgaben als Personalkosten zu werten sind, erfolgen, und dies muss nicht nur in der Verordnung, sondern eben auch im Schulgesetz geregelt sein. Es mangelt derzeit an der konkreten Festlegung der Rechtsbegriffe „Personalkosten“ und „Personalausgaben“. Hier fehlt es an einer exakten Definition, auf die sich die Träger verlassen können und die den Datenschutz nicht verletzt.

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Die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten belegt, dass die Erhebung personenbezogener Daten des Personals an den Schulen in freier Trägerschaft durch die jetzt gültige Privatschulverordnung mit dem Datenschutz vereinbar ist.

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Selbst die von der CDU zweckentsprechend bestellte Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Frau Andrea Voßhoff muss klar und eindeutig feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist. Diese Auffassung vertreten auch wir als Piraten in diesem Hause.

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Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung widerspricht nicht nur einem der zentralen Grundrechte, nämlich dem Grundrecht auf Datenschutz und auf informationelle Selbstbestimmung. Sie bedroht die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Sie ist eine unverhältnismäßige Einschränkung der Kommunikationsgrundrechte. Sie stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Und dieser Generalverdacht ist in der Tat Gift für das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat.

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Hier und heute reden wir aber über die Einführung einer Speicherpflicht und die Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten.

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„Freiheit ist einer der Grundwerte der Sozialdemokratie. Freiheit bedeutet die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben, sich nach seinen Fähigkeiten zu entfalten und gleichberechtigt an Gesellschaft und Politik teilzuhaben. Jeder Mensch muss deshalb frei sein von entwürdigenden Abhängigkeiten und er muss frei sein von Not und Furcht. Freiheit verlangt daher auch immer schwierige Abwägungsentscheidungen – gerade dann, wenn es darum geht, die Rechte von Opfern schwerer Straftaten zu schützen und die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz.“

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Absetzung des Tagesordnungspunktes „Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz“