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Es geht, auch darüber muss man sich im Klaren sein, hier nicht um Menschen, die bei der Rückkehr in ihr ursprüngliches Heimatland verfolgt wären. Das wäre ja bereits beim Asylverfahren schon Gegenstand gewesen und hätte dann sicherlich zu einem gesicherten Aufenthaltsrecht hier bei uns geführt. Es geht zu einem Großteil um Menschen, die seit Jahren unauffällig und gut integriert in Deutschland leben, die die deutsche Sprache beherrschen und deren Kinder hier geboren oder zumindest aufgewachsen sind und hier zur Schule gehen oder gegangen sind. Für uns von der FDP geht es bei einer Neuregelung des Bleiberechts vor allem um die Belange dieser gut integrierten Ausländer. Unsere Gesellschaft insgesamt kann kein Interesse an einer Abschiebung gut integrierter Menschen haben.

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Lösung kann allerdings nur Abschiebung heißen, das ist meine feste Überzeugung. Deswegen habe ich auch nichts von dem, was ich hier im Parlament an einigen exemplarischen Stellen der Vergangenheit gesagt habe, zurückzunehmen.

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Deswegen, glaube ich, werden wir eine Lösung finden müssen, die auch diesen Interessen der Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt, aber gleichzeitig, betone ich noch einmal, geht es auch darum, die Maßnahmen zur Abschiebung derjenigen, die uns getrickst und getäuscht haben und getarnt über viele Jahre hier in Deutschland gelebt haben, zu intensivieren. Das wird Aufgabe der Bundesregierung sein, insbesondere mit den Herkunftsländern in Rückführungsübereinkommen dafür zu sorgen, dass wir auch konsequent in die Heimatländer abschieben können.

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Falsch ist auch die Behauptung, in Billwerder hätten tatsächlich nur diejenigen gesessen, die wir ohnehin in den offenen Vollzug getan hätten. Bis zu der Ausbruchsserie stimmte es überhaupt nicht, dass in Billwerder nur Straftäter mit kurzer Freiheitsstrafe gewesen wären. Das wurde danach korrigiert. Bis dahin wurde tatsächlich dieses Risiko gefahren, auch Straftäter, die einen triftigen Grund zur Flucht gehabt hätten, weil sie zum Beispiel von Abschiebung bedroht waren, dort einzusperren. Das ist ja auch der Fall gewesen. Erst nachdem es tatsächlich diese Ausbruchsserie gegeben hat, wurde umgesteuert.

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Das wollen wir nicht. Wir wollen Förderung für jedes Kind und nicht Abschiebung in eine nette Schule irgendwo auf der grünen Wiese. Diese Kinder gehören dazu.

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(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Sagen Sie das einmal den Förderschulen, dass sie Abschiebung betreiben! Die werden Ihnen ganz schön was erzählen!)

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Besondere Priorität – und die CDU-Fraktion steht hier voll dahinter – hat die Ausweisung und Abschiebung ausländischer Straftäter. Das ist, wie hier schon gesagt wurde, kein angenehmes Geschäft. Aber wenn unser Staat seine Staatsautorität nicht selbst untergraben will, dann muss das sein. Ich danke an dieser Stelle allen Beamtinnen und Beamten der Ausländerbehörden und unserer Polizei, die dazu beitragen, dem Recht Geltung zu verschaffen, und die deshalb, wie ich weiß, nicht selten persönlichen Anfeindungen ausgesetzt sind.

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Im Bereich des Asylkapitels aus dem Einzelplan 03 fordern wir insbesondere, die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, aber auch für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf das gesetzlich festgelegte und damit rechtmäßige Maß zurückzuführen. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir damit erreichen, meine Damen und Herren. Ich sage Ihnen hier noch einmal klipp und klar: Wirklich politisch Verfolgte sollen hier in Brandenburg politisches Asyl bekommen - nicht jedoch Wirtschaftsflüchtlinge oder Asylschwindler. Daher fordern wir in einem weiteren Änderungsantrag, die Kosten für Rückführung und Abschiebung um 100 000 Euro anzuheben.

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tragen also eine Aussetzung der Abschiebung und die fachärztliche Beurteilung der Suizidalität. Zweitens. Wir beantragen die sofortige Überweisung der Petition an den Deutschen Bundestag. Nur dieser ist für die zielstaatsbezogenen Fragen, die hier zu bewerten sind, zuständig. Ich bitte insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der CSU um ihre Zustimmung. Pater Felix Kraus schreibt hierzu: „Gott vergelte Ihnen alle guten Entscheidungen.“ – Ich beantrage namentliche Abstimmung.

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Wir GRÜNEN fordern die Staatsregierung auf, nicht nur die Abschiebung von Frau Ahmed Mahmud, sondern alle Abschiebungen in dieses Land auszusetzen, solange die Verhältnisse dort so sind, wie sie eben in kurzer Form beschrieben wurden.

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Am 7. Juni 2004 lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg mit unanfechtbarem Beschluss einen auf das Verbot der Abschiebung bis zur Entscheidung im Asylfolgeverfahren gerichteten Eilantrag aus prozessualen Gründen ab.

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Zur rechtlichen Lage im vorliegenden Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren: Aufgrund des rechtskräftig am 22. Juli 2003 abgeschlossenen Asylerstverfahrens von Frau Mahmud ist diese gemäß § 42 des Ausländergesetzes vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Frau Ahmed Mahmud ist deshalb abzuschieben, da sie die freiwillige Ausreise verweigert. Das Gesetz eröffnet der Ausländerbehörde kein Ermessen hinsichtlich des Ob oder des Zeitpunktes der Abschiebung. Die Ausländerbehörde ist deshalb gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt im Inland zu beenden, wie auch im Petitionsausschuss beschlossen.

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Abschiebeversuche scheiterten an ihrem Widerstand. Am 21.05.2004 stellte ihre Anwältin einen Asylfolgeantrag. Am selben Tag wollte sie sich in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg aus Angst vor der Abschiebung das Leben nehmen. „Lieber sterbe ich hier freiwillig als in Eritrea nach Haft und Folter.“, sagte sie dort dem Anstaltsgeistlichen. Am 02. Juni dieses Jahres schrieb dieser, Pater Felix Kraus vom Kapuzinerkloster St. Elisabeth in Aschaffenburg, die heute hier zu behandelnde Petition an den Bayerischen Landtag. Er bittet uns eindringlich, dieser Frau in ihrer bedrohlichen Lage das Grundrecht auf Menschenwürde zu gewähren. Er verweist auf neue Erkenntnisse von Amnesty International und darauf, dass mittlerweile auch die UNHCR Abschiebungen nach Eritrea ablehnt. Umfangreiche Informationen hierzu sind allen Fraktionen zugegangen.

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Aber es gibt auch einen zweiten Grund. Das ist die Unsicherheit der Lage in Eritrea, die ja schon beschrieben worden ist. Mit den Erkenntnissen, die wir heute haben, also Stand Juni 2004, kann diese Abschiebung nicht einfach so vollstreckt werden.

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Wir können in diesem Fall aus dem Verständnis unserer Parlamentsarbeit und aus dem Verständnis, wie wir mit Eingaben umzugehen haben, hier nicht formale Gründe vorschieben, sondern Sie sollten wirklich Ihr Gewissen prüfen und von dieser Abschiebung absehen. Lassen Sie doch wenigstens zu, dass sich der Bundestag damit noch einmal auseinander setzt und sozusagen die zielstaatsbezogenen Abschiebehindernisse noch einmal prüft.

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ist. Ich will drei Bereiche darstellen: erstens Eritrea, zweitens Aussetzung und Verweisung an den Bundestag und drittens Möglichkeit der Abschiebung.

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Erstens: Die Situation in Eritrea wird nicht von Landesbehörden des Freistaats Bayern beurteilt, sondern von Bundesbehörden. Es ist die Verantwortung der Bundesregierung mit Bundesaußenminister Joschka Fischer und Bundesinnenminister Otto Schily, dass ein Abschiebestopp nach Eritrea nicht besteht. Auch heute besteht kein Abschiebestopp. Die Abschiebung wird von Beamten des Bundesgrenzschutzes durchgeführt. Das heißt, alles, was in Eritrea ist, weiß die Bundesregierung. Eines will ich deutlich sagen: Es geht nicht an, dass Sie sagen, wie es in Eritrea ist, aber nicht sagen, dass Ihr eigener Bundesaußenminister nach Ihrer Überzeugung eine menschenrechtsverachtende Politik betreibt.

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Darum, muss ich sagen, wäre die natürlichste Folge zu sagen: Die Frau wird aus der Haft entlassen. Jeder von Ihnen weiß aber, was dann die natürlichste Folge ist: Die Frau würde untertauchen. Darum muss ich sagen, das kann auch nicht richtig sein. Das wäre auch nicht das erste Mal, sondern wir haben mehrere solcher Fälle. Ich verkenne nicht, dass das alles erschütternde Fälle sind, und ich weiß, dass diese junge Frau – das sage ich knallhart – nicht Wirtschaftsflüchtling ist, sondern Armutsflüchtling. Das soll man nicht oberflächlich abtun, sondern das sind alles ganz entsetzlich schwierige Fragen. Das Ganze ist ziemlich perspektivlos. Die Frau wäre nur kurze Zeit in Eritrea, wenige Wochen oder Monate. Sie hat im Sudan gelebt, sie hat in Libyen gelebt. Sie hätte wie viele andere auch in Drittländer ausreisen können, zum Beispiel in den Sudan oder nach Libyen. Sie kann auch zu einem kurzen Aufenthalt nach Eritrea. Dort sind die Grenzkontrollen nicht so wie bei uns, zum Beispiel in Richtung Tschechien, sondern dort existiert eine größere Freizügigkeit. Aber das kann sie nicht und will sie nicht. Bei der Abschiebung können wir nur die Rückführung in das Herkunftsland vornehmen. Diese Rückführung ist nur möglich bei Abklärung der Personalien, wobei festzuhalten ist, dass bei der Ungewissheit über die Personalien, wobei Rückführung unmöglich ist. Das hat viel Arbeit gemacht, denn es ist ein Unterschied, ob jemand 1963 oder 1977 geboren ist. Die Identität war damit nicht völlig eindeutig geklärt. Das ist ermöglicht worden.

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Das wäre der dritte Abschiebungsversuch. Beim ersten Versuch hat sie sich schlichtweg geweigert, sich zu bewegen. Im zweiten Fall hat sie massive Widerstandshandlungen gemacht, sodass auch eine BGS-Beamtin verletzt wurde. Ich bestreite nicht, dass sie wenig Gewicht hat, aber sie hat trotzdem einen massiven Willen. Eigentlich wäre vor wenigen Tagen die Abschiebung vom BGS vorgenommen worden, wenn der BGS nicht mitgeteilt hätte, dass diese Maßnahme wegen Personalmangels um 14 Tage verschoben wird.

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Die Frau hat versucht, das Recht zu missbrauchen, und hat sich ihrer Abschiebung mit Gewalt widersetzt - wenn sie keine Gewalt angewandt hätte, dann wäre sie längst in Eritrea. Ich muss auch in einem solchen Fall hinter den Behörden stehen, sonst ist ein normaler Vollzug nicht mehr möglich.

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Ich habe volles Verständnis für diesen starken Überlebenswillen. Dass sie sich dann erfolgreich gegen Ihre Abschiebung gewehrt hat, zeigt, welche Kräfte in einem 45 Kilogramm zarten Persönchen frei werden, wenn es um das eigene Leben geht. Wir tun hier so, als wäre das nur ein Klacks, die Rechtslage bei uns ist eben so, hinaus mit der Dame.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage noch einmal deutlich: Es gibt keinen Abschiebestopp nach Eritrea. Die Bundesregierung könnte das heute durchsetzen. Dazu braucht sie nicht einmal eine förmliche Anordnung. Sie könnte im Zusammenwirken zwischen dem Bundesaußenminister und dem Bundesinnenminister sagen, der BGS werde demnächst mit der eritreischen Vertretung keine Abschiebung vornehmen. Das ist nicht der Fall.

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Der BGS hatte die Abschiebung für die zurückliegende Woche vorgesehen. Die Zustände in Eritrea sind zwar schwierig, aber ein Abschiebestopp ist nicht vorzunehmen. Rückführungen werden vorgenommen.

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Sie haben die Zahl von 2000 Personen genannt, die insgesamt ausreisepflichtig sind. Wir behandeln doch nicht jeden Fall im Eingabenausschuss. Hier muss sich politisch darüber verständigt werden, dass das automatisch gemacht wird. Bevor die Abschiebung durchgeführt

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Alles, was mit Eritrea zu tun hat, wird von Bundesbehörden gemacht; die Abschiebung, alles was sich hinter der Passkontrolle abspielt, macht der BGS. Der ausländerrechtliche Vollzug liegt bei uns. Das haben wir mit Perfektion gemacht. Obwohl ich nicht zuständig bin, kann ich die Entscheidungen der unabhängigen Stellen nachvollziehen. Die Frau hat im Asylverfahren ein falsches Geburtsdatum angegeben, um der Wehrpflicht in Eritrea wegen. Eine eventuelle Mitgliedschaft in der Eritreischen Befreiungsfront hat erst in Deutschland Relevanz erlangt. Die Frage der Verfolgung stellt sich dann nicht so, dass man den Rechtsstaat beiseite wischen müsste. Es gibt Fälle, in denen das Gewissen höherrangig ist, als der Staat. Es kann aber nicht sein, dass solchen Fällen stattgegeben wird, in denen sorgfältig geprüft wurde. Die Mitarbeiter des Bundesamtes unter Präsident Dr. Schmid und die Gerichte haben die Akten gelesen. Diese entscheiden mit gutem Gewissen, dass dieser Fall abgewiesen werden muss. Die letzte Entscheidung des Verwaltungsgerichts stammt vom Juni dieses Jahres. In diesen Fällen müssen wir als Parlamentarier zum Rechtsstaat stehen.

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Ich halte es für erstaunlich, dass im Petitionsverfahren gesagt wurde: Wir wollen nicht das Recht, sondern eine Gewissensentscheidung, die über das Recht hinausgeht, und eine Gnadenentscheidung. – Jeder weiß doch, dass es da keine Gnadenentscheidungen gibt! Ich selbst habe einmal vorgeschlagen, ein Gnadenrecht für den Landesinnenminister einzuführen. Dann hätte ich immer so entschieden, wie ich es für richtig halte. Aber das gibt es im Rechtsstaat nicht. Im Rechtsstaat gilt eben Artikel 19 Absatz 4. Sie wissen das doch ganz genau. Deshalb meine ich: Es kann nicht richtig sein, wenn Sie heute nicht sagen, dass Sie die Politik des Außenministers für nicht verständlich halten. Er muss nämlich mit den Leuten wieder reden. Er sagt: So schlimm ist es nicht, dass wir nicht mehr miteinander reden könnten. – Schließlich gibt es eine deutsche Vertretung in Eritrea, und ich appelliere eindringlich an jeden, der es wirklich ernst meint, dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der Abschiebung ein hochkarätiges Mitglied der Deutschen Botschaft am Flughafen ist. Ich habe ein solches Verfahren in anderen Zusammenhängen schon öfter angewandt. Sie haben hier eine besondere Verantwortung. Sorgen Sie dafür, dass der deutsche Botschafter am Flughafen in Eritrea ist.

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Zu 1 und 2: In einem aktuellen Petitionsvorgang ist im Fachreferat eine entsprechende Notiz über die Parteizugehörigkeit eines Landrats gefertigt worden. Vorausgegangen war, dass trotz einer entsprechenden Weisung des Ministeriums eine rechtlich zwingend gebotene Aufenthaltsbeendigung durch den Landrat ausgesetzt worden war, nachdem sich der als Berichterstatter benannte Abgeordnete schriftlich an den Landrat gewandt und um eine wohlwollende Prüfung nachgesucht hatte. Dieses Anliegen wurde auch im Namen eines örtlichen Bundestagsabgeordneten vorgebracht. Vor der Entscheidung über das weitere aufsichtsbehördliche Vorgehen sollte erkundet werden, was den Landrat bewogen haben könnte, entgegen der Mitteilung des Ministeriums, dass der Petition in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung zukomme, so zu entscheiden. Die Initiative des Abgeordneten erfolgte, obwohl ihm als Berichterstatter im Petitionsausschuss bekannt war, dass die Abschiebung wegen des laufenden Petitionsverfahrens nicht ausgesetzt werden durfte.

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Die zweite Aufgabe, die ich der Ausländerbehörde zuschieben möchte, ist das Weitertragen dieser Informationen an die Innenministerkonferenz. Ich weiß nicht, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der SPD, mit diesem Bericht umgegangen sind. Ich habe mir erlaubt, meine Fraktionskolleginnen von den Grünen in den anderen Landtagen über diese Reise zu informieren. Dort gibt es genau die gleichen Probleme, wie wir sie haben. Und ich habe mir auch erlaubt, das Auswärtige Amt zu informieren. Ich bin nicht optimistisch, dass das große Auswirkungen haben wird. Aber wir könnten diese Initiative gemeinsam voranbringen und wenn Sie genau das Gleiche tun, wenn Sie die anderen Länderparlamente über unsere Reise informieren und ihnen die Kenntnisse, die wir jetzt haben, auch zukommen lassen, dann kann es auch eine Innenministerkonferenz geben, die sicher nicht "Abschiebung – Ja oder Nein" diskutiert, wohl aber über die Situation, in die man die Leute zurückschickt. Es muss darüber diskutiert werden, was man verantworten kann und was nicht. Das mag in zwei Jahren alles anders sein, aber im Moment sieht es ja so aus, als wenn sich die politische Situation eher zuspitzt. Ich nehme an, Sie haben das auch in der Zeitung verfolgt. Wir sind hier in der Verantwortung, unser Wissen weiterzugeben und es auch politisch umzusetzen. – Danke.

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Herr Minister Schünemann, ich fordere Sie auf, die Forderungen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände, von Migranten- und Flüchtlingsverbänden an ein Bleiberecht umzusetzen! Stellen Sie sicher, dass die Schutzsuche im Kirchenasyl und die Ausschöpfung des Rechtswegs, der in diesem Rechtsstaat jeder Person offensteht, nicht als vorsätzliche Hinauszögerung oder Behinderung der Abschiebung gewertet werden!

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Der Vorwurf der Täuschung oder der Behinderung der Abschiebung wird voraussichtlich auch in anderen Fällen mit dem Segen des Innenministers vorgebracht werden, um die Anwendung des Bleiberechts zu hintertreiben.

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der Vergangenheit so und ist auch jetzt so. Wenn man sich der Abschiebung auf diese Weise entzogen hat, hat das nur mittelbar, aber nicht direkt etwas mit dem Kirchenasyl zu tun. Wenn Sie behaupten, es habe direkt damit zu tun, ist das schlichtweg nicht richtig.