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Also, ich würde nichts sagen, wovon ich nicht selber überzeugt bin, Herr Kollege. Es war halt in der Vergangenheit so. Der Datenschutz ist natürlich ein hohes Gut. Das stelle ich auch nicht in Frage. Ich habe aber ganz klar zum Ausdruck gebracht, wo in der Güterabwägung zwischen Kinderschutz und Datenschutz meine Priorität liegt. Kinderschutz darf nicht gegen den Datenschutz ausgespielt werden. Der Datenschutz kann nicht über dem Kinderschutz stehen.

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Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/8888, zum „Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2022“ und zur „Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2022“. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig gefolgt.

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Ich mache mit dem Stichwort Datenschutz weiter. In diesem Antrag wird sehr oft gesagt: Es geht um Datenschutz. Sie werden sehr, sehr große Mengen von Daten erheben. Da bin ich mir noch nicht so sicher, wie Sie den Datenschutz eigentlich gewährleisten wollen. Haben Sie eigentlich schon mal verschiedene Evaluationen betrieben? Oder haben Sie vor, sich regelmäßig sagen zu lassen, wie der Datenschutz umgesetzt worden ist? Dass das gemacht wurde, sehe ich alles überhaupt noch nicht.

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Sie betonen so das Thema Datenschutz. Wir sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Normalerweise stehen Sie hier und schimpfen über uns GRÜNE, dass wir den Datenschutz ständig viel zu wichtig nehmen würden. Wir haben dieses Transparenzgesetz auf Herz und Nieren geprüft. Wir haben schon mehrfach selbst ein Transparenzgesetz eingebracht. Wir wissen doch, was wir da hineinschreiben, und natürlich hat unser Transparenzgesetz genauso wie das der SPD einen harten Datenschutz. Dass Sie es nicht lesen oder verstehen wollen, bedeutet nicht, dass der Datenschutz nicht da ist.

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Ich möchte noch ein Thema ansprechen, nämlich den Datenschutz. Ich meine, die Corona-App funktioniert grundsätzlich richtig. Aber jetzt zu behaupten, wir hätten ein Datenschutzproblem und würden wir hier den Datenschutz nicht nach vorne stellen, würde das besser funktionieren, ist ein bisschen Volksverdummung. Herr Dr. Söder hat gesagt, der Datenschutz hätte eine hohe Hürde eingebaut und wir würden uns nur beim Datenschutz nicht bewegen, deshalb funktioniere die App nicht. Das ist schlicht und einfach falsch.

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Zweitens. Zu der Datenschutz-Grundverordnung noch ein Aspekt: In Estland läuft ja immer alles besser. Das höre ich jedenfalls zur Verwaltungsdigitalisierung von denen, die dort hinfahren. Die haben dieselbe Datenschutz-Grundverordnung wie wir. Vielleicht liegt es gar nicht an der Datenschutz-Grundverordnung, sondern am nationalen Recht und Landesrecht zum Datenschutz. Oder es liegt gar nicht am

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Das gilt auch für die Verbesserung der Rechte betroffener Personen durch die Datenschutz-Grundverordnung. Diese ist für den Datenschutz zu begrüßen, führt aber zu mehr Beschwerden, zu mehr Kontrollen und zu mehr Verwaltungsgerichtsverfahren. So mussten im Jahr 2020 ca. 17.000 Beschwerden und Beratungsanfragen bearbeitet werden. Auch die zusätzlichen Kontrollanordnungen und Sanktionsbefugnisse, die die Datenschutz-Grundverordnung den Aufsichtsbehörden gibt, gelangen mehr und mehr zur Anwendung. Dies stärkt den Datenschutz, erfordert aber ebenfalls zusätzliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

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Auch wenn das Thema Datenschutz für viele lästig ist, ist es am Ende auch ein grundlegendes Freiheitsthema, vor allen Dingen in der digitalen Welt. Dabei gilt: Bürokratischer Datenschutz macht uns langsam. Bürokratischer Datenschutz macht uns ineffektiv. Bürokratischer Datenschutz verspielt die Chancen, die in der Nutzung neuer Technologien wie in der KI oder im Cloud Computing liegen.

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Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Infor mationsfreiheit – das sehen wir so ein wenig als Einheit – be grüßen wir, die FDP/DVP-Fraktion, ausdrücklich. Schließlich sind Datenschutz und Informationsfreiheit in Deutschland, aber auch in Europa insgesamt Grundrechte. Damit stehen der Datenschutz und die Informationsfreiheit wie im Übrigen al le Grundrechte in einer Wechselwirkung mit der Demokratie. Einerseits werden beispielweise gerade mit Blick nach Russ land und China der Datenschutz und die Informationsfreiheit erst durch demokratische Strukturen ermöglicht. Andererseits tragen der Datenschutz und die Informationsfreiheit in vieler lei Hinsicht dazu bei, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu erhalten.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Siebzehnter Tätigkeitsbericht zum Datenschutz – Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und Achter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021, auf Drucksache 8/710, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Siebzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zum Achten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Berichts

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Das sind zum einen die Nummern 20 – Beratung und Unter stützung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung ausbauen – und 21 – Ansprechpersonen in Datenschutzfragen auf Lan desebene für Vereine sicherstellen. Die Beratungsaufgabe wird nach der landesgesetzlichen Kompetenzverteilung vom Lan desbeauftragten für den Datenschutz und die Informations freiheit in seiner Eigenschaft als unabhängige Datenschutz aufsichtsbehörde ausgeübt. Die Vereine finden dort Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO. Die Lan desregierung sieht von eigenen Beratungsangeboten ab, da hiermit in die Unabhängigkeit des LfDI eingegriffen werden würde. Sie geht davon aus, dass das vom LfDI eingerichtete Bildungszentrum Datenschutz mit seinem Schulungs- und Be ratungsangebot auch den Vereinen zugutekommt.

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Ich möchte zum Thema kommen, denn Datenschutz und Datenschutzdebatten sind im Kern, wir sehen es ja jetzt hier, eigentlich immer ein bisschen unterschwelliger, können aber auch Gemüter erhitzen, wenn Sie am Ende in den Fachthemen geführt werden. Datenschutz dient ja leider viel zu oft als Versteckspiel oder als Argument, sich mit Themen oder Vorschlägen gar nicht erst groß auseinanderzusetzen. Wir sehen auch häufiger im Ausschuss, wenn gefragt wird: Könnte man das nicht so und so regeln? – Das dann gleich ein Staatssekretär oder eine Abteilungsleiterin sagt: Bei Datenschutz haben wir Bedenken. – Siehe auch die Einführung von E-MailAdressen bei Lehrerinnen und Lehrern. Wir haben also bei Datenschutzthemen immer eine gewisse Art von Angst oder Vorurteilen, die man einfach mal aus dem Weg räumen sollte: Datenschutz schützt entgegen seines

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Jetzt zum Datenschutz: Ich bin mir sicher, manch einer hier im Plenum oder die eine oder andere Besucherin wird vielleicht gedanklich mit den Augen gerollt haben. Ich bin ja nicht nur im Parlament, sondern auch beruflich Datenschützer und kenne daher viele Vorurteile zum Datenschutz: kompliziert, bürokratisch, unverständlich. Eltern haben Angst, beim Kindergeburtstag zu fotografieren, Sportvereine fürchten bei jeder E-Mail Abmahnanwälte mit Millionenstrafen, und in Behörden gilt der Datenschutz ohnehin immer als Totschlagargument – vor allem dann, wenn wir Gründe dafür brauchen, dass etwas auf keinen Fall geht. Bei den Kontrollen zum Datenschutz sind wir hier in Berlin – auch dank der guten Arbeit der Berliner Datenschutzbeauftragten Frau Kamp – schon ganz gut. Am schlechten Image bei vielen und am geringen Wissen darüber, was geht und was nicht geht, müssen wir aber noch arbeiten.

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Ringen darum, was erlaubt ist, was erlaubt sein sollte. Das nervt auch manchmal, aber es ändert nichts daran, wie wichtig Datenschutz ist. Und der Datenschutz ist bei Weitem besser als sein Ruf. Erinnern Sie sich, wie groß die Ängste 2018 bei der Einführung der DatenschutzGrundverordnung waren? Unsummen wurden für mögliche Strafzahlungen für kleine Ausrutscher befürchtet. Manche sahen schon ihr ganzes Geschäft gefährdet, vom kleinen Verein bis zum großen Konzern. Aber jetzt, sechs Jahre später, dreht sich die Welt immer noch. Darüber sollten insbesondere all diejenigen etwas nachdenken, die auch jetzt immer noch den Datenschutz vorschieben, wenn sie etwas nicht wollen. Kein vernünftiges Projekt wird am Datenschutz scheitern. Im Gegenteil, üblicherweise werden Projekte dadurch sicherer und nutzerfreundlicher. Und wenn eine Idee wirklich aufgrund des Datenschutzes überhaupt nicht umgesetzt werden kann, dann ist das Projekt eine schlechte Idee gewesen.

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Wir brauchen einen Datenschutz, der ins digitale Zeitalter passt, einen Datenschutz, der Innovationen ermöglicht, statt sie zu verhindern, einen Datenschutz, der praktikabel ist für Bürger, für Unternehmen und für die Verwaltung. Herr Roßnagel, Ihnen stellt sich die große Herausforderung, dass Sie bei dieser Abwägung die richtige Mitte finden müssen. Das große Problem ist aber, dass die Regulierung insgesamt in unserem Staat beim Thema Datenschutz zu unflexibel ist.

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Ein drittes Beispiel sind die Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes. Es gibt nur noch wenige Eingaben, die sich mit Beschwerden rund um den Datenschutz und die Arbeit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigen; das Thema hatten wir heute am Vormittag auf der Tagesordnung. Das zeigt, dass sich der Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und auch mit dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz normalisiert hat.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2023 (Drucksa- che 7/9565) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Drucksache 7/10251)

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Der Landesbeauftragten für den Datenschutz kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät die für den Datenschutz zuständigen Stellen und erstellt Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag des Landes. Nicht zuletzt ist sie Ansprechpartner für betroffene Bürger, denen ein entsprechendes Anrufungsrecht zusteht.

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Nun stellt sich ja allerdings die interessante Frage, Frau Dreyer hat darauf hingewiesen, was hier in Bremen inzwischen geschehen ist, immerhin hat die Bremische Bürgerschaft sich bereits vor zwei Jahren dieses Themas angenommen und dazu einen Beschluss gefasst. Der Senat hat auch ein, wie ich finde, sehr gutes Konzept zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit vorgelegt. Ich selbst, die ich an dem Thema sehr interessiert bin, aber zu der Zeit noch nicht Mitglied des bremischen Parlaments war, bin selbstverständlich und vielleicht etwas naiv davon ausgegangen, dass dieses Konzept inzwischen auch umgesetzt ist. Dies ist aber in keiner Weise der Fall! Dieses Konzept sah im Wesentlichen drei Punkte vor: Der eine ist eine bessere Koordinierung der Verfolgungsbehörden beim Senator für Arbeit. Dies ist immerhin geschehen. Die Koordinierungsstelle besteht. Sie ist personell aufgestockt worden. Es sah zweitens den EDV-gestützten Datenverbund vor. Frau Dreyer hat bereits darauf hingewiesen, dass dieser noch in den Ansätzen steckt. Ich muss allerdings sagen, auch weil mir jetzt ähnliche Fälle im Gesundheitsbereich zu Ohren gekommen sind, dass ich bei allem Respekt vor dem Datenschutz und aller Notwendigkeit des Datenschutzes auch denke, dass wir aufpassen müssen, dass der Datenschutz nicht als Vorwand zur Verdeckung oder Ermöglichung krimineller Handlungen genommen wird. Ich glaube, dass wir damit dem notwendigen Datenschutz einen sehr schlechten Dienst erweisen würden.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, Ihre Anfrage beantworte ich für den Senat wie folgt: Das Ausscheiden von Herrn Dr. Walz aus dem Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die anstehende Wiederbesetzung der Stelle legen es nahe, über eine zukünftige Organisation des Datenschutzes in der Freien Hansestadt Bremen nachzudenken. Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie durch die beabsichtigte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird sich voraussichtlich die Gewichtung zwischen den Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz im öffentlichen Bereich und dem Datenschutz in der Privatwirtschaft verändern.

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Ein wichtiger Bereich ist auch der Datenschutz, und das im wörtlichen Sinne. Ich erinnere an das, was in den zurückliegenden Monaten an datenschutzrelevanten Dingen geschehen ist. Diese Koalition hat sich auf die Fahne geschrieben, den öffentlichen Datenschutz mit dem privaten zusammenzuführen, um zu Synergieeffekten zu kommen und insbesondere den Datenschutz insgesamt zu verbessern.

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Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/315 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Datenschutz hat bei uns im Land alles in allem einen hohen Stellenwert. Die Berichte des Datenschutzbeauftragten aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass es zwar einzelne Probleme gibt, dass es aber insgesamt um den Datenschutz im Land gut bestellt ist. Dazu trägt auch der jährliche Bericht des Datenschutzbeauftragten bei, der, oftmals berechtigt, einzelne Probleme aufzeigt und den Behörden signalisiert, dass es eine Stelle gibt, die über den Datenschutz im Land streng wacht.

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Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/401 - neu - an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/401 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/401 - neu - in Erster Lesung mit Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.

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Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/397 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/397 in Erster Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.

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Bislang nehmen im Saarland zwei unterschiedliche Stellen die Aufgaben des Datenschutzes wahr, und sie agieren getrennt voneinander. Für den Datenschutz im öffentlichen Bereich, also für die Datenschutzaufsicht im Bereich von Landesbehörden und kommunalen Behörden, ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Für die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich, also im Bereich der gesamten Privatwirtschaft, ist bislang das Innenministerium zuständig. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir beide Bereiche bündeln, und zwar bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Mit der Aufgabe wandert auch das Personal zur Landesdatenschutzbeauftragten.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1130, in Verbindung mit b) Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme zum Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1358.

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Gleichwohl kommen Sie zu dem Schluss, dass der Datenschutz in Hessen nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert genießt. Hessen ist das Stammland des Datenschutzes; Hessen ist das Datenschutzland. Das, was Sie vorhin gesagt haben, sollte für uns alle in diesem Hause von besonderer Bedeutung sein: Es gab keine vorsätzlichen Ausreißer, was den Datenschutz angeht. Das unterstreicht nur, dass der Datenschutz in Hessen nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert genießt.

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Der Datenschutz im privaten Bereich ist in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Immer mehr Daten wurden und werden von Firmen gesammelt und verarbeitet. Und so wächst natürlich auch die Zahl der Eingaben der Bürgerinnen und Bürger. Gerade durch die Datenskandale in der Wirtschaft in den letzten Jahren wurde vielen Menschen überhaupt erst bewusst, welche umfangreichen und detaillierten Informationen über jeden Einzelnen von uns gespeichert werden und wie dies vermarktet und auch ausgenutzt wird. Die Bürgerinnen und Bürger sind immer weniger bereit dies hinzunehmen. Von daher hat der Datenschutz im privaten Bereich eine wachsende Bedeutung. Aber auch der Datenschutz im öffentlichen Bereich wird weiterhin wichtig sein. Deshalb ist es auch richtig, dass beide Bereiche gleichberechtigt zusammenwachsen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit ist im Saarland der Datenschutz in zwei unterschiedliche Datenschutzstellen aufgeteilt. Der öffentliche Bereich untersteht der Landesbeauftragten für Datenschutz, der nichtöffentliche Bereich der Unternehmen, Betriebe und sonstiger nichtöffentlicher Stellen obliegt dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten. Der zunehmende elektronische Datenaustausch zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen und die rasante informationstechnische Entwicklung erfordern eine Zusammenführung beider Bereiche. Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes reagiert darauf und sieht die Einrichtung eines Datenschutzzentrums vor, das bei der Landesbeauftragten für Datenschutz angesiedelt ist.

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Ich sage aber auch sehr deutlich, dass diese Bewusstseinsänderung bei einer Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes Hessen und darüber hinaus ein bisschen zur Bequemlichkeit geführt hat. Ich habe immer das Gefühl – ich will jetzt nicht mit Beispielen kommen, weil wir anonymisiert diskutieren wollen –, dass immer wieder dann, wenn einmal etwas nicht gemacht werden soll oder wenn man dazu keine Lust hat – um es flapsig auszudrücken –, gesagt wird, dagegen spreche der Datenschutz. – Das ist eine Mentalität, die gerade für den Datenschutz nachteilig ist, weil dazu immer mit der Außenwirkung gesagt wird: Das darf nicht getan werden, weil das der Datenschutz verhindert. – Nein, ich glaube, es ist immer verschärfter von der Politik, aber auch von der Landesregierung darauf hinzuweisen und Mitarbeitern zu sagen:Das ist keine Ausrede dafür,etwas nicht tun zu wollen oder etwas nicht tun zu können, sondern es ist schlicht und ergreifend ein Rechtsschutz – nicht mehr und nicht weniger.