durch die Arbeitslosigkeit, Migration, demografische Entwicklung und das Wohlstandsgefälle.
Meine Damen und Herren, wenn man dem Antrag der PDS folgt - und diesen Makel oder diesen Mangel weist der SPD-Antrag auch auf -, dann löst man zunächst den Zusammenhang zwischen dem Aufenthaltsgrund in Deutschland und der Möglichkeit, hier dauerhaft zu bleiben. Der Aufenthaltsgrund in diesen genannten Fällen ist der Vortrag, in Deutschland Asyl zu begehren. Frau Berninger, Sie sprechen von Bleiberecht als Folge einer Zuwanderung. Da muss ich allerdings feststellen, dass Zuwanderung, Einwanderung bzw. Migration - die durchaus erwünscht sein kann - und die Gewährung eines Aufenthaltstitels, um Flüchtlinge zu schützen, die anderweitig hochgradig gefährdet wären, zwei Paar Schuhe sind und völlig unterschiedliche Zwecke verfolgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wenn wir uns die Verantwortungsvielfalt des Innenressorts vor Augen führen - Sicherheit, Kommunen, Landesplanung, Hochbau - und die Herausforderungen unserer Zeit betrachten - Demografie, Migration, Digitalisierung -, dann wird klar, dass Verantwortung, Sorgfaltspflicht und Belastung bei allen hinter dem Einzelplan 03 stehenden Akteuren enorm
Erstens die Zusammensetzung: Wir legen Wert auf eine Zusammensetzung, in der sowohl das Innenministerium als auch die kommunalen Spitzenverbände, aber auch der Sachverstand und die Erfahrung von Verbänden und Initiativen im Bereich Migration und Flüchtlinge angemessen vertreten sind. In dieser Hinsicht ist die Verordnung der Landesregierung völlig unzureichend. Wir haben diese Liste der Zusammensetzung entsprechend ergänzt.
Ausländerinnen und Ausländern bleibt es auch bei uns unbenommen, sich direkt an einzelne Mitglieder der Kommission zu wenden. Die Kommission ist allerdings frei in ihrer Entscheidung, ob sie sich damit befasst oder nicht. Entscheidend ist, dass sich die Kommission nicht mehrfach mit einem Antrag auseinander setzt. Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang die Zusammensetzung der Kommission. Eine ausländerrechtliche Fachkompetenz, Erfahrung in Migration und Flüchtlingsberatung oder Betreuung ist sinnvoll und durch die vorgesehene Besetzung nach unserer Meinung auch gegeben. Ebenso ist eine erforderliche Zweidrittelmehrheit eine gute Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Entscheidung. (Beifall bei der CDU)
Herr Drexler hat das Thema „Ausländer, Migrantensituation“ und die Aufgaben, die bleiben, angesprochen. Ich glaube, das ist wirklich eine Herausforderung. Ich will das aufgreifen. Man muss da miteinander debattieren. Das ist übrigens der tiefere Grund, warum wir bezüglich weiterer Zuwanderung so zurückhaltend sind. Wir haben eine Reihenfolge: Zuerst müssen wir die, die hier sind, vernünftig integrieren. Da gibt es Defizite in Deutschland. Die Defizite sind zwar nicht so hoch wie zum Beispiel im Elsass, wo zu jedem Weihnachtsfest in ganzen Straßenzügen von Straßburg Autos brennen, weil die jungen Leute keine Perspektive haben. Aber wahr ist natürlich, dass wir bei der Integration und der Migration Defizite haben.
Die Firma Microsoft hat in den USA 46 000 Mitarbeiter auf jeder Ebene. Von diesen Mitarbeitern ist ein Drittel Menschen, die nicht von Geburt an die US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder die auf Green-Card-Basis dort arbeiten. Es ist also klar, wo ein Vorbild dafür liegt, wie wir unseren Stand als Wissenschaftsland, als Forschungsland, als Hightechland erhalten können. Dazu gehört die Migration, die Anwerbung und Einwanderung hoch Qualifizierter.
Das machen nicht zuletzt Ihre Antworten auf unsere Große Anfrage zum Thema „Kinderarmut und Kindergesundheit in Niedersachsen“ wieder einmal mehr als deutlich. Für Niedersachsen liegen keine gesonderten Daten vor. Die Abhängigkeit vom Sozialstatus wurde nicht erhoben. Die Zuordnung familiärer Migration ist nicht erfasst usw. Wir kennen das schon.
Ich möchte am Anfang meiner Ausführungen die Überlegung stellen, die ich Sie sehr ernst zu nehmen bitte: Das gesamte Thema Migration/Integration kann von der Gesellschaft auf Dauer nur dann erfolgreich bewältigt werden, wenn wir zu einem Konsens kommen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir sehen die Dinge weitgehend so wie die GRÜNEN.
Ich habe in Ihrem Antrag zunächst einen sehr positiven Aspekt gesehen; denn ich meinte zu erkennen – ich hoffe, dass ich mich nicht irre –, dass es in Ihrer Fraktion in den Fragen der Migration und der Integration einen leichten Wandel gibt. Nach meiner Erkenntnis hat nämlich die CSU-Fraktion zum ersten Mal von sich aus beantragt, dass der Staat öffentliche Mittel in die Hand nimmt, um Integration zu fördern. Ich meine, das haben Sie bisher noch nicht gemacht. Wir sollten einen solchen hoffnungsvollen Ansatz zunächst positiv aufnehmen, und wir sollten der CSU die Chance geben, ihn auch zu verwirklichen.
Zum einen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits angekündigt, die an den Verwaltungsgerichten des Landes geführten Verfahren in elektronischer Form betreiben zu wollen. Allein hierdurch wird die Anzahl der elektronisch geführten Verfahren erheblich ansteigen.
Wir haben in unserem Entschließungsantrag künftige Haupthandlungsfelder der EU nur benannt: Energie, Kriminalitätsbekämpfung, Welthandel, soziale Sicherung, Migration, Außenpolitik insgesamt, wir können schlagwortartig auch einfach sagen: Globalisierung. Die Menschen erwarten – und ich finde, zu Recht – europäische Antworten. Ich bin nach wie vor überzeugt, wir brauchen mehr Europa, um überhaupt noch einen Beitrag zur Gestaltung der heutigen Welt leisten zu können.
Am Anfang habe ich geäußert, ich hätte den Eindruck, dass sich bei der CSU in Fragen Integration und Migration ein Wandel vollziehe. Diese These stützt sich auch darauf, dass Sie zu diesem Thema mehrere Veranstaltungen gemacht haben. Zuletzt war Herr Staatsminister Beckstein im Januar in Berlin – Herr Schmid wird es wissen – in der Bayerischen Vertretung bei einem Forum zum Thema „Leben mit dem Islam“. Es war eine ausgesprochen spannende Veranstaltung. Wir begrüßen das; das ist überhaupt keine Frage. Sie wissen vielleicht oder hoffentlich, dass die Staatsregierung ein bayerisches Integrationsforum ins Leben gerufen hat. Die Auftaktveranstaltung am 1. Oktober bei der Hanns-Seidel-Stiftung war hervorragend besetzt. Alle sieben Regierungspräsidenten mussten anwesend sein. Das war eine Veranstaltung, mit der die Staatsregierung deutlich gemacht hat, dass sie dem Thema Integration einen sehr hohen Stellenwert einräumt. Wenn das der Fall ist, begrüßen wir das natürlich. Ich halte es für ganz wichtig, dass es bei der Entwicklung, die wir bei Ihnen zu erkennen glauben, einen Schritt vorwärts geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht ganz einfach, die menschenrechtliche Situation in anderen Ländern zu beurteilen. Um im Hinblick auf die humanitäre und menschenrechtliche Situation in Togo eine zutreffende Einschätzung vornehmen zu können, bin ich daher ebenso wie die mit Fragen des Verfolgungsschutzes betrauten Bundesbehörden und Verwaltungsgerichte auf die zugänglichen Erkenntnisquellen angewiesen. Für die Einschätzung der politischen und humanitären Lage stellen insbesondere die so genannten Lageberichte des Auswärtigen Amts eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Sowohl die asylrechtlichen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge als auch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen basieren im Wesentlichen auf diesen Einschätzungen des Auswärtigen Amts.
Da es sich aber, und jetzt kommt das große Problem, welches hier in der Bundesrepublik Deutschland besteht, um Ausländerinnen handelt, die auf sehr unterschiedliche Art und Weise in die Bundesrepublik gekommen sind, und es sich deshalb um eine illegale Einwanderung handelt, die als illegale Migration betrachtet wird, und das vordergründige Delikt nicht die Menschenrechtsverletzung ist, gegen die vorgegangen werden muss, sondern leider dieses Delikt als solches in den Vordergrund gestellt wird, werden sie ausgewiesen und abgeschoben, was von Seiten des Rechtsstaates vorgenommen wird. Deswegen ist für die Möglichkeit, sich mit den Menschenrechtsverletzungen auseinander zu setzen, es sehr wichtig, sie als Zeuginnen in diesen Prozessen zu hören. Dazu ist es notwendig, sie hier vor Ort zu haben, da ja sonst gar nichts passiert. Deshalb ist dieses Thema auch so schwer zu
Es geht um niedrigste Einkommen, um Krankheit, Unfälle und um fremde Herkunft, also Migration. Es geht um Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung und es geht vor allem natürlich auch um Bildungsdefizite. Das sind die wesentlichen Ursachen. Das wird uns jedenfalls von den Menschen gesagt, die sich ernsthaft mit dem Thema Entwicklung von Armut in Hamburg auseinandersetzen.
vertritt nicht nur türkische Gemeinden oder die türkischen Vertreter in Bremen, sondern alle Migranten. Wenn Sie sich ein bisschen auskennen und informieren: ARD und ZDF haben umfangreiche Studien auch gerade zum Thema Migration im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Auftrag gegeben und in Mainz vorgestellt, wie man eigentlich künftig die Interessen von Migranten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker darstellen kann.
Wir orientieren es neu. Wir sagen beispielsweise: Migration und Klimawandel gehören ganz eng zusammen. Gerade die Berichte der letzten Wochen haben noch einmal deutlich gemacht, welche Gefahren von den globalen Klimaveränderungen ausgehen. Der Report des früheren Weltbankökonoms Stern beispielsweise und der Bericht, der an die Vereinten Nationen gerichtet wurde, verbinden genau diese beiden Themen. Die Bundeskanzlerin greift das Thema jetzt auf, macht es zum Thema heute auf dem Gipfel und auch in Heiligendamm. Das alles ist in rot-grüner Zeit versäumt worden.
Wir vereinigen das Thema Migration und Entwicklung in einem Ressort. Zum ersten Mal sind in einem deutschen Bundesland Integrationspolitik, Migrationspolitik und Entwicklungszusammenarbeit zusammengefasst worden.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie noch auf eine Veranstaltung hinweisen. In der Portikushalle ist die von der Arbeitsstelle Islam und Migration im Haus kirchlicher Dienste der Evangelischlutherischen Landeskirche Hannovers konzipierte Ausstellung „Gesichter des Islam - Begegnung mit muslimischen Frauen und Männern“ zu sehen. Ich empfehle diese Ausstellung Ihrer Aufmerksamkeit.
Die Hessische Landesregierung bietet ein breites und flexibles Spektrum an arbeitsmarktpolitischen Programmen für die unterschiedlichen Problemlagen des Arbeitsmarktes an. In der Kürze kann ich diese Programme nur stichwortartig aufzählen: „Passgenau in Arbeit – PiA“, „Impulse der Arbeitsmarktpolitik – IdeA“, „Perspektive“, „Fit für Ausbildung und Beruf – FAUB“, „Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen“, „Ausbildungskostenzuschüsse für Lern- und Leistungsberechtigte“, „Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender“, „Ausbildung in der Migration“ und „Ausbildung statt Arbeitslosengeld II“.
Ich nenne nur drei Themen, die wichtig für die Migration sind. Das fängt bei der Organisation an und geht über die Sprachvermittlung bis hin zum Thema Arbeits- und Ausbildungsplätze. Das sind Themen, die die Menschen interessieren, und nicht Schaufensteranträge à la GRÜNE.
Für die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der PDS empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration sowie an den Hauptausschuss. Hierüber lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Damit ist der Antrag so angenommen.
Für die beiden dringenden Anträge der Fraktion der PDS, Drucksachen 14/136 und 14/137, wird die Überweisung allein an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration empfohlen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich auch jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann wird so verfahren.
Meine Damen und Herren, die aktuellen Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft und damit auch wir als Politiker/-innen stellen müssen, sind zahlreich und vielschichtig. Beständig spielen sie auch in unseren Debatten hier eine Rolle. Als Stichworte nenne ich Demografie, Migration, Veränderungen in der Arbeitswelt, Kultur einer friedlichen Konfliktlösung, Mediokratie, Suche nach und Entdecken von europäischen Identitäten oder Chancengleichheit. Sie haben auch mit Kultur zu tun und Kultur mit ihnen, Kultur im Sinne der UNESCO-Definition, die ich hier gestern schon vorgetragen habe.
Frau Borchardt sagte gestern im Zusammenhang mit dem Petitionsbericht sinngemäß, dass man häufig nicht unterscheiden könne, welchen Status die Ausländer eigentlich genießen. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen Ausländer, die die Voraussetzungen des Paragrafen 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz – da geht es um die völkerrechtlichen und humanitären Gründe – nicht erfüllen, jedoch unter die Absätze 2 bis 7 fallen, nur einen nachrangigen Schutz. Es werden Rechtsbestimmungen angewendet, die nur dann zur Anwendung gelangen, wenn das übergeordnete Recht keine Vorschriften gewährt. Übergeordnete Vorschriften sind für politisches Asyl der Artikel 16a des Grundgesetzes und der eben schon erwähnte Paragraf 60 Absatz 1. Es handelt sich hier übrigens um eine Kannbestimmung, denn über den nachrangigen Schutz entscheidet das Bundesamt für Asyl und Migration nach Paragraf 42 Asylverfahrensgesetz.
Zwei Dinge zeigten sich ganz deutlich: Notlagen führten durchaus zum Abbruch der Abschiebung, aber einige der Betroffenen haben auch Tricks angewandt, um der Abschiebung zu entgehen. Die Behörden kennen diese Spielarten und sie haben geltendes Recht durchzusetzen. Der Fall Mosbaou hat eine ernsthafte Diskussion über künftiges Vorgehen in Gang gesetzt, ihm wiederum nützt das leider nichts. Ich kann zwar nachvollziehen, dass dem Innenausschuss ein Lagebericht des Auswärtigen Amtes, weil er nur für den Dienstgebrauch ist, nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, aber dieser Bericht hat auch die Aufgabe, den Innenbehörden der Länder bei der Entscheidung über die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer zu dienen. Die Lage in Togo und des Zurückgekehrten wurde von den Menschenrechtsorganisationen und von der Anwältin des Herrn Mosbaou drastischer dargestellt, als dies beispielsweise mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage getan wurde. Am 24.04. haben mehrere Länder Flüchtlinge nach Westafrika und unter anderem nach Togo ausfliegen lassen. Ich habe beim Bundesamt für Asyl und Migration nachgefragt, ob Mecklenburg-Vorpommern daran beteiligt gewesen ist. Bei den Abgeschobenen handelte es sich jedoch um abgelehnte Asylbewerber und Straftäter aus anderen Bundesländern.
Die „Frankfurter Rundschau“ berichtete am 25.04., dass Togo für die deutschen Behörden nicht zu den Ländern gehört, in die nicht abgeschoben werden darf. Laut Bundesamt für Asyl und Migration, das über die Anerkennung von Asylanträgen entscheidet, gibt es für Togo keine generellen Abschiebehindernisse aufgrund der Menschenrechtssituation. Selbst 2005, als es im Zuge der Präsidentschaftswahlen Unruhen gab, wurden von 674 Asylanträgen ganze fünf positiv entschieden. Für 55 Togoer wurde ein Abschiebeschutz beziehungsweise ein Abschiebehindernis festgestellt. Laut Bundestagsdrucksache 16/748, Seite 5, hat sich die Lage in Togo seit Mitte letzten Jahres etwas entspannt und erste positive Veränderungen seien danach feststellbar.
Laut einem Zeitungsbericht der TAZ vom 26.04., aber auch im Innenausschuss, hat der Innenminister Timm angekündigt, das Thema für die Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen anzumelden, um über einen bundesweiten Abschiebestopp zu reden. Bis Freitag lag dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Information vor, nach der die IMK sich auf die Aussetzung der Abschiebungen geeinigt hätte. In der Presse gab es solche Mitteilungen ebenfalls nicht. Bis gestern war auch auf der Internetseite des Bundesrates kein Beschluss der IMK dazu zu finden. Einer der Anzuhörenden, Herr Obuba, sagte in der Innenausschusssitzung am 29.03., er habe noch nie gehört oder noch nie erlebt, dass Flüchtlinge den Antrag gestellt haben, nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen. Die wollen immer woanders hin. Daraufhin habe ich mir die Frage gestellt, ob nun nicht etliche Togoer gern nach Mecklenburg-Vorpommern kommen möchten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere eine Instrumentalisierung des Themas Migration ist zu vermeiden. Das, lieber Kollege Ringguth, ist eine politische Aufgabenstellung, eine Erwartungshaltung an die Parteien, die wir uns selbst gestellt haben, nämlich in dem vor wenigen Wochen beschlossenen Handlungsrahmen „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie – dieser soll federführend sein –, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration und an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Dann ist die Überweisung so beschlossen.