Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dem Datenschutz endlich den Stellenwert einräumen, der ihm nach höchstrichterlichen Entscheidungen zusteht. Erst gestern hat der Europäische Gerichtshof die FDP in dieser Haltung bestätigt. Die Datenschutzstellen der Länder müssen in völliger Unabhängigkeit arbeiten. Sie dürfen deshalb keiner staatlichen Aufsicht unterstellt sein. Deshalb bleibt es unser Ziel, alle Datenschutzkompetenzen – unser Fraktionsvorsitzender hat dies heute Morgen schon in der Aussprache zur Regierungserklärung gesagt – beim Landesbeauftragten zusammenzuführen und den Landesbeauftragten für den Datenschutz beim Landtag anzusiedeln.
Alle drei Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Die GAL-Fraktion möchte die drei Drucksachen an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Von der FDP-Fraktion liegt zu den drei Drucksachen ein Überweisungsantrag vor, federführend an den Innenausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung. Wer wünscht das Wort? – Frau Kammeyer.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz - was ist das? Datenschutz ist mittlerweile ein Grundrecht. Die europäische Rechtsprechung zwingt uns, unabhängig Aufsicht zu führen. Das ist die Grundlage unseres Gesetzentwurfs.
zeit von sechs Jahren vor. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist fünf Jahre im Amt. Wie soll man das erklären? - Das verwischt die notwendige Prägnanz, die nötig ist, um den Datenschutz im Bewusstsein der Bevölkerung zu etablieren.
Darüber hinaus stellen sich mit unserer Lösung hervorragende Synergieeffekte ein. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz thematisiert in der Datenschutzkommission die Probleme und lässt sie dort beraten. Das geschieht auch. Wenn wir beides zusammenkoppeln, wie unser Gesetzentwurf es vorsieht, wird der nichtöffentliche Datenschutz Bestandteil dieser Diskussion werden. Das wird immer wichtiger. Ich weise auf die Diskussionen mit Google Street View und so weiter hin. Die Problematik ist bekannt. Das alles wäre dann auch Bestandteil der Arbeit der Datenschutzkommission und könnte besprochen und angemessen kontrolliert werden.
Auch wenn man es schaffen sollte, nahezu unabhängig zu arbeiten, befürchte ich trotzdem weiterhin das Dilemma, das hier schon angesprochen wurde. Wir haben zwei zuständige Stellen. Die eine Stelle ist für den öffentlichen Datenschutz zuständig, die andere für den nichtöffentlichen Datenschutz. Das eine Amt ist in Ansbach, das andere in München. Wir sehen schon seit Langem die absolute Notwendigkeit, hier
Die Verfassungsänderung kann man diskutieren. Wir haben uns das genau angesehen. Ich denke, für diesen Bereich brauchen wir sie nicht unbedingt. Aber bei der Änderung ginge es darum zu zeigen, dass der Datenschutz im privaten Bereich ein sehr hohes Gut und mit dem Datenschutz im öffentlich-rechtlichen Bereich gleichwertig ist. Deshalb halten wir aus deklamatorischen Gründen eine Verfassungsänderung doch für sinnvoll.
nommen wird. In diesem Bereich entstehen die echten Probleme für den Datenschutz. Das habe ich in diesem Haus schon wiederholt dargestellt. Insbesondere die GRÜNEN haben den Bürgern über Jahre hinweg weismachen wollten, die Bedrohung des Schutzes der Daten der Bürger gehe in unserem Land in erster Linie von staatlichen Dienststellen aus. Inzwischen geht die Dimension der Datenerfassung und speicherung durch private Unternehmen weit über die durch staatliche Stellen betriebene Datenerfassung und -speicherung hinaus. Angesichts dessen ist es umso wichtiger, dass wir gegenüber solchen privaten Unternehmen, noch dazu, wenn sie aus dem Ausland agieren, den Datenschutz wesentlich stärker durchsetzen. Dafür werden jetzt die Voraussetzungen geschaffen.
Zum Gesetzentwurf, meine Damen und Herren und werte Kollegen der FDP-Fraktion, zu Ihrem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes: Es liegt mir fern, gleich am frühen Morgen eine Schelte an Ihre Fraktion zu richten, weil, wenn Sie eine gute Idee geliefert haben, findet das auch die Unterstützung meiner Fraktion. Sie haben mit Ihrem Gesetzesvorhaben einen Baustein geliefert, was zumindest ein Stück weit Verbesserung für den Thüringer Datenschutz bedeutet hätte. Allerdings mit Ihrem Gesetzentwurf greifen Sie - und das ist nichts Neues - eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 auf. Danach - das will ich kurz noch mal benennen - verstößt die Bundesrepublik gegen Artikel 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr insofern, dass die Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch nicht öffentliche Stellen, durch das Landesverwaltungsamt als staatliche Behörde, ausgeübt wird. Damit, meine Damen und Herren, ist eben nicht sichergestellt, dass die Kontrolle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in völliger - das will ich betonen, in völliger - Unabhängigkeit ausgeübt wird. Die Fraktion der FDP schlägt hier vor, die Verantwortung für die Kontrolle der öffentlichen wie auch nicht öffentlichen Stellen beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzuführen und dem Landesbeauftragten die Stellung einer obersten Landesbehörde zuzuweisen. Das findet auch die Unterstützung meiner Fraktion und finde ich persönlich gut.
Ich darf mal kurz auf die Feststellung im Anhörungsverfahren hinsichtlich des Thüringer Datenschutzes verweisen. Dort gibt es zum Beispiel auch die Aussage, dass der Thüringer Datenschutz weit hinter der Entwicklung und den Anforderungen zurückgeblieben ist und nicht Schritt halten konnte auch eine bemerkenswerte Aussage. Mit Verweis das hat ja in der Diskussion auch eine Rolle gespielt - die EU und auch die Bundesebene haben angekündigt, für Sommer 2011 eine Initiative zur Modernisierung der Europäischen Datenschutzrichtlinie vorzunehmen mit eben höheren Verbindlichkeiten, mit direkt anwendbaren Verordnungen, mit einer stärkeren Angleichung auch der nationalen Datenschutzvorschriften. Aber man sollte immer auch sehr skeptisch sein hinsichtlich der Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren im Umgang mit Datenschutz machen durften und mit den Regelungen, die dazu getroffen worden sind. Ich darf erinnern an das Jahr 2009, dort wurde das Bundesdatenschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ich darf konstatieren, dass diese Regelungen durchaus ein Flop waren und sind, sprich Datenmissbrauch bei Adresshandel nach wie vor aktuell, illegale Telefonabzocke nach wie vor aktuell, die Regulierung der Bonitätskontrollen, keine Verbesserung der elektronischen Lastschriftverfahren, von der Wirtschaft wird es komplett verweigert, bei der Datenverarbeitung im Internet gibt es großen Nachholbedarf, der sogenannte Kodex für die Panoramadienste bleibt weit hinter den Regelungen und Anforderungen, die z.B. an Google Street View gestellt worden sind, zurück, bis hin zum Abrechnungsverfahren für die hausartinterne Versorgung, die sogenannten HZV; auch hier, mit dem Segen übrigens Ihres ehemaligen Bundesgesundheitsministers, nur eine Verschlechterung der bisherigen Lage.
gänzt werden? Natürlich erstens die Übertragung der Aufsicht für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich auf den Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Sicherstellung der völligen Unabhängigkeit. Nach Ansicht des EuGH in seinem Urteil vom März 2010 bedeutet das, dass die Aufsicht im nicht öffentlichen Bereich keiner staatlichen Fachaufsicht oder Rechtsaufsicht unterliegen darf, obwohl sie mit den Mitteln des Verwaltungsrechts und damit sogar mit Verwaltungszwang gegensätzliche Positionen Privater hoheitlich zu regeln hat.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drs. 19/89) vom 16. November 2015 (Drucksache 19/141) sowie Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drucksache 19/90) 2. Lesung und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 (Drs. 19/90) vom 16. November 2015 (Drucksache 19/142)
Meine Damen und Herren, ebenso hat der Datenschutzbeauf tragte des Bundes vor dem Ankauf der Steuerdaten gewarnt. Er warnt insbesondere vor einem Datenschutz nach Kassen lage. Ich meine, er bringt es auf den Punkt. Ich denke, dieser Warnung können wir uns wohl anschließen. Wir dürfen nicht den Datenschutz und die Rechtsstaatlichkeit je nachdem, wie es uns gerade passt, über Bord werfen. Wir müssen Kurs hal ten, und das tut die FDP/DVP.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte der Versuchung widerstehen, jetzt eine Generaldebatte zum Datenschutz durchzuführen, auch wenn mich das sehr reizen würde. Das Thema ist wichtig und, ich glaube, wir haben da noch sehr viel Diskussionsbedarf. Ich möchte vielmehr noch an den Anfang meines Redebeitrags kurz und knapp - auch für diejenigen, die jetzt möglicherweise zuhören - stellen, worum es überhaupt hier geht. Das Problem ist, dass uns der Europäische Gerichtshof - das hat Herr Kollege Hauboldt gerade auch zutreffend geschildert - in das Stammbuch geschrieben hat, dass der private Datenschutz in Thüringen eben nicht unabhängig geregelt ist. Das, meine Damen und Herren, ist nicht nur ein rechtswidriger, sondern eigentlich auch ein völlig unakzeptabler Zustand und deswegen sind wir mit unserem Gesetzentwurf dagegen vorgegangen.
Nach dem jetzigen Landesdatenschutzgesetz ist der Ministerpräsident Dienstvorgesetzter des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Mit der Gesetzesänderung wird im Einklang mit der EuGHEntscheidung die Ausübung der Dienstaufsicht eingeschränkt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz untersteht ihr künftig nur noch, soweit nicht seine Unabhängigkeit bei der Aufgabenwahrneh
Ich finde, wenn wir diese Herausforderungen, die sich für den Datenschutz stellen, annehmen wollen, dann muss der Datenschutz auf drei Säulen beruhen, die wir nebeneinander stellen müssen. Die erste Säule sind die Datenschutzbeauftragten, die zweite Säule ist die Politik, und das Dritte sind die Bürgerinnen und Bürger selbst.
Darüber hinaus sind die Änderungen zum Beispiel zur Veröffentlichung von Daten im Internet oder die Erweiterung der Löschungstatbestände durchaus sinnvoll und entsprechen einem modernen Datenschutz im Zeitalter des Internet. Das Landesdatenschutzgesetz ist immerhin elf Jahre alt - das haben wir jetzt schon mehrfach gehört -, und damals war Schleswig-Holstein in Sachen Datenschutz Vorreiter. Dass die konkrete Arbeit unserer Datenschützer auch heute immer noch in aller Munde ist, passt also in dieses Bild. Daher ist es höchste Zeit, dass wir dieses Gesetz endlich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen anpassen.
In den letzten Jahren gab es bundesweit viele Datenskandale und Auseinandersetzungen mit großen Unternehmen in Sachen Datenschutz. Als Beispiel sei hier auf die Debatte über Google Street View verwiesen. In der Auseinandersetzung mit diesem großen internationalen Konzern haben es Datenschützer, Politiker und die Gesellschaft mit beispielhaftem Engagement und kritischem Bewusstsein geschafft, Regeln zu entwickeln, die die ausufernde Datenansammlung von Google eindämmt oder zumindest infragestellt. Die Einsprüche sind individuell handhabbar und wirken nachhaltig. Dies wünsche ich mir für den gesamten Datenschutz.
Auch aus unserer Sicht ist es wenig zielführend, jetzt einfach mit der pauschalen Ankündigung von Strafen zu kommen. Datenschutz ist nicht für den Datenschutz da, sondern für die Menschen. Die aktuelle Debatte um den Gefällt mir-Button von Facebook hat dies noch einmal deutlich gemacht.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2009 – 29. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in BadenWürttemberg 2008/2009 – Drucksachen 14/5500, 14/6131
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 29. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftrag ten für den Datenschutz ist sehr umfassend und gibt einen sehr guten Überblick über den Datenschutz im öffentlichen Be reich in unserem Land. Er zeigt, wo es Beanstandungen ge geben hat, wie diese bewertet werden und welche Schlussfol gerungen für die künftige Verwaltungspraxis daraus zu ziehen sind.
Meine Damen und Herren, heute geht es um den Bericht zum Datenschutz im öffentlichen Bereich. An dieser Stelle könn te ich jetzt mit meiner Rede schließen, wenn ich nicht schon geahnt hätte, dass andere Redner heute die Gelegenheit nut zen werden, das Thema „Zusammenlegung der Datenschutz
Es gibt ein weiteres Thema, das in den letzten Monaten sehr viel Aufsehen erregt hat, nämlich das Thema Arbeitnehmer datenschutz. Wenn wir uns daran erinnern, was für Skandale es in den letzten Monaten gab, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Daten teilweise unter Druck preisgaben, weil sie Angst hatten, eine Stelle sonst nicht zu bekommen, müssen wir klar erkennen, dass dies heute einer Regelung be darf. Deswegen ist das Thema Datenschutz auch insoweit für jeden und jede von zentraler Bedeutung.
Einer der Mitbegründer von Facebook, Herr Zuckerberg, hat verkündet, Datenschutz sei ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert. Wir sollten uns einig sein, dass dem nicht so ist, sondern dass der Datenschutz vor dem Hintergrund, dass im mer mehr Daten zur Verfügung stehen, dass das Netz bekannt lich nichts vergisst, dass alles, was da einmal drin ist, kaum mehr herauszubekommen sein wird, weiterhin einen sehr gro ßen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat.
Aktuell wird ein Klageverfahren vor dem Bundesverfassungs gericht angestrengt, und zwar von offenbar schon über 22 000 Klägern. Es geht um eine Klage gegen das Verfahren über den elektronischen Entgeltnachweis ELENA. Die Aufmerksam keit, die der Datenschutz derzeit genießt, ist besonders erfreu lich, denn Datenschutz ist – ich habe es schon gesagt – ein Grundrecht.
Schwerpunktmäßig kann man zu den Erfolgen sagen: Zu nächst ist es wichtig, dass der Datenschutz für den öffentli chen und der Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg zusammengelegt werden. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenschutzskandale im pri vaten Bereich – Sie haben das vorhin schon erwähnt – wird klar: Wir brauchen dringend eine unabhängige, schlagkräfti ge und personell angemessen ausgestattete Datenschutzauf sicht als Kontroll- und Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Bürgerrechte.
Ihre Behörde leistet einen sehr wertvollen Beitrag zur Ge währleistung des Datenschutzes im öffentlichen Bereich. Nicht nur bei der Lektüre des Berichts fällt auf: Das Thema Datenschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat zurzeit eine erfreuliche Aufmerksamkeit und große Aktuali tät, auch im öffentlichen Bereich. Das Bundesverfassungsge richt – daran darf ich an dieser Stelle noch einmal erinnern – hat kürzlich in seinem Urteil über das Vorratsdatenspeiche rungsgesetz dem Datenschutz den Rücken gestärkt, die jetzi gen Regelungen aus dem Vorratsdatenspeicherungsgesetz für nichtig erklärt und hohe Anforderungen an eine zukünftige Speicherung und Nutzung gestellt. Das war, wie ich finde, ein großer Sieg der Grundrechte und des Rechtsstaats. Herzlichen Dank an das Bundesverfassungsgericht.
Die CDU möchte die Drucksache federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Die SPD-Fraktion hat die Überweisung der Drucksache nur an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung beantragt.
Drittens. Der Datenschutz wird eingehalten, sagen Sie. Sie haben sich mit dem Datenschutz nur unzureichend auseinandergesetzt. Man darf nicht auf Verdacht pauschal Computer von Bediensteten stichprobenmäßig untersuchen. Das ist nicht möglich.
Nichtsdestotrotz habe ich unmittelbar nach den Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Petri, gebeten, die technische Umsetzung der Maßnahmen zur Quellen-TKÜ und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Ein Expertenteam hat bereits mit der Prüfung begonnen. Ich habe gleichzeitig verfügt, dass bis zum Vorliegen des Prüfergebnisses des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz keine weiteren Maßnahmen der polizeilichen Quellen-TKÜ mehr stattfinden. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag derzeit nicht aktuell und daher abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 9. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 20. März 2015, Drucksache 18/1796, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 3. Sitzung am 22. Juli 2015 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 11. August 2015, Drucksache 19/45, in ihrer 5. Sitzung am 24. September 2015 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt Ihnen mit der Drucksachen-Nummer 19/291 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 9. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/1796, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 19/45, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/291, Kenntnis.