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Ich fange mal mit den Sanktionen an: Es ist ab morgen geltendes Recht in der Datenschutz-Grundverordnung, dass natürlich alle Sanktionen verhältnismäßig sein müssen, dass natürlich mildernde Umstände zu berücksichtigen sind, dass das natürlich von der Schwere des Verstoßes und des verletzten Rechtsguts abhängt, wie hoch da ein Bußgeld überhaupt verhängt werden kann. All das steht in Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung, die unmittelbar geltendes Recht wird. Deswegen muss man da gar nichts ändern, um solche Abwägungskriterien einzuführen. Im Übrigen sind natürlich sämtliche Bußgelder, die künftig verhängt werden sollten, immer gerichtlich überprüfbar. Von daher sehe ich nicht, wo das Problem jetzt hier gesehen wird.

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Von daher geht es darum, dass wir mit dem Datenschutz insgesamt und seiner Bedeutung in der heutigen vernetzten Welt zu einem risikogerechten Datenschutzrecht kommen. Dass wir deswegen zahlreiche Vorschriften haben, dass einer erweiterten Datennutzung zum Beispiel ausdrücklich zugestimmt werden muss, davon habe ich Ihnen schon etwas erzählt, dass wir zum Beispiel die Allmacht von Algorithmen beschränken – das Wort ist heute noch nicht gefallen. Das heißt, wir beschränken die Auswertungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten und werden ein Recht auf menschliche Kontrolle haben. Nach alldem sind der Datenschutz und auch das, was wir heute beschließen, keine sogenannte paternalistische Bevormundung, wie von vielen befürchtet oder argumentiert worden ist, sondern eine informierte Einwilligung ermöglicht weiterhin eine umfassende Datennutzung. Wenn Sie als informierter Bürger alle möglichen Datennutzungen aktivieren und denen zustimmen, dann kann kein Datenschutzbeauftragter dieser Erde dafür eine Strafe verhängen oder Ihnen das verbieten. Das heißt: Wir sind ein großes Stück weiter heute auf dem Weg zu einer informationellen Selbst-, statt zu einer informationellen Fremdbestimmung, wie wir sie jetzt in den letzten Jahren allzu oft gehabt haben. Deswegen kann ich hier aus voller Überzeugung unserem Gesetzentwurf zustimmen und möchte Sie auffordern, das auch zu tun. Herzlichen Dank.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und auch diejenigen am Livestream! Die ganze Zeit ging mir jetzt nach der Rede sowohl von Herrn Dr. Voigt als auch aus der AfD-Fraktion durch den Kopf „wow“. Bei der AfD-Fraktion insbesondere deswegen, weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass Sie die Datenschutz-Grundverordnung gar nicht gelesen haben, sondern nur die Artikel und die Seiten gezählt und ansonsten probiert haben, möglichst schnell auf Ihre zwei Klassikerthemen zu kommen, nämlich einmal Flüchtlinge und zum Zweiten angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Bei der CDU, weil ich doch etwas mehr erwartet hätte. Was ich damit meine, ist: Ja, es gibt zurzeit sehr viel Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit der Datenschutz-Grundverordnung, bezüglich der Auswirkungen, seien es Vereine, seien es kleinere Unternehmen, seien es Privatpersonen, was auch immer, diejenigen, die einen Blogg betreiben, die meinten, sie müssten was weiß ich was alles tun. Ich sehe unsere Aufgabe als diejenigen, die mit für die Gesetze verantwortlich sind, die die Gesetze mit überarbeiten, die Änderungsanträge stellen – zumindest die Koalition hat das ja gemacht, auch bereits innerhalb der Ausschusssitzungen –, darin, dass wir nicht noch die Ängste der Menschen schüren, also erhöhen und erweitern, sondern sie auch ein Stück weit aufklären. Das hätte ich, ehrlich gesagt, auch von der CDU erwartet.

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weil sie bisher den Datenschutz weitgehend umgangen haben. Anstelle an dem Punkt dann auch mal zu betonen, welche Wichtigkeit, welche Notwendigkeit und welche Relevanz dieses Gesetz insbesondere für die jeweils einzelnen Bürger und Bürgerinnen hat, gehen Sie auf die Unsicherheit und bestärken die darin. Da muss ich mal ehrlich sagen, Herr Dr. Voigt, da bin ich auch von Ihnen ein bisschen enttäuscht, denn da bin ich mehr gewohnt gewesen in den letzten Jahren, insbesondere wenn es um die Themen „Internet“, „Datenschutz“ und ähnliches mehr geht. Aber irritiert war ich, ehrlich gesagt, sowieso schon, dass Sie hier vorgegangen sind und nicht die Kollegen und Kolleginnen von Ihnen, die im Innenausschuss sitzen und dort das Ganze auch mit beraten haben.

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Sensibilität vorhanden ist und dass perspektivisch und grundsätzlich mit der Datenschutz-Grundverordnung nicht nur hier in Thüringen, sondern generell das Verständnis und die Sensibilität für Datenschutz steigen, denn das ist das Entscheidende und das Maßgebliche des heute hier zu beschließenden Gesetzentwurfs. Ich persönlich gehe davon aus, der geht hier durch. Ich freue mich auch darauf, dass der durchgeht. Verbesserungen und Veränderungen: Wissen Sie, da schauen wir mal, wie es in der Praxis ist. An der einen oder anderen Stelle, gehe ich davon aus, wird es dann noch Änderungsnotwendigkeiten geben. Danke schön.

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Und natürlich blockieren Sie unseren Zwischenbericht für das Jahr 2018 auch mit Ihrer vermeintlichen Sorge um den Datenschutz. Ihre Sorge gilt natürlich der Nennung von Extremisten in den Reihen der Altparteien und der von Ihnen aus dem Landeshaushalt Geförderten. Hier wird der Datenschutz faktisch zum Linksextremistenschutz, meine Damen und Herren.

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Die Negativschlagzeilen zur Pkw-Maut reißen gar nicht mehr ab, Stichwort „Datenschutz“, ganz aktuell. Es hieß immer, die Kameraaufzeichnungen würden nur zu Abrechnungszwecken genutzt werden. Zwischenzeitlich wissen wir, auch hier wurde uns nicht die volle Wahrheit gesagt. Der Datenschutz wird anscheinend nicht großgeschrieben.

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8. 40. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und Stellungnahme des Senats Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 6. Dezember 2018 (Drucksache 19/1950)

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Zum Thema Datenschutz ist schon eine ganze Menge angesprochen worden. Ich denke, es ist auch völlig vernünftig, weil nämlich bei diesen amtlichen Statistiken persönliche Angaben verarbeitet werden. Aber diese Angaben der Bürgerinnen und Bürger werden streng vertraulich behandelt und eben entsprechend vor Missbrauch geschützt. Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den wichtigsten Anliegen der amtlichen Statistik. Zur Sicherung dieser erhobenen Daten wird eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen sind bzw. werden mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und denen der Länder abgestimmt.

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Dass es so ist, kann man begründen. Als Begründung ist das Zweckbindungsprinzip zu nennen. Das Zweckbindungsprinzip besagt, dass personenbezogene Daten nur für den originären Zweck verarbeitet werden dürfen. Aber die Datenschutz-Grundverordnung hat Öffnungsklauseln parat gestellt und eine davon ist zum Beispiel die Einwilligung – das heißt, wenn ein Bürger einwilligt, dass diese Daten für einen fremden Zweck nachgenutzt werden dürfen, dann dürfen diese Daten auch nachgenutzt werden. Allerdings halte ich eine Einwilligung bei einem zukünftigen One-Stop-Government nicht wirklich für zielführend und pragmatisch. Eine andere Möglichkeit ergibt sich dadurch, wenn man die in der Datenschutz-Grundverordnung dargelegte Öffnungsklausel mitgliedstaatlich umsetzt, indem man per Gesetz oder per Rechtsordnung das sogenannte Once-Only-Prinzip umsetzt. Es ist also erlaubt, dass Behörden untereinander die Daten austauschen, dass also die Daten laufen, die Daten anfangen zu wandern und nicht mehr der Bürger. Und genau auf dieses Ziel zielt mein Änderungsantrag ab – und mit einem Stück Freude habe ich auch wahrgenommen, dass auch der Herr Gentele auf die gleiche Regelung abzielt – und ich möchte das Hohe Haus darum bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank.

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Drittens: Die öffentliche Verwaltung wird durch die Digitalisierung bürgerfreundlicher. Zumindest ist es das, was wir immer wollen. Wir stellen uns immer vor, dass alles digital erledigt werden kann. Allerdings sind wir da noch weit von dänischen Verhältnissen entfernt, wo die Steuererklärung oder die Ummeldung innerhalb weniger Minuten vom heimischen Schreibtisch oder vom Handy aus erledigt werden kann. Aber wir müssen uns in der Bundesrepublik auch politisch entscheiden, wie wir den Spagat zwischen bürgerfreundlicher, einfacher und schneller Onlinebearbeitung auf der einen Seite und dem Wunsch nach Datenschutz und Datensicherheit auf der anderen Seite hinbekommen. Es wird eine große Herausforderung sein, diesen Spagat hinzubekommen. In Dänemark hat jeder Mensch eine Nummer, und unter dieser Nummer ist alles gespeichert. Deswegen ist es dort so einfach. Aber mit unserem Verständnis von Datenschutz ist das wahrscheinlich nicht vereinbar. Die große politische Frage ist, wie wir das hinbekommen. Das ist wesentlich wichtiger als sämtliche Technikdebatten, die wir da manchmal führen.

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Herr Striegel, in der Tiefe, wie Sie in der Frage andeuten, nein. Sie müssen wissen, auch wenn man sich in diesen Tagen darüber wundert, welche Prioritätensetzung manche Politikbereiche vornehmen und was eher nach hinten rutscht, dass der Datenschutz bei uns schon noch ein Thema ist. Die Datenschutz-Grundverordnung ist durchaus noch in Kraft.

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Ein weiterer und wichtiger Punkt sind der Datenschutz, die Datenhoheit und auch die Standardisierung der Datenschnittstellen. Beim Aufkommen neuer Technologien und neuer Möglichkeiten muss die Gesetzeslage angepasst werden. Andernfalls entstehen Unsicherheiten bei den Anwendern. Dies ist auch bei der Digitalisierung der Landwirtschaft der Fall. Hier gilt es, Monopole von privatwirtschaftlichen Anbietern zu verhindern und sich auf Bundes- und EU-Ebene für mehr Datensicherheit und Datenschutz sowohl in Bezug auf die Produktionsdaten als auch in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern einzusetzen.

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von Telefonaten und E-Mails auf ein absolutes Minimum reduziert, das die Fragestellungen berücksichtigt, die sich aus der Nutzung sozialer Netzwerke ergeben, das die Befugnisse der Datenschutzbeauftragten und der Arbeitnehmervertretung im Bereich Datenschutz stärkt, das ein Verbandsklagerecht vorsieht und das die Grundrechte der Beschäftigten im Bereich Datenschutz wirklich sichert, statt der Arbeitgeberseite größtmögliche Spielräume für Überwachung, Kontrolle und Datenauswertung zu geben.

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Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ab dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden. Ihrem Charakter als Grundverordnung folgend enthält die EU-Datenschutz-Grundverordnung konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge sowie mehrere Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird das Kirchensteuergesetz redaktionell an die EUDatenschutz-Grundverordnung angepasst. Weiterer Anlass für die Änderung des Kirchensteuergesetzes ist die Einführung eines obligatorisch festzusetzenden Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 2 der Abgabenordnung. Da im Bereich der Kirchensteuer auf Druckmittel, Sanktionen und Strafen verzichtet wird, wird die Anwendung der Vorschrift über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen gesetzgeberisch ausgeschlossen.

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Gleichzeitig müssen wir den Datenschutz beachten. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie die Patientendaten - zum Beispiel im Rahmen von Studien - genutzt werden können, sondern es geht auch um den ganz praktischen Datenschutz und den Schutz der IT-Systeme der Krankenhäuser. Ich verweise auf das Beispiel der Universitätsklinik Düsseldorf, die in diesem Jahr Opfer eines Hackerangriffs geworden ist und über Tage nicht vollständig leistungsfähig war.

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Der Bundesrat hat am 20. September das System zunächst einmal gestoppt, allerdings kein Wort zum Datenschutz gesagt. Wir sollten von diesem Parlament das Signal ausgehen lassen, dass wir den Datenschutz auch bei einem solchen System sehr ernst nehmen.

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Aus der Sicht der FDP/DVP ist dies ein Erfolg, und zwar vor allem deshalb, weil wir hier die Ansiedlung des Landesbeauf tragten für den Datenschutz erreichen konnten. Die Zusam menlegung des privaten mit dem öffentlichen Datenschutz und die organisatorische Aufhängung hier im Landtag garantieren nicht nur größtmögliche Unabhängigkeit, sondern bilden auch die Basis für eine schlagkräftige Arbeit der neuen Daten

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den Datenschutz anbelangt, weil in dem Zusammenhang mit Apps beziehungsweise auch entsprechenden Plattformen, um jetzt im Zusammenhang mit dem Coronavirus weitere Erkenntnisse zu gewinnen, sehr viele Fragen aufgekommen sind. Wir sind in einem engen Austausch mit dem Datenschutz. Es ist so, dass es selbstverständlich Plattformen und Softwareprogramme gibt, die Zertifizierungen erhalten beziehungsweise erhalten werden. Diese werden dann auch zum Einsatz kommen. Es dauert leider immer ein bisschen länger und das wird etwas sein, das wir mit den Krankenkassen regeln müssen, damit diese Programme anerkannt werden und somit auch für die Ärzte finanzierbar sind.

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Wollen wir beispielsweise eine Identitätskennung haben für jeden Menschen - einzeln personalisiert, die nahezu alles über einen preisgibt, von Gesundheitsdaten bis zu Steuerdaten? Wie können wir trotzdem den Datenschutz und die Datensicherheit gewährleisten, wenn ein solches System eingeführt wird? Immer wieder werden solche Diskussionen bereits heute geführt, und andere Länder machen es vor. Auch gerade Dänemark tut dies. Der Datenschutz hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert, und das ist gut so. Aber die neuen Fragen, wie man Verwaltung besser machen kann, wie man die Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Verwaltung vereinfachen kann, erfordert, dass man solche Systeme entwickelt. Da müssen wir wissen, welche Grenzen wir setzen wollen. Ich glaube, das ist eine ethische Diskussion, die wir - wie gesagt - in der nächsten Wahlperiode tiefgründig angehen müssen.

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Eine Überarbeitung des Polizeirechts war notwendig, weil europäischer Datenschutz übernommen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet werden mussten. Diese Aufgabe haben wir umgesetzt. Das Polizeirecht enthält jetzt mehr Datenschutz, mehr Kernbereichsschutz und bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen mehr Richtervorbehalte. Die sogenannte Meldeauflage, die bisher auf die Generalklausel gestützt war, hat jetzt zur Rechtsklarheit eine eigene Rechtsgrundlage und soll mit einer konkreten Höchstfrist versehen werden. Eine Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayerischem Vorbild werden Sie bei uns nicht finden. Auch die präventive Online-Durchsuchung wollen wir nicht einführen.

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Wir haben neu – das ist uns wichtig; da haben wir auch eine wichtige Fürsorgepflicht – den Dienstsitz des Landesbeauf tragten für den Datenschutz beim Landtag angesiedelt. Wir stehen durch die Zusammenführung des Datenschutzes für den öffentlichen Bereich mit dem Datenschutz für den priva ten Bereich vor einer neuen Herausforderung. Wir wollen ei ne leistungsfähige, unabhängige Behörde. Einen ersten Schritt machen wir jetzt bei der Personalausstattung im Haushalt 2012. Dabei handelt es sich um eine völlig unverzichtbare Mindestausstattung. Ich bin mir ganz sicher, dass das noch nicht das Ende vom Lied war, wenn wir weiterhin gemeinsam zu der politischen Grundaussage stehen, dass wir eine starke Datenschutzbehörde für die Bürgerinnen und Bürger wollen.

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schutz mittlerweile ein derart starkes Moment eingeräumt – teilweise haben wir schon Überregulierung, so wichtig ist der Datenschutz geworden –, aber gerade, die wir für ehrenamtliche Politik begeistern wollen, denn die Kommunalpolitik ist in erster Linie ehrenamtliche Politik, gerade die, auf deren Engagement wir angewiesen sind, stoßen wir vor den Kopf, da gilt der Datenschutz nicht mal im Ansatz. Die müssen sich im Grunde völlig mit ihrem Privaten entblößen und auch die Familie mit in Gefahr bringen. Ganz ehrlich, das ist schon familienpolitisch kein vertretbarer Aspekt. Es ist aber auch insgesamt keine vertretbare Positionierung, finde ich, insbesondere nicht für eine bürgerliche Partei, die ja im Grunde genommen auch vom bürgerschaftlichen Engagement lebt. Insofern bitte ich Sie, überdenken Sie noch mal Ihre Position. Es ist sicherlich nicht einfach, einem Antrag der AfD zuzustimmen, aber in dem Fall, wo es wirklich um Grundkonsensfragen geht, sollten Sie doch wirklich über Ihren Schatten springen können. Danke.

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Aber es gibt auch Spielzeuge, die mit einer internetbasierten Plattform verbunden sind. Hier muss man sich vor einem Kauf mit dem Datenschutz und der Datensicherheit befassen; denn ob, wann und zu welchem Zweck bei der Nutzung personenbezogene Daten gespeichert oder sogar weitergegeben werden, muss man genau nachfragen und nachlesen. Hinweise hierzu finden Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise durch die OnlineInformationsangebote der Bundesnetzagentur. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert hierüber regelmäßig.

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gische Fachkräfteempfehlungen. Damit sich Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte oder potenziell Schenkende allgemein über Risiken im Netz informieren können, hat mein Haus in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Juli 2017 ein neues Vortragsangebot zum Verbraucher- und Datenschutz in der digitalen Welt ins Leben gerufen. Diese Veranstaltungen richten sich an Eltern und Familien und werden über die Familieninstitutionen kostenfrei vor Ort angeboten. Damit wollen wir vor allem Eltern für Risiken im Netz sensibilisieren. Wir wollen ihnen praktische Tipps zur sicheren Mediennutzung geben, und wir wollen so Familien beim Umgang mit digitalen Angeboten unterstützen.

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Darüber hinaus – auch das sind Gründe für den Datenschutz – handelt es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse, aus denen erkennbar ist, ob ein Arzt in absehbarer Zeit aus Altersgründen seine Praxis verkaufen muss, was sich dann negativ auf die Praxis auswirkt. Das ist unser Datenschutz, und der gilt auch für die Beantwortung einer Großen Anfrage.

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Bei der Polizei und dem Ordnungsdienst werden 60 neue Stellen eingerichtet, 200 Polizeianwärterinnen und -anwärter werden eingestellt. Zusätzlich wird die Ausbildung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, dem AFZ und der Verwaltungsschule mit 23 neuen Lehrkräften unterstützt. Das ist noch lange nicht alles: 19 Stellen werden zur sozialräumlichen Weiterentwicklung des Jugendamtes geschaffen, 17 für die Digitalisierung an Schulen, und den Datenschutz werden wir auch fördern, gerade den Datenschutz in privaten Unternehmen, dafür brauchen wir Stellen zur Überprüfung.

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Zwei Tage ohne Datenschützer liegen jetzt hinter uns. Wir bekommen jetzt eine oberste Datenschützerin, bei der nur noch Datenschutz drauf steht, aber nicht mehr drin ist. Das muss man der Großen Koalition im Bund auch ein Stück weit zum Vorwurf machen. Wie die CDU mit dieser Personalie verfahren ist, hat gezeigt, dass für sie Datenschutz immer nur ein schmückendes Beiwerk gewesen ist. Das wird sich in den nächsten Jahren nicht ändern. – So viel zu diesem Thema.

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Meine Damen und Herren, das alles wird nicht leicht; das weiß ich. Aber wir müssen uns klarmachen: Auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit gibt, müssen wir sehr viel Sicherheit beim Datenschutz produzieren. Wir sollten nicht auf ein UN-Abkommen warten. Die EU ist ein starker Player im internationalen Wettbewerb. Mit 500 Millionen Einwohnern und fast 30 % des BIP in der Welt sind wir ein starker Partner. Wir sollten unsere Stimme für den Datenschutz gemeinsam erheben. Wir stimmen dem Antrag in der hier geänderten Form zu. – Vielen Dank.

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Danke schön, Frau Präsidentin. Durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung am 8. November 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Die Überweisung oder Behandlung des Gesetzes macht sich notwendig, weil am 25. Mai die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Das Gesetz selbst ist am 14.12.2016 umfangreich behandelt worden, sodass keine weiteren Änderungen außer der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung auf der Tagesordnung stand. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Annahme des Gesetzes. Danke schön.

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Das ist nicht mehr die Welt der 70er- und 80erJahre, mit der wir es heute zu tun haben, und deswegen prägt dieser Datenschutz auch diese Novelle. Vieles haben Sie erwähnt, es ist nicht unsere eigene Erfindung, sondern wir haben vieles nachvollzogen, das uns die Europäische Union im Bereich Datenschutz vorgegeben hat. Wir sind da etwas spät, aber wir schaffen das. Wir haben auch vieles aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelernt. Wer sich die Mühe macht, dieses Gesetz anzuschauen, der weiß auch, dass wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einiges zumuten. Man kann darüber streiten, ob das alles notwendig ist, aber es ist müßig. Wir haben diese klaren europäischen Vorgaben umzusetzen, und das bedeutet, dass die Polizei vor enormen Herausforderungen steht, dies mit Leben zu füllen.