Zu Frage 3: Der Landesregierung sind zurzeit keine weiteren Fälle bekannt, in denen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge den Betroffenen nicht rechtzeitig ausgehändigt wurden.
Zu Frage 4: Im Fall der Überstellung der syrischen Familie in die Republik Polen hätten entsprechend den Bestimmungen der Dublin-II-Verordnung die polnischen Behörden über den Asylantrag der Familie entscheiden müssen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat jedoch in diesem Fall von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht, weshalb nunmehr das Asylverfahren in der Bundesrepublik durchgeführt werden kann.
Hören Sie mal, es kann bei einem solchen Verfahren ja um nichts anderes als um Menschen gehen; das ist doch völlig klar. Ich will zu dem konkreten Fall Folgendes sagen: Ich finde es absolut richtig, und da sind wir uns in der Fraktion einig, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Verfahren wieder an sich gezogen hat und jetzt ein Asylverfahren abwickeln wird, und zwar nach Recht und Gesetz. All die offenen Fragen – die Ministerin hat darauf hingewiesen – und die Vorgänge, die im Zusammenhang mit dem Abschiebeverfahren gelaufen sind, werden in diesem Verfahren dann, wie ich denke, korrekt überprüft.
Es ist uns bisher nicht gelungen, diese Unzufriedenheit aufzunehmen und durch politisches Handeln hier einen Konsens in unserer Gesellschaft herzustellen. Wir brauchen endlich eine offene und vor allem sachliche Auseinandersetzung, die Aufgaben, Erfolge und Probleme von Integration und Migration benennt.
Über 90 % der Verpflichteten besuchen den Integrationskurs. Die Quote der Nichtteilnehmer wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit 8 bis 10 % angegeben.
Zum Auftakt der Interkulturellen Woche kündigte Innenminister Peter Michael Huber in Bad Salzungen an, einen Beirat für Integration und Migration des Landes, den sogenannten Landesintegrationsbeirat, einzurichten. In diesem sollen u.a. Kirchen, Wohlfahrtsverbände und auch Migrantinnen und Migranten selbst vertreten sein. Bereits die vergangene Landesregierung kündigte die Einrichtung eines solchen Beirats an, der aber selbst nie gebildet wurde. Nunmehr soll, wie angekündigt, der Beirat Maßnahmen der Landesregierung für eine gelingende Integration beratend begleiten.
Zu Frage 1: Im angesprochenen Fall wurde die Familie aufgrund der Dublin-II-Verordnung in die Niederlande zurückgeführt. Die Rücküberstellung musste die Ausländerbehörde vollziehen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge als unzulässig abgelehnt und die Niederlande ihre Rücknahmeverpflichtung anerkannt hatten. Entgegen der Behauptung in Ihrer Mündlichen Anfrage wurde die Familie am 26. Oktober gegen 6.45 Uhr zu den Fahrzeugen gebracht. Vorher hatte sie ausreichend Zeit zum Packen ihrer persönlichen Sachen.
Zu Frage 4: Die Rücküberstellung beruht ausschließlich auf dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und hat mit meinem Besuch in Bad Salzungen nichts zu tun.
Die Folgen dieser ungebremsten Klimaerwärmung werden kommen, und sie werden dramatisch sein: steigende Meeresspiegel, Dürren, Hungersnöte, Kriege um Lebensräume und Ressourcen. Die Internationale Organisation für Migration schätzt sogar, dass bis zum Jahr 2050 weltweit rund 200 Millionen Menschen durch die Klimaveränderung ihre Heimat verlieren können. Das ist Handlungsauftrag genug.
Schulen in Mainz oder Ludwigshafen haben ganz andere Bedingungen, Schwerpunkte oder Probleme als beispielsweise Schulen in der Eifel oder vielleicht sogar auch in der Pfalz. Es gibt spezifische Situationen: Schulen mit massivem Schülerrückgang, Schulen mit enormem Zuwachs von Familien, deren Kinder unterschiedlichen Alters und ohne Deutschkenntnisse beschult werden müssen, Themen wie Migration, Integration und Inklusion. – Wir wollen keinen durchs Raster fallen lassen, sondern individuell unterstützen.
Deswegen auch unser, zugegeben etwas verschwurbelter, Überweisungsantrag, denn wir würden es uns zu einfach machen, wenn wir dieses Thema nur dem Schulausschuss überlassen würden. Es sind einfach zu viele Facetten betroffen: der Bereich Soziales, der Bereich Religion, der Bereich Migration und natürlich auch der Justizbereich. Es ist eine Verfassungsfrage, die hier berührt wird, da reicht es nicht, nur an den Schulausschuss zu überweisen.
Die Visumsfreiheit bedeutet, dass ein Aufenthalt in Deutschland von 90 Tagen möglich ist und wird für touristische Zwecke oder Geschäftsreisen genutzt. Die Familie stellte erneut einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führte ein Asylverfahren durch und lehnte die Anträge als unbegründet ab. Eine Klage gegen die Ablehnung wurde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Folge ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Im Asylverfahren wurde auf die allgemeine Gefährdungslage von Roma in Serbien eingegangen und diese geprüft. Das Bundesamt stellte fest, dass die Situation der Roma als schwierig eingestuft wird, dies aber kein Abschiebungsverbot begründe.
nicht völlig offen, aber die Informationen könnten durchaus noch konkreter ausfallen. Es gibt offenbar eine sehr gute Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen und Migrantenorganisationen, aber wie sieht es in Bremerhaven aus? In dieser Antwort des Senats haben wir darüber leider kaum Informa tionen erhalten. Das gilt aber auch für Informationen über die Erleichterung des Zugangs zum Arbeits markt im Zusammenhang mit Migration und was die Rolle der Migrantenorganisationen betrifft. Im Zusammenhang mit diesem Integrationsvorhaben, das heißt, dass mehr Migranten in den Arbeitsmarkt einbezogen werden und die Möglichkeit bekommen, Fuß zu fassen, kann man hier Projekte viel konkreter entwickeln, denn wenn man die Migrantenorgani sationen richtig einsetzt, dann haben sie auch eine wichtige Transferfunktion.
in der Unterstützung des Engagements von Migran tenorganisationen. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten eine Reihe von Institutionen und Netzwerke im Land Bremen, wie zum Beispiel das Netzwerk für Zuwanderinnen und Zuwanderer in Bremen und Bremerhaven, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bremer Rat für Integration, die Wohlfahrtsverbände, das Netzwerk Selbsthilfe des Bremer Qualifzierungsfonds, also für Freiwillige im Land Bremen, und viel andere Institutionen.
Es gibt einen Bericht vom Bundesamt für Migration
notwendig geworden sind, eingebaut. Da sind zum einen die Umsetzung der Vorgaben aus dem Alterseinkünftegesetz und die dadurch teilweise erforderliche Anpassung des Leistungsumfangs der Versorgungswerke an das der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum anderen werden die Errichtungsgesetze an die Regelungen der europäischen Verordnung über die Migration von Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie deren Familienangehörigen innerhalb der Europäischen Union angepasst.
In dem Treffen mit Vorstandsmitgliedern des Arab-NilRhein-Vereins am 21. Mai im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen wurde Ministerin Alt und dem Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration, Herrn Vicente, zugesichert, dass sich der Verein in Zukunft intensiver über potenzielle Gastredner informieren werde. Außerdem will der Verein im Zweifelsfall und von sich aus auch Informationen bei Sicherheitsbehörden einholen und in Zukunft alles dafür tun, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt.
Ich kann Ihnen ad hoc keine vollständige Liste präsentieren. Uns ist aber bekannt, dass es regelmäßige Gespräche und Gesprächsangebote vom Verein an politische Parteien gibt. Wir wissen, dass neben dem Gespräch, dass das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen mit dem Verein geführt hat, und den Gesprächen, die der Verein insbesondere mit dem Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration führt, Gespräche mit dem Oberbürgermeister der Stadt Mainz stattfanden, der sich insbesondere nach dem Anschlag veranlasst sah, den Verein vor Ort zu besuchen.
Es ist richtig, wir brauchen China zur Lösung der globalen Herausforderungen nicht nur des Klimawandels, sondern auch der Energiesicherheit, der Migration, der Bekämpfung von Terrorismus, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Das alles kann nur mit und nicht gegen China gemeistert werden. Es wäre hilfreich, wenn China auch uns brauchen würde. Deshalb ist Kooperation statt Konfrontation angesagt.
sind die Zahlen, mit denen Frau Haderthauer operiert, schlichtweg falsch. Die Tatsache, dass sie sie gestern verteilen ließ, macht die Zahlen nicht richtiger. Ich will die falschen Zahlen, die kolportiert werden, richtigstellen. Die Zahlen, die Frau Haderthauer vorlegt, beziehen sich ausschließlich auf die Erstentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Tatsächlich werden etwas mehr als 25 % der Flüchtlinge sofort anerkannt. Von denjenigen Flüchtlingen, die Widerspruch einlegen, weil sie unterlegen sind, werden alsbald weitere 15 % anerkannt beziehungsweise bekommen Bleiberecht. Mit den zwei Dritteln ist es vorbei. Etliche Prozent bleiben hier, weil sie hier eine Familie gründen. Sie bekommen natürlich auch eine Aufenthaltsgenehmigung. Dann gibt es Menschen um diese geht es mir heute besonders -, die aus politischen Gründen nicht zurück können, weil in ihrem Heimatland Krieg, Folter und Verfolgung herrschen, und es gibt Menschen, die aus humanitären Gründen nicht zurück können. Die Darstellung, als würden diese Menschen das Asylrecht missbrauchen, obwohl sie keine Rückkehrmöglichkeit in ihr Heimatland haben, finde ich absolut perfide.
leben. Deswegen sage ich noch einmal ganz klar: In Gemeinschaftsunterkünften müssen in Bayern ausschließlich diejenigen leben, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - das ist keine bayerische Behörde, sondern eine Bundesbehörde - nach den in Deutschland geltenden Regeln einen ablehnenden Bescheid erhalten. Das sind also abgelehnte Asylbewerber. Nicht jede dieser Personen kann der Innenminister sofort abschieben. Es handelt sich jedoch um abgelehnte Asylbewerber, die im Grunde ausreisepflichtig sind.
nikations- und Vertrauensprobleme in der ersten Phase der Migration unmittelbar nach der Ankunft das Erkennen der unter diese Problematik fallenden Flüchtlinge. Angesichts kulturell bedingter Schranken und Schamgrenzen muss das Thema mit äußerster Sensibilität behandelt werden. Fallen jedoch Hinweise auf das mögliche Vorliegen einer Genitalverstüm melung auf, wird das Gespräch mit der notwendigen Behutsamkeit gesucht. Die Ärztinnen des Gesund heitsprogramms sind dafür sensibilisiert. Im Rahmen des Erstuntersuchungsprogramms werden Flüchtlinge mit Hinweis auf einschlägige Beschwerden zudem zu niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauen ärzten überwiesen.
schaftsprogramm zu schauen, dann steht dort, dass die wesentlichen Ziele sind, die Auswirkungen des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Globalisierung mit ihren wachsenden Anforderun gen an die berufliche Qualifikation sowie an die Beschäftigungsfähigkeit abzumildern, Prozesse so zialer Integration und Migration zu bewältigen und die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Das ist der Rahmen, in dem ein BAP im Rahmen seines operativen Bereichs gestaltet werden muss.
Zu Frage 3: Rücküberstellungen nach der Dublin-IIVerordnung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet. Die Ausländerbehörden des Landes sind am verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt. Statistische Angaben liegen hierzu nicht vor.
Zu Frage 4: Die Zuständigkeit für Entscheidungen nach der Dublin-II-Verordnung liegt ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Thüringen ist nicht befugt, in diesem Bereich Anweisungen zu erteilen.
Das ist im Fall des Dublin-II-Abkommens so nicht richtig. Die Verfahrensherrschaft liegt ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nach der Aufstellung, die ich habe, kann ich nicht erkennen, dass Familien dabei sind. Ich kann es allerdings auch nicht gänzlich ausschließen. Doch ich habe es hier und ich kann es Ihnen sagen. Nach der Einzelaufstellung, die ich habe, dürften keine Familien dabei sein.
Während in der Nachkriegszeit die Bewahrung des noch jungen Friedens die Hauptaufgabe war, sind die heutigen Bedrohungen vielfältiger Art: Neben Corona sind es die Klimakrise, die Bedrohung der Artenvielfalt, die Probleme mit Rechtsstaatlichkeit und Migration. Und die, wie Schuman es nennt, Solidarität der Tat ist ebenfalls bedroht.
Natürlich ist für die Integration von Flüchtlingen eine gute Zusammenarbeit der zuständigen Organisationen und Behörden erforderlich. Dazu gehören Arbeitsagenturen, Jobcenter, Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Kommunen und die Bleiberechtsnetzwerke. Hinzu kommt noch das vielfältige und absolut großartige ehrenamtliche Engagement.
Wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, das Asylsystem – gerade mit Blick die hohen Zahlen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – in den Griff zu bekommen, wenn sie sich für den falschen Weg entscheidet – nämlich wiederum für Individualverfahren, anstatt auch Gruppen insgesamt aus den Verfahren herauszunehmen –, dann sollte das Land Nordrhein-Westfalen mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative vorweggehen
Rechtlich ist die Situation völlig klar; ich kann mich da nur wiederholen. Die Frage der Zumutbarkeit von Lebensverhältnissen in den Herkunftsländern wird alleine durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens geprüft. In diesem Rahmen hat jeder Asylbewerber ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, das auch gerichtlich überprüft werden kann.
Das sind die Zahlen, das sind die Fakten. Das hängt mit zwei Effekten zusammen: Der eine betrifft die sogenannte Rating-Verschlechterung. Es ist richtig, dass in dem ABS-Portfolio eine massive Rating-Migration, also eine Verschlechterung der Ratings der einzelnen Wertpapiere, zu beobachten war. Wie ich das erkläre, lieber Herr Halbleib? Das ist Finanzmarktkrise, nichts anderes. Das, was vor der Finanzmarktkrise überall unter der Überschrift "AAA" angeboten worden ist, hat sich durch die Finanzmarktkrise weltweit in allen Portfolios aller Banken als nicht mehr "AAA" dargestellt. Die Verlustprognosen - das ist unser Vorteil; Sie wissen es und ich darf es hier auch in der Öffentlichkeit darstellen - werden mittlerweile nicht mehr auf der Basis dieser Ratings, also dieser über den dicken Daumen und um die ganze Welt an der Nase herumführenden Quasi-Projektionen, errechnet, sondern sie werden mittlerweile auf Basis der zu Grunde liegenden Fundamentalwerte jedes einzelnen Wertpapiers des Portfolios berechnet.