Suchtipps

Markieren Sie ein Wort und klicken Sie auf das Suchsymbol , um den markierten Begriff zur aktuellen Suche hinzuzufügen

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Da hilft natürlich nicht allein die theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung. Da helfen keine moralischen Appelle, Menschen mit Behinderung als gleichberechtigt zu akzeptieren. Das schaffen in der Tat am besten Begegnungen, das Zusammensein und das gemeinsame Spielen und Lernen, sodass diese Berührungsängste, Vorurteile und Unsicherheiten abgebaut werden können. Berichte aus Kindergärten und sonstigen Einrichtungen machen deutlich, dass gerade Kinder viel schneller und leichter als die meisten Erwachsenen in der Lage sind, solche Berührungsängste abzubauen und die Besonderheit eines Kindes mit Behinderung als normal anzusehen.

Link kopiert

Doch nun zu den von Ihnen im Antrag angesprochenen Punkten und damit auch zur Frage der rechtlichen Eindeutigkeit, die wir meines Erachtens haben. Der Einsatz eines Integrationshelfers, um Kindern mit einer Behinderung den Schulbesuch zu ermöglichen, kann eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß der §§ 53 und 54 Abs. 1 Nummer 1, XII. Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Eingliederungshilfeverordnung bzw. § 35 a, VIII. Buch Sozialgesetzbuch sein, soweit deren Voraussetzungen natürlich vorliegen. Dabei handelt es sich um einen individuellen Rechtsanspruch, der sich gegen den örtlichen Sozialhilfeträger oder gegen den örtlichen Jugendhilfeträger richtet. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es dabei, eine drohende Behinderung zu verhüten, oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, so heißt es in § 53 Abs. 3 SGB XII. Das umfasst ausdrücklich auch Hilfen zur angemessenen Schulbildung. Als Hilfe zur angemessenen Schulbildung kommen unter anderem heilpädagogische sowie sonstige Hilfeangebote zugunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in Betracht. Dies dann, wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, dem behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern; so heißt es in § 12 Satz 1 Nummer 1 in der Eingliederungshilfeverordnung.

Link kopiert

Diese Definition macht deutlich, dass es bei Menschen mit Behinderung und Studierenden mit Behinderung nicht um die Prototypen wie den Rollstuhlfahrer, den blinden oder den gehörlosen Menschen allein geht. Es gibt vielfältige Erkrankungen, die nach der Definition des SGB IX unter den Begriff Behinderung fallen. Vielmehr geht es um jedwede gesundheitliche Einschränkung, die die Teilhabe an und in der Gesellschaft erschwert.

Link kopiert

Damit wird Behinderung nicht mehr vorrangig als individuelles Schicksal begriffen, sondern in der Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und Barrieren verstanden, wobei mit Barrieren sowohl physische als auch soziale Barrieren, also zum Beispiel Vorurteile, gemeint sind, die Menschen mit Behinderung daran hindert, ihre Rechte wahrnehmen zu können und ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten. Dies beinhaltet den Anspruch auf ein Unterstützungssystem, das Menschen mit Behinderung gerade nicht als Objekt der Fürsorge, sondern als Subjekte mit eigenem Willen behandelt und eine weitestgehend eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht.

Link kopiert

Doch für die erfolgreiche Umsetzung der UN-Konvention ist natürlich noch weit mehr notwendig als die bloße Fortführung dieser Maßnahmen und Projekte. Die Realisierung des Vertrags muss nicht zuletzt auch dadurch erfolgen, dass die Menschen mit Behinderung mit ihren Wünschen und Bedürfnissen aktiv in den Umsetzungsprozess eingebunden werden. Nur auf diesem Weg können die gesteckten Ziele tatsächlich erreicht und die Konvention wirklich im Sinne der Menschen mit Behinderung ausgestaltet werden. Wir dürfen dabei auf keinen Fall den Fehler machen, eine Politik für Menschen mit Behinderung von oben und damit an den Betroffenen vorbei zu verordnen.

Link kopiert

Gemeinsamer Unterricht für Schüler mit und ohne Behinderung muss vor Ort gelebt werden. Dass es Handlungsrichtlinien, Empfehlungen dafür gibt, das ist erstrebenswert. Bisher sind bei Integration oder Inklusion bei Weitem nicht alle Träume Realität geworden. Ein Optimum für alle wird es nicht geben, da wir es mit ganz individuellen Bedarfen zu tun haben. Durch diesen Antrag wird das Anliegen der Integration in den öffentlichen Mittelpunkt gerückt, das ist richtig und wichtig. Die Inhalte, denke ich, werden in den Ausschüssen detailliert erörtert werden. Wir dürfen aber nicht aus den Augen verlieren, das gemeinsamer Unterricht nicht nur für Kinder mit Behinderung wichtig ist, sondern, ich denke, auch der gemeinsame Unterricht für Kinder, denen keine Behinderung gesetzlich bescheinigt ist, darüber sollten wir weiter nachdenken, die Entwicklung forcieren und mit guten Ideen vorbereiten und durchführen. Danke.

Link kopiert

heißt auch für Menschen mit geistiger Behinderung, dass sie sich an Konsumangeboten und Lebensstilen orientieren möchten, die für viele Menschen gelten. Manche möchten eben auch rauchen und Alkohol trinken. Bei den Themen Medienkonsum und Ernäh rungsverhalten wird eben auch Gleiches eingefordert, man möchte sich orientieren, und das ist auch in Ordnung. Dass es dann aber auch wie bei Men schen ohne geistige Behinderung zu Problemen mit Suchtverhalten kommt, liegt in der Natur der Sache. Wichtig ist, dass wir für alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen Unterstützungsangebote vorhalten und die Normalität auch garantieren, damit wir die UN-Behindertenrechtskonvention in diesen Belangen mit umsetzen. Es geht diesbezüglich auch um Gleichbehandlung.

Link kopiert

Eine neue gesellschaftliche Herausforderung ergibt sich auch aus dem Einsatz für ältere Menschen mit Behinderung. Glücklicherweise werden auch Menschen mit Behinderung immer älter. Sie brauchen vielfach andere Antworten als diejenigen, die wir für Menschen ohne Behinderung im Alter geben. Es freut mich sehr, dass es mit großer Unterstützung der Fraktion, lieber Joachim Unterländer, liebe Barbara Stamm, gelungen ist, im Haushalt hierfür ganz deutliche Zeichen zu setzen.

Link kopiert

Die Tatsache, dass die Elternassistenz, also die Assistenzleistung für Eltern, die selbst von Behinderung betroffen sind, mehrere Bereiche des SGB, mehrere Leistungsträger und Ansprechpartner betreffen, ist in der Tat problematisch. Es ist deshalb problematisch, weil es für die Betroffenen schwierig ist, schnell den richtigen Ansprechpartner zu finden, der dann auch helfen kann. Schon Menschen ohne Behinderung sind durch den Dschungel aus Antragsformularen und Behörden häufig verunsichert und belastet. Wie viel schwieriger muss es für die Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sein, diese teils verschiedenen Wege auf sich zu nehmen.

Link kopiert

Dass das Problem einer Elternassistenz evident ist, wird auch daran deutlich, vielleicht noch mal kurz ein Zitat - ich beziehe mich jetzt, um das Zitat auch perfekt zu machen, ich muss nämlich jetzt ein bisschen auf meine wissenschaftliche Ausbildung achten, auf die Drucksache 16/7748 vom 16. Januar 2008 des Deutschen Bundestages, einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, wenn ich darf, Herr Präsident. Dort wird ausgeführt: in einer „... geförderten Studie aus dem Jahr 2006 beträgt die durchschnittliche Kinderzahl von Frauen mit so genannter geistiger Behinderung 1,3.“ - bei Frauen, die nicht eine geistige Behinderung haben, 1,4 in Deutschland. „Die vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend im Jahr 2000 veröffentlichte LIVE-Studie zur Situation körper- und sinnesbehinderter Frauen in Deutschland ermittelte, dass 70 Prozent der befragten Frauen eigene Kinder und davon knapp 2 Drittel zwei oder mehr Kinder hatten.“ Es ist also die Normalität, dass auch behinderte Frauen genauso viele Kinder haben wie nicht behinderte Frauen, und das unter anderem auch, wenn sie mit einer geistigen Behinderung ausgestattet sind.

Link kopiert

Jeder zehnte Bürger in Hamburg hat eine Behinderung. Knapp 95 000 Menschen haben eine leichte bis mittlere Behinderung, ganze 152 000, und damit 8,5 Prozent der hamburgischen Bevölkerung, leiden unter einer schweren Behinderung. Es handelt sich also um eine Viertelmillion Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt, die in ihrem täglichen Leben teilweise extremen Herausforderungen begegnen. Dazu gehört beispielsweise, eine rollstuhlgerechte Wohnung, einen barrierefreien Zugang zu U- und S-Bahnstationen oder eine Arbeitsstelle außerhalb von Behindertenwerkstätten zu finden, ganz abgesehen von der täglichen Anforderung, sich im gesellschaftlichen Miteinander ständig behaupten zu müssen.

Link kopiert

Der Senator für Gesundheit, also meine Behörde, führte parallel dazu eine Befragung der Leistungserbringer im Gesundheitsbereich hinsichtlich der Versorgung der Zielgruppe durch. Beide Auswertungen sind im vorliegenden Bericht ausführlich dargestellt. Als Lücken in der Versorgung werden von den Leistungserbringern im Bereich Wohnen vorrangig genannt die psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung, Qualifikation von niedergelassenen Psychiatern, Neurologen und psychiatrischen Kliniken für Menschen mit geistiger Behinderung und das Fehlen diagnostischer Verfahren zur Erkennung von psychischen Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung.

Link kopiert

Wir erinnern uns an folgenden gesellschaftlichen Entwicklungsprozess: In der Vergangenheit wurden Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und verwahrt und – in einem dunklen Kapitel unserer deutschen Geschichte – wurden sie verfolgt und getötet. In den letzten Jahrzehnten hat man versucht, Menschen mit Behinderung zu fördern und zu integrieren, das heißt, sie in das gesellschaftliche Leben einzubinden. Das Ziel für die Gegenwart und für die Zukunft muss lauten: Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Link kopiert

Welche Hürden müssen wir nehmen? Bislang haben wir es als Gesellschaft noch nicht geschafft, die Welt wie Menschen mit Behinderung zu erleben und wahrzunehmen. Wenn wir mit Menschen mit Behinderung in Kontakt kommen, gibt es häufig noch Berührungsängste, Vorbehalte und Vorurteile. Menschen mit Behinderung haben schlechtere Chancen und Startbedingungen. Dies gilt es abzubauen, doch das ist ein Lernprozess. Dafür werden wir uns als SPD-Fraktion in Hamburg einsetzen.

Link kopiert

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt die vom Senat beantwortete Große Anfrage zur Situation der Menschen mit Behinderung in Hamburg vor. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration erhielten wir im Januar 2012 den Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen zu diesem Thema. Aus der Beantwortung der Großen Anfrage erfahren wir, was sich in den einzelnen Bereichen entwickelt hat: Datenentwicklung, Barrierefreiheit, ambulante Versorgung, persönliches Budget, Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt, ältere Menschen mit Behinderung, Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz und der Sport. Wie kann der Prozess befördert und politisch bewegt werden?

Link kopiert

Einrichtung eines solchen spezialisierten Zentrums bislang ablehnend gegenübersteht, ist es noch ein ziemlich steiniger Weg, bis ein solches Zentrum in Bremen realisiert sein könnte. Alle anderen befragten Einrichtungen stehen der Einrichtung eines solchen Zentrums dagegen bereits heute positiv gegenüber, viele halten es sogar für dringend geboten, möglichst schnell in die Realisierung zu gehen. In dem Bericht wird aber auch eine mögliche Alternative genannt, die man vielleicht auch als Vorstufe zum MZEB verstehen kann, nämlich dem Aufbau spezieller Kompetenzschwerpunkte für Patienten mit Doppeldiagnosen. Diese könnten an psychiatrischen Behandlungszentren realisiert werden. Auf der Grundlage dieses Berichts sollen nun aber erst einmal weiterführende Dialoge installiert werden, an denen die Vertreter aller wichtigen Gruppen beteiligt werden sollen. Das ist ein sehr guter Ansatz. Ein politischer Schnellschuss in eine bestimmte Richtung ist nicht anzuraten. Die Senatorin für Soziales und der Senator für Gesundheit werden die Ergebnisse der Befragung in Verbindung mit diesem Bericht mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Versorgungssystemen Eingliederungshilfe und Gesundheit ausführlich diskutieren. Anschließend sollen beide Systeme in einen zeitlich begrenzten Dialog eintreten und konkrete Verbesserungen der Versorgung sowie der Vernetzung und systematischen Kooperation entwickeln. Besonders sollen auch die Maßnahmen des gerade verabschiedeten Landesaktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention berücksichtigt und natürlich möglichst umgesetzt werden. Das sind alles Schritte, die sicher eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden, bis Ergebnisse vorliegen. Ich hätte mich aber trotzdem gefreut, wenn dieser Bericht auch Aussagen darüber enthalten hätte, wann wir denn konkret mit Ergebnissen rechnen können, denn die betroffenen Menschen brauchen schon lange eine Verbesserung ihrer Versorgungssituation, und sie haben ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderungen, das ist eindeutig in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Es ist folglich nur richtig, auch in Bremen für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine gleichwertige, barrierefreie und diskriminierungsfreie psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung anzubieten, wie es sie für Menschen ohne eine geistige Behinderung bereits gibt. Es bleibt nun abzuwarten, wie Bremen dieses Recht von Menschen mit einer geistigen Behinderung letztlich umsetzen wird. – Vielen Dank! (Beifall bei der CDU)

Link kopiert

In Rheinland-Pfalz leben rund 430.000 Menschen mit Behinderung. Das ist nach der Definition über den Grad der Behinderung von 50 % oder mehr. Jeder zehnte Mensch in Rheinland-Pfalz hat eine Behinderung. 46 % dieser Menschen sind Frauen.

Link kopiert

Durch das Inklusionsstärkungsgesetz erreichen wir ganz konkrete Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung, zum Beispiel die Stärkung und Vereinfachung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderung durch Hilfen aus einer Hand. Hierzu gehört auch die Stärkung der Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderung durch die Verankerung des Inklusionsbeirates als Mitwirkungsgremium auf Landesebene.

Link kopiert

In Ergänzung zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung werden alternative Angebotsformen geschaffen. Es ist an die Entwicklung von Leistungsmodulen gedacht, die jeder Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung und von den Anbietern in Anspruch nehmen kann. Dies wäre ein ganz grundsätzlicher, ein sehr wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Die Rolle der Menschen mit Behinderung wird dadurch eine ganz andere sein, denn

Link kopiert

Ich möchte abschließend einen Punkt erwähnen. Im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dort steht nicht: „Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, es sei denn, das Konnexitätsprinzip spielt mit“, und schon gar nicht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, es sei denn, es kostet Geld“. – Denken Sie darüber noch einmal nach. Dann müssen wir das Gesetz gemeinsam verbessern. – Ich danke Ihnen.

Link kopiert

Wir haben uns ein großes Thema vorgenommen: das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung. Wir möchten das Kinderzentrum in Richtung der Betreuung und Behandlung von erwachsenen Menschen mit Behinderung weiterentwickeln. Wir müssen das Thema Behinderung und Migration auch mit dem Bremer Rat für Integration weiter in den Blick nehmen, und auch das Thema Inklusion an und in Schule wird uns natürlich begleiten.

Link kopiert

Wir wollen die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts behinderter Menschen ausdrücklich festgelegt haben, und zwar unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Das ist keineswegs selbstverständlich. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Herr Böhmer, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung in Magdeburg einen Eklat verursacht, als er geistig behinderten Menschen das Recht und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung absprechen wollte. Ich sage ganz deutlich: Selbstbestimmung gilt auch für Menschen mit so genannter geistiger Behinderung.

Link kopiert

Bei der Beantragung und Vorlage des sogenannten Schwerbehindertenausweises wird der Blick eben doch sehr stark auf die Tatsache der Behinderung gelenkt. Er sollte jedoch viel mehr einfach auf die Teilhabemöglichkeiten gerichtet sein, einen Schritt weiter sozusagen und damit weg von der Behinderung. Deshalb auch der Vorschlag, den Ausweis in Zukunft Teilhabeausweis zu nennen. Im Übrigen ist das eine wunderbare Idee der Schüler der Werkstufe des Schulzentrums Neustadt. Nicht die Behinderung sollte zuerst gesehen werden, sondern die Möglichkeiten und der besondere Zugang zur Teilhabe.

Link kopiert

Hierzu muss in beiden Fällen eine behindertengerechte Lernatmosphäre geschaffen und vorgehalten werden mit spezialisierten Pädagogen selbstverständlich. Die FDP spricht sich für ein gegliedertes Bildungssystem aus, in welchem Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung gemeinsam lernen können und die Kinder mit Behinderung, wenn es ihrer Persönlichkeit entspricht, natürlich auch ihren Platz in der entsprechenden Schulform finden können und müssen. Es macht aus unserer Sicht allerdings keinen Sinn, dass behinderte Kinder nun verpflichtend mit nichtbehinderten Kindern zusammen lernen müssen, sondern die Entscheidung ist immer noch in der individuellen Persönlichkeit, also auch bei den Eltern. Für behinderte Kinder, das ist ganz wichtig, besteht das Recht darauf, aber nicht die Pflicht, integrativ beschult zu werden.

Link kopiert

Ich habe, muss ich gestehen, am 6., nachdem ich die Daten von der Bertelsmann Stiftung das erste Mal gehört habe - das sind sehr gute Betreuungszahlen, die ja nur quantitativ sind, wie ich gehört habe, qualitativ noch nichts aussagen, ich habe schon Ausführungen zur Qualität gemacht; wir haben einen qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bereich, der ist weiter qualitativ gestärkt worden -, mir die Daten der Bertelsmann Stiftung in Bezug auf die Inklusion einmal angesehen bzw. nachgefragt, ob es eigentlich einen weiteren Bereich gibt, in dem wir als Thüringen gegenüber der Bundesrepublik, gegenüber den anderen Bundesländern im Spitzenbereich oder gar in der Spitzenposition uns befinden. Ich darf - Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Frau Präsidentin - aus einer Mail, die ich von Frau Stein, sie ist die Direktorin des Programms „Wirksame Bildungsinvestitionen“, erhalten habe, kurz zitieren. Da heißt es an zwei Punkten, der erste Punkt heißt: „Qualifikationsprofil pädagogischer Fachkräfte: In Thüringen haben 45 Prozent eine Ausbildung/Abschluss als Heilpädagogin, deutschlandweit liegt der Wert bei nur 14,3 Prozent.“ Zweiter Punkt: „Integrative Kita-Betreuung: In Thüringen gibt es keine Sondereinrichtung für Kinder mit Behinderung/von Behinderung bedrohte Kinder. Im Sinne der UN-Konvention/Inklusion ist das sehr positiv. Insgesamt 88,1 Prozent aller Kinder mit drohender Behinderung in integrativen Kitas; deutschlandweit sind es nur 68,1 Prozent.“ Also ich kann nur eines sagen, Frau Jung: Im Bereich der Inklusion und der faktischen und auch rechtlichen Umsetzung der UN-Behindertenkonvention haben wir nun wirklich keinerlei Nachhilfebedarf. Da sind wir an der Spitze. Ich mache es Ihnen noch einmal deutlich: Wir haben kein Kind mehr in Sondereinrichtungen in diesem Bereich. Als Referenzwert sage ich Ihnen, schauen Sie nach Niedersachsen, 51,3 Prozent aller Kinder. Das ist die Spannbreite, über die wir reden. Deswegen sage ich Ihnen, das war mir ein Ärgernis, das konnte ich aufklären. Insofern haben wir es versachlicht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt einen Bereich, in dem Menschen mit Behinderung besonders benachteiligt werden. Das ist der Arbeitsmarkt. Angemahnt wird mehr Initiative des Arbeitsministers für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung. Ich bin gespannt, welche Initiativen der Minister hier in den nächsten Monaten voranbringen wird. Auch die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung gibt deutlichen Anlass zu Kritik. Krankenhäuser müssen barrierefrei sein. Daran gibt es für uns Grüne überhaupt keinen Zweifel. Ich persönlich wünsche mir auch, dass mehr Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten barrierefrei sind. Auch dort gibt es noch erhebliche Probleme.

Link kopiert

Das persönliche Budget ist mir seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. Es bietet Menschen mit Behinderung ein größtmögliches Maß an Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass im Jahr 2008, wie in dem Bericht zu lesen ist, lediglich 79 Menschen mit Behinderung von dieser besonderen Leistung Gebrauch machen wollten. Hier gibt es nach wie vor ein erhebliches Aufklärungsdefizit. Der Landesbeauftragte fordert in seinem Bericht die Sozialleistungsträger auf, ihrer Aufgabe, über Art und Form der Leistungserbringung zu informieren, an dieser Stelle nachzukommen. Allerdings sollte das in einer Form geschehen, die für Menschen mit Behinderung verständlich und nutzbar ist. Wir werden ihn an dieser Stelle unterstützen.

Link kopiert

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas erschrocken, als Sie, liebe Frau Ackermann - auch Frau Zacharias hat das getan -, bei der Frage zum letzten Tagesordnungspunkt das Behindertengleichstellungsgesetz mit dem Integrationsgesetz verglichen haben. Sie haben sinngemäß gefragt: Wenn die Bayerische Staatsregierung sagt, wir bräuchten für Menschen mit Migrationshintergrund kein gesondertes Gesetz, warum brauchen wir das dann für Menschen mit einer Behinderung? Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Eine solche Aussage halte ich für problematisch. Wer eine Behinderung hat, kann sich noch so sehr anstrengen, es wird ihm, anders als jemandem mit Migrationshintergrund zum Beispiel durch Erlernen der Sprache oder Erwerb von Bildung, nicht gelingen, diese Behinderung irgendwann zu überwinden. Deswegen ist es eine ganz spezifische Lebenslage, die wir sehr wohl mit einer besonderen gesetzlichen Ausgestaltung aufgreifen müssen. Insofern halte ich den von Ihnen vorgenommenen Vergleich für problematisch.

Link kopiert

Diese muss in jedem Gesetz einzeln erfolgen. Das neue E-Government-Gesetz setzt zum Beispiel die Vorgaben der Inklusion um, wenn es auf der Barrierefreiheit im Internet besteht. Das Integrationsgesetz schreibt nicht nur die Bestandsaufnahme, sondern auch den Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung vor. Er enthält darüber hinaus Vorschläge, wie die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigt, ja auch grundsätzlich verhindert werden kann. Im Rahmen dieser Vorschläge wird konkret aufgezeigt, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft gewährleistet werden soll.

Link kopiert

Behinderung ratifiziert hat. In Art. 30 wird ihnen ausdrücklich die gleichberechtigte Teilhabe an sportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen zugesprochen – ob in gemischten Teams mit Menschen mit und ohne Behinderung, wo sie gemeinsam trainieren und spielen, oder auch in Teams mit Menschen, die durch ihre Behinderung ähnliche Herausforderungen zu bewältigen haben.

Link kopiert

In Sachsen sind – das haben wir gerade gehört – knapp 16 000 Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Im Jahr schaffen es gerade einmal 15 davon, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu landen. Damit wir uns hier nicht missverstehen – ich möchte damit die Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung nicht angreifen, und sie soll auch nicht überflüssig gemacht werden. Vielmehr sollten wir diese Debatte nutzen, um uns bei den Mitarbeitern in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ihre hervorragende Arbeit zu bedanken.