Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wir haben eine Sechsmonatsfrist. Neu ankommende Flüchtlinge durchlaufen das Verfahren in sechs Monaten nicht vollständig. Sie sind dann also auch gar nicht in der Gefahr einer Abschiebung.
Sie wissen ganz genau, dass wir in der letzten Zeit, in den Jahren 2007 und 2008, keine Abschiebung nach Sri Lanka hatten. Herr Bachmann, auch Sie wissen das. Es ist wirklich ganz traurig, dass Sie sich diesen Argumenten immer wieder verschließen und es einfach nicht annehmen und erkennen wollen. Das hat die Beratung im Ausschuss deutlich gezeigt. Herr Briese hat da wirklich die ganze Zeit das bekannte Haar in der Suppe gesucht, hat herumgeeiert und konnte nachher keine Argumente mehr finden, um diesen Antrag aufrechtzuerhalten.
Keine Abschiebung von der Schulbank!
Frau Schneider, gestatten Sie mir trotz aller persönlichen Wertschätzung eine Kritik. Ich hatte gestern Personalversammlung im Einwohner-Zentralamt. Die Mitarbeiterinnen dort warten immer noch auf Ihre Entschuldigung für Ihre Entgleisungen im Zusammenhang mit der angeblichen Abschiebung und Kindesentziehung. Ich fände es in Ordnung, wenn Sie sich dort bei den Kollegen einmal melden würden. Sie haben auch als Abgeordnete Verantwortung für das, was Sie hier am Rednerpult und in der Presse sagen.
Terrorserie des NSU, sondern dabei kommen sehr schnell andere Assoziationen in den Kopf. Oder: Beim Schlagwort Kopftuch denkt man sicherlich nicht zuerst an ein modisches Kleidungsstück, sondern auch an andere Dinge. Oder jetzt ganz konkret bei dem Fall der von Abschiebung betroffenen Familie Haji. Schauen Sie sich einmal an, was bei dem Schlagwort „Flüchtling“ auf den Internetseiten bei Facebook im Moment in den Kommentarspalten gehetzt wird.
Eben um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben die Länder, aber auch die Ausländerbehörden selbst verschiedene Instrumente an der Hand, die in Würdigung der persönlichen Situation jedes Einzelnen den Aufenthalt hier ermöglichen könnten. Es stimmt eben nicht, dass niemand etwas gegen diese Abschiebung hätte unternehmen können.
Aus Aachen kann ich ein Beispiel nennen, bei dem eine Ausländerbehörde selbst infolge einer gründlichen Einzelfallprüfung die Mitwirkung an einer bereits verfügten Abschiebung - ebenfalls ein DublinFall, ebenfalls Italien - verweigert hat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um Gebrauch des Selbsteintrittsrechts gebeten hat.
Ein Punkt, der im Fall der Familie Haji für besondere Empörung gesorgt hat, ist die Tatsache, dass die Abschiebung terminlich nicht angekündigt wurde. Auch die Integrationsbeauftragte des Landes hat dies öffentlich kritisiert und als Verstoß gegen die Empfehlungen des Innenministeriums gewertet.
Sachsen-Anhalt ist oder die Abschiebung nach Rom, wie bei Familie Haji, die dort irgendwo auf einem Bahnhof vegetieren muss, oder ob das in Syrien, im Irak oder in der Ukraine ist, die nicht weit von Deutschland entfernt ist, wo Menschen, von denen wir das vor einem halben Jahr noch nicht gedacht hätten, zu Flüchtlingen werden und jetzt gen Westen ziehen.
Natürlich hätte man das BAMF mit einem Verweis auf die Lage in Italien bitten können, die Abschiebung auszusetzen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte das BAMF das auch gemacht. Frau Quade hat es schon gesagt. Das ist der richtige Punkt. Leider fehlt der politische Wille zu solchen Aktivitäten völlig.
Ermessensspielraum bei der Erteilung des Aufenthaltstitels bzw. der Abschiebung: Eine Ermessensentscheidung ist bei der Erteilung des Aufenthaltstitels bzw. der Durchsetzung der Ausreisepflicht bundesgesetzlich nicht vorgesehen. Es ist vielmehr gesetzlich definiert, welche Voraussetzungen für derartig weitgehende Eingriffe in die persönliche Freiheit eines Menschen vorliegen müssen. Der Gesetzgeber hat sich hier im Sinne einer einheitlichen und damit gerechten Verfahrensweise klar positioniert. Intention einer solchen Regelung ist es auch, eine annähernd gleichmäßige Handhabung der Gesetzesanwendung zu gewährleisten und - das ist mir sehr wichtig - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden insbesondere bei Vollzugsentscheidungen vor möglichem erheblichen Druck von außen zu schützen. Das haben wir immer wieder erlebt. Deshalb ist es sehr sinnvoll, dass wir eine ganz klare rechtliche Vorgabe des Bundes haben. Man sollte Mitarbeiter davor schützen, das in sein Belieben zu stellen.
- Das tut mir leid. Sie prangern hier Grundrechtsverletzungen an. Wenn aber Verfahrensfehler vorgelegen haben und das Bundesverfassungsgericht hierbei eingeschritten ist, dann ist das in Ordnung. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie hier darstellen, dass es während der Abschiebung zu Grundrechtsverletzungen gekommen ist, oder ob Verfahrensfehler vorgelegen haben.
das Artikelgesetz, welches in der Bundesregierung entwickelt worden ist und welches den Ländern am Montag als Entwurf zugegangen ist, enthält einige gute und wichtige und richtige Entscheidungen. Ich nenne nur solche Dinge wie jenes, Albanien, Kosovo, Montenegro als sichere Herkunftsländer zu benennen, die Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern sollen bis zum Ende ihres Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, die Regelungen zur Abschiebung sollen erleichtert werden, die Regelungen der EU-Aufnahmerichtlinien werden in nationales Recht umgesetzt, ausreisepflichtige Personen sollen nur noch eingeschränkt Leistungen erhalten.
zum Beispiel drei. Während der Plenarsitzung letzte Woche hat uns die Flüchtlingsorganisation REFUGIO Petitionen und Unterschriftslisten überreicht, um die Willkommenskultur in Bayern für Ausländer zu verbessern. An und für sich war das ein sehr schöner Termin, auf dem sehr schöne Worte gefunden wurden. Mitten in diesem Termin erreichte uns die Information, dass ein junger Afghane in Abschiebehaft sitzt und uns um unsere Hilfe bittet, die Abschiebung auszusetzen.
Daher sollten wir in Deutschland bzw. in Bayern mit der Abschiebung restriktiv umgehen, bis die Situation geklärt ist. Zum Beispiel hat die Innenministerkonferenz im Dezember 2013 beschlossen, die Lage in Afghanistan im Frühjahr 2014 neu zu bewerten. Dann kann man konkret schauen, wie Afghanistan bewertet wird und wie wir dann insgesamt vorgehen. Verschiedene andere Bundesländer haben inzwischen schon entsprechende Anweisungen getroffen.
Insofern geht unser Antrag nicht ganz so weit wie der Antrag der GRÜNEN. Aber wir meinen, aus humanitären Gründen darf es derzeit keine Abschiebung nach Afghanistan geben.
In dem Antrag der GRÜNEN wird zunächst ein Einstellen der bisher eingeleiteten Abschiebungsverfahren gefordert, dann ein sechsmonatiger Verzicht auf Abschiebung und am Schluss ein Hinwirken auf einen generellen Abschiebungsstopp. Für so einen Abschiebungsstopp ist nach unserem Dafürhalten hier überhaupt kein Raum. Im Übrigen stünde das auch in politischem Widerspruch zum Einsatz der Bundeswehr. Die Bundeswehr tut in Afghanistan gerade deshalb Dienst mit Streitkräften aus anderen Ländern, um für Sicherheit und für den Aufbau eines demokratischen Gesellschaftssystems zu sorgen.
Da man das so gemacht hat, muss der Aufenthalt einer Person, die kein Asyl bekommen hat, beendet werden. Wir legen immer wieder großen Wert auf den Hinweis, dass eine Verpflichtung zur freiwilligen Ausreise besteht, dass man das Urteil eines Gerichts annehmen muss und nicht bis zum letzten Augenblick warten darf, bis eine Abschiebung droht. Deshalb will ich an dieser Stelle, weil es ja immer ganz schreckliche Bilder sind - das ist übrigens auch für die Ausländerbehörden und auch für die Vollzugsbeamten ganz schwierig, die die Ausreise umsetzen müssen -, noch einmal Folgendes sagen: Man sollte es insbesondere dann, wenn man Kinder hat, nicht darauf ankommen lassen, dass diese Situation eintritt. Das ist schwierig. Ich kann Ihnen sagen: Sie wissen, wie schwierig es ist, überhaupt noch Abschiebungen durchzuführen. Die Zahlen gehen ja dramatisch runter. Deshalb sehen wir an dieser Stelle keine Notwendigkeit für noch mehr Beratung. Diese Beratung wird gerade durch Hilfsorganisationen und andere Einrichtungen in hervorragender Weise vorgenommen.
Hadi Arefi – das ist der junge Mann; die "Süddeutsche Zeitung" berichtete – arbeitet in zwei Jobs, in einer Wäscherei und auch als Vorarbeiter eines Reinigungskommandos am Hauptbahnhof. Er spricht gut Deutsch, ist gut integriert, spielt in einem Fußballklub und möchte eigentlich nichts anderes, als dieses Leben bei uns fortführen. Wir telefonierten mit ihm und auch mit den Beamten der Polizeiinspektion Dachau, wo er in Abschiebehaft war. Uns wurde versichert, dass keine Vorstrafen vorlägen und dass die Beamten auch nicht verstünden, warum er jetzt abgeschoben werden sollte. Wir telefonierten mit dem Innenministerium. Das Innenministeriums sagte: Nein, die Abschiebung sei jetzt im Vollzug; man könne sie nicht aussetzen.
Der UNHCR sieht junge Männer im wehrfähigen Alter bei ihrer Rückkehr gefährdet. Von Ausweitung der Konfliktgebiete ist die Rede, von Zwangsrekrutierung, von unsicherer Lage und von Verschlechterung der Sicherheitssituation. Heute wurde im Bundeskabinett der neue Fortschrittsbericht Afghanistan vorgestellt. Auch darin liest man nichts Gutes. So verzeichneten beispielsweise die afghanischen Sicherheitskräfte in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres rund doppelt so viele Gefallene wie im Vorjahreszeitraum, nämlich 4.600 tote afghanische Sicherheitskräfte, 80 Gewalttaten pro Tag – ein Rekordwert – und sehr viele Binnenvertreibungen. Viele Bundesländer in Deutschland haben daher die Abschiebung nach Afghanistan ausgesetzt. Wir bitten Sie: Weisen Sie die Ausländerbehörden in Bayern an, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen.
Es ist auch gleichzeitig das Dramatische an dieser Sache, dass denjenigen, die keinen Flüchtlingsschutz bekommen, im Prinzip angedroht wird, dass sie das Land verlassen müssen. Ihnen wird auch eine Abschiebung angedroht. Diese wird aber in der Regel nicht vollzogen. Frau Kamm hat es gesagt: Nur drei sind letztes Jahr abgeschoben worden. Aber das ganz Dramatische ist – deswegen brauchen wir hier grundsätzlich einen Wechsel, Frau Müller – die Frage: Was machen die Menschen? Sie bekommen keinen Flüchtlingsschutz, sie bekommen eine Duldung, wissen aber überhaupt nicht, wie es weitergeht. Das wirkt natürlich psychologisch auf diese Menschen unheim
Des Weiteren ist der Dringlichkeitsantrag für mich schon ein bisschen verwunderlich. Denn der Abschiebevollzug, der letztendlich durch die Situation, wie allen bekannt, unterbrochen worden ist, wurde sofort gestoppt; die Abschiebung ist nicht vollzogen worden. Deshalb ist der Dringlichkeitsantrag aus meiner Sicht sehr fraglich.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über die beiden Dringlichkeitsanträge in Sachen Abschiebung nach Afghanistan. Die Anträge werden getrennt. Ich beginne mit dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN betreffend "Keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan!" auf der Drucksache 17/557. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Bei der zweiten Charge wird es mit Sicherheit anders. Man muss auch dazusagen, dass 19.000 Flüchtlinge aus Syrien bei uns in Deutschland eine Heimat gefunden haben. Fast alle Verfahren wurden positiv beschieden. Es gibt keine Abschiebung nach Syrien.
Der Personengruppe der „nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer“ - so der technische Begriff - gehören insbesondere Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber an, deren Aufenthalt geduldet wird, da eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Wir haben ja mehrfach darüber gesprochen, dass wir in der Vergangenheit Fälle hatten, wo Menschen in dem Duldungsstatus sehr, sehr lange Zeit - aus meiner Sicht nicht gut - in einer zentralen Unterkunft untergebracht waren. Ich komme gleich darauf zu sprechen, dass wir dort einen völlig anderen Weg wollen.
Ein armenischer Staatsbürger, der bisher geduldet wurde, hatte einen Termin in der Ausländerbehörde zur Verlängerung seiner Duldung. Er wurde im Wartezimmer von der Polizei aufgegriffen und zum Zweck der Abschiebung mitgenommen. Er wurde unter Polizeibegleitung in seine Wohnung zu sei
Meine Damen und Herren! Ich bin tief betroffen von diesen Geschehnissen. Ich fordere die lückenlose Aufklärung. Es muss aufgeklärt werden, was dort passiert ist, wer dafür die Verantwortung trägt, auch in personeller Hinsicht. Ich bin fassungslos angesichts der Vorgehensweise am Weltflüchtlingstag und nach dem Bekanntwerden der Vorgänge und des weiteren Schicksals der Familie Haji nach ihrer Abschiebung.
Hause, dass am Weltflüchtlingstag und während einer laufenden Sitzung, in der unter anderem über genau dieses Thema und über damit zusammenhängende Probleme debattiert wird, eine solche Hauruck-Abschiebung durchgezogen wird.
Wir setzen verstärkt auf die freiwillige Rückkehr und haben für unsere Landesinitiative zur freiwilligen Rückkehr jährlich 1,3 Millionen Euro im Haushalt eingestellt. Wir setzen damit die EU-Rückführungsrichtlinie konsequent um, nach der die freiwillige Rückkehr immer einer Abschiebung vorzuziehen ist.
Sie haben lange Zeit überhaupt nicht von Abschiebung gesprochen. Sie haben lange Zeit davon gesprochen – Sie kennen Ihr Interview, in dem Sie das gesagt haben – in Rheinland-Pfalz schieben wir gar keinen ab. Das hat sich geändert, weil Sie gespürt haben, dass das Signal ein anderes ist. Wenn Sie davon reden, wir sind froh, dass die Menschen freiwillig zurückkehren, haben Sie den zweiten Satz aber vergessen. Bei dieser freiwilligen Rückkehr bieten Sie Geld an. Das wäre ja in der Abrechnung und in der Verrechnung noch nachvollziehbar, wenn man dann ein Einreiseverbot hätte. Was Sie aber machen, ist, Sie finanzieren einen Drehtüreffekt. Das heißt, dass immer wieder – das ist auch nachvollziehbar, und die Kommunalen haben uns das sogar mit Namen benannt – Familien zurückkommen.
Also, meine Damen und Herren, mittlerweile wissen Sie ja, dass ich allen in der Debatte mehr Realismus und Pragmatismus ans Herz lege und dass ich für eine konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern bin.