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Was wir nicht brauchen, ist eine Anpassung unseres Rechtsstaats an eine chaotische Migration, sondern die Ordnung der Migration nach Maßgabe unseres Rechtsstaats.

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rung – ist allein durch den Willen getragen, Migration zu verhindern. Die Migration ist aber nicht zu verhindern, wenn die Not groß ist. Verhindert wird lediglich, meine Damen und Herren, die Integration!

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Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Binz, das Zulassen einer illegalen Migration, einer massenhaften Migration ist von namhaften Verfassungsrechtlern, den ehemaligen deutschen Verfassungsrichtern Hans-Jürgen Papier und Udo Di Fabio, geradezu als Verfassungsbruch bezeichnet worden. Nur einmal so weit.

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Wir wollen auch weiterhin als Teil der internationalen Gemeinschaft die Ursachen für Flucht und illegale Migration bekämpfen. Wir werden die illegale Migration nach Europa weiter eindämmen, Schlepperbanden das Handwerk legen und hier

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Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen werden soll. Das ist so. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von allen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen einen Landesbeauftragten für Migration und Integration. Seine Aufgaben erfüllt momentan unser Kollege Martin Neumeyer als Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung. Wir wollen, dass der Landesbeauftragte für Migration und Integration nicht dem Bayerischen Landtag angehört.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 3. November 2017 wurden der Antrag der Koalitionsfraktionen „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ in Drucksache 6/4658 und der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in Drucksache 6/4709 jeweils an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag und den Änderungsantrag in seiner 68. Sitzung am 21. September 2018 sowie in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten.

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Da muss man dann auch einmal zur Sachlichkeit zurückkommen, wenn man zur Kenntnis nehmen möchte, dass der Brexit kommt, und glaubt, dass andere besser vorbereitet sind. Einen Punkt wollte ich gern zu Ihnen noch sagen, Frau Bergmann. Ich greife mir jetzt nur einen heraus. Sie haben gesagt, die Briten haben sich wegen der Frage Schengen und Migration für den Brexit entschieden. Das ist falsch. Die Briten haben bei der normalen Migration innerhalb Europas niemals mitgemacht, und sie waren auch nie Bestandteil von Schengen. Dazu sind sie übrigens auch nie gezwungen worden. Das war gar nicht Teil der Abmachung, sondern Schengen war eine freiwillige Vereinbarung, der man sich anschließen konnte oder nicht. Die Briten haben ihre Grenzen immer schön geschlossen gehalten für die, die sie in ihrem Land nicht haben wollten.

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Zu Frage 1: Ja, im Rahmen des seitens der Betroffenen gegen den ablehnenden Asylbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geführten Klageverfahrens wurde ein Attest der behandelnden Frauenärztin eingereicht, wonach eine Risikoschwangerschaft vorliege. Dieses Attest erfüllte nach Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht die Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an ein qualifiziertes ärztliches Gutachten. Gleichwohl hat das Bundesamt die Bitte geäußert, die Überstellung durch einen Arzt begleiten zu lassen. Das zuständige Verwaltungsgericht Gera hat ebenfalls im Rahmen des Klageverfahrens das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes geprüft und unter Berücksichtigung der bestehenden Schwangerschaft im Ergebnis verneint.

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Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch das Verwaltungsgericht Gera, das im Rahmen des Klageverfahrens gegen den ablehnenden Asylbescheid des Bundesamts mit der Angelegenheit befasst war, haben das Vorliegen entsprechender Abschiebungshindernisse geprüft. Im konkreten Fall wurde sowohl durch das Bundesamt als auch durch das Verwaltungsgericht festgestellt, dass auch unter Berücksichtigung der bestehenden Schwangerschaft keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen. Gleichwohl äußerte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Bitte, die Rückführungsmaßnahme durch einen Arzt begleiten zu lassen. Der neue Umstand der Aufnahme der Betroffenen in ein Krankenhaus aufgrund von Rückenschmerzen wurde vor Ort geprüft und in der Folge die Rückführung sofort abgebrochen.

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Migrationsexpertinnen und -experten beurteilen die Idee der Ankerzentren übrigens äußerst negativ. Ankerzentren verhindern Teilhabe und schüren Vorurteile, ist die Zusammenfassung einer Kurzstudie, die vom Mediendienst Migration in Auftrag gegeben wurde. Darin haben die Migrationsforscher und Migrationsforscherinnen Sabine Hess, Andreas Pott, Hannes Schammann, Albert Scherr und Werner Schiffauer diese Fragen untersucht. Sie können sich die Kurzstudie gern mal herunterladen. Daraus geht beispielsweise hervor, dass diese Zentren bei den Geflüchteten zu Isolation und Belastung führen, die soziale und berufliche Integration erschweren, und dies hohe Folgekosten hervorrufen wird. Ankerzentren vernachlässigen die Bedeutung lokaler Unterstützungsstrukturen und laufen Gefahr, deren Wissen zu verlieren. Sie werden als Fremdkörper in den Kommunen wahrgenommen. Sie können einen Nährboden für Vorurteile liefern. Ob die Asylverfahren übrigens beschleunigt werden, ist weiter fraglich. Dafür gibt es noch keinerlei Belege. Die bisherige Planung der Ankerzentren berücksichtigt die Situation vulnerabler, also besonders schutzbedürftiger Gruppen wie von Frauen und Kindern nicht ausreichend, aber dazu werde ich auch noch etwas sagen. Ausgerechnet aus den streng überwachten Transitzentren sind etwa ein Drittel aller Bewohner verschwunden, weil das Leben dort genauso schwierig ist. „Obwohl die Anker-Zentren aus einem Wunsch nach mehr Ordnung entstammen, ist zu erwarten, dass sie zu deutlich mehr Unordnung im Asylsystem führen werden“, urteilt beispielsweise Werner Schiffauer als Mitglied im Rat für Migration. Im Übrigen stehen die geplanten Ankerzentren in einem eklatanten Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche über Monate oder gar über Jahre hinweg zu kasernieren, verstößt außerdem ganz klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention, auch und gerade bei jungen Geflüchteten ohne Familie.

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nicht nur die, die es ausnutzen, sondern auch die, die eigentlich durch den Rechtsstaat beschützt werden sollen. Und dann brauchen Sie sich nicht wundern, wenn der Glaube, dass der Rechtsstaat die Probleme löst, die die Politik geschaffen hat, stetig abnimmt und damit auch die Wut, zum Beispiel in Chemnitz, steigt. Der allerneuste Fall, wenn ich mich entsinne, der eben dieses wirklich teilweise absurde Fehlverhalten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeigt, ist der Fall der Jesidin, die hier in Deutschland ihren IS-Peiniger wiedererkannt hat, der eben auch hier in Deutschland als „Flüchtling“ sozusagen um Schutz gesucht hat. Es fragt sich nur, wovor er Schutz gesucht hat! All solche Leute werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier durchgewinkt. Das ist das Problem, um das es bei diesem Antrag geht. Und da kommen Sie und sagen: Ja, aber die Überprüfung der Außenstelle in Bremen hat doch ergeben, dass die Fehlerquote gegen null tendiert oder fast gegen null. Das ist doch lächerlich! Wer hat denn da geprüft? Das Bundesamt selbst hat geprüft. Das Bundesamt, die Behörde, die Franco A. Asyl gewähren wollte, die dem IS-Peiniger Asyl gewährt oder ihn als Flüchtling im weitesten Sinne anerkennt, die es nicht mitkriegt, wenn Leute mit Schnurrbart sich als Kinder ausgeben, die Behörde bescheinigt sich selbst: Wir haben kaum Fehler gemacht. Meine Damen und Herren, nehmen Sie es mir nicht übel,

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Fakt ist eins: Sozialleistungen sind der Grund, warum sich die Migration zunächst nach Europa und von Europa dann nach Deutschland weiterbewegt. Es ist eine Migration in das Sozialsystem.

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Deutschland soll ein Einwanderungsland sein, das wird schon lange propagiert. Doch was die bunten und die weltoffenen Ideologen gern unter den Tisch kehren, ist, es geht gar nicht um die Migration an sich. Qualifizierte Migration befürwortet die AfD. Wer wirklich weltoffene Städte wie New York, San Francisco oder Sydney kennt und dies mit der Situation in sozialen Brennpunkten wie Ludwigshafen und Germersheim vergleicht, der kann nur zu dem Schluss kommen, dass diese Darstellung einfach nur naiv ist;

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Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Niemand. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und Abgeordneter Rietschel. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschlossen.

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chentlich und monatlich zu uns kommen, stark ansteigt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in diesem Jahr bereits viermal seine Prognose über die Asylbewerberzahlen in Deutschland aktualisiert. Angefangen in diesem Jahr bei 250 000, aktuell bei 800 000, und – viele ahnen es, aber eigentlich ist es auch schon Gewissheit – diese Zahl wird deutlich weiter nach oben gehen. Ich muss sagen, die Einzigen, die es nicht begriffen haben, waren diejenigen, die im Bund dafür verantwortlich sind, nämlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst, weshalb der Präsident folgerichtig zurückgetreten ist. Er hat das, was er die ganze Zeit erzählte, nämlich schnellere Verfahren zu machen, überhaupt nicht eingelöst.

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Zu Frage 4: Nach § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist für die Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Sofern ein Ausländer als Asylberechtigter anerkannt oder ihm die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannt wurde, ist ihm auf Antrag nach § 25 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Aufenthaltsgesetz auch eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. In den Fällen, in denen bei einem Ausländer ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz vorliegt, soll dem Ausländer auf Antrag nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt, wobei die einzelnen Fristen in § 26 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz geregelt sind. Beantragt ein Ausländer, dem ein Schutzstatus zuerkannt worden ist, die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, so ist diese zu erteilen, sofern die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Das Einholen einer Bestätigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass der Schutzstatus weiter vorliegt, ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht erforderlich.

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Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen werden soll, da es ein Gesetzentwurf der Fraktionen ist. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? AfD-Fraktion, Teile der CDUFraktion. Stimmenthaltungen? Die Mehrheit der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

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Die Neufassung des Antrags in Vorlage 6/4974, die gegenüber dem Ursprungsantrag nur Änderungen in Details enthält, aber am Grundsatz der Einführung eines neuen § 125 der Geschäftsordnung festhält, wurde in der 71. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz von der Ausschussmehrheit beschlossen und in die Beschlussempfehlung aufgenommen, die ebenfalls in der 71. Sitzung beschlossen wurde. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt nun in Drucksache 6/6546 vor. So weit die Berichterstattung aus dem Ausschuss.

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Dass wir eine gesamteuropäische Lösung hinbekommen, das halte ich für völlig ausgeschlossen, will aber gern auf eine andere Person, nämlich Henryk M. Broder verweisen, der dazu am 13. September gesagt hat: „Die Osteuropäer wollen keine Flüchtlinge, weil diese, so wörtlich, nicht blöd sind. Die wissen, welch Segen die Migration den westlichen Ländern gebracht hat. Die Osteuropäer haben berechtigte Gründe, und sie haben auch das Recht dazu, diese nicht hineinzulassen. Es wird einen sogenannten Sogfaktor geben. Man hätte sich beizeiten nach anderen Partnern in Sachen Migration umschauen können.“ Er verweist insbesondere auf die Konferenz der islamischen Staaten mit 57 Ländern und auf die Arabische Liga mit 22 Mitgliedern, die sich bisher in dieser Sache völlig zurückhalten, aber nach Broders Auffassung zuständig sind für genau die Menschen, über die wir hier reden. – Danke schön!

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Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Gewünscht ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich frage: Wer ist für diese Ausschussüberweisung? Ich sehe Zustimmung aller Fraktionen. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich auch niemand. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

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Herr Seehofer, darf ich Sie daran erinnern, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst in den letzten Jahren immer wieder mehr Personalstellen eingefordert hat? Seit vielen Jahren und während der Amtszeit des CSU-Innenministers Hans-Peter Friedrich sind alle einschlägigen Anträge sowohl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch vom Deutschen Bundestag abgeschmettert worden. Unter der Führung eines CSU-Innenministers wurde keine einzige neue Personalstelle geschaffen. Das ist ein Problem. Darauf hätten Sie eingehen sollen.

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Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Der fraktionslose Abgeordnete Gentele, die Fraktion der AfD, die Fraktion der CDU – keine weiteren. Wer stimmt dagegen? Die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt und an den Innen- und Kommunalausschuss bestätigt.

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Es war der Antrag zur Mitberatung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gestellt und dann wieder zurückgezogen worden. Eigentlich ist es Praxis, dass bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags auch der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz …

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Wir kommen zum Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer ist damit einverstanden, dass dieser Gesetzentwurf, der aus der Mitte des Hauses kommt, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen wird? Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist dagegen? Dagegen sind die AfD- und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Überweisung bestätigt.

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Sehr schön deutlich geworden ist auch bei der Debatte, dass wir diametral entgegengesetzte Auffassungen vertreten, wo innerhalb des Themas „Migration“ die Probleme und Herausforderungen liegen. Völlig egal, wie man jetzt im Einzelnen zum Thema „Migration“ steht, ob man sich in die Ecke setzt und

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Ängste hat und Ängste schürt oder ob man das Thema „Migration“ auch als Herausforderung versteht: Völlig klar ist doch, dass das Thema „Migration“ ein globales Thema ist, das Millionen von Menschen betrifft, das von existenzieller Bedeutung für diese Menschen ist. Und es dürfte auch völlig klar sein, dass ich ein solches Thema nicht dadurch löse, indem ich 100 oder 500 oder 1.000 Abschiebehaftplätze baue.

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Wenn nun jemand sagen sollte – ich lese das dem einen oder anderen am Augenbrauenrunzeln ab –, solche Zahlen seien zu hoch, dann muss er sagen, welche anderen Zahlen er hat, warum er eventuell niedriger ansetzt und prognostiziert und von welchen Daten er ausgeht. Eine Stelle, die all solche Daten verlässlich, seriös und systematisch für einen Kernbereich der globalen Migration anlegt, aufbereitet und einer vernünftigen Politik zugänglich macht, hat Hamburg nicht, obwohl es Knotenpunkt für Migration ist.

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Das ist hier auch nicht richtig angekommen. Entschuldigung. Dann geht es auch noch um den dritten Überweisungsantrag, die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn Sie es immer wieder nicht wahrhaben wollen und leugnen: Migration nach Deutschland findet statt, und zwar seit Jahrzehnten, wie es auch der Minister gesagt hat. Es ist Arbeitsmigration, Migration in das Bildungssystem, zu Ausbildungszwecken, zur Familienzusammenführung.

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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat kürzlich vor einer Zunahme des Antisemitismus in Deutschland durch Migration gewarnt. Antisemitismus sei zwar kein speziell muslimisches Problem, aber – so sein Zitat – „jetzt wird er auch durch Migration und durch den von radikalen Kräften in der islamischen Welt geschürten Hass auf Israel wieder stärker“.