Ich bin schon seit einigen Jahre für den Datenschutz zuständig und nutze jedes Jahr die Gelegenheit, um hier immer wieder aus vollem Herzen einen Satz zu sagen: Der Datenschutz gehört ins Grundgesetz! Ich werde dies auch, glaube ich, in den nächsten Jahren wiederholen, und da muss sich die Bundesregierung bewegen. Wir hatten ja diesbezüglich eine Initiative ergriffen, sie wurde leider erneut abgelehnt. Ich denke, wenn wir den Datenschutz im Grundgesetz verankert hätten, hätten wir auch entsprechende Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bundesweit, sondern insbesondere auch in den Bereichen, in denen die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Länder aktiv werden könnten, nämlich gerade in der Privatwirtschaft und im Arbeitnehmerdatenschutz. Man könnte dann schauen, welche Betriebe in Bremen eigene Datenschutzrichtlinien einhalten, die sie gemäß der Bundesgesetzgebung erfüllen müssen, wo sie nicht erfüllt werden, welchen Handlungsbedarf wir als Parlament und Senat hätten und wo wir entsprechend intervenieren müssten.
Für uns gilt also der Datenschutz für alle, nicht nur für die eine Seite, und die andere Seite bekommt ein bisschen Datenschutz und die nächste überhaupt keinen. Das kann keine Basis sein. Wenn wir Datenschutz auf einem vernünftigen Niveau betreiben wollen - das wollen wir; das unterstelle ich allen hier im Hohen Hause -, dann muss die Gleichwertigkeit der Marktverhältnisse für alle gelten. Im Übrigen wird hier immer der wirtschaftliche und rechtliche Verbraucherschutz problematisiert. Manche sagen zum Beispiel, der Gesundheitsschutz sei wichtig und Ähnliches. Ich bin froh, dass wir diese Lokalisierung mit einem Schwerpunkt nach wie vor noch im Umweltbereich haben; denn es ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in den Ausschüssen und auch hier im Plenum immer wieder betont. Aber wenn es darum geht, querschnittsmäßig mit Schnitt
Meine Damen und Herren, im Thüringer Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, das am 1. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist, werden in den §§ 58 und 59 die entsprechenden Bestimmungen des Thüringer Untersuchungshaftvollzugsgesetzes zum Datenschutz und zur Videoüberwachung für anwendbar erklärt. Eine Neuregelung der Bestimmungen zum Datenschutz für die Sicherungsverwahrung wird aber nunmehr erforderlich, da das Thüringer Untersuchungshaftvollzugsgesetz mit Inkrafttreten des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches außer Kraft treten wird. Hierbei ist primäre Zielsetzung, die Bestimmungen des Datenschutzes für den gesamten Vollzug in Thüringen einheitlich auszugestalten. Die Bestimmungen zum Datenschutz im Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch sollen also für den darin geregelten Vollzug der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft, der Strafhaft, aber auch für die in einem eigenen Gesetz geregelte Sicherungsverwahrung gelten. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf soll also im Wesentlichen auf die Datenschutzbestimmungen des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs verwiesen werden. Die hier vorgeschlagenen Änderungen sollen dann, um eine Regelungslücke zu vermeiden, gemeinsam mit dem Justizvollzugsgesetzbuch in Kraft treten. Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen. Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 18/551 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig)
Während der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, von einem Supergau für den Datenschutz spricht und davor warnt, warnt hingegen Bundesverbraucherministerin Aigner von der CSU davor, den Datenschutz zu verschärfen. Vor diesem Hintergrund wollen wir Grüne natürlich sicherstellen, dass der Datenschutz gestärkt wird, indem bestehende Gesetze eingehalten und Verbesserungen an diesen Gesetzen vorgenommen werden, damit die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen und damit
Unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus stellt sich die Frage, ob man tatsächlich die Möglichkeit der Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorsehen muss. Anders als beim Datenschutz bestehen hierfür nämlich keine europarechtlichen Vorgaben. Im Übrigen stehen Datenschutz und Informationsfreiheit in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis.
Wie wir gerade gehört haben, ist der Datenschutz in Bayern leider zweigeteilt. Auf der einen Seite haben wir für den öffentlich-rechtlichen Datenschutz einen Landesbeauftragten im Verfassungsrang. Auf der anderen Seite wird im nichtöffentlichen Bereich die Regierung von Mittelfranken tätig. Die bestehende Differenz ist logisch nicht zu erklären. Wir Freien Wähler meinen, für den nichtöffentlichen Bereich brauchen wir ein Unabhängiges Landeszentrum, so wie es in Schleswig-Holstein bereits besteht. Dieses Landeszentrum ist auf seinem Gebiet führend und innovativ im Datenschutz tätig. Auch zur Datensicherheit verfügt es über herausragende Projekte. Ich denke, auch wir in Bayern sollten auf diesem Gebiet nicht provinziell, sondern innovativ und fortschrittlich sein und einen Schritt weitergehen. So sollten wir im Ausschuss darüber diskutieren, ob wir eine Verfassungsänderung ins Auge fassen und den privaten Bereich mit in den Verfassungsrang erheben.
deutlich, dass das Bewusstsein dafür, Datenschutz bei staatlichem Handeln selbstverständlich zu berücksichtigen, tief verwurzelt ist. Es ist eben nicht so, dass Datenschutz die Behörden nicht interessiert, sondern es wird frühzeitig der Rat des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten eingeholt, um sicherzustellen, dass der Datenschutz bei der sehr sensiblen Verwendung von Daten – etwa im Bereich der Innenpolitik, der Justiz oder der Sozialverwaltung – gewährleistet werden kann. Das funktioniert, und dass wir einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten haben, ist sicher eine gute Gewähr dafür, dass das auch so bleibt.
Aber zurück zum Datenschutz: Wer „B“ wie „Bürgerrechte“ sagt, muss auch „D“ wie „Datenschutz aus einer Hand“ sagen. Weshalb hat sich Ihr Wirtschaftsminister Walter Hirche gegen die Pläne des Innenministers gestellt, umfangreiche Vorratsdatenspeicherung zu Lasten privater Unternehmen zu erlauben? Weshalb hat er in diesem Fall im Kabinett der Reduzierung des Datenschutz zugestimmt?
Bei der elektronischen Kommunikation geht es insbesondere um datenschutzrechtliche Aspekte. Die Förderung der rechtssicheren, datensicheren und zuverlässigen elektronischen Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern ist für die heutige Informationsgesellschaft von erheblicher Bedeutung. Datensicherheit und Datenschutz sind unabdingbare Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zum Unternehmen „E-Government“. Nur wenn wir gewährleisten, dass Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind, werden E-Government-Anwendungen auch von den Nutzern im hohen Maße angenommen. Auch wenn die De-Mail eine sicherere elektronische Kommunikation als die ganze normale E-Mail darstellt, besteht eben keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Wie schon gesagt und auch hier schon mehrfach angeklungen, sie gewährleistet mehr Datenschutz als bisher. Aber ist diese Gewährleistung denn wirklich ausreichend, um sensitive Daten, wie Sozialdaten, über eine DeMail-Verbindung unbesorgt zu versenden? Können wir dies mit gutem Gewissen unseren Bürgern sagen, meine Damen und Herren? Genau hier liegt auch das Problem, auf das der Thüringer Datenschutzbeauftragte hingewiesen hat. Ich will beileibe die De-Mail nicht verteufeln. Sie ist für einen normalen Datenaustausch meines Erachtens vollkommen ausreichend und bietet auch hier genug Sicherheit. Aber es gibt auch Daten, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob sie mit der De-Mail versendet werden sollten und ob ich das gern tun würde.
fraktionell vereinbart, dass heute Nachmittag zu Beginn der Sitzung der Tagesordnungspunkt 29, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD, Drucksache 18/744, be handelt wird und im Anschluss daran die verbun denen Tagesordnungspunkte 32 bis 34, 34. Jahres bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 18/302, Stellungnahme des Senats dazu, Drucksache 18/551, und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/751, die Tagesordnungspunkte 35 bis 37, Sechster Jahresbe richt der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/303, Stellungnahme des Senats dazu, Drucksache 18/529, und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache18/752, und die Tagesordnungspunkte 44 bis 45,18. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau über die Tätigkeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011, Drucksache 18/606, und Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau dazu, Drucksache 18/761, aufgerufen werden.
Ich denke, es ist richtig und wichtig, den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich in die Ministerialverantwortung mit hineinzunehmen. Es ist eine ganz andere Struktur als der Datenschutz im öffentlichen Bereich, da es beim Datenschutz im privaten Bereich auch um Grundrechtskollisionen geht. Insoweit ist es schon wichtig, dass hier eine Einbindung in die Ministerverantwortlichkeit erfolgt.
Ich kenne es aus meiner eigenen beruflichen Tätigkeit, bei der ich auch sehr viel mit Datenschutz zu tun hatte, dass in der Firma immer eine Diskussion entstand. Es gab immer zwei unterschiedliche Auffassungen: Die einen sahen Datenschutz als Hindernis, die anderen sahen Datenschutz als Sicherheit für die Firma, für ihre Daten und auch gegenüber den Kunden als einen Qualitätsstandard. Das ist immer so gesehen worden. Diese Diskussionen gab es immer, und deswegen ist die Frage des betrieblichen Datenschutzes in Firmen, die klug operieren, auch immer eine Qualitätsfrage gewesen.
Mit dem Datenschutz-Audit, das in SchleswigHolstein geschaffen worden ist, ist den Firmen ein ganz wichtiges Instrument an die Hand gegeben worden. Die Weiterentwicklung des DatenschutzAudits oder in bestimmten Bereichen sogar die Vorschrift eines Datenschutz-Audits - darüber muss man reden - ist eine gute Möglichkeit, um Qualitätsstandards im Datenschutz, gerade im privaten Bereich, auszuweiten.
Ich möchte an einem Beispiel zeigen, wie wir generell mit dem Datenschutz umgehen. Der Missbrauch der Daten ist ein schleichender. Wir werden immer mehr von allen möglichen Stellen ausgeforscht. Ich möchte das verdeutlichen: Wenn ein Frosch in einen Topf mit heißem Wasser springt, springt er sofort wieder heraus, weil er merkt, dass das Wasser heiß ist. Beim Datenschutz ist es ähnlich. Wenn ein Frosch in einen Topf mit kaltem Wasser springt und sich dieses Wasser ganz langsam erwärmt, bis es ganz heiß ist und am Ende kocht, stirbt der Frosch, weil er nichts bemerkt. So ähnlich geht es uns beim Datenschutz. Deshalb müssen wir vorsichtig sein.
Natürlich hätte eine Realisierung des Gesetzentwurfs eine Zersplitterung der Zuständigkeiten für den Datenschutz in der Staatsregierung zur Folge. Momentan ist das Staatsministerium des Innern federführend. Eine Rechtsaufsicht durch das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die auch Ihr Gesetzentwurf vorsieht, sorgt schlicht und einfach dafür, dass der doch als einheitlich zu betrachtende Bereich des Datenschutzes auseinanderlaufen würde. Ausschlaggebend ist weniger, in welcher Rechtsform die Aufsicht über den Datenschutz ausgeübt wird, sondern ausschlaggebend ist, welchen Stellenwert die Politik dem Datenschutz gibt, auch in der Mittelausstattung. Die Staatsregierung hat in den letzten Wochen und Monaten doch gezeigt, dass sie die Bedeutung dieser Frage erkennt und sie sehr ernst nimmt.
Schauen Sie zum Beispiel auf die Homepage des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Dort erhalten Sie breite Informationen zur Informationsfreiheit. Dort werden Antragstellern sogar Tipps gegeben, wie sie Anträge bei Behörden stellen können. In Schleswig-Holstein ist man schon einen Schritt weiter als bei uns. Dort hat man richtigerweise erkannt, dass Informationsfreiheit auch ein Teil Datenschutz ist. Ein sinnvoller Datenschutz kann aber nur betrieben werden, wenn der Zugang zu den Daten frei ist. Die Informationen müssen nicht immer geschützt werden. Sicherlich gibt es schützenswerte Informationen, die auch geschützt sind. Der Großteil der Informationen muss jedoch zugänglich sein. Diese Informationen müssen den Bürgern in transparenter Weise offengelegt werden, damit sie wissen, woran sie sind.
Zu Frage 3: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung der Pflicht zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz nach Paragraf 4 f Bundesdatenschutzgesetz, indem sie die betreffenden Unternehmen hierzu befragt und um fristgebundene Stellungnahme bittet. Wird dann ein Verstoß festgestellt, kann die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit selbst ein dementsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Paragraf 43 BDSG einleiten. Die Ordnungswidrigkeit kann dann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Damals überschlugen sich die Meldungen von Verstößen gegen den Datenschutz. Ich möchte so weit gehen zu sagen, es handelte sich sogar um Verstöße gegen den gesunden Menschenverstand. Und die Diskussion über den Datenschutz müssen wir auch weiter intensiv führen. Ich möchte Ihnen eine Schlagzeile von „Spiegel online“ vom heutigen Tag vorlesen: „Ausspäh-Skandal – Bahn überprüfte heimlich 173.000 Mitarbeiter“. Von solchen Skandalen und solchem Wildwuchs sind wir hier in unserem Land bis dato verschont geblieben. Das ist auch der engagierten Tätigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und seinem Team zu verdanken. Auch das muss man an der Stelle einmal sagen.
Wahrscheinlich wird es nie den hundertprozentigen Datenschutz geben. Wo Menschen sind, passieren eben auch Fehler. Und solange Menschen Interesse an persönlichen Datensätzen anderer haben, wird es natürlicherweise auch Missbrauch geben. Aber eines muss für einen verantwortlichen Politiker feststehen: Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die fahrlässige Fehler ebenso erschweren wie vorsätzlichen Missbrauch. Wir brauchen Gesetze, die Anforderungen definieren, welche die Sicherheit persönlicher Daten effektiv sicherstellen. Wir brauchen personell wie materiell gut ausgestattete unabhängige Kontrollorgane, die Datenschutzverstöße erkennen und für eine schnelle Beseitigung entdeckter Lücken sorgen können, die außerdem über Sanktionsmittel verfügen, welche Firmen dazu veranlassen, sich intensiver und nachhaltiger mit dem Thema Datenschutz zu befassen. Und wir brauchen, meine Damen und Herren, die Diskussion über den Datenschutz und des
Was uns am Antrag der FDP stört, ist die Tatsache, dass der Datenschutz nicht berücksichtigt wurde. Darum fordern wir die Staatsregierung auf, auch zum Datenschutz Stellung zu nehmen. Nach meinen Infor mationen hat zwar der Datenschutzbeauftragte die Auskunft gegeben, dass das Ganze vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung mit dem Datenschutz vereinbar sei, aber wir wollen es lieber genau wissen.
Punkt drei - ganz sachlich - zum Datenschutz: Ich finde es schon verwunderlich - Datenschutz ist ein Wert, genauso wie die Informationsfreiheit -, dass die Liberalen den Datenschutz immer gerade dann zu entdecken glauben, wenn es um die Stärksten in der Gesellschaft geht.
Zum Argument der Schwächung des Datenschutzes: Alle bisher vorgelegten Gesetzentwürfe haben den Datenschutz ausreichend gewährleistet. Sich hier hinter dem Datenschutz zu verschanzen, ist wirklich eine Scheinargumentation. Sonst sind Sie auch nicht so zimperlich, wenn es um das Sammeln von Daten geht. Bei der Online-Durchsuchung, beim Kennzeichen-Scanning, bei der Videoüberwachung, bei der Telefonüberwachung etc. spielt der Datenschutz für Sie keine sehr große Rolle.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der letzten Woche im Innenausschuss auf den „Gefällt mir“-Button für den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht gedrückt, weil er wieder mal zeigt, dass starker Datenschutz und echte Informationsfreiheit wichtige Elemente unseres demokratischen Rechtsstaats sind. Dafür brauchen wir starke Institutionen. Die Koalition hat gezeigt, dass sie bereit ist, starke Institutionen für starken Datenschutz zu schaffen. Wir haben das Streichkonzert im Bereich des Datenschutzes beendet und den LDI mit zusätzlichen Stellen ausgestattet. Das war ebenso wichtig wie die strukturelle Stärkung der Unabhängigkeit.
Diese Vorfälle zeigen: Datenschutz ist das zentrale Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts. Für uns, die bayerische FDP, ist Datenschutz eine Herzensangelegenheit. Wir freuen uns, dass wir von vielen Seiten immer wieder Zustimmung erfahren. Seit unserer Regierungsbeteiligung ist ebenfalls eine Trendwende erkennbar. Deswegen möchten wir das Thema Datenschutz heute zum Gegenstand unserer Ministerbefragung machen.
Datenschutz will gelernt sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, und genau deshalb gehört das Thema auch in den Informatikunterricht. Mit zunehmenden technischen Möglichkeiten sind in der Vergangenheit auch datenschutzrechtliche Belange immer weiter in den Vordergrund gerückt. Datenschutz ist eben nicht etwa ein lästiges Übel, sondern im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht für jeden Einzelnen, so, wie wir hier uns heute alle versammelt haben. Insoweit unterstützten wir ausdrücklich jede Bestrebung, das Thema Datenschutz umfassend beziehungsweise noch umfassender im Unterricht zu verankern. Da man nicht bei null beginnen muss, ist die gewählte Variante in Form eines ausdrücklichen Prüf auftrages nach unserer Auffassung in diesem Punkt durchaus sinnvoll.
Der Bürger muss diese Informationen haben. Dann kann er die Verwaltungen kontrollieren. Deshalb haben wir heute einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. In diesen Gesetzentwurf haben wir die Kritik, die an den Gesetzentwürfen der Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN geübt worden ist, so weit es ging, aufgenommen. Wir haben damit einen ausgewogenen Gesetzentwurf geschaffen, der die freiheitlichen Bürgerrechte stärkt aber auch den Datenschutz berücksichtigt. In Artikel 14 dieses Entwurfs haben wir zum Beispiel den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Hüter der Informationsfreiheit eingesetzt, da Datenschutz und Informationsfreiheit als Bürgerrechte zwei Seiten einer Medaille sind.
- Ja, ja, jetzt haben Sie ein Thema. - Dann sagen die einen: Oh Gott, das ist gefährlich. Die Kinder können sich die Nase brechen. - Dann kommen Sportpädagogen und eifersüchteln, das ist zu sportmedizinisch angelegt, es ist alles falsch. Dann kommt das große Thema Datenschutz. Herr Poppe, Sie haben völlig Recht mit Ihrem Hinweis auf den Papierwust: Noch eine Information, noch ein Blatt usw. - Der Datenschutz fordert uns das ab. Ich finde es wirklich nicht toll, die Schulen mit solchen Papieren und Aufklärungsschreiben zu belämmern. Das entspricht aber dem Datenschutz, der gefordert wird. Ich bin dafür dankbar, dass der Datenschutzbeauftragte bei allen Anwürfen Klarheit geschaffen hat. Hier ist die individuelle Datenschützerei gesichert. Absolut.
Klar ist, wir müssen den Datenschutz sehr, sehr ernst nehmen, wir müssen ihn im nicht öffentlichen Bereich auch noch verstärken. Ich denke, da muss man deutlich sehen - und das gilt wohl für viele im Hohen Haus -, dass wir über viele Jahre, liebe Kolleginnen und Kollegen, Datenschutz in erster Linie im Hinblick darauf betrachtet haben, wo Datenschutz von Behörden des Staates in irgendeiner Weise verletzt wird oder wo der Staat Daten der Bürger sammelt. Aber die Frage, welche Datensammlungen inzwischen im privaten Bereich entstanden sind, ist in der öffentlichen Diskussion über lange Zeit eher vernachlässigt worden.
Zum ersten Teil Ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich meine Mitarbeiter schon in der vorletzten Woche gebeten habe, bei der Kommission in Brüssel zu erkunden, wie der Datenschutz in den anderen 26 europäischen Mitgliedsländern organisiert ist, um zu sehen, welche Möglichkeiten bestehen. Der Stand der Dinge ist, dass es in Brüssel keine Stelle gibt, die einen Überblick darüber hat, wie der Datenschutz in Europa organisiert ist. Brüssel hat zwar eine Klage gegen Deutschland erhoben, weil es mit unserer Regelung nicht einverstanden war, aber es gibt in Brüssel niemanden, der sagen kann, wie der Datenschutz möglichst vorbildlich organisiert werden könnte.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zu einem anderen Komplex eine Frage stellen, und zwar zum Datenschutz. Sie behaupten ja immer, der Datenschutz sei gewährleistet. Bei dem so genannten Check-Up-Erfassungsbogen, der bei diesem Test verwendet wird, muss angegeben werden: Geburtsdatum, Schulname, Klasse und Anfangsbuchstaben des Schülers. Danach ist es eindeutig, dass man ohne weiteres sofort auf die Person des Schülers oder der Schülerin schließen kann. Ist vor diesem Hintergrund wirklich der Datenschutz gewährleistet, Herr Minister?