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Zur Migration: Die menschenwürdige Behandlung und Unterbringung der Menschen, die auf der Suche nach Asyl in unser Land gekommen sind und ein weltoffenes Rheinland-Pfalz suchen – und wir sind ein weltoffenes Rheinland-Pfalz –, sind der Koalition eine Herzensangelegenheit. Besonders Minderjährige, die ohne Begleitung zu uns gekommen sind, sind uns wichtig. Gerade diese Minderjährigen brauchen intensive orientierte Betreuung

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Zweitens brauchen wir – das schreiben wir auch im Entschließungsantrag – eine neue Studie, die die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Migration zu Freier Software aufgrund der aktuellen technischen Möglichkeiten untersucht. Herr Staatsminister, ich setze einige Hoffnungen in Sie. Vielleicht sind wir uns einig: Das kann nicht die Studie von 2005 sein. Freie Software hat seit dieser Zeit einen mächtigen Sprung in Bezug auf Vielfalt, auf Nutzerfreundlichkeit, auf Sicherheit und auf Stabilität hingelegt. Das heißt neue Erkenntnisse gewinnen, diese zugrunde legen und in der Zwischenzeit schon einen Austausch mit Bundesbehörden und anderen Ländern pflegen, um nicht weiter in die Sackgasse von proprietärer Software und nicht weiter in die Abhängigkeit eines einzelnen oder einiger weniger Hersteller zu geraten.

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Meine Damen und Herren von der CDU, Ihr Angebot ist, dass Sie das Integrationsministerium abschaffen wollen. Das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein, nachdem wir alle noch die frischen Erfahrungen und Bilder aus dem Jahr 2015 im Kopf haben. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir darüber diskutiert haben, wie es mit den starken Flüchtlingszahlen ist. Wir haben nach Berlin geschaut. Die Bundesländer haben nach Berlin geschaut. Die Fraktionen haben in Richtung Bundesregierung geschaut. Die Zuständigkeit war wie folgt: Das Außenministerium war ein bisschen zuständig. Das Innenministerium war ein bisschen zuständig. Das Sozialministerium war ein bisschen zuständig. Das Gesundheitsministerium war ein bisschen zuständig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war leider auch ein bisschen zuständig, muss ich sagen. Sie haben uns regelmäßig enttäuscht.

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Ich danke an dieser Stelle auch ganz herzlich den Koalitionsfraktionen, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Mittel im Bereich Migration und Integration meines Hauses auch abseits der Sprachförderung noch einmal um insgesamt rund 1 Million Euro aufgestockt werden. Mit diesen Mitteln kann das Land zum Beispiel noch mehr Integrationsprojekte in den Kommunen fördern und auch Ehrenamtliche im Integrations- und Flüchtlingsbereich noch stärker unterstützen. Dadurch können wir auch das Angebot an psychosozialer Betreuung von Flüchtlingen auf hohem Niveau halten und sogar ausbauen.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 103. Sitzung am 13. Dezember 2017 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz – federführend – und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

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Die Beschlussempfehlung lautet, dass mit den vorliegenden Änderungen der Gesetzentwurf angenommen wird. Das ist übrigens in der 39. Sitzung einstimmig und in der Sitzung des mitberatenden Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 16. März ebenfalls ohne Gegenstimme erfolgt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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(Zuruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Ja!)

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Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hier auf dem Tisch liegt. Dieser Gesetzentwurf beweist erneut, Rot-Rot-Grün liefert, Rot-RotGrün hält sich an seinen Koalitionsvertrag, Rot-RotGrün liefert auch inhaltlich gut.

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Der heute zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf, der wichtige, strukturelle Entscheidungen enthält, verdient eine ausführliche Weiterbehandlung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dem entsprechenden zuständigen Fachausschuss, was ich hiermit beantrage. Die Linke-Fraktion freut sich auf die umfangreiche und intensive – ich gehe davon aus – mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Wie schon zu anderen Gesetzentwürfen wird Rot-Rot-Grün auch diese Anhörung sehr ernst nehmen. Niemand sollte sich wundern, wenn nach der Anhörung aus der Koalition Änderungsanträge auf den Tisch kommen.

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noch besser werden kann. Am Ende wird das neue Richter- und Staatsanwältegesetz die Eigenverantwortlichkeit der Justiz deutlich stärken. Nicht zuletzt werden erstmals besondere Regelungen für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen, womit ihrer besonderen Rolle Rechnung getragen wird, unter anderem durch die Schaffung eines eigenen Staatsanwältewahlausschusses. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen herzlichen Dank.

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Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit Stand vom 2. Februar 2018 im Entwurf nach meinem Kenntnisstand den Thüringer Landräten vorliegt, generell zu begrüßen. Es besteht schon lange akuter Handlungsbedarf, da sich mit dem Übergang der Flüchtlinge ins Jobcenter die Problemsituation dramatisch verstärkt. Ein eigenständiges Handeln der Flüchtlinge hinsichtlich Wohnungs- und Arbeitssuche ist aufgrund von Sprachbarrieren und komplizierten Verwaltungsregularien ohne Sozialberatung unmöglich.

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Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger.

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Wenn Sie hier also erzählen – und ich habe mehrere Tausend solcher Blutentnahmen gemacht –, seit dieser massenhaften illegalen Migration wäre das alles so schlimm geworden, dann kann es sein, dass Sie irgendwelche Statistiken bringen, die solche Sachen sagen. Das reale Leben – tut mir leid – sieht ganz anders aus. Vielen Dank.

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Es soll sich eben kein eigenständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut bilden, sondern es soll die christlich-humanitäre Tradition gewahrt werden. Daher zeigen Kirchengemeinden – Hören Sie jetzt gut zu! – dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stets den Fall an, wenn Menschen bei ihnen Schutz gefunden haben. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf rein freiwilliger Basis können die zuständigen staatlichen Stellen die Angelegenheiten dann noch einmal prüfen. Den Kirchengemeinden, die sich derart für extreme Härtefälle engagieren, gebührt unsere Anerkennung und kein Argwohn.

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Ich will es Ihnen auch sagen. Das Motiv dieses Gesetzentwurfs ist nicht, wie Herr Abgeordneter Fiedler auch deutlich gemacht hat, Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit zu begegnen, weil da brauchen wir tatsächlich Instrumente der Aufklärung, Instrumente der Suchthilfe, Instrumente der Beratung, aber keine ordnungsrechtlich präventiven Instrumente, sondern wir brauchen im Sozialbereich die Instrumente. Der Ausgangspunkt der AfD ist eben nicht, dem Alkoholmissbrauch zu begegnen, sondern der Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs – und Herr Möller hat uns das hier in seiner Einbringung verschweigen wollen – ist nachweislich im ersten Satz des Gesetzentwurfs nachlesbar: „Infolge massenhafter illegaler Migration hat sich die Sicherheitslage in Thüringen allgemein verschärft.“ Das ist doch das, was tatsächlich zur Angst in die

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Die Notwendigkeit des Kirchenasyls wurde und wird von Kirchenvertretern bisher immer damit begründet, dass es in einem bestimmten Einzelfall eine zusätzliche Überprüfungsmöglichkeit bei besonderen Härten geben muss. Für diese Fälle, die von der reinen gesetzlichen Lehre und der Umsetzung in der Praxis eben leider nicht vollumfänglich erfasst werden, sollte es eine zweite Prüfinstanz geben – dazu gibt es auch eine Absprache vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge –, ohne Rechtscharakter – falls Sie dann von Ihren Kollegen im Bundestag demnächst eine Anfrage stellen wollen, erkläre ich es Ihnen gleich – besondere Fälle auf Anregung der Kirchen noch einmal eingehend in einer Art zusätzlichen Prüfschleife überprüfen zu lassen. Alles öffentlich einsehbar, alles mit drei entsprechenden Google-Suchanfragen, auch für Sie, sofort zu erahnen. Das ist jedoch nur entsprechend begründbar, diese zweite Prüfinstanz, auch durch das BAMF in den Ländern, wo es keine besonderen Regelungen nach § 23a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes seit 2005 gibt. Was ist der Paragraf? Er regelt die Einrichtung der sogenannten Härtefallkommission. Auch diese Kommission sollte Ihnen aus Thüringen heraus sehr gut bekannt sein, denn die Härtefallkommission stellt eine zusätzliche

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Konsens zwischen der DB Station und Service AG und dem Land Sachsen-Anhalt ist unterdessen, dass eine Migration auf eine Bahnsteighöhe von 76 cm nur in einem langfristigen, auf die adäquate Entwicklung der Fahrzeugflotte abgestellten Prozess erfolgen kann. So werden auf den einzelnen Strecken, die jetzt schon einen Ausbauanteil von 76 cm hohen Bahnsteigen ausweisen, bei anstehenden Erneuerungen die heute sehr niedrigen Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm gebracht. Auf Strecken von jetzt schon mehrheitlich 55 cm hohen Bahnsteigen wird bei kurz- oder mittelfristig anstehendem Erneuerungsbedarf weiterhin eine Bahnsteighöhe von 55 cm angewendet. Eine spätere nachträgliche Aufhöhung wird dabei natürlich beachtet. Auf die Einzelheiten dieser Problematik wird in der Antwort auf die Große Anfrage näher eingegangen. Ich verzichte daher auf eine weitere Vertiefung.

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schwer beladen nach einer langen Reise durch mehrere Länder zu uns kommen. Doch zieht dieses Bild nicht angesichts der Situation, die die Stadt Hamburg zu bewältigen hat. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schraubt seine Prognosen immer weiter nach oben. Im Juli dieses Jahres kamen 62 Prozent mehr Flüchtlinge als im Vorjahr nach Deutschland, und die Zahlen werden angesichts der vielen furchtbaren Krisenherde in der Welt sicher noch ansteigen. Auch die Senatspläne überholen sich immer wieder. Ging der Senat im März dieses Jahres noch von einem Zustrom von 400 Flüchtlingen im Monat aus, so sind es jetzt 500. Die Nachtragsdrucksache mit den zu beschließenden knapp 148 Millionen Euro – unter anderem, wir hörten es bereits, für 4000 neue Plätze – stützt sich auf die Prognose des Bundesamtes vom Januar. Fragt sich, ob der Senat nicht bald schon einen weiteren Nachtrag einbringen muss. Senator Neumann verneinte dies auf meine entsprechende Nachfrage im Haushaltsausschuss; wir werden sehen.

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Noch ein Wort zur Debatte um das europäische Asylrecht und die Forderung, dieses humaner und liberaler zu gestalten. Am Weltflüchtlingstag hat die UNO über 50 Millionen Flüchtende weltweit gezählt. Weder Hamburg noch Deutschland noch Europa können allen derzeit weltweit auf der Flucht befindlichen Menschen Schutz und Auskommen bieten. Auch wenn es ein modernisiertes europäisches Flüchtlingsrecht mit asylunabhängigen Fluchtgründen gäbe – ich befürworte eine europäische Aufnahmequote mit speziellen Länderquoten, wie sie beispielsweise der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vorschlägt –, würde es nie für alle reichen, die kommen wollen. Ich sage das so deutlich, weil in der Diskussion manches Mal der Eindruck entsteht, wenn Deutschland und Europa nur wollten, dann könnten sie allen helfen. Aber auch die, die das Flüchtlingsrecht modernisieren wollen, müssen sich der Frage stellen, was mit denen ist, die wir nicht aufnehmen können. Daran kann man nicht vorbei.

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Wichtig ist - das ist etwas, das wir lange diskutiert haben -, dass die Registrierungen, die dort vorgenommen worden sind, absolut relevant sind. Ich bin außerordentlich froh, dass nach Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Nacherfassung, das sogenannte EASY-Gap, abgebaut wurde, dass all die Menschen, die bei uns im Land sind, mit Fingerabdrücken und Lichtbildern erfasst sind und insbesondere ein besserer Datenaustausch aufgrund des Datenaustauschverbesserungsgesetzes jetzt auch entsprechend möglich ist. Ich glaube, das ist für uns alle eine beruhigende Mitteilung.

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„Eingreiftruppe an EU-Grenze“. Das ist sicherlich das erste Mal, dass wir ein solches Thema haben. Aber es ist ein The ma, das in unsere Vorstellungen passt. Denn wir glauben: Die großen Themen wie aktuell der Terrorismus – denken wir an die Anschläge in Paris –, die große Thematik der Flüchtlings bewegung und der Migration, aber auch die großen Themen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die den Bericht noch betroffen haben, müssen eine Gemeinsamkeit in Europa hervorbringen. Ansonsten wird, wenn wir dort nicht Solidarität schaffen, die Skepsis sicherlich eher noch größer und die Akzeptanz eher noch schwieriger.

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Das stimmt so nicht. Wir müssen schon gemeinsam daran gehen, dass alle EU-Länder ihre Aufnahmebereitschaft wei terentwickeln, und dazu müssen wir sie auch verpflichten. Na türlich ist die sekundäre Migration ein Thema, das wir in Eu ropa besprechen müssen. Gleichwohl müssen wir an dieser Stelle auch in Deutschland noch einige Hausaufgaben erledi gen. Dazu gehört insbesondere das Thema Einwanderungsge setz. Zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem gehört auch, legale Zuwanderungswege zu ermöglichen.

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Es geht aber nicht nur um die Bereiche Migration und Flucht, sondern auch um andere wichtige gesellschaftspolitische Themenbereiche. Aktuelle Zahlen belegen beispielsweise, dass sich auch die Einstellung gegenüber homo-, trans- oder auch intersexuellen Menschen verschlechtert hat. Es ist deshalb richtig, Beratungsangebote oder auch Schulaufklärungsprojekte in diesem Bereich zu unterstützen. Als Küstenkoalition wollen wir unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir werden mit dem Haushalt 2017 die Integration und die Bildungschancen für alle weiter verbessern; denn eine offene Gesellschaft und gute Bildung sind die Maßnahmen, die wirklich nachhaltig zu mehr Sicherheit führen und dazu beitragen, rechte Populisten zu bekämpfen.

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Die Schülerzahl ist nicht wesentlich zurückgegangen. Die Aufgaben und Herausforderungen sind aber durch Migration, Integration und Inklusion viel größer geworden.

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Lassen Sie mich nach der Debatte der letzten Tage ein Wort zur AfD sagen. Haushalt und Haushaltsberatungen sind auch der Wettbewerb um Ideen. Bei Ideen ist man für etwas. Man hat Ideen, wie man mit Dingen und mit dieser Gesellschaft umgehen will. Sie haben eigentlich zwei Tage lang nur gesagt, gegen was Sie sind. Sie sind gegen ein modernes Frauenbild, gegen Kinderbetreuung und natürlich gegen Ausgaben für Flüchtlinge, die etwas mit Migration zu tun haben. Sie kürzen Ausgaben für die Demokratieerziehung und den Rechtsextremismus. Dann tun Sie es noch falsch, wie beim Wohngeld.

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Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Migration steuern, Kosten und Risiken für Rheinland-Pfalz begrenzen“ – Drucksache 17/2611 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

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Das war in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognosen, was die Flüchtlingszahlen angeht, fast ein halbes Dutzend Mal nach oben korrigiert, zuletzt in der vorletzten Woche. Bei den Zugangszahlen in Hamburg waren wir Anfang 2014 bei 300 monatlich, jetzt sind wir bei dem Doppelten. Das ist ein Punkt, wo man sagen kann, dass sich eine Dynamik entfaltet hat. Wir müssen alles tun, aber das war in diesem Umfang nicht vorhersehbar.

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Die Personalausstattung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss ausgebaut werden. Ende Juli gab es einen Rückstau von 120 000 unbearbeiteten Anträgen. Nicht nur für die Flüchtlinge sind die langen Verfahren unzumutbar, sondern sie führen auch bei Ländern und Kommunen zu erhöhten Kosten.

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Am 14.03.2012 wurde über den Stand von Netzaufbau und Migration sowie über das Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Endgeräten bis ins letzte Detail diskutiert. Am 11.07.2012 wurde wiederum über den aktuellen Sachstand und die Kostenentwicklung berichtet und im Detail informiert.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, guten Morgen allen Besuchern hier im Thüringer Landtag! Am 13. Dezember 2017 beriet der Thüringer Landtag in seiner 103. Sitzung den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden, in erster Lesung. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Sitzung federführend in den Innen- und Kommunalausschuss sowie in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wurde außerdem der Haushalts- und Finanzausschuss aufgrund der haushaltsrelevanten Änderungen in Artikel 2 des Gesetzentwurfs beteiligt. Der Innenund Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 15. Dezember 2017, 15. Februar 2018 und am 15. März 2018 beraten. In seiner 50. Sitzung am 15. Dezember 2017 beschloss der Ausschuss, den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag mündlich anzuhören. Schriftlich wurden die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU Thüringen, Selbstverwaltung für Thüringen e. V. sowie Dr. Richard Dewes angehört. Die mündliche Anhörung fand in der 52. Sitzung des Ausschusses am 15. Februar 2018 in öffentlicher Sitzung statt.

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Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf nach der Be