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Ich will ebenfalls - wie auch schon angesprochen nicht unerwähnt lassen, dass wir mit der Übertragung der Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gerecht werden. Das Vorschlagsrecht, das die Landesregierung bisher hatte, fällt weg. Dies möchte ich ebenfalls erwähnen. Es ist nun Aufgabe des Parlamentes, eine Landesdatenschutzbeauftragte oder einen -beauftragten zu wählen. Damit gehen wir einen konsequenten und richtigen Schritt in Richtung Stärkung

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Ja, wir hatten diese Forderungen schon gestellt, bevor wir im Landtag waren. Das als Nachhilfe für Sie. - Endlich wird die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich auch im Saarland zusammengelegt, wie das in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und vielen anderen Ländern schon längst der Fall ist. - So viel, um hier einmal zur Klarstellung beizutragen. Natürlich haben auch andere Fraktionen dies gefordert. Da sind wir uns einig.

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daran, dass 500 Lidl-Filialen videoüberwacht waren oder bei der Telekom Daten von 17 Millionen Kunden gestohlen wurden. Für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land ist es nicht nachvollziehbar gewesen, warum zwei Stellen für den Datenschutz zuständig sein sollten, einmal für den öffentlichen und dann für den nicht öffentlichen, also den privaten Bereich. Daher begrüßt die Fraktion DIE LINKE diesen Gesetzesentwurf.

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Es war unbestritten eine schwere Geburt. Mehrfach war der Datenschutz im öffentlichen und privaten Bereich in den vergangenen Jahren Thema im Landtag. Im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition wurde zwar die Schaffung des unabhängigen Datenschutzzentrums angekündigt, was der Kollege Hans auch ausgeführt hat. Allerdings, Kollege Hans, haben Sie vergessen zu erwähnen, dass es eine Klausel gibt, in der es heißt, dass man es vom Ergebnis des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abhängig machen wollte. Sollte es dann tatsächlich so sein, wollte man „umgehend“ die Kontrolle des nicht öffentlichen Datenschutzes aus dem zuständigen Ministerium, also dem Innenministerium, ausgliedern.

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Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass nach der Schaffung der neuen Stelle neben der Kontrolle auch das Thema Beratung eine zentrale Rolle spielen und ein zentraler Baustein werden kann und sollte, insbesondere dann, wenn man Datenschutz als Bildungsaufgabe versteht. Denn obwohl die Menschen immer sensibler mit personenbezogenen Daten umgehen und immer sensibler auf deren Verwendung reagieren, stellen wir fest, dass im Internet immer mehr dazu übergegangen wird, möglichst viel von sich preiszugeben und ein möglichst klares Profil von sich zu erstellen. Damit wird es auch unerwünschten Kräften ermöglicht, entsprechende Profile zu erstellen. Das kann von den Menschen nicht gewünscht sein. Deshalb muss man immer wieder darauf hinweisen, dass dies nicht gut ist. Bereits heute macht die Landesdatenschutzbeauftragte im Internet, in den sozialen Netzen einen sehr guten Job, indem sie immer wieder darauf hinweist, welche Gefahren der Umgang mit personenbezogenen Daten im Netz beinhaltet. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.

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Staatssekretär Jungmann rechnete im Januar 2010 laut Angaben im zuständigen Ausschuss noch mit einer Wartezeit von bis zu einem Jahr. - Nun, wie es kam, wissen wir alle. Noch nicht einmal zwei Monate später, nämlich am 09. März 2010, lag das Urteil der EU auf dem Tisch. Klasse, so dachten wir, nun würde das von der Jamaika-Koalition angekündigte unabhängige Datenschutzzentrum umgehend in die Wege geleitet. Aber wiederum Fehlanzeige. Wir hatten außerdem gehofft, dass der Übergang des Vorschlagsrechts auf den Landtag umgehend in die Praxis umgesetzt wird. Stattdessen, kurze Zeit später, im Mai 2010, wurde Frau Thieser zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Zwar steht im Koalitionsvertrag, man wolle das alleinige Vorschlagsrecht für die Wahl des Datenschutzbeauftragten dem Landtag einräumen, aber was soll es, es reicht ja auch, wenn es ein Jahr später umgesetzt wird. Schnell wurde Herr Lorenz entsorgt, der unbestritten gute Arbeit geleistet hat. Ich freue mich, Sie zu begrüßen, Herr Lorenz.

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Frau Thieser wurde nach altem Recht eingesetzt. Was juckt uns schon die schnelle Umsetzung, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt wurde? - Meine sehr geehrten Damen und Herren, Papier ist geduldig. Frau Thieser selbst äußerte fünf Monate später gegenüber der Presse, sie rechne damit, dass der öffentliche und private Datenschutz in eine Hand gelegt wird. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der damaligen Presse: „Die bisherige Planung sieht als Termin den 01. Januar 2011 vor.“ Na also, geht doch! Mittlerweile haben wir fast wieder Mai,

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Das ist bei uns zum einen die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die zusammen mit ihren Mitarbeitern neben der Prüfung öffentlicher Stellen auf Einhaltung der Normen des Saarländischen Datenschutzgesetzes die Behörden auch berät, etwa bei der Einführung automatisierter Verfahren, sowie Eingaben von Petenten bearbeitet. Zum anderen ist dies für die Aufsicht von Unternehmen, Betrieben und sonstigen nicht öffentlichen Stellen eine Kontrollstelle, die bisher beim Ministerium für Inneres angesiedelt ist, wie es in vielen anderen Bundesländern Praxis ist.

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Dieses Problem beseitigt die Koalition nun, indem die neue Datenschutzstelle weder einer Rechtsnoch einer Fachaufsicht durch das Ministerium unterliegt. Es besteht nur noch eine Dienstaufsicht, die aber die Unabhängigkeit der Kontrollstelle nicht beeinträchtigen darf. Zudem wird das Vorschlagsrecht für die beziehungsweise den Landesbeauftragten für Datenschutz von der Landesregierung auf den Landtag übertragen, der sie beziehungsweise ihn in freier Wahl ernennt. Dies ist wiederum eine indirekte Stärkung der Unabhängigkeit dieser Person.

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Wichtig zu erwähnen ist noch, dass nach dem Gesetzentwurf die/der Landesbeauftragte für Datenschutz Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz, also für den privaten Bereich, verhängen darf, was bisher der Kontrollstelle im Innenministerium vorbehalten war. Diese überfällige Reform ist nach unserer Ansicht auch gut geeignet, das Personal in der Datenschutzaufsicht etwas aufzustocken, was schon der damalige Landesbeauftragte Lorenz im

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Meine Damen und Herren, wir gehen mit dem vorliegenden Gesetz in Sachen Datenschutz einen wichtigen Schritt vorwärts. Wir verringern Bürokratieaufwand, nutzen Synergieeffekte und stärken das Datenschutzniveau in unserem Land durch effektivere und bürgerfreundlichere Regelungen. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 14/443, in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 14/443 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Abgeordneten der SPDFraktion, angenommen ist.

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Der Ihnen vorliegende umfangreiche Staatsvertrag enthält in erster Linie Anpassungen des geltenden Rechts an neuere europarechtliche Vorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und an neue bundesrechtliche Vorschriften zum Datenschutz bei Mediendiensten. Daneben werden die Vorschriften zur Medienkonzentrationskontrolle mit dem Ziel verfeinert, eine genauere Betrachtung des Einzelfalles zu ermöglichen. Außerdem wird klargestellt, dass der Grundversorgungsauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten die Nutzung aller Übertragungswege einschließen soll.

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Und Niedersachsen, meine Damen und Herren? Egal, ob es um den Datenschutz oder um Informationsfreiheit geht, um den Ausbau direkter Demokratie durch Volksabstimmung und Bürgerentscheid, ob es um ein liberales Polizeirecht geht oder um die Stärkung des Petitionsrechts, in all diesen Fragen rund um Bürgerrechte und Bürgerbeteiligung sind die niedersächsischen Sozialdemokraten so etwas wie die CSU ihrer Gesamtpartei: immer etwas rückwärts gewandter, immer etwas konservativer, immer etwas behördenfrommer als der Rest der Sozialdemokraten.

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Ich möchte noch auf die rechtliche Problematik eingehen. Es ist hier gesagt worden, dass es in NRW schon ein solches Transparenzgesetz gibt. Man hat da einige Dinge zu beachten, nämlich dass vieles Bundesrecht ist, Handelsgesetzbuch, und dass natürlich die Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, auch einen gewissen Stellenwert haben. Lassen Sie mich darauf aufmerksam machen, dass gerade in NRW von zwei Vorständen gegen das Transparenzgesetz geklagt worden ist und dass die vor dem Gericht auch Recht bekommen haben, dass man ihre Daten nicht so einfach veröffentlichen kann. Man hat es mittlerweile geschafft, dass es mit einer persönlichen Erklärung möglich ist. Aber zwingen kann man die einzelnen Vorstände auch nach dem NRWTransparenzgesetz nicht, sondern das einzelne Vorstandsmitglied kann immer noch Nein oder Ja sagen. Von daher möchte ich darauf aufmerksam machen, das ist nicht ein Gesetz, das man so einfach einmal niederschreiben kann, sondern man muss sich über die rechtlichen Konsequenzen, über die Tragweite, über die Dinge, die dahinterstecken, wirklich Gedanken machen und das in aller Ruhe vorbereiten.

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Meine Damen und Herren, die Fachwelt ist sich schon lange einig: Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen, wie z. B. Transparenz International, sehen in der Informationsfreiheit eines der wirksamsten Instrumente zur Korruptionsbekämpfung. Wir wissen, wenn es um Vorteilsannahme und um Bestechlichkeit geht, dann ist das eines der wenigen Gebiete, auf dem Niedersachsen noch an der Spitze in Deutschland steht. Informationsfreiheit stärkt das bürgerschaftliche Engagement und auch die Berichterstattung der Medien über öffentliche Versäumnisse - weshalb auch gerade die Journalistenverbände zu den wortkräftigsten Befürwortern eines solchen Gesetzes gehören.

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Erstens ist klar, Herr Hackbusch, daß das nur über Kommerz läuft. Das Spiel ist prima, aber der Banner für die Werbung ist das Entscheidende. Technisch ist es natürlich auch heute möglich, Filterprogramme einzubauen, die jede Werbung rausschmeißt. Das wäre nur das Ende des Netzes, weil das ist werbungsgetrieben, und da muß man sich entscheiden. Davon muß man aber die Frage trennen, ob zum Beispiel dadurch, daß ein privates Unternehmen den Provider für den Hamburger Senat darstellt, ob man dieses Instrument für kommerzielle Zwecke nimmt. Das darf nicht sein im Sinne von Datenaustausch, das kann sein im Sinne von Werbung in diesem Verfahren, aber es wäre auch das Ende jeder elektronischen Kommunikation des Staates mit dem Bürger, wenn an dieser Stelle gegen Datenschutz verstoßen würde. Deswegen bin ich da sehr sicher, daß das nicht geschehen wird.

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vielfältige Aktionen auf ihr Anliegen aufmerksam machten und das Bundesverfassungsgericht schließlich mit seiner Grundsatzentscheidung das Recht auf Information der Selbstbestimmung herausstellte. Bund und Länder haben in den Folgejahren in den Gesetzen datenschutzrechtliche Standards formuliert und sind so den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachgekommen, spezifische Regelungen zum Datenschutz in den Gesetzen zu treffen. Daß hier teilweise aus meiner Sicht und der Sicht bürgerrechtlicher Organisationen kontraproduktive Lösungen gefunden wurden, die die Erhebung von Daten weniger begrenzten als vielmehr im Vergleich zur vorherigen Praxis ausdehnten – als Beispiel seien die erweiterten Befugnisse der Polizeigesetze genannt –, würde mich schon reizen zu debattieren, aber das soll heute nicht das Thema sein.

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Der elektronische Datentransfer ist mittlerweile Alltag, auch hier bei uns im Hause. Als ich 1993 in die Bürgerschaft einzog, war E-Mail für die Abgeordneten noch, ich will nicht sagen, ein Fremdwort, aber zumindest nicht etwas Alltägliches. Die Wirtschaft boomt in diesem Bereich, und wer fragt da nach Datenschutz? In der Tat: Niemand kann sich diesen Technologien entziehen, aber bis zuletzt habe ich zum Beispiel der Versuchung widerstanden, meine Euroscheckkarte mit einer Berechtigung für den Bankautomaten ausstatten zu lassen. Das war aber im letzten Jahr leider vorbei, als ich in Tschechien feststellen mußte, daß ich in der Prager Innenstadt nur eine einzige Bank fand, die meinen Euroscheck akzeptierte und nur daraufhin Bargeld auszahlte. Ansonsten gibt es überall Bankomaten.

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Die Debatte soll heute verständlicherweise nur einige Probleme anreißen, die der Bericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten anspricht. Die Auseinandersetzung findet anschließend in bewährter Form im Unterausschuß „Datenschutz“ statt.

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Des weiteren haben wir – auch das ist schon gesagt worden – das Problem der Datensammler und der Anwender, aber auch der Kunden. Hier ist es der technische Fortschritt, die früher ungeahnten Gelegenheiten zur Speicherung, zur Bearbeitung und Auswertung sowie der Vernetzung von Daten. Dies alles fokussiert beispielhaft im Schwerpunktthema des Datenschutzbeauftragten unter dem Stichwort „Mehr Service, weniger Datenschutz?“.

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Der in Ihrem Bericht gemachte Hinweis, daß immer mehr Service- und Kundenfreundlichkeit in den Bezirken auch dazu führt, daß im Datenschutz mehr Gefahr besteht, ist durchaus nachzuvollziehen. Wenn von einem Arbeitsplatz alles möglich ist, also man ein Auto anmelden kann, Umzug melden kann, Sozialhilfe beantragen kann, kann man natürlich von diesem einen Arbeitsplatz auch alles über den Menschen erkennen. Die vor dem Beamten stehende Person ist sozusagen ein gläserner Mensch für den Beamten. Der Beamte behandelt eben nicht nur die Ab- und Anmeldung, sondern er kann gleichzeitig, wenn er denn wollte, in

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Um zum Schluß zu kommen, Frau Senatorin, Sie haben in einem „Mopo“-Interview vor kurzer Zeit gesagt, Ihr Job sei nichts für Leute mit schwachen Nerven und Sie würden sich durch fernöstliche Meditation beruhigen. Da kann ich nur sagen: Hören Sie auf zu meditieren, sondern sorgen Sie für Datenschutz beim Familiengericht.

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Wir wollen bei den Früherkennungsuntersuchungen ein verbindliches Einladungsverfahren, kontrollierende Rückmeldemechanismen und aufsuchende Sozialarbeit. Es ist gesagt worden, dass einige Länder hier schon gesetzliche Regelungen haben und diesbezüglich vorangehen. Ein Datenaustausch muss eben möglich sein, was nicht heißt, dass wir den Datenschutz aushebeln wollen.

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allen anderen Bereichen nachgucken und alle Informationen, welche die Behörde über ihn hat, erkennen. Das ist sicherlich ein großes Problem. Ich glaube zwar nicht, daß das Problem unbedingt darin besteht, daß einzelne Mitarbeiter in den Bezirksämtern jetzt überall nachgucken und neugierig sind, obwohl es vielleicht schon mal interessant ist, über die neue Nachbarin nachzugucken, was denn alles im Bezirksamt gemeldet ist, zum Beispiel erhält sie Erziehungsgeld oder keines. Aber das Problem – und das hat Herr Dr. Schrader auch angemeldet – sind natürlich die sogenannten Trojanischen Pferde, wenn man denn über das Internet auch die Möglichkeit hat, den Bezirksamtscomputer anzuzapfen und Akten einzusehen. Das ist für Firmen besonders interessant. Sie können Käuferprofile erstellen und dann ganz gezielt vermarkten. Hier muß der Datenschutz dafür sorgen, daß die Anonymität gewährleistet ist und daß kein Außenstehender Zugriff auf diese brisanten Themen hat.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht, Drucksache 14/397, wurde vom saarländischen Landtag in seiner 18. Sitzung am 17. Februar 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen vor. Nach bisherigem Recht sind neben der Landeshauptstadt Saarbrücken und den Mittelstädten die jeweiligen Gemeinden für die Entgegennahme und Weiterleitung der Einbürgerungsanträge zuständig. Infolge der jetzt vorgenommenen Neuregelung wird diese Zuständigkeit auf die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken übertragen. Im Personenstandsrecht werden die infolge dieser Novellierung des Personenstandsgesetzes erforderlichen Anpassungen von Zuständigkeitsregelungen vorgenommen.

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Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde hierzu eine Anhörung unter Beteiligung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern sowie weiterer Institutionen und Verbände durchgeführt. Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 14/490 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und der Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen wird. Der Ihnen vorliegende Abände

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rungsantrag zielt mit der Änderung in § 8 darauf ab, dass der behördliche Datenschutzbeauftragte in die Lage versetzt wird, seine Aufgaben kompetent zu erfüllen, indem ihm die verantwortliche Stelle die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht und die Kosten hierfür übernimmt. Mit der Änderung in § 25 soll die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestärkt werden. Hiernach sollen Personalmaßnahmen nur noch im Einvernehmen mit ihr oder mit ihm erfolgen. So weit zu dem Ihnen vorliegenden Abänderungsantrag.

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Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/490 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf Drucksache 14/443 eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/490 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/490 einstimmig bei Zustimmung aller Abgeordneten angenommen ist.