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Darüber hinaus ist es doch eine Binsenweisheit, warum die Leute alle nach Deutschland kommen wollen. Wo liegt der Grund? Der Grund liegt natürlich vor allem in finanziellen Anreizen. Das ist doch ganz klar. Es muss Ziel verantwortungsvoller Politik sein, diese Anreize zurückzufahren. Was machen Sie? Sie erleichtern die Migration noch. Sie senden die Botschaft in die Länder aus, kommt doch alle zu uns her, ihr habt doch nichts zu befürchten, im Zweifel werdet ihr auch nicht abgeschoben. Genau das sind die Botschaften.

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Zu Frage drei: Dem Themengebiet der interkulturellen Kompetenz wird innerhalb der Polizei Bremen eine hohe Bedeutung beigemessen. Der Integrationsbeauftragte und die beiden Ansprechpersonen für Menschen mit Migrationshintergrund der Polizei Bremen stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit für Fragen der Integration, Migration und Rassismus zur Verfügung. Für die Zukunft wird es nicht um die quantitative Steigerung der Fortbildungsquote gehen, sondern um die qualitative Weiterentwicklung polizeispezifischer Fortbildungsinhalte für Einsatz- und Kommunikationsszenarien. – So weit die Antwort des Senats!

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste! Die Aufdeckung der Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge brachte zutage,

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Einen schönen Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Wenn es nach dem Willen der rechtspopulistischen Fraktion geht, sollen die Thüringer Ausländerbehörden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zukünftig in jedem

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In mindestens 1.200 Fällen wurden von der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Asylanträge systematisch fehlerhaft bearbeitet, indem Antragstellern Asyl gewährt wurde, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren.“

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Meine Damen und Herren, etwa 32.500 Fehlentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mussten im Jahr 2017 korrigiert werden, aber eben von Gerichten und zugunsten von Geflüchteten, meine Damen und Herren. Hinzu kommen etwa 4.500 Fälle im Jahr 2017, in denen das BAMF selbst die eigenen Entscheidungen im Sinne der Betroffenen korrigiert hat. In Widerrufsverfahren, wie sie die AfD jetzt für jedes einzelne Verfahren nach Ablauf der drei Jahre fordert, wurden im

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Unsere Hoffnung, die mit diesem Antrag verbunden war, war nicht, dass wir jetzt mal alle kräftig über Flüchtlinge hetzen, denn gegen echte Flüchtlinge haben wir ja nichts, sondern wir wollen den Missbrauch beenden, der sich offenkundig durch die laxe Verwaltungspraxis, insbesondere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,

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Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich sage, dass diese Forderungen der rechtspopulistischen Fraktion ganz selbstverständlich abzulehnen sind. Begründet – das haben wir ja eben wieder amüsiert bemerkt – wird die Forderung mit dem BAMF-Skandal in Bremen. Dazu darf ich ganz genüsslich den ersten Absatz der Begründung zitieren und bitte, sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, verzeihen Sie mir, wenn das ein bisschen nach szenischer Lesung oder Büttenrede klingen wird. Die Rechtspopulisten begründen ihre Forderungen also folgendermaßen: „Die Aufdeckung des massenhaften Erlasses ungesetzlicher Asylentscheide durch die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigt, dass bei der Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland rechtsstaatliche Grundsätze offenkundig massiv verletzt wurden.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion der AfD thematisiert in ihrem Antrag die Vorgänge in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Hieraus leitet sie unter anderem die Forderung an die Landesregierung ab, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ausländerbehörden vor Ablauf einer Aufenthaltserlaubnis beim Bundesamt nachfragen, ob ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren zur positiven Asylentscheidung eingeleitet wurde.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, Missstände in Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge müssen aufgeklärt werden. Gegebenenfalls sind notwendige Konsequenzen zu ziehen. Sofern bei Außenstellen des Bundesamts Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, müssen diese überprüft werden. Das ist überhaupt keine Frage. Das war im Übrigen auch immer die Position der Bundestagsfraktion meiner Partei. Das ist unbestritten.

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Die Rechtslage zur Überprüfung von Entscheidungen ist im Übrigen auch völlig klar und eindeutig. Da bin ich fast an dem gleichen Punkt wie gestern, wo ich sage, liebe AfD, schauen Sie einfach mal ins Gesetz. Nach § 73 Abs. 2a des Asylgesetzes hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens nach Ablauf von drei Jahren ab Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung als Flüchtling zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen. Dass dies natürlich alles Einzelfallprüfungen sind, ergibt sich aus der Natur der Sache. So was kann man gar nicht pauschal prüfen.

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Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Wir als AfD-Fraktion begrüßen ausdrücklich die geplante Einstufung der Maghreb-Staaten sowie Georgiens als sichere Herkunftsstaaten, denn hierbei handelt es sich um einen notwendigen und längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung, um die illegale Migration aus diesen Ländern nach Deutschland sowie die damit verbundene Ausbeutung unserer Sozialkassen durch Wirtschaftsflüchtlinge zu beenden.

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zielle Entlastung bei Bund, Ländern und Kommunen, weil es nicht mehr nötig wäre, mehrere Tausend Asyltouristen, die nicht über die geringste Bleibeperspektive verfügen, über Jahre hinweg zu versorgen. Zum anderen käme es auch zu einer signifikanten Entlastung der Behörden und Gerichte, denn diese müssen sich gegenwärtig jedes Jahr mit einer Vielzahl von völlig aussichtslosen Asylanträgen befassen, die von Personen aus diesen Ländern gestellt werden. Welche sinnlose Mehrarbeit durch die aktuelle Rechtslage verursacht wird, wird besonders deutlich, wenn man sich einmal die folgenden Zahlen vergegenwärtigt. So musste sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allein im Jahr 2017 mit über 15.000 Asylanträgen aus den vier besagten Herkunftsländern befassen. Gleichzeitig lag aber die Anerkennungsquote für Georgier bei 0,6 Prozent, für Algerier bei 2 Prozent, für Tunesier bei 2,7 Prozent und für Marokkaner bei gerade mal bei 4,1 Prozent. Im Ergebnis heißt das, dass die weit überwiegende Mehrzahl der gestellten Anträge ungerechtfertigt gewesen ist, was wiederum dazu geführt hat, dass aufgrund von überflüssigen und langwierigen Asylverfahren Kapazität sowohl bei den Gerichten als auch bei den Behörden unnötigerweise gebunden sowie zudem Unmengen an Steuergeldern hierfür verschwendet wurden.

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duldung gibt dabei geduldeten Asylbewerbern die Möglichkeit, für die Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland geduldet zu werden und anschließend zwei Jahre im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer im Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten. Zu dieser gesetzlichen Regelung, die mit dem Bundesintegrationsgesetz eingeführt wurde, gibt es allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums und auch zwei Erlasse des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Trotzdem erreichen uns immer wieder Klagen, dass die Ausländerbehörden ganz unterschiedlich Gebrauch von diesen Regelungen machen. Erst gestern wurde mir in einem persönlichen Gespräch beschrieben, dass die Ausländerbehörden bei entsprechenden Bewilligungen einen ganz unterschiedlichen Maßstab anlegen. Wir wollen aber – und das sag ich ganz ausdrücklich – nicht, dass künftig für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Das würde nämlich dem Anreiz einer illegalen Wirtschaftsmigration nur Tür und Tor öffnen. Wir wollen eine sinnvolle und praktikable Lösung für Menschen, die eben nun einmal hier sind, aber selber nichts dafür können, dass sie entweder nicht in ihr Heimatland zurückkehren oder leider eine entsprechende Kettenduldung zu ihrer Historie gehört.

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Herr Abgeordneter Geibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie diesen Antrag an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überweisen wollen?

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Die CDU-Fraktion stellte jedoch bereits am 18. Januar 2017 den Antrag auf Auskunft der Landesregierung über die Namen der Beschäftigten der Registratur der Akten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ich sagte es eingangs schon – der jeweiligen Registraturen wurden benannt und im Laufe von vielen Sitzungsterminen alle einzeln angehört.

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Darüber lasse ich jetzt zuerst abstimmen. Wer der Meinung ist, dass wegen Zweifeln an der Zulässigkeit eine gutachtliche Äußerung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgen soll und deswegen dieser Antrag erst dorthin zu überweisen wäre, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und der Abgeordnete Gentele. Wer ist anderer Auffassung? Das sind die Koalitionsfraktionen und der Kollege Krumpe. Enthaltungen? Die kommen von der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

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Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Vom Kollegen Geibert war der Antrag gestellt worden, eine Abstimmung analog § 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz herbeizuführen. Bevor wir jetzt also über die eigentliche Abfassung des Zwischenberichts abstimmen, möchte die CDU-Fraktion abgestimmt haben, ob der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine gutachterliche Äußerung über die Zulässigkeit der Untersuchung abgeben soll. Das kann der Landtag bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung beschließen. § 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz, der hier jetzt auch auf einen Zwischenbericht analog anwendbar ist, heißt: „Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung kann der Landtag den Einsetzungsantrag“ – das wär hier der Antrag analog auf Abfassung eines Zwischenberichts – zur gutachtlichen Äußerung an den Justizausschuss

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Um das Ausmaß eines solchen Vorschlages zu erkennen, ist es gut, sich zu vergegenwärtigen, wie zurzeit die Lastenverteilung der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben in Bremen und im Bund ist. Bevor ich das tue, möchte ich sagen, dass ich dankbar bin, dass wir in Bremen in den Debatten der vergangenen Jahre über die Frage der Migration nach Deutschland und der Aufnahme von Flüchtlingen in Bremen und Bremerhaven im Parlament zwar an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche politische Positionierungen hatten, aber immer, wie ich finde, mit sachlichen Argumenten um den besseren Weg gerungen haben und nicht der Versuchung erlegen sind, in die ideologischen Grabenkämpfe der vergangenen Jahre zurückzukehren.

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Zu einer effektiven Arbeit in einem Ausschuss gehört aber auch, dass man sich sachlich mit Themen auseinandersetzt. Frau Kollegin Weikert, in der Tat kann man das mit Ihnen in sachlicher Weise tun. Gestatten Sie mir, zu Ihrem Beitrag nur eines zu ergänzen – dabei erinnere ich mich an die Aktuelle Stunde, die vorletzte Woche stattgefunden hat -: Wir unterstützen den Mindestlohn, und wir stehen zu ihm. Das sage ich ganz deutlich. Jedoch ist es problematisch, dafür treu nach deutscher Art einen Kontrollmechanismus aufzubauen und 1.600 zusätzliche Stellen vorzusehen, die im ganzen Land eine Bürokratie entwickeln und die Betriebe nicht mehr atmen lassen. Es ist zu bezweifeln, dass das tatsächlich so effektiv ist, wie gedacht. Zugleich gibt es auf der Bundesebene einen großen Stellenbedarf, zum Beispiel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hier müssen die Prioritäten richtig und effektiv gesetzt werden. Es ist notwendig, kritisch zu hinterfragen, ob das richtig gemacht worden ist, meine Damen und Herren.

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Heute Morgen führte die Sozialministerin aus, dass die Mittel im Bereich Migration in keiner Weise ausreichen werden. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihren Fraktionsbeschlüssen folgen, laufen Sie also Gefahr, einen Haushalt zu beschließen, von dem zumindest die zuständige Ministerin schon weiß, dass

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In die Sprachkurse investieren wir derzeit 3,75 Millionen Euro. Wir unterstützen die ehrenamtlich abgehaltenen Sprachkurse mit 500 Euro. Daneben gibt es weitere, hoch professionelle Sprachkurse, die wir in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anbieten. Da geht es auch darum, welche Anzahl an Asylbewerbern nächstes Jahr kommt. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass Sprache der Schlüssel dafür ist, dass sich die Menschen hier verständigen können. Deswegen fördern wir auch im nächsten Jahr die Sprachkurse.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte der Dringlichkeit dieses Antrags widersprechen, und zwar nicht nur mit Blick auf die Debatte und die einhellige Verabredung, die wir letzten Freitag im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gehabt haben. Dort haben wir uns einhellig dazu verabredet, einen ähnlichen Tagesordnungspunkt, in dem es nämlich um Straffälligkeit von Asylsuchenden ging, deswegen noch nicht abzuschließen, weil noch nicht alle Informationen vorlagen, weil die Informationen, die wir im Ausschuss aus einzelnen Landkreisen bekommen haben, auch relativ widersprüchlich waren, weil der Tagesordnungspunkt eben noch nicht abschließungsreif gewesen ist.

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Herr Geibert, wenn Sie Ihre Gewissheiten und Behauptungen aus dem nehmen, was in Zeitungen berichtet wird, dann will ich sagen, dass manchmal sogar Sachen, die Minister sagen, nicht ganz richtig sind und auch das, was dann davon in der Zeitung landet, möglicherweise nicht ganz den Tatsachen entspricht. Beispielsweise irrt sich Minister Maier, wenn er meint, Ausländerbehörden träfen Entscheidungen über Asyl. Die Entscheidungen über Asylverfahren trifft das Bundesamt für Migration und Geflüchtete und treffen nicht die Ausländerbehörden und

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Letztendlich geht es um die Politik der offenen Grenzen, die schon jetzt zu einer 100.000-fachen Migration in die Sozialsysteme geführt hat.

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In Massen fliehen jeden Tag die Menschen aus dem Land. Viele von ihnen kommen nach Deutschland. Sie sind darauf angewiesen, dass ihnen hier Schutz und ein sicherer Aufenthalt gewährt werden. Im Jahr 2011 kamen nach Angaben des Landesamts für Migration und Flüchtlinge 62 Flüchtlinge aus Syrien nach MecklenburgVorpommern, weitere folgen in diesem Jahr. Viele der syrischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind im Besitz einer Duldung.

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wurden angewiesen, entsprechend der vorläufigen Anordnung des Gerichtes zu verfahren. Eine Nachzahlung der Leistungen an die Betroffenen zum 1. August 2012 und in besonderen Fällen auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 war und ist damit sichergestellt. Ich habe mich übrigens am Montag im Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten in Horst persönlich davon überzeugt. Damit hat sich, so denke ich, zumindest der erste Teil Ihres Antrages erledigt.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich ist das Wesentliche gesagt worden, aber ich möchte in Ihre Richtung sagen, Herr Dr. Wolf: Es ist schon sehr bezeichnend, wenn Sie hier nur mit Kostenfaktoren kommen, wenn Sie das Problem der Flüchtlinge und der Migration gern auslagern wollen nach Nordafrika. Wir haben eine Verantwortung hier in Hamburg für die Menschen, die in Hamburg sind, und es gilt erst einmal für ihre Bedarfe eine Grundversorgung anzubieten. Genau das passiert, und genau das ist auch richtig.

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In jeder meiner Reden hier im Parlament, aber auch quer durchs Land, habe ich allerdings immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch eine Kehrseite gibt, nämlich: Nicht alle, die zu uns kommen, können tatsächlich auch bei uns bleiben. Diese Feststellung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF genannt, gegebenenfalls bestätigt durch eine gerichtliche Entscheidung aus Schleswig, ist für die Betroffenen hart. Emotional betroffen sind häufig aber auch diejenigen, die sich besonders um diese Menschen gekümmert haben; denn noch immer dauern die BAMF-Verfahren lange, zu lange. 20.000 offene Anträge aus unserem Land lagen dort Ende 2016 noch vor.

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Es ist eine Tatsache, dass in Schleswig-Holstein mehr als 700 abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan vollziehbar ausreisepflichtig sind. Natürlich muss es das Ziel des Rechtsstaates sein, die Ausreisepflicht auch durchzusetzen. In guter Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation für Migration, die vor Ort die zurückgeführten Menschen unterstützt, hat der Bund mit seinen Maßnahmen gezeigt, dass Abschiebungen nach Afghanistan möglich sind.

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Dass es trotzdem auch in Bremen deutlich mehr Abschiebungen als bisher geben wird, liegt nicht an irgendwelchen neuen Gesetzen, sondern daran, dass es die Außenstelle Bremen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vermutlich schaffen wird, zunehmend mehr rechtskräftige Negativbescheide zu produzieren. Dennoch gilt: Wir wollen vor allem auf freiwillige Ausreisen setzen, und wir wollen weiterhin Abschiebehaft vermeiden!