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Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, weil es ein Gesetzentwurf der Fraktionen ist.

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Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 22. März 2019 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit der vom Innenund Kommunalausschuss empfohlenen Änderung in Artikel 3 anzunehmen. Dieser Beschluss liegt Ihnen unter der Vorlagennummer 6/5386 vor.

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Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz seit dem 20. Juni 2016 und ihren Auswirkungen befasst, war bis zur Sitzung im August 2018 noch nicht originär Gegenstand der Beweisaufnahme. Zu diesem Komplex werden folglich aktuell keine Einschätzungen getroffen.

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Gänzlich unbearbeitet sind die Komplexe V und VI des Einsetzungsbeschlusses. Hierzu liegen auch aktuell keinerlei Anträge vor. Komplex V befasst sich damit, wie die Mitglieder der Landesregierung zu dem Vorfall informiert wurden. Komplex VI befasst sich mit dem Bericht der Landesregierung in der Sitzung der Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport sowie Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie der Plenarsitzung am 24. August 2016.

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Die Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Optionsregelung, deren Vorlage wir in der letzten Legislaturperiode abwarten wollten, zeigt nun auf, dass sich das Modell der Optionsregelung bewährt hat und dass viele Argumente, die gegen die Optionsregelung ins Feld geführt wurden, sich in der Realität für die Betroffenen so nicht dargestellt haben. Die Studie hat etwa ergeben, dass der Anteil der Optionspflichtigen, die sich durch die Aufgabe einer Staatsangehörigkeit einem Gewissenskonflikt ausgesetzt sehen, sehr gering ist. Auch viele andere immer wieder genannten Argumente gegen das Optionsmodell werden durch diese Studie widerlegt. Ich kann jedem hier im Hause nur empfehlen, sich diese Studie einmal anzusehen. Außerdem macht sie klar, dass die Identifikation der Betroffenen mit unserem Land sehr hoch ist; denn bei der Entscheidung besteht eine deutliche Tendenz zur deutschen Staatsangehörigkeit.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, in seiner 135. Sitzung am 14. Dezember 2018 hat der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung beraten. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in dieser Sitzung federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Gleichstellungsausschuss überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 24. Januar 2019 und in seiner 68. Sitzung am 21. März 2019 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurden ein schriftliches Anhörungsverfahren und eine Online-Diskussion durchgeführt. Insgesamt gingen elf Stellungnahmen ein, unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden, dem Deutschen Institut für Menschenrech

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Zunächst zum vorliegenden Zwischenbericht: Der heute vorliegende Zwischenbericht wurde am 26. Februar 2019 mit Mehrheit des Ausschusses beschlossen und am 22. März offiziell der Öffentlichkeit übergeben und damit auch dem Landtag zugeleitet. Der Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“ wurde mit Beschluss des Landtags vom 29.09.2016 auf Antrag der CDU-Fraktion eingesetzt. Vorausgegangen war ab August 2016 eine Presseberichterstattung, in der unterstellt wurde, dass der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger sein Amt für private Zwecke missbraucht habe und damit die Befreiung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung – BLF – erreicht habe.

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einer parlamentarischen Befassung mündete. Neben einer Kleinen Anfrage wurden zwei Anträge von CDU und AfD eingereicht und die Landesregierung beantragte, in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport und des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Bericht zu erstatten. Diese Sitzung fand am 23. August 2016 statt. Die Landesregierung berichtete umfassend von den Vorkommnissen, die mit der Befreiung des Sohnes des Justizministers von der BLF zusammenhingen. Einen Tag später fand außerdem ein Sonderplenum statt, welches sich ebenfalls der Thematik widmete. Dem folgte am 21. September 2016 ein Antrag von Mitgliedern der CDU-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, welcher sich nach dem oben genannten Beschluss am 21. November 2016 konstituierte.

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Zu Untersuchungskomplex IV: Der Untersuchungskomplex IV befasste sich mit den erneuten Interventionen des Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz seit dem 24. Juni 2016 und deren Auswirkungen. Dieser Komplex ist in Teilen bearbeitet. Zentral für diesen Komplex ist die Frage nach der Revidierung der bereits dargestellten, ursprünglichen Entscheidung der Leitungsebene am Rande des Plenums im Juni 2016 und die Frage einer Sitzung am 27.06.2016 im Bildungsministerium, bei der das bereits erörterte „braune Papier“ – Sie erinnern sich, ich sprach zu Beginn davon –, übergeben worden sein soll. Damit ist die Frage nach der Formulierung verbunden, die sich auf dem späteren Zeugnis wieder fand. Nach Aktenlage und übereinstimmenden Zeugenaussagen kann als Datum der Abänderung der Entscheidung der 23.06.2016 benannt werden. Die revidierte Entscheidung der Leitungsebene wurde an diesem Tag mehrfach, ausdrücklich, mündlich und per E-Mail in die verantwortliche Abteilung kommuniziert. Außerdem wurde auch auf einem Vermerk entsprechend durch die Hausleitung gezeichnet. Nach Argumentation einiger Beamter wurde dies jedoch nicht berücksichtigt, da nicht auf dem neuesten Vermerk gezeichnet worden war. Daraus begründete die Abteilung auch, warum es ihr an einer schriftlichen Anweisung fehlte. Dieser Argumentation ist der Ausschuss ausdrücklich nicht gefolgt. Selbst wenn man den beteiligten Beamten in der Frage der fehlenden Schriftlichkeit folgen sollte, so ist im Verwaltungshandeln des TMBJS die Erteilung von Anweisungen per E-Mail üblich und vielfältig darstellbar. Auch die befasste Abteilung selbst handelte beispielsweise in Anweisungen an das Schulamt entsprechend. Bezüglich des Gesprächs am 27.06.2016, um 17.00 Uhr, war die zentrale Frage die des angeblich übergebenen „braunen Papiers“. Wie bereits ausgeführt, kann die Aussage des Abteilungsleiters der Abteilung 2 nicht verifiziert werden, weder durch Zeugenaussagen noch durch eine Aktennotiz seinerseits, die der von ihm hervorgehobenen hohen Relevanz des Gesprächs gerecht geworden wäre. Die spätere Zeugnisformulierung entstammte dem Bescheid der Schule und sollte auf Betreiben der Ministerin Klaubert dort niedergelegt werden. Nur angerissen wurde bislang die Frage nach einem Gespräch am 27.06., um 14.00 Uhr, welches die Abteilung 2 des Bildungsministeriums mit Teilen der Leitungsebene führte. Mit

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Herr Abgeordneter Hartung, war das noch mal eine Redemeldung? Nein. Gut. Dann habe ich jetzt keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Staatssekretär von Ammon aus dem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, bitte.

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Das hat zur Folge, dass jeder Mensch, unabhängig von den Beweggründen der Antragstellung, der in der Bundesrepublik Deutschland, also in Mecklenburg-Vorpom- mern Asyl beantragt, ein in der Hoheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegendes Verfahren durchläuft, das von rechtsstaatlichen Prinzipien geprägt ist.

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Trotz dieser Erfolge besteht weiterer Handlungsbedarf, ja, etwa im Bereich der Rückkehrpolitik. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird in diesem Jahr über einen großen Teil der noch unerledigten Asylanträge entscheiden. Dadurch wird auch die Zahl der Ausreisepflichtigen steigen.

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Zur Frage, ob ein Flughafen geeignet ist, um dort Charterflüge für Abschiebungen zu nutzen: Die Bundespolizei hat es schon mal geprüft und wir würden hier einen höheren siebenstelligen Betrag benötigen, allein um den Flughafen nur notdürftig herzurichten – von Personal und Infrastruktur noch gar nicht gesprochen. Sehr schön deutlich geworden ist aber, finde ich, bei dieser Debatte, dass wir wohl völlig diametral entgegengesetzte Ansichten zum Sinn und Zweck eines Flughafens vertreten – auch, was ein Rechtsstaat ist und was die wichtigen Themen in Richtung Migration sind. Nach Ihrer Auffassung ist ein Flughafen wohl vor allem ein Ort, von dem man möglichst viele Menschen zwingt, Thüringen wieder zu verlassen. Wir sind da ein bisschen anderer Auffassung. Ich denke, ein Flughafen ist vor allem erst einmal ein Ort des Willkommens,

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Wir werden auch weiterhin Migration nach Deutschland brauchen. Es ist ein anerkannter Fakt, dass Deutschland Zuwanderung braucht, auch für unsere deutsche Wirtschaft.

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Die Absprache mit der Europäischen Union und der Türkei hat zu einer deutlichen Entspannung der Flüchtlingslage geführt. Ziel des Abkommens ist es, den Schleusern in der Ägäis die Geschäftsgrundlage zu entziehen und irreguläre Migration nachhaltig zu minimieren. Durch das Abkommen vom März 2016 ist die Anzahl der Flüchtlinge, die von der türkischen Küste über die Ägäis nach Griechenland kommen, um 90 % gesunken.

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Darüber hinaus werden die Kontrollen an den Binnengrenzen durch die Bundespolizei fortgeführt. Die EU-Außengrenzen sind weiterhin zu schützen. Frontex-Einheiten der EU und die Bundeswehr sorgen dafür, dass die illegale Migration und die Schleuserkriminalität im Mittelmeer eingedämmt werden.

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Wenn man sich die Zahlen von den großen DaxUnternehmen anschaut, die großen Wirtschaftslenker - - Ich glaube, ich habe Herrn Zetsche noch gut im Ohr: Wir lösen unser Facharbeiterproblem durch die Migration aus solchen Staaten. - Pustekuchen, völliger Blödsinn! Das kann auch gar nicht funktionieren. Kein Land der Erde hat es bisher geschafft, Menschen aus ihrer Heimat zu entwurzeln, in ein ganz anderes Land zu bringen und dort zu integrieren. Das hat auch Deutschland nicht geschafft.

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Nur wenn wir diese Maßnahmen insgesamt durchführen, einschließlich der Kontrolle und des Schutzes unserer EU-Außengrenzen, wird es zu einer wirksamen Begrenzung des Flüchtlingszustroms kommen. Ich bin ziemlich sicher, dass wir uns auch in dieser Frage früher oder später durchsetzen werden. Das entspricht meiner Erfahrung in der Flüchtlingsdiskussion der letzten zwei Jahre. Wir haben zu einem relativ frühen Zeitpunkt, exakt vor über zwei Jahren, darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, das Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge massiv aufzustocken. Dort sind heute immer noch weniger Leute als am Beginn der Neunzigerjahre beschäftigt, obwohl damals die Flüchtlingszahlen deutlich geringer waren.

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Wir brauchen mehr Justizbeamte, Staatsanwälte und Verwaltungspersonal in der Justiz. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs hat uns erläutert: Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – jetzt wirklich über Zehntausende von Anträgen in kurzer Zeit, wie angekündigt, entscheidet, gehen Sie bitte davon aus, dass die Hälfte davon wieder bei uns, beim Gericht landet.

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Erstens müssen wir Landesbeamte auch aus Bayern in weit höherem Maße, als das bislang geschieht, für eine Übergangszeit an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abordnen. Dabei kann es nicht nur um pensionierte Beamte gehen. Herr Innenminister, bitte schnüren Sie ein kompaktes Halbjahrespaket auf unbürokratischem Weg und loben Sie entsprechende Prämien aus.

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Beschleunigen wir drittens die Verfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei den Syrern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, indem wir Fälle, die sich schon länger als ein Jahr auf den Schreibtischen türmen, als Altfälle deklarieren, geben wir ihnen einen Aufenthaltsstatus, der zwei Jahre später überprüft wird.

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Ich will nicht allzu viel Zeit damit verbringen, in die Vergangenheit zu schauen. Aber eines ist mir schon wichtig: Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Lauf dieses Sommers war so nicht prognostizierbar. Wir würden natürlich wesentlich besser dastehen, wenn wir rechtzeitig gehandelt hätten. Ich will jetzt durchaus einmal die Verantwortung der CSU-Minister in der Bundesregierung ansprechen: Die Personalausstattung und die Organisation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war doch schon zu Zeiten von HansPeter Friedrich zu niedrig; das Amt war unterausgestattet. Was haben Sie denn damals dagegen getan? – Nichts. Das muss an dieser Stelle auch mal gesagt werden.

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Dass die absoluten Asylbewerberzahlen in den letzten Jahren zurückgingen, ist kein Grund zur Entwarnung, denn wie erst der „Spiegel“ in dieser Woche berichtet hat, droht eine neue Welle von Asylanten wegen der offenen Grenzen im Osten und des Wegfalls der Visumpflicht für Serben, Mazedonier, Albaner und Bosnier. So rechnet das Bundesamt für Migration mit 40 000 neuen Asylanträgen in diesem Jahr. Bei einem Großteil jener Asylbewerber handelt es sich genau um jene Problemgruppe von Ausländern, die Herr Sarkozy aus Frankreich schmeißen wollte und die derzeit in Schneeberg für Aufruhr sorgen.

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Nun haben Sie in Ihrem Antrag nicht die Frage der Ausländer im Freistaat Sachsen im Allgemeinen betrachtet, sondern Sie versuchen, eine Debatte zum Thema Asyl vom Zaune zu brechen, auch wenn Sie die Fragen der Zuwanderung und Migration darunter subsumieren, was grundsätzlich nicht sachgerecht ist.

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Ich meine, das ist eine gute Definition, eine Legaldefinition gibt es nämlich nicht. Wir müssen in der Tat viel genauer differenzieren, als Sie von der AfD es getan haben. Denn da ist ein buntes Potpourri an Dingen: Salafismus, Communitys, Migration – alles zusammengemischt, und dann wird so getan, als habe man ein riesiges Problem. Dieses Problem gibt es glücklicherweise in der Form, wie es hier suggeriert wird, nicht. Aber der Antrag, auch das muss man sagen, hat einen Kern, an dem man zumindest erkennen kann, dass es tatsächlich ein Problem gibt. Nur geht der Antrag am wirklichen Kern vorbei.

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Da sind zunächst die Personalstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei das jetzt nicht unmittelbar unserer bayerischen Verantwortung unterliegt. Das ist ein altes Thema. Hier könnte man viel Geld sparen. Jeder Mitarbeiter, jeder Prüfer, jeder Sachbearbeiter ist für den Gesamthaushalt saldiert und ist kein Kostenfaktor, sondern eine Einsparungsmaßnahme. So können nämlich die Verfahren abgekürzt werden. Den Menschen wird dann entweder gesagt, dass sie bleiben können – dann können sie mit der Integration fortfahren und sich auf ihr Bleiberecht einstellen –, oder aber ihnen wird gesagt, dass sie nicht hierbleiben können, und dann muss konsequent rückgeführt werden. Das sind selbstfinanzierende Personalmehrungen.

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Sie haben tatsächlich alles, aber auch alles dafür getan, damit die Zahl der Flüchtlinge auf kommunaler Ebene zu einer massiven bis sehr extremen Strapaze geführt hat. Sie haben lange zu- und abgewartet, und Sie tun das zum Teil immer noch. Seit Jahren fordern wir mehr Erstaufnahmeeinrichtungen. Das hat Herr Kollege Halbleib schon gesagt. Wir fordern mehr Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wenn Sie das jetzt auch ständig fordern, frage ich mich, wer Innenminister war, als wir dies gefordert haben. – Der Innenminister war ein CSU-Mensch. Der Innenminister hat auch einen Namen, nämlich Herr Friedrich. Wir haben das gefordert. Sie haben gesagt: Ja, vielleicht brauchen wir das. Jetzt stehen Sie hier im Landtag und stellen es als die Maßnahme schlechthin dar. Wir fordern das seit Jahren. Tun Sie endlich was!

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Natürlich – das will ich hier klar erklären – stellen wir uns den Schwächen und in diesem und jenem Fall auch negativen Randerscheinungen der Ausgestaltung der Asylpolitik. Lassen Sie mich daher aus aktuellem Anlass aus der Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 191. Sitzung der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder vom 18. und 19.11.2010 in Hamburg zitieren. Dort heißt es unter Beschluss Nr. 19, Integration, unter Punkt 4: „Ferner bitten Sie den Bundesminister des Innern, die Durchsetzbarkeit von Rückführungsentscheidungen zu verbessern, indem insbesondere die Aufklärung der Identität und Herkunft illegal eingereister Personen durch möglichst frühzeitige Maßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Ausländerbehörden intensiviert wird.“

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Ich möchte Ihnen kurz eine andere Studie darstellen, und zwar ist das eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom Mai 2014. In dieser Studie werden 3 000 Christen und Muslime zu ihrer Einstellung befragt. Ergebnis ist, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern für die Mehrheit in beiden Gruppen ein fest verankerter Wert ist. Ich zitiere aus der Studie:

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe gerade versucht, Andreas Bovenschulte als Neuling zu verkaufen, ganz so ist es ja nicht. Ein neues Gesicht für den Senat, ja, aber die meisten kennen ihn schon seit vielen Jahren. Mit Claudia Schilling komme ich jetzt zu einem Vorschlag, der tatsächlich für viele ein neues Gesicht sein dürfte. Claudia Schilling war Rechtsanwältin, als Richterin an verschiedenen Amtsgerichten und am Landgericht Bremen tätig und zuletzt in unserer Seestadt als Stadträtin für Jugend, Familie und Frauen sowie Arbeit, Soziales, Senioren und Migration. Claudia Schilling ist eine sehr kompetente und eine sehr selbstbewusste Frau. Sie hat sich bereit erklärt, in diesem Senat Verantwortung zu übernehmen, auch als noch nicht völlig klar war, welchen Zuschnitt ihr Ressort haben würde. Sie glauben gar nicht, wie sehr mich das freut, mich insbesondere auch als Feministin. Männer trauen sich ja immer gern alles zu, Claudia Schilling traue ich ihr Amt voll und ganz zu.

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Diejenigen, deren Asylverfahren geprüft werden muss, werden sofort weitergeleitet, bleiben also nicht in der Transitzone. Schon aus diesem Grund fallen die Zahlen völlig anders aus. Wird festgestellt, dass für einen Asylsuchenden ein Landgrenzverfahren sinnvoll ist, dann leitet die Bundespolizei ihn in die Unterbringungseinrichtungen der Transitzonen weiter. Dort entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem beschleunigten Verfahren über den Asylantrag. Hierfür steht nach Europarecht ein Zeitraum von maximal vier Wochen zur Verfügung. Das Bundesamt muss mit seinen entsprechenden Kapazitäten dafür sorgen, dass eine Entscheidung innerhalb von vier Wochen – gegebenenfalls inklusive Rechtsschutzverfahren – möglich ist. Nach Durchführung des Verfahrens wird der Betreffende zum Beispiel unmittelbar nach Österreich zurückgeschoben, was allerdings das Einverständnis Österreichs voraussetzt. Wenn es nicht vorliegt, dann wird jemand, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, unmittelbar in seinen Heimatstaat, zum Beispiel das Kosovo oder Mazedonien, zurückgeführt. Das geschieht bereits; die Zahl dieser Fälle würde sich allerdings wesentlich erhöhen. Nach dem Dublin-System würde die Rücküberstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat erfolgen.