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Zur Flüchtlingspolitik, meine Damen und Herren! Herr Herrgott, der Freistaat Thüringen braucht mit anderen Bundesländern keine Vergleiche zu scheuen, zwar nicht im Bereich Abschiebung, da haben wir andere Zahlen, aber in dem Fall, was Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge angeht. Bei uns haben keine Zelte gestanden, bei uns sind jetzt meines Wissens die Turnhallen leergeräumt oder werden leergeräumt.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sammelabschiebungen im Dezember letzten Jahres und Januar dieses Jahres und insbesondere die Schicksale der hiervon Betroffenen haben in der Öffentlichkeit, bei den Helferkreisen, in den Schulen, bei den Mitschülerinnen und Mitschülern, bei den Menschen, die die von der Abschiebung Betroffenen kannten, bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, bei den Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch in der afghanischen Community und bei den anderen Flüchtlingen hier im Lande Unverständnis, Betroffenheit, Trauer, Bestürzung und Entsetzen ausgelöst.

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Herr Lauinger setzt eben nicht auf den Vollzug des Rechts, sondern auf Freiwilligkeit, denn Abschiebungen seien kompliziert und schwierig. Freiwillige Ausreisen wären dagegen vorzuziehen. Das Problem an dieser Argumentation ist allerdings: Es kann nicht einmal überprüft werden, wie viele der im Rahmen einer freiwilligen Ausreise Geförderten wieder zurückgekehrt sind. Freiwillig Zurückgekehrte haben keine Wiedereinreisesperre und können einen Folgeantrag stellen, wodurch sie wieder in ein Asylverfahren kommen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Man sieht: Die Behauptung des Ministers, wonach freiwillige Ausreisen effektiver als Abschiebung seien, entbehrt jeder Grundlage.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern in unserem Antrag weiter, kranke und traumatisierte Flüchtlinge nicht abzuschieben. Hierzu sagte der Diözesan- und Caritasdirektor Dr. Andreas Magg, als er von der Abschiebung eines Geflüchteten vom Hilfswerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in der Diözese Augsburg erfuhr:

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Jede falsche und unsinnige Abschiebung schadet auch unserem Ruf in dem Herkunftsland.

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Es wurde schon gesagt, und ich wiederhole es trotzdem, weil die Kirchen ganz wichtig für unsere politische Meinungsbildung sind: Kardinal Reinhard Marx und auch Landesbischof Bedford-Strohm haben sich noch gestern sehr kritisch über diese Abschiebung nach Afghanistan geäußert. Marx nannte das "absolut fragwürdig". Er sprach sich dafür aus – ich glaube, das ist auch wichtig –, jeden Fall im Einzelnen zu betrachten.

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Dann gibt es noch etwas, was für uns ganz interessant ist. Da ist jemand – den Namen haben Sie vielleicht noch nicht gehört –, Peter Utsch, Oberst aus dem Landkreis Main-Spessart. Dieser Oberst Peter Utsch ist jedes Jahr mehrere Male in Afghanistan. Ich habe mit ihm einen intensiven Kontakt. Er hat noch gestern Abend in einer Nachricht geschrieben: Gegenwärtig kann ich guten Gewissens keine generelle Empfehlung für eine Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan geben. Wir brauchen – das schreibt Peter Utsch – ein Konzept, das langfristig greift und den Wiederaufbau des Landes im Blick hat. – Wir stimmen Peter Utsch aus dem Landkreis Main-Spessart völlig zu. Er ist ein Mann der Praxis und ein Mann der Basis, weil er uns in Unterfranken immer zeitnah berichtet.

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Frau Kamm, Sie wiederholen jede Woche, dass Afghanen in der Ausbildung von der Abschiebung betroffen seien.

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Ansonsten erwähnte ich Folgendes: Dass wir abschieben, ist keine willkürliche Entscheidung. Im Aufenthaltsgesetz steht: Wenn eine Entscheidung zur Abschiebung getroffen ist – das wird mir der Herr Innenminister bestätigen –, müssen wir abschieben. Dabei können wir nicht hin und her überlegen, sondern unsere Pflicht ist, das zu tun.

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Hat er sich drücken wollen? Es geht nämlich – das ist uns bewusst – um § 60a des Aufenthaltsgesetzes und eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung. Nichts anderes war der Schwerpunkt der Diskussion. Herr Kollege Straub, dazu haben Sie nichts gesagt. Sie sind ausgewichen und haben ihre üblichen MantraSprüche vorgebracht. Sie sagten, unser Minister sei in der Bundesregierung. Das ist immer wieder dasselbe. Wenn Sie konkret werden sollen, kneifen Sie.

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Ich habe den ersten Satz unseres Dringlichkeitsantrags wortwörtlich vorgelesen. Bemerkenswert und hoffnungsvoll finde ich Ihre Aussage, dass wir gemeinsam über die Abschiebung von Afghanen nach Afghanistan nachdenken sollten. Nichts anders hat auch die Kollegin eben vorgetragen. Sie hat sich dafür ausgesprochen, nach § 60a eine Aussetzung für drei Monate wirksam werden zu lassen. Das ist nichts anders als eine Denkpause an dieser Stelle für eine Sicherheitsprüfung und für vieles mehr. Den Bezug, den Sie herstellen wollen, dass ein afghanischer Flüchtling nicht abgeschoben werden konnte, trifft nicht zu. Es war nicht das Verdienst von Einflussnahmen. Er sollte zweimal abgeschoben werden, er war zu dem Zeitpunkt aber nicht dingfest zu machen. Das ist doch kein Erfolg.

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Zudem ist zu bedenken, dass die Abschiebungshaft von Richtern angeordnet wird und vielmehr dazu dient, dass Personen in ihre Heimat zurückgeführt werden können, die versuchen, sich der Abschiebung zu entziehen. Nur ein sehr kleiner Teil der ausreisepflichtigen Personen wird tatsächlich in Abschiebehaft genommen. Trotzdem ist es notwendig, dass dieses letzte Mittel zur Verfügung steht, auch und gerade um überhaupt ausreisepflichtige Personen zur Ausreise aus eigenem Antrieb zu bewegen.

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geduldete Flüchtlinge aus dem Kosovo leben derzeit in Mecklenburg-Vorpommern und für wie viele wurde eine Abschiebung angemeldet?

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Jedoch ist zu bedenken, dass sehr viele unberechtigte Asylanträge gestellt werden, die dann im Ergebnis nicht zu einer Flüchtlingsanerkennung führen. Dieser Personenkreis ist dann vollziehbar ausreisepflichtig. Wenn in diesen Fällen keine Duldung erteilt wird beziehungs- weise nicht von einer freiwilligen Ausreise Gebrauch gemacht wird, steht als letztes Mittel eine Abschiebung im Raum. Dieser Verfahrensweg gilt trotz aller immer wieder vorgetragenen Bedenken auch für Angehörige der Roma.

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Die falsche Lagebeurteilung wirkt sich ebenso verhängnisvoll auf die Entscheidungen verschiedener Innenminister aus, die aufgrund der Beurteilung des Bundesaußenministeriums meinen, dass eine Abschiebung in dieses Land möglich oder vielleicht sogar geboten sei.

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ja, gut – und damit – ich nenne es einfach mal – eine Abschiebung in den vorzeitigen Ruhestand bewirken. Damit vermitteln Sie den Menschen das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden.

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Aus den diversen Innenausschusssitzungen weiß ich, dass Sie glauben, das angebliche Flüchtlingsproblem in Deutschland ließe sich durch konsequente Abschiebung lösen.

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Ich glaube, und das entnehme ich auch Ihrem Beitrag, Sie sind auch betroffen. Das nehme ich Ihnen auch ab. Was wir im Moment im Petitionsausschuss aber machen, das ist eine sehr starke Härte. Das wird den Fällen nicht gerecht. Wenn wir den Presseberichten heute entnehmen, dass 40 der 50 Personen, die heute am Flughafen München in den Flieger steigen, aus Bayern kommen, dann muss man sich doch fragen, warum das so ist. Wie kommt es zu dieser Situation? In der lokalen Presse muss ich mir von dem CSU-Abgeordneten Schalk vorwerfen lassen, dass ich ein schwer gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat habe, weil ich darauf hingewiesen habe, dass wir Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen können. Diese Diskussion verstehe ich nicht mehr. Wer hat denn hier ein schwer gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat? Sind das die 13 Bundesländer, die momentan die Abschiebung ausgesetzt haben?

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Ein Asylverfahren in 14 Tagen mit anschließender Abschiebung, wofür die Landesregierung extra Fahrzeuge beschaffen will, raubt den Menschen ih

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re grundlegenden Rechte. Dass diese Schnellverfahren in der Praxis nicht wirklich funktionieren, hilft wenig, denn allein der Plan ist schon falsch. Abschiebung kann nicht die Lösung für die nordrheinwestfälische Flüchtlingsaufnahme sein.

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Wir erwarten auch, dass sich die Betonköpfe in Berlin und in Europa bei ihren Flüchtlingsgipfeln nächste Woche und Anfang Juni endlich bewegen und die Hilfe und die humanitäre Verantwortung in den Mittelpunkt stellen und nicht die Abschiebung sowie die Abschottung. – Danke schön.

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Wir befürchten, dass der Senat abgeschoben hat, um ein Zeichen zu setzen. Ein Zeichen, dass er sich von rechts nicht übertrumpfen lässt in Sachen Abschiebung, wenn nötig, in Terror und Krieg. Pro Asyl nannte diese jüngste Sammelabschiebung Wahlkampf auf Kosten von Menschenleben. Das ist schändlich.

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In jedem Einzelfall wird entschieden, ob es einen berechtigten Anspruch gibt oder ob eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten ist. Ist das nicht der Fall, ist die Ausreise verpflichtend, entweder freiwillig oder sogar, wie heute geschehen, per Abschiebung. Und das ist auch in Ordnung.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir weder der Situation in Afghanistan noch der Situation der von Abschiebung bedrohten Menschen mit einer Kurzdebatte gerecht werden und es auch gar nicht versuchen, wenn ich mir die Beiträge so anhöre. Deshalb ist die Überweisung gut und richtig. Gleichzeitig kann man aber in der Kürze der Zeit feststellen, dass dieses erneute Manöver des Innenministers aus Berlin, noch einmal den Versuch zu machen

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Was aber damit im Zusammenhang steht, Herr Gladiator, und das wissen Sie auch, ist die Tatsache, dass es schlicht und einfach immer auch in den letzten Jahren Abschiebungen von Straftätern gegeben hat. Das hat Hamburg in diesem Fall auch durchgeführt. Das ist etwas, was man ausführlich diskutieren und ausführlich oder kurz bewerten kann. Ich glaube, was uns in der Koalition eindeutig eint, ist, dass wir das als politisches Manöver erstens durchschaut haben, zweitens ablehnen und drittens uns keinen einzigen Fall einer Abschiebung leicht machen und leicht gemacht haben.

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Ich garantiere Ihnen, es ist eine Belastung für die GRÜNEN. Ich garantiere Ihnen, dass aus diesem Grunde nach den Wahlen hier keine weiteren Abschiebungen stattfinden werden. Die Symbolpolitik hat ihre Pflicht und Schuldigkeit getan, und die SPD wird mit Sicherheit nicht die Koalition mit den GRÜNEN weiterhin auf den Prüfstand stellen, denn die GRÜNEN werden sich in Hamburg gegen jede weitere Abschiebung zur Wehr setzen.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei Punkte eingehen. Als Erstes möchte ich daran erinnern, dass die Personen, die abgeschoben werden, nachdem laut Bundesregierung, CSU und SPD eine Einzelfallprüfung erfolgt ist, durch ihren eigenen Entschluss und durch ihr eigenes Handeln die Abschiebung verursacht haben, indem sie entweder Straftaten begangen haben,

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Das haben wir Ihnen zugesagt, das werden wir auch tun. Die Abschiebung dieses Straftäters war aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Insofern werden wir bei dem Verfahren, das wir an den Tag gelegt haben und das Sie in Punkt 2 fordern, tatsächlich genau so auch weiterhin verfahren. Wir werden konkrete Einzelfallprüfungen, gegebenenfalls auch Eingabenprüfungen vornehmen. Alles andere hat mit Wahlkampf auf der linken und leider auch auf der rechten Seite zu tun und wird dem Thema nicht gerecht.

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2. Da eine Abschiebung bisher offenkundig nicht

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Die Beurteilung der rechtmäßigen Fortsetzung der Abschiebungshaft ist stets eng verknüpft mit der Prognose der tatsächlichen Durchführbarkeit der Abschiebung und die daran unverzichtbare Mitwirkung von dritter Seite, z. B. bei der Ausstellung der Passersatzpapiere durch die Auslandsvertretung des Herkunftsstaates eines zur Ausreise verpflichteten Ausländers.

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Mit dem Aktionsplan der Bundesregierung und der Länder sollen die Asylverfahren von Westbalkanflüchtlingen noch weiter beschleunigt werden, die Aufenthaltsdauer verkürzt und die Abschiebung direkt aus den Landesaufnahmen heraus erfolgen. In Nordrhein-Westfalen wird das sogar schon seit Anfang des Jahres gemacht. Es ist gelebte Praxis für Flüchtlinge aus dem Kosovo. Sie werden in Abschiebezentren festgehalten und gar nicht erst in die Kommunen verteilt.