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Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6744 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/7670 -

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Das Wort hat zunächst Abgeordnete Berninger aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung. Bitte schön.

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che Regelung war notwendig. Eine solche Regelung ohne Anpassung aus dem sächsischen Justizgesetz zu übernehmen, verfehlte jedoch das angestrebte Ziel. Dieses Ziel haben wir nach intensiven und konstruktiven Beratungen sowie einer Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach meinem Dafürhalten erreicht.

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Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/7670. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Dann ist das einstimmig mit allen Fraktionen und auch dem fraktionslosen Abgeordneten Rietschel so beschlossen.

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Für Sie – die Fraktion der rechten Seite jetzt, meine ich – sind Migration und Asyl zentrales Thema Ihres Parteiprogramms, und zwar nicht als Konzept, sondern als Plattitüden für alles, was Ihrem perfiden Weltbild zuwiderläuft.

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Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort wurde am 22. März eine mündliche Anhörung beschlossen. Über die Anhörungsliste befand der Ausschuss in der Sitzung am 28. März. Die mündliche Anhörung fand in der 79. Sitzung des Ausschusses am 7. Juni 2019 statt. An der Anhörung beteiligten sich sowohl mündlich als auch schriftlich der Bundesverband des Deutschen Gerichtsvollzieher Bunds und die Landesverbände des Verbands aus Thüringen, Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz, außerdem der Thüringer Richterbund, die Thüringer Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, die DPolG und die Gewerkschaft der Polizei Thüringen. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligte sich ebenfalls. Die beiden Thüringer kommunalen Spitzenverbände, der Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag, hatten in der Anhörung schriftlich erklärt, sich zum Gesetzentwurf nicht ausführlicher äußern zu wollen, da der Gesetzentwurf keine kommunalrelevanten Aspekte enthalte. Der Thüringische Landkreistag regte aber an, die Einfügung einer entsprechenden Rechtsnorm im Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz zu prüfen. Alle Gerichtsvollzieherverbände begrüßten den vorliegenden Gesetzentwurf. Ein solcher Rechtsanspruch auf eine Gefahrenabfrage sei grundsätzlich notwendig. Zur Untermauerung ihrer Position trugen sie – selbstverständlich anonymisiert – viele Beispiele aus der praktischen Vollstreckungsarbeit vor, die belegten, wie ein solcher Auskunftsanspruch geholfen hat oder wie schlimme Folgen hätten verhindert werden können, wenn ein Auskunftsanspruch zur Verfügung gestanden hätte.

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In der 80. Ausschusssitzung am 28. Juni fand die Auswertung der Anhörung statt. Sowohl die CDU als auch die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen kündigten als Konsequenz aus der Anhörung Änderungen zum Gesetzentwurf an. Die AfD beteiligte sich übrigens inhaltlich nicht an der Diskussion im Ausschuss. In der 81. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 6. September 2019 wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/5948 in die Beratung eingebracht. Auf Einwand der Landtagsverwaltung haben wir am 06.09. in der Sitzung des Ausschusses die Frage der Notwendigkeit einer nochmaligen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände wegen des Auskunftsanspruchs zu gefährlichen Tieren sowie die Formulierung in § 13a Abs. 1 Satz 2 Buchstabe g, da geht es um den Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – kurz besprochen. Nach Auskunft von Justizminister Dieter Lauinger zu dem zweiten Punkt ist gerade dieser Begriff von der Rechtsprechung schon sehr häufig definiert und auch inhalt

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Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrte Zuhörer, als wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Frühjahr in erster Beratung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen haben, herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit in zwei Punkten: Erstens, Gerichtsvollzieherinnern und Gerichtsvollzieher bilden in Deutschland eine tragende und insoweit unverzichtbare Säule einer funktionierenden Rechtspflege. Zweitens, das Klima für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist rauer geworden. Oft sehen sie sich bei ihrer täglichen Arbeit mit Übergriffen durch Schuldner konfrontiert – sei es verbal durch Beschimpfungen und Beleidigungen oder durch Anwendung körperlicher Gewalt.

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des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge teilnehmen, wenn es noch freie Plätze gibt oder sie für ihre Gebühren selbst aufkommen. Dabei ist die Motivation für diese Teilnahme an Integrationskursen bei EUBürgerinnen und -Bürgern enorm. Das zeigt der Anstieg der neu hinzugekommenen Integrationskursteilnehmer aus den EU-Staaten im Jahr 2012 um zehn Prozent.

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Das in Sachsen-Anhalt aufgebaute Organisationsmodell, das von Beginn der Schulpflicht an auf eine integrative Beschulung setzt, ist das bundesweit dominierende Organisationsmodell. Diese Umstellung wird auch in anderen Bundesländern, die zuvor gesonderte Klassen gebildet haben, zunehmend vorgenommen. Dies ergab eine Untersuchung des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration, die dem aktuellen Jahresgutachten 2017 zu entnehmen ist.

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Zweitens hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Februar 2016, also einen Monat nach der massiven Kritik des Bundesinnenministeriums, wissentlich eine rechts- und verfassungswidrige Vereinbarung mit den Kirchen abgeschlossen, wonach diesen die Ausübung des Kirchenasyls auch weiterhin ermöglicht sein soll. Wer ein klein wenig von öffentlichem Recht und Verwaltungsrecht versteht, der weiß, dass jede

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Verwaltung und auch das Bundesamt für Migration oder wer auch immer für sein Verwaltungshandeln eine Rechtsgrundlage benötigt; ansonsten wird geltendes Recht durch die Verwaltung unterlaufen.

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Statt sich zum staatlichen Gewaltmonopol zu bekennen, wird den Kirchen durch eine Bundesbehörde ein außerhalb der Rechtsordnung stehendes Sonderrecht eingeräumt. Skandalös hierbei ist, dass diese Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen - jetzt hört genau zu - unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Gesetzgebungsorganen abgeschlossen worden ist und bis heute nicht veröffentlich wurde.

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Die von uns GRÜNEN mitgetragene Landesregierung wird diese einzelnen Fälle unter Beachtung der Vereinbarung, die zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Im Jahr 1858 kam der britische Kolonialbeamte Sir William James Herschel in Bengalen - das ist im heutigen Indien - auf die Idee, anhand von Fingerabdruckerfassungen damals Abrechnungsbetrügereien, Identitätsschwindeleien, Mehrfacherfassungen, doppelte Pensionsabrechnungen bei der damaligen Kolonialarmee usw. aufzudecken und zu verhindern. Hierbei befand sich die spätere Daktyloskopie noch im Stadium einer administrativen Erfassung in der Verwaltung, so ähnlich wie es heute beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laufen soll, wie es aber leider nicht überall klappt. 40 Jahre brauchte diese damalige wissenschaftliche Entdeckung.

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Auch der Bund hat auf die Situation in Ungarn bereits reagiert. Für die Frage, ob zielstaats- oder inlandsbezogene Überstellungshindernisse vorliegen, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Für eine generelle Aussetzung der Rücküberstellung in einen Zielstaat müssten wesentliche Gründe die Annahme stützen, dass durch einen systemischen Mangel des Asylsystems und der Aufnahmebedingungen im Zielland eine menschenunwürdige Behandlung zu befürchten wäre.

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das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang April dieses Jahres angewiesen, bei DublinÜbernahmeersuchen an Ungarn von den dortigen Behörden eine Zusicherung darüber einzuholen, dass die Flüchtlinge gemäß der Asylverfahrensrichtlinie der Europäischen Union untergebracht sind und dass das Verfahren dieser Richtlinie entspricht. Falls eine derartige Zusicherung von ungarischer Seite nicht erfolgt, soll eine Überstellung unterbleiben.

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Seit der Verfahrensänderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im April dieses Jahres sind zumindest aus unserem Bundesland keine Überstellungen nach Ungarn mehr durchgeführt worden. Dieser Sachstand zeigt, dass das Thema sowohl bei der Europäischen Kommission wie auch beim Bund im Fokus steht und ein weiteres angemessenes Agieren von dort erwartet werden kann.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist angehalten, die richtlinienkonforme Unterbringung und Behandlung Betroffener in Ungarn in jedem Fall zu hinterfragen. Es besteht daher keine Veranlassung, landesseitig grundsätzlich formell auf die Rücküberstellung zu verzichten, solange die Möglichkeit einer systemgerechten Behandlung im Zielland besteht und gegebenenfalls, wie von mir eingangs dargelegt, eine konkrete Zusicherung erfolgt.

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Die aktuelle Asylpolitik der Regierung des ungarischen Ministerpräsidenten Orbán ist in der Tat zu beobachten. Der Schutz der EU-Außengrenzen und die Bekämpfung der irregulären Migration sind auch nach meiner persönlichen Auffassung ein zentrales und entscheidendes Thema europäischer Politik.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf diese Feststellungen bisher nur zurückhaltend reagiert. Wir haben noch keine generelle neue Linie. Auf Überstellung nach Ungarn will es zukünftig nur verzichten, wenn Budapest keine geeignete Unterbringung und keine fairen Asylverfahren garantiert.

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Das Präventionsprogramm „Wegweiser“ ist bisher viel zu klein. Es fehlt an einer gezielten Lehrerfortbildung. Frau Löhrmann, das ist etwas, was für Ihr Haus wichtig ist. Wir brauchen ein umfassendes Aussteigerprogramm sowie eine umfassende Beobachtung, aber auch Hilfe für Rückkehrer aus Syrien. Wir brauchen seitens des Bundesamtes für Migration – hier ist auch der Bund gefordert – im Rheinland eine zweite Beratungsstelle für Eltern und Angehörige, die eine Radikalisierung ihrer Kinder feststellen.

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Erhebung und Austausch von Daten zu Asyl und Migration Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7291 –........... 4365

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Ministerin Spiegel, allen voran geht es offensichtlich nicht wirklich um die Begrenzung und Steuerung von Migration, womit auch eine Kostensenkung erreicht werden könnte. Vielmehr sollen durch staatliche Anreize und Förderungen Tatsachen geschaffen werden, die die heimische Bevölkerung gefälligst zu akzeptieren hat. Wer es wagt zu kritisieren, der sieht sich unversehens als fremdenfeindlich oder gar als Rassist diffamiert.

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Erhebung und Austausch von Daten zu Asyl und Migration Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7291 –

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Genau an diesem Punkt setzt der Antrag unserer Fraktion an. Es geht darum, bestehende Strukturen und Prozesse im Bereich Asyl und Migration grundsätzlich zu überdenken und hinsichtlich ihrer Funktionalität und Praxistauglichkeit auf den Prüfstand zu stellen.

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Sehr geehrter Herr Kollege Joa, wir setzen uns jeden einzelnen Tag mit den Herausforderungen von Migration und

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Die Trennung zwischen Asyl und Migration wird von Ihnen als Feinheit im System abgetan, und es wird dann gerne indirekt von mangelnder Rechtsstaatlichkeit und dem daraus resultierenden verloren gegangenen Vertrauen gesprochen. Mit diesem Stil werden Sie aber keine Probleme lösen, ganz im Gegenteil.

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Herr Joa, jetzt komme ich zu dem, was Sie in Ihrer Eingangsrede in einem schlanken System gefordert haben. Die Kollegin Binz hat es ja auch schon herausgestellt. Die AfD kann doch nicht ernsthaft selbst und ständig rascheres Vorgehen beim Thema „Asyl, Migration und Integration“ fordern, und im gleichen Atemzug fordern Sie Statistiken differenziert nach was weiß ich wie vielen Kategorien und überfordern damit unsere Behörden und Schulen und treiben unsere Kommunen in den bürokratischen Wahnsinn. Das entbehrt tatsächlich jedem Sinn.

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Auch in den übrigen Bereichen liegen für die Planung und das Verwaltungshandeln bereits genügend Daten vor. Auch die in dem Antrag geforderten Abstimmungen und Informationsflüsse zwischen den Behörden, meine Damen und Herren, sind längst Realität und alltägliches Handeln der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich kann als Beispiele die Kommunale Flüchtlingsrunde der Ministerpräsidentin nennen und den Landesbeirat für Migration und Integration, an dem die AfD im Übrigen noch nie teilgenommen hat.

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Wir stimmen dann über den Antrag der Fraktion der AfD „Erhebung und Austausch von Daten zu Asyl und Migration“ – Drucksache 17/7291 – direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –