Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 12. Juni 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet: „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: I. Artikel 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ‚2. Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind die Bestimmungen des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden.‘ II. Artikel 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ‚2. Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden.‘“ Danke schön.
Nun zu Ihrer pathetischen Aussage: Wo waren Sie an der Seite von Herrn Kretschmann im Bundesrat? – Sie schreiben in Ihrem Antrag zur Beantragung der Aktuellen Stunde, dass die Einstufung der Westbalkanländer – jetzt kommt es – zu sicheren Herkunftsländern die Bearbeitung Zehntausender Anträge in NRW beschleunigt. Herr Laschet, diese Aussage ist nachweislich falsch. Denn die Verfahrensdauer wird auch mit diesem neuen Gesetz nicht verkürzt, so lange der Bund das Bundesamt für Migration und Flucht nicht mit ausreichend Personal ausstattet. Und das wissen Sie ganz genau!
Die AfD verknüpft folgerichtig - denn es geht ja nicht um Menschen, sondern nur darum, dass sie nicht hierher kommen - ihre Aktuelle Debatte zum Thema Migration mit der Forderung nach Inhaftierung all jener, die nicht hierbleiben sollen. Politisch ist das wenig überraschend.
Zu Frage 4: Eine maßgebliche Erleichterung wäre die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung ist ein zentrales Thema bei den Betroffenen. In einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge benannten rund 68 % der befragten nicht eingebürgerten Personen diesen Aspekt als Hemmnis für eine Einbürgerung.
Es geht hier nicht um „Ausländer raus“. Deutschland braucht hoch qualifizierte Migration, und das ist im aktuellen Punkt auch nicht streitig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Deutschland hat mit rund 80 Millionen Einwohnern kaum mehr als 1 Prozent der Weltbevölkerung. Aber dieses Deutschland, dieses eine Prozentpünktchen der ganzen großen Menschheit, hat nach den neuesten Zahlen des BAMF, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, in diesem Jahr 2016 bereits mehr Asylanträge angenommen als die ganze übrige Menschheit zusammen.
Asli Erdogan hat recht, die Beseitigung der Demokratie in der Türkei hat Auswirkungen auf Europa, auch auf Hamburg. Das kann angesichts der vielfältigen wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Verflechtungen zwischen der Türkei und Europa auch gar nicht anders sein, und schon gar nicht angesichts der jahrzehntelangen Migration. Fast 100 000 Hamburgerinnen und Hamburger haben ihre Wurzeln in der Türkei und zumeist noch viele soziale, kulturelle und oft auch politische Beziehungen dorthin. Unter diesen 100 000 sind viele Kurdinnen und Kurden, Alevitinnen und Aleviten oder andere Angehörige von in der Türkei unterdrückten Minderheiten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ganz ausdrücklich die heute vorliegende Solidaritätserklärung mit den Abgeordneten der HDP, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Journalistinnen und Journalisten.
Der Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beinhaltet bloße 4,8 Prozent der Gesamtausgaben des Landeshaushalts – trotz der Bedeutung der Justiz als dritter Staatsgewalt und als wesentlicher Standortfaktor für Wirtschaftsansiedlungen.
Im Vergleich zu den Vorjahren sind im Einzelplan 05 zwei Bereiche mit nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen hinzugekommen, nämlich das Migrations- und Flüchtlingswesen einschließlich des Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge und der Verbraucherschutz. Schwerpunkt des Justizetats sind traditionell die Personalausgaben, die 51 Prozent der Gesamtausgaben dieses Etats ausmachen, und zum anderen nunmehr als zweitgrößter Ausgabenposten das Flüchtlings- und Migrationswesen.
So sah die AfD-Fraktion insbesondere Einsparpotenzial beim Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und bei den Ausgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern. Beispielsweise wird die Ausländerbeauftragte als ebenso entbehrlich angesehen wie die Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge sowie die Ausländervereinsarbeit. Durch eine konsequente Anwendung und Umsetzung des Asylrechts und die damit verbundenen Abschiebungen könnten die Ansätze für die Unterkünfte von Asylbewerbern stark gesenkt werden. Gespart werden könne auch bei den Maßnahmen zur Integrationsförderung und bei den Rückführungshilfen. Gestrichen sehen möchte die AfDFraktion auch die beiden Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann und für das Zusammenleben der Generationen. Mehrausgaben fordert die AfD-Fraktion hingegen für die Ausstattung von Rettungsdiensten mit Digitalfunk. Die Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion zum Auflegen von Sofortprogrammen für Gewaltprävention, Sozialförderung und Integration deutlich erhöht werden. Um der Überlastung der Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren zu begegnen, sollen elf zusätzliche Richterstellen geschaffen werden. Zusätzliche Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden im Be
Weiter geht es mit der Abschaffung des Ausländerbeauftragten, die drei Stellen sollen künftig eingespart werden nach Willen der AfD, weil die Rechte für Integration, Migration und Asyl im Gesetz und Grundgesetz verankert und rechtlich durchsetzbar seien. Einen Ausländerbeauftragten benötige man daher nicht – usw. usf.
Ich rufe auf den Einzelplan 05 – Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Meine Damen und Herren, der Einzelplan 05 des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz war eine Herausforderung nicht für die Koalition, sondern sicherlich auch für das Ministerium selbst. Es ist nicht allein die Umstrukturierung, die Neuzuordnung der Bereiche Flüchtlings- und Asylpolitik sowie des Verbraucherschutzes und auch nicht allein die gestiegene Zahl in Thüringen ankommender Flüchtlinge, die eine Herausforderung darstellten. Eine große Herausforderung hat uns auch die vorige Landesregierung hinterlassen, Herr Scherer, zum Beispiel mit dem Justizvollzugsgesetzbuch und dem darin richtig festgeschriebenen hohen Anspruch an Diagnoseverfahren, Resozialisierung und Entlassungsvorbereitung. Und diese Herausforderung ist mit dem heute vorliegenden Haushalt noch nicht gemeistert, meine Damen und Herren. Hier werden wir in Vorbereitung des Doppelhaushalts noch viele Anstrengungen unternehmen müssen, um dem Anspruch dieses Justizvollzugsgesetzbuchs gerecht werden zu können.
Dann fehlt natürlich noch im Dreigespann die Bürokratie. Die haben wir hier am Beispiel des Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge. Wenn wir diese Institution abschaffen würden, dann würden wir 437.000 Euro einsparen. Diese Stelle ist auch einsparbar, man hat das zum Beispiel an der Wahlbeteiligung des Migrantenrats in Rostock gesehen, da haben von 7.000 zur Wahl aufgerufenen Ausländern gerade mal 350 gewählt. Das zeigt eigentlich auch, dass es sich hierbei nur um einen Versorgungsposten handelt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Mirjam Kruppa als Beauftragte für Migration, Integration und Flüchtlinge, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden eigentlich über den Einzelplan 05. Im Einzelplan 05 finden sich tatsächlich mehrere wichtige Bereiche wieder, nämlich neben dem Migrationsbereich auch der Bereich der Justiz und des Verbraucherschutzes. Meine Kollegin Sabine Berninger hat schon vieles ausgeführt, auch Frau Lehmann. Ich werde trotzdem noch ein paar Ausführungen aus unserer Sicht machen.
Es liegen jetzt keine Wortmeldungen der Abgeordneten mehr vor. Das Wort hat der Minister Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 05 – Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – beendet.
Die Koalitionsverhandlungen in Berlin, an denen ich im Bereich Integration und Migration teilgenommen habe, haben deutlich gezeigt, dass es - übrigens nicht nur auf Bundesebene - dicke Bretter zu bohren gilt, um Flüchtlinge und Integration als Grundlage politischer Entscheidungen zusammenzubringen und zusamenzudenken. Natürlich habe ich auch die Entwicklung der Zugangszahlen und die daraus resultierenden Folgen im Blick.
So, nun aber gehen wir mal in medias res. Die AfD steht im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün für eine realistische Asyl- und Zuwanderungspolitik. Wir haben den Haushaltsentwurf angeschaut, gerade unter dem Blickwinkel Migration, und haben da ein Einsparpotenzial von über 6,5 Millionen Euro festgestellt. Ich erläutere Ihnen das jetzt gern mal. Wir haben neun Änderungsvorschläge, Änderungsanträge gemacht. Ich kann sie Ihnen nicht alle erläutern, aber ich werde das mal anhand einiger weniger versuchen. Ein gutes Beispiel dafür ist zum einen die Position für die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, diese sind nämlich förmlich explodiert, von 2013 rund 714.000 Euro auf Ansatz 2015 7,6 Millionen Euro. Das ist eine Verzehnfachung des Werts, wir haben aber keine Verzehnfachung der Migranten. Wir haben 2013 3.000 Migranten gehabt, wir haben jetzt höchstens 13.000 Migranten. Das ist also das 4,3-Fache. Wenn wir dieses 4,3-Fache, wenn wir diesen Faktor ansetzen, dann kämen wir auf eine maßvolle Steigerung auf ungefähr 3 Millionen Euro. Das ergibt wiederum ein Einsparpotenzial von 4,5 Millionen Euro. Das könnte man auch heben, wenn man bereit wäre, die Asylanträge schneller zu bearbeiten und die vom Bund gegenüber Thüringen auch des Öfteren angemahnte konsequente Abschiebepraxis realisieren würde.
Ich wünsche der SPD und auch dem Kollegen Stegner da wirklich viel Erfolg. Wir haben die Arbeitsgruppe zu dem Bereich Migration und Asyl der SPD, die er in den vergangenen Monaten im Hinblick auf den Bundesparteitag, der gerade stattgefunden hat, geleitet hat, genau analysiert. Ich hoffe wirklich, dass es Ihnen gelingt, diese fortschrittliche Position in Berlin festzuschreiben.
Aus diesem Grunde habe ich mich zum Beispiel entschieden, den Appell von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat an die Verhandelnden in Berlin zu unterzeichnen, um Kapitulationsverhandlungen im Bereich Flucht und Migration zwischen CDU/CSU und SPD zu verhindern.
In der Antragsbegründung heißt es, dass die Schulsozialarbeit zur Umsetzung der Inklusion und angesichts der Flüchtlingskinder in den Schulklassen nötig sei. Selbst wenn es so wäre - ich glaube es nicht; aber selbst wenn es so wäre -, selbst wenn Schulsozialarbeit gegen die mit Inklusion und Migration einhergehenden vielfältigen Probleme helfen würde, bliebe dennoch die Tatsache, dass diese Probleme selbst gemacht sind. Diese Probleme sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind das direkte Resultat Ihrer Politik.
Sie, werte Kollegen von der Linkspartei, sind es doch, die mehr und immer mehr Inklusion und mehr und immer mehr Migration fordern. Sie schaffen die Probleme, für die Sie dann die Lösung anbieten, die obendrein, wie ich meine, auch noch untauglich ist. Ihre Politik ist nichts anderes als eine schäbige Inszenierung, die aber von immer mehr Bürgern durchschaut wird.
Zum anderen wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell verstärkt. Wir gehen von noch einmal 350 zusätzlichen Stellen aus, um genau den Missstand, der auch hier in der Plenardebatte beschrieben wurde, zu beseitigen, nämlich: In unseren Landeseinrichtungen müssen viele darauf warten, eine Registrierung durch das BAMF zu erhalten, damit das Asylverfahren überhaupt erst eingeleitet werden kann.
Die Enquete-Kommission ist nötig, sie ist sogar längst überfällig. Andere Landtage haben schon in den Jahren 2010 und 2011 Enquete-Kommissionen zum Thema Integration eingerichtet. Dazu zählen die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz. Diese Kommission ist auch deshalb überfällig, weil wir auch in Bayern längst in einer Einwanderungsgesellschaft leben, selbst wenn Sie von der CSU sich schwertun, diese Realität anzuerkennen. Zunächst brauchen wir eine umfassende Bestandsaufnahme mithilfe von Daten und Fakten. Wie verläuft die Zuwanderung, die Migration und Integration in unserer Gesellschaft eigentlich? Was sind gelingende Projekte? Wo hapert es? Wo befinden sich Integrationshürden und Integrationshindernisse? Wie können wir eine ressortübergreifende und langfristig ausgerichtete Integrationspolitik auf den Weg bringen? Wie gestalten wir Integrationspolitik aktiv? – Je erfolgreicher wir Integration gestalten, desto besser steht es um die Zukunftschancen Bayerns. Darüber besteht mittlerweile Konsens.
Im Übrigen haben wir unseren Wohlstand in Bayern gerade auch der permanenten Migration und somit auch den Migrantinnen und Migranten und den Flüchtlingen zu verdanken.
Was aber hat sich seitdem geändert, um das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen? Ich kann es Ihnen sagen: im Prinzip nichts. Geändert hat sich nur, dass die Anerkennungsquote weiter gesunken ist, zum Beispiel auf 1,6 % im Jahr 2009. Gleichzeitig steigen die Asylbewerberzahlen nach einer Phase des Rückgangs wieder sprunghaft an. Am 01. März 2011 titelte die „Süddeutsche Zeitung“: „Die Zahl der Flüchtlinge nimmt wieder stark zu.“ Es vergeht derzeit kaum ein Monat, in dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht steigende Asylzahlen vermeldet. 3 748 Schutzsuchende registrierte die Nürnberger Behörde im vergangenen Jahr, das sind 41 % mehr als im Januar 2010.
Wohnungen, und das geht bis hin zum Thema Migration und Behinderung.
gern auf Zeit“. Deshalb folgt die Bertelsmann Stiftung seinen Empfehlungen und fordert, die sogenannte Optionspflicht wie der abzuschaffen. Sie wissen, Professor Hailbronner oder auch die Bertelsmann Stiftung sind wahrlich keine Linken. Aber sie nehmen das Thema Integration ernst, genauso wie der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration; auch er fordert genau wie wir die Abschaffung der sogenannten Optionspflicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken sowohl bei den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für eine konstruktive Zusammenarbeit, ich will mich auch bedanken – das gestatten Sie mir sicher an der Stelle – bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines neuen Ministeriums, für die die letzten Monate sicher nicht einfach waren, die neben den Aufgaben, die zu erfüllen sind, auch eine Migration der neuen Abteilungen organisiert haben. Ein herzliches Dankeschön von der Stelle aus!
Jetzt, lieber Herr Heym, wenn wir nach Kinder- und Jugendhilferecht gehen – und darüber sollten wir gemeinsam reden –, kostet jedes dieser Kinder nach den bundesgesetzlichen Vorgaben circa 32.000 bis 36.000 Euro, wenn wir nach unserem ganz normalen bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilferecht gehen. Wenn wir das einpreisen würden, dann müsste der Bund ein Vielfaches an Millionen zahlen. Wenn wir nur die normalen Grundlagen nehmen, die wir zurzeit statistisch in Thüringen nehmen, hat das zuständige Ministerium 17 Millionen angemeldet für den nächsten Haushalt, damit wir für 550 unbegleitete Kinder und Jugendliche Gelder im Haushalt haben. Dafür gibt uns der Bund 13 Millionen und allein die Kinder und Jugendlichen kosten uns 17 Millionen. Das ganze Geld muss das Land schultern. Dann sagen Sie, wir geben das Geld an die Kommunen nicht weiter. Tatsächlich – und das war gestern im Bundeskanzleramt nicht mal strittig – sind 78 Prozent der Gesamtkosten Landeskosten. 18 Prozent sind Kommunalkosten und 5 Prozent zahlt nur der Bund. Deswegen sage ich, wir brauchen eine viel intensivere, gemeinsame Zusammenarbeit und ja, wir wollen als Thüringer unsere Hausaufgaben machen und ja, wir wollen ein weltoffenes Land sein und ja, diejenigen, die Asyl missbrauchen, müssen dann auch vom Bund schneller bearbeitet werden. Dazu muss man aber die Voraussetzungen schaffen auf der Bundesebene, in der das zuständige Bundesamt für Migration die Altfälle bearbeitet.