Das alles geschieht nur, weil Sie die Grenzen nicht sichern wollen, obwohl Sie dazu verpflichtet wären, und weil Sie die Abschiebung nicht vollziehen, obwohl Sie auch dazu verpflichtet wären. Wozu haben die Bürger eigentlich Rot-Grün abgewählt? Doch nicht dafür, dass Sie praktisch genauso weitermachen!
So wurde die in anderen Bundesländern gängige humane Praxis, eine Anordnung der Aussetzung von Abschiebung während der Wintermonate, Winterabschiebestopp genannt, von unserer Koalition abgelehnt mit einem Riesengetöse. Sie erinnern sich, es war die letzte Sitzung vor Weihnachten. Bis zum 2. Januar waren hiervon zehn Personen und davon vier minderjährige Kinder betroffen. Sie haben das auch abgelehnt, das wissen doch alle.
Immer wird einer krank unmittelbar vor der Abschiebung oder es verschwindet einer und es gibt wieder einen Aufschub, bis man sich den Aufenthalt erschlichen hat. Trickser werden belohnt. Diese Leute haben in Deutschland nichts zu suchen. Es sind Scheinflüchtlinge. Eine Bereicherung sind sie nicht, vielmehr sind sie hier, um sich zu bereichern. Das durch Dublin III geltende Recht bestimmt, dass sie keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben, und geltendes Recht muss endlich umgesetzt werden. Dann hätten Sie die ganzen „Flüchtlingsprobleme“ hier nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hintergrund des Antrages meiner Fraktion zu einem sofortigen Stopp der Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien ist ein Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 16. Dezember 2009 an die Bundesländer, in dem darüber informiert wurde, dass Inhaftierungen von abgeschobenen Flüchtlingen nach ihrer Ankunft in Syrien bekannt geworden sind. Deshalb wird eine aktuelle Lageeinschätzung durch das Auswärtige Amt für notwendig erachtet. Bis zur Vorlage dieses Berichts sollten Maßnahmen unternommen werden, um die Vollziehbarkeit von Abschiebungen nach Syrien zu vermeiden. Den Ausreisepflichtigen soll u. a. die Möglichkeit gegeben werden, sich erneut Schutz suchend mit Anträgen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wenden.
Meine Damen und Herren, es ist empörend, dass das niedersächsische Innenministerium trotz der am 28. Dezember erfolgten Vorlage eines Ad-hocBerichtes des Auswärtigen Amtes versucht hat, das Bundesinnenministerium zu einer Rücknahme seines Erlasses vom 16. Dezember 2009 zu drängen. Genau dieser Bericht hat aber Meldungen über eine Verfolgung von Flüchtlingen nach ihrer Abschiebung bestätigt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass im ersten Halbjahr 2009 insgesamt 28 Personen nach Syrien abgeschoben wurden, dass eine Befragung der Abgeschobenen die Regel ist,
In Niedersachsen besteht eine Sondersituation; denn von den insgesamt 7 000 syrischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, leben die meisten, insbesondere Angehörige der Minderheit der Kurden, in Niedersachsen, sehr viele davon im Landkreis Celle. Diese sind von Abschiebung bedroht.
„Der aktuelle Zustand führt zudem zu einer tiefen Verunsicherung der von Abschiebung bedrohten Syrer, die kein Dauerzustand sein darf. Die taz hat am Montag berichtet, dass die Empfehlungen des Bundes an die Länder bisher wohl nicht gefruchtet haben. So ist von einem Fall die Rede, wo ein Syrer am 5. Januar 2010 um 5 Uhr morgens von der Polizei abgeholt worden ist, um ihn sofort abzuschieben, was durch den Niedersächsischen Flüchtlingsrat und einen von ihm eingeschalteten Anwalt gerade noch verhindert werden konnte.“
Liebe Frau Polat, Sie haben ausgeführt, dass am 5. Januar eine Abschiebung erfolgt sei, haben das dann aber wieder zurückgenommen, indem Sie darauf hingewiesen haben, dass ein Anwalt das Ganze verhindert hat. Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass das so ganz richtig war. Ich komme gleich noch im Einzelnen darauf zu sprechen.
In Niedersachsen ist - Frau Zimmermann hat es angesprochen - aufgrund des Ad-hoc-Berichts des Auswärtigen Amtes im Dezember eine neue Lage entstanden. Auch das Bundesinnenministerium hat gesagt, dass die Lage aufgrund der Vorfälle, dass es nach Rückführungen zu Inhaftierungen gekommen ist, neu bewertet werden muss. Schleswig-Holstein hat sofort einen Erlass herausgegeben. Niedersachsen hat das nicht getan. Niedersachsen hat sich auf das Schreiben des Bundesinnenministeriums berufen. Noch am 5. Januar ist die Abschiebung eines 48-jährigen Kurden im Landkreis Wesermarsch vollzogen worden, was dann kurzfristig durch einen Anwalt verhindert werden konnte. Zwei Tage später kam der Erlass aus dem Innenministerium an alle Ausländerbehörden. Wir haben das in einer Anfrage abgefragt. Da wurde ausweichend geantwortet. Wir haben für diesen Plenarabschnitt erneut eine Anfrage gestellt.
Das ist ein Fall. Den anderen Fall, Abta Houran, haben wir hier auch schon behandelt. Den hatte ich in der letzten Debatte zu diesem Thema erwähnt. Frau Ross-Luttmann, ich hatte Sie gebeten, doch endlich einmal auf mein Schreiben zu antworten. Es handelt sich um eine 25-jährige schwangere Yezidin aus Wiefelstede, die abgeschoben worden ist. Auch sie ist direkt nach der Abschiebung inhaftiert worden. Ich habe noch kurz vorher eine E-Mail an das Innenministerium geschrieben, dass die Familie vor Ort von Behörden aufgesucht wurde und sich nach dieser Frau erkundigt hat. Sie ist inhaftiert worden. Ich denke, hier hat Niedersachsen wirklich Anlass, sich gegen das Rückführungsabkommen einzusetzen und einen sofortigen Abschiebestopp zu erlassen.
Diese Information gab das BMI auch an die Länder mit der Maßgabe weiter, dass im Einzelfall die Rückkehr von Syrern zu überprüfen ist. Die Länder wurden aber nicht aufgefordert, die Abschiebung von Syrern generell auszusetzen. Das wird im Antrag der Linken so dargestellt. Das ist jedoch keinesfalls so gewesen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Lorberg, ich habe deutlich gemacht, dass es sehr auffällig ist, dass Niedersachsen erst kurz nach dieser versuchten Abschiebung, wie ich das einmal nennen will, am 7. Januar, den Erlass an die Ausländerbehörden gegeben hat. Alle anderen Bundesländer haben direkt nach dem Schreiben des Bundesinnenministers einen Erlass herausgegeben.
Ich meine - danach fragen wir in unserer ja Anfrage auch -, dass das im Landkreis Wesermarsch nicht passiert wäre, wenn es diesen Erlass gegeben hätte; denn in dem Erlass steht ausdrücklich drin - ich zitiere aus dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern -: Unabhängig davon - der Einzelprüfung des BAMF - werden die Länder gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung - das bezieht sich hier auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes - anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. - Das ist nicht passiert. Der Mann ist um 5 Uhr morgens abgeholt worden und hatte 30 Minuten Zeit zu packen. Als er schon in Frankfurt am Flughafen war, konnte die Abschiebung nur durch die Einschaltung des Anwaltes über den Flüchtlingsrat verhindert werden.
zu verantworten. Es handelt sich um Menschen, die zum Teil seit vielen Jahren hier leben und von denen der Ihrer Partei angehörende Bundesinnenminister de Maizière sagt: Wir müssen das Rückübernahmeabkommen aussetzen, weil es Festnahmen und Verfolgungen gegeben hat. Er empfiehlt, Asylfolgeanträge zu prüfen. In einer solchen Situation stellt sich für die Betroffenen sehr wohl die Frage der Integration oder Abschiebung als Alternative. Die Kommission ist gefordert, diese Frage zu beraten. Das haben Sie das erste Mal in 18 Jahren verwehrt. Das sagt eigentlich alles über Ihr Bewusstsein.
Frau Polat, Sie haben hier zwei Fälle dargestellt, nämlich zum einen den Fall vom 17. Dezember 2009 und zum anderen den Fall vom 5. Januar 2010. Sie haben mir unterstellt, dass das Innenministerium in Niedersachsen nicht reagiert hat und auch den neuen Überlegungen des Bundesinnenministers nicht gefolgt ist. Dies ist aber mitnichten so; denn wir haben mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 das Innenministerium über beide Fälle informiert. Das entsprechende Schreiben liegt hier vor. Wir haben mitgeteilt, dass eine Abschiebung vorliegt. In beiden Fällen hat der Bundesinnenminister aber nicht interveniert, weil diese Fälle mit dem, was dort bisher vorgefallen ist, nichts zu tun haben. Also: Sogar das Bundesinnenministerium ist hierüber informiert gewesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheit der Person nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Die Freiheitsentziehung ist der intensivste Grundrechtseingriff, den das deutsche Rechtssystem überhaupt kennt. Die Abschiebungshaft ist eine reine Verwaltungsmaßnahme, keine Freiheitsstrafe. Menschen, die in Abschiebehaft kommen, haben keine Straftat begangen, die Abschiebungshaft dient lediglich der Sicherung oder der Vorbereitung der Abschiebung von ausreisepflichten Menschen.
Das Ziel der Abschiebungshaft, die Durchsetzung der Abschiebung, führt zu Haftumständen, die schlechter sind als im Strafvollzug. Die Ungewissheit darüber, wie lange die Inhaftierung dauern wird, ist extrem belastend. Das Hauptziel ist nicht die Wiedereingliederung in die Gesellschaft, sondern, im Gegenteil, die Ausschaffung aus dem Land.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung dazu auf, das ihr Mögliche zu tun, um die Inhaftierung von Menschen zum Zwecke ihrer Abschiebung weitgehend zu vermeiden.
Genau diese objektiven Kriterien werden jetzt mit der Gesetzesänderung neu geregelt beziehungsweise eingeführt. Wichtig ist dabei, dass die neu geregelten Tatbestände an Gesichtspunkte anknüpfen, die in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis bisher für die Annahme, sich einer Abschiebung entziehen zu wollen, herangezogen wurden. Sie bilden insofern die bisher geltende Rechtslage ab.
Die Rückführungsrichtlinie sieht in ihrem Kapitel vier ausdrückliche Regelungen für die Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung vor. Dieses Recht ist national umgesetzt worden, und zwar in der Bundesrepublik Deutschland.
eine Person beim Vorliegen der Voraussetzung, über die ich im Vorfeld gesprochen habe, als letztes Mittel auch in Haft nehmen zu können. Denn es gibt, und davor sollte man die Augen nicht verschließen, schließlich immer wieder Fälle, in denen sich Menschen einer ordnungsgemäßen Abschiebung widersetzen oder sich ihr entziehen
Sehr verehrte Damen und Herren, gestern haben wir von einer gemeinsamen Verantwortung für Flüchtlinge gesprochen. Heute überprüfen wir, welche Auswirkungen die Abschiebung von Flüchtlingen auf unser Verbraucherpreisniveau hat. Das darf dieser Landtag nicht geschehen lassen, hieran müssen wir die Bundesregierung hindern.
Der Paragraf 62 Aufenthaltsgesetz regelt die Bestimmungen zur Abschiebehaft. Dabei kann ein Ausländer für die Dauer von zwei Wochen bis zu sechs Monaten in Sicherungshaft genommen werden. Sie kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist unter Paragraf 62b „Ausreisegewahrsam“ festgelegt, dass ein Ausländer, um seine Abschiebung sicherzustellen, auf richterliche Anordnung für die Dauer von längstens vier Tagen in Gewahrsam genommen werden kann.
Doch gibt es für die Lieblinge der GRÜNEN noch die eine oder andere Ausnahme, wenn der Ausländer zum Beispiel glaubhaft macht, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will. Die gesetzlichen Regelungen sind also vorhanden, doch scheitern aufenthaltsbeendende Maßnahmen oft an trotzigem Verhalten oder sonstigen Hindernissen: Ohnmacht oder hysterische Anfälle, Kinder untergetaucht, Vater krank – das volle Programm eben, wie es aus der monatlichen Asylanfrage der NPDFraktion immer wieder hervorgeht.
Daher fordern wir strikte Abschiebung krimineller und abgelehnter Asylanten,
Fallzahlen zu Aussetzung der Abschiebung
Gemäß § 60 a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ist die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre.
2. Wie viele Strafverfahren konnten wegen einer erfolgten Abschiebung der tatsächlichen oder potenziellen Zeugen nicht durchgeführt werden?
Zu Frage 2: Der besonderen Sensibilität und guten Zusammenarbeit von Ausländerbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft ist es zu verdanken, dass nach Kenntnis der Landesregierung in keinem einzigen Fall ein Strafverfahren wegen einer erfolgten Abschiebung der tatsächlichen oder potenziellen Zeugen nicht durchgeführt werden konnte.
Das kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit von diesem Pult aus beantworten. Ich gehe aber mal davon aus, dass, nachdem die Strafverfahren abgeschlossen worden sind, der Grund dafür, dass eine Abschiebung ausgesetzt war, entfallen ist und dass es deshalb, zumindest aus diesem Grund, dann kein Bleiberecht gibt. Ob dann andere Gründe möglicherweise greifen, das kann ich Ihnen von dieser Stelle nicht beantworten.