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Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz im Volkszählungsurteil fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes auf Verfassungsrang gehoben hat, verschafft diesem kein besonderes Ansehen, aber man ging danach behutsamer mit personenbezogenen Daten um. Die Befugnis der Bürger, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung ihrer Daten entscheiden zu dürfen, entwickelte das Gericht aus dem allgemeinen Per––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Gesetz einfließen. Der Bericht und der Antrag des Datenschutzausschusses liegen Ihnen ja vor, ich hatte das eingangs schon erwähnt. Dieses neue Gesetz wird den Datenschutz im Lande Bremen noch weiter verbessern und die Mängel im Umgang mit personenbezogenen Daten minimieren. Trotzdem müssen die Ausschussmitglieder, aber auch der Datenschutzbeauftragte feststellen, dass immer wieder einzelne Mängel beim Umgang mit personenbezogenen Daten in allen Bereichen auftreten. Die häufigsten Mängel folgen aus einer Unart, die in der menschlichen Stammesgeschichte begründet ist: Es wird gesammelt, und es wird zu spät gelöscht.

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Als weiteres Beispiel für die Qualität des Entwurfstextes möchte ich nennen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz vor der Beschaffung neuer Software eingeschaltet werden muss. Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass technische Gegebenheiten auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gestaltet werden können, auch ohne Schwierigkeiten, wenn vor der Beschaffung der Landesbeauftragte eingeschaltet wird, um anstehende Probleme besprechen und lösen zu können.

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Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die parlamentarische Beteiligung bei der Vorauswahl. Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat dem Senat und der Verwaltung allgemein gegenüber eine wichtige Kontrollfunktion, deswegen ist es besonders und erkennbar wichtig, dass diese Stelle nicht lange unbesetzt sein darf.

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Gut finde ich ausdrücklich, dass die einzelnen Behörden einen behördlichen Datenschutzbeauftragten benennen und auch weiterbilden müssen. Das ist ein sehr guter Ansatz. Bremen bekommt durch die Novellierung des Datenschutzgesetzes eines der modernsten Gesetze im Vergleich mit anderen Bundesländern. Es ist auch gut, dass der Senat schneller auf die Anwürfe und auf die Missstände reagieren muss, die der Landesbeauftragte für Datenschutz und sein Team aufdecken. Das hat bisweilen manchmal über ein Jahr gedauert. Wir befassen uns noch mit Restanten, die liegen schon bis in alle Ewigkeiten zurück. Auch da finden wir es gut, dass wir uns jetzt geeinigt haben, dass der Senat darauf schneller reagieren muss.

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Wesentlich finde ich, dass das Bremische Datenschutzgesetz jetzt das Datenschutzaudit regelt, dazu werden wir uns ja noch mit Rechtsverordnungen beschäftigen müssen. Ich denke, Schleswig-Holstein ist ein gutes Beispiel dafür, dass man damit auch ganz offensiv Politik machen kann. Das Thema Datensicherheit und Datenschutz ist ein wichtiges Thema, gerade auch im Bereich der neuen Medien oder auch in diesem Wirtschaftszweig. Wir sind auch gut beraten, dass wir eben in unseren Behörden mit diesem Thema offensiv umgehen, dass, wie Frau Schwarz gesagt hat, wenn neue Software implementiert wird, man auch schon vorher weiß, auf was man sich einlässt, und dass man eben sorgsam mit personenbezogenen Daten umgeht.

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Einen Punkt möchte ich hier noch einmal erwähnen. Wir hatten mehrere Sitzungen, Herr Knäpper hat das ja ganz lieb formuliert. Das kam dadurch zustande, dass wir uns nicht einigen konnten, ob nun dieser Ausschuss daran beteiligt wird, wenn es einen neuen Landesbeauftragten für Datenschutz gibt. Mir leuchtet es nicht ein oder hat es nicht einge

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Das grundlegende Problem, mit dem sich unser Antrag befasst, ist eines, das aus unterschiedlichen Rechtssystemen in unterschiedlichen Staaten resultiert, im konkreten Fall mit Bezügen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Als Resultat kann es passieren, dass ein Staat zum Beispiel einer Firma einen Auftrag gibt und möchte, dass mit den Daten, die er der Firma im Rahmen dieses Auftrages gibt, vertraulich umgegangen wird, während ein anderer Staat die Herausgabe genau dieser Daten verlangt. Beide Staaten haben jeweils für sich eine rechtliche Grundlage für ihr Anliegen.

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Im Anhörungsverfahren äußerten sich der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag und die Beauftragte für den Datenschutz. Die beiden kommunalen Spitzenverbände bemängelten vor allem die gegebenenfalls entstehenden personellen, organisatorischen und finanziellen Belastungen, die einer Verabschiedung des Gesetzes folgen könnten oder würden. Außerdem verwiesen sie auf einzelne in Landesgesetzen verankerte Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger oder Informationspflichten von Ämtern und Behörden. Die Datenschutzbeauftragte beleuchtete den Gegenstand eingehend unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, machte auf einige Widersprüche in einzelnen Regelungen aufmerksam und machte auch Vorschläge für nach ihrer Ansicht günstigerweise zu wählende Regelungen. Auch sie verwies auf einzelne bereichsspezifische Auskunftsrechte und Informationspflichten nach Thüringer Gesetzen und auf den allgemeinen Grundsatz des Auskunfts- und Einsichtsrechts in Akten und Dateien von Trägern öffentlicher Gewalt nach Artikel 6 Abs. 4 der Landesverfassung.

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braucht also den sich einmischen wollenden Bürger, aber auch eine Politik, die dieses zulässt, ja, herausfordert. Am Anfang dieser ganzen Geschichte steht die Transparenz, die das Handeln des Staats durchschaubar macht. Gerade an dieser Stelle setzt unser Informationsfreiheitsgesetz ein. Dem Bürger soll ein umfassendes Akteneinsichtsrecht gewährt werden. Dieses Recht - und das gleich allen vorausgesagt, die kritisieren wollen - wird natürlich in erforderlichem und exakt definiertem Maß eingeschränkt; Stichworte sind: Datenschutz, Rechte Dritter, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen, Schutz bestimmter Institutionen. Dies ist alles dort exakt niedergeschrieben, Sie können es durchlesen. Dieses prinzipielle, dem Bürger zugestandene Akteneinsichtsrecht gestattet ihm, Handlungen und Handlungsweisen seiner Verwaltungen und Behörden zu durchschauen, Transparenz zu erfahren. Diese Transparenz wiederum ermöglicht dem Bürger - vernünftiges Handeln der Verwaltungen und Behörden vorausgesetzt -, das Handeln der Behörden zu akzeptieren, was zurzeit nicht gerade eine Selbstverständlichkeit ist und natürlich oft mit dem beschriebenen Verdruss und Frust einhergeht. Das Erreichen von Akzeptanz ist aber wiederum Voraussetzung für Mitarbeit, für Teilhabe und für ein Einstehen für unsere demokratische Ordnung. Bürgerschaftliches Engagement, meine Damen und Herren, viel beschworen und zitiert, beginnt mit Transparenz, mit Zugang zu Informationen. Dies stammt nicht nur von mir, sondern ich kann mich auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 beziehen. Wenn ich die Damen und Herren vom Verfassungsgericht zitieren darf: "Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes. Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich."

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Drittens. Wir wollen effiziente Instrumente zur Verfolgung von Extremisten. Wir brauchen einen umfassenden Datenabgleich zwischen Ausländer-, Asyl-, Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden. Datenschutz wird zum Täterschutz, wenn Daten der Sozialämter der Polizei zum Beispiel auch dann vorenthalten werden, wenn sie möglichst genaue Täterprofile bei Rasterfahndungen erstellen will. Deshalb fordern wir die Einführung einer umfassenden Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger gegenüber Sicherheitsbehörden und dem Verfassungsschutz. Wenn notwendig, werden wir eine entsprechende Bundesratsinitiative einleiten.

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Es ist natürlich richtig, dass bereits jetzt bei laufenden Ermittlungsverfahren die Banken Auskünfte an die Staatsanwaltschaft geben können. Zum Beispiel gilt bei Darlehensvergaben nur der eingeschränkte Datenschutz. Es geht hier aber nicht um banale Schufa-Verfahren, sondern um die Bekämpfung des Terrorismus im Vorfeld. Täter, Unterstützer und Mitläufer müssen finanziell im Vorfeld ausgetrocknet werden, während sich viele der Bestimmungen auf die Strafverfolgung beziehen. Wir sind der Meinung, dass das bereits bestehende Verbot der Geldwäsche auf das Internet, auf E-Commerce und Telebanking ausgedehnt werden sollte.

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Wie wollen Sie denn dann dieses Argument "das ist zu viel Arbeit, da wird zu viel gemacht" halten, wenn Sie diejenigen, die in Deutschland bereits Praxis haben, nicht zur Anhörung zulassen? Wir haben natürlich als SPD-Fraktion eine solche Anhörung mit den jeweils gleichermaßen für Datenschutz und für Informationsfreiheit Zuständigen von Berlin und von Brandenburg durchgeführt. Wir haben uns überzeugen können, dass eine solche Überlastung einfach nicht angesagt ist. In Berlin hat es im Verlauf eines Jahres insgesamt 150 Begehren gegeben, von denen noch ein Teil aus berechtigten Gründen, wie es auch nach unserem Gesetz möglich wäre, abgelehnt worden ist, so dass in Berlin, alle Stadtteile und Kommunalverwaltungen eingerechnet, etwa 100 solche Begehren im ganzen Jahr stattgefunden haben und in Brandenburg war es genauso. Dies hätten Sie auch erfahren können, wenn Sie diese Anhörung im ordentlichen Maß zugelassen hätten.

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Ich komme noch einmal zum Datenschutz zurück. Vieles von dem, was Sie vorschlagen, ist mit hohen Kosten verbunden. Sie wollen die Verschlüsselung von Texten verbieten. Ich frage mich, wie das funktionieren soll. Wegen modernster Technik ist eine Verschlüsselung überhaupt nicht mehr erkennbar. Experten gehen davon aus, dass die enorme Datenflut im Internet ohnehin eine erfolgreiche Observierung der gesamten Online-Kommunikation verhindert. Man kann die Botschaften in e-Mails verstecken, in Online-Form oder mit Hilfe der Steganografie versenden; man wird sie nicht entdecken. Sie schaden mit solchen Verboten lediglich Wirtschaft und Wissenschaft und öffnen der Betriebsspionage Tür und Tor. Das ist dann wieder ein neues Betätigungsfeld für die Staatsanwaltschaften.

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Zu Frage eins: Die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes erfolgt auf der Grundlage des Paragraphen 29 Absatz 3 Bremisches Polizeigesetz unter Beachtung der bereichsspezifischen Datenschutzregelung. Zur Wahrung der Rechte unbeteiligter Personen sieht Paragraph 29 Absatz 4 Bremisches Polizeigesetz bereits vor, dass Aufzeichnungen, die nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind, nach spätestens 48 Stunden vernichtet werden. Des Weiteren hat der Polizeipräsident die Durchführung der Videoüberwachungsmaßnahme in seiner Anordnung vom 26. September 2002 sowie in einer Dienstanweisung vom 1. Oktober 2002 konkretisierend geregelt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wurde beteiligt.

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Mir geht es eigentlich darum, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hier so erfüllt sind, dass wir alle zufrieden sein können, aber es ist so, dass der Landesbeauftragte und auch die Mitglieder der SPD-Fraktion des Datenschutzausschusses noch nicht zufrieden sind. Mein Wunsch oder meine Frage an Sie ist: Können Sie sich vorstellen, dass wir diese Problematik in einer ordentlichen Sitzung des Datenschutzausschusses in Zusammenarbeit mit Ressortvertretern aus Ihrem Bereich und Mitarbeitern des Landesbeauftragten für Datenschutz noch einmal diskutieren und nach Lösungen suchen?

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Es haben Anhörungen stattgefunden, z. B. der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Beteiligten haben die im Entwurf enthaltenen Regelungen, die der Klarstellung und - ich sagte es schon - der Harmonisierung mit dem Landtagswahlrecht sowie einer praxisorientierten Ausgestaltung dienen, als grundsätzlich positiv begrüßt. Ich sehe das auch als eine wichtige Voraussetzung dafür an, dass wir hier im Ausschuss sehr schnell zu einer Einigung bzw. zu einer Klärung kommen können.

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Das Bedürfnis nach Information steht natürlich in einem Spannungsverhältnis zum Datenschutz und zu einer funktionierenden Verwaltung. Wir haben deshalb in unseren Gesetzentwurf eine Reihe von Sicherungen eingebaut und wir haben – wenn auch zugegebenermaßen nicht alle, so doch weitgehend – Anregungen des Datenschutzbeauftragten aufgenommen. So dürfen zum Beispiel Daten nicht herausgegeben werden, wenn die Information rein privaten Interessen dient oder rein private Neugierde befriedigen soll, andererseits aber das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Der behördliche Entscheidungsprozess muss selbstverständlich geschützt werden. Ebenso muss der Willenbildungsprozess der Behörden beim Erlass von Verwaltungsakten geschützt bleiben. Geheimhaltungspflichten müssen gerade auch bei ordnungsrechtlichen Verfahren gewahrt bleiben. Selbstverständlich – es ist eigentlich schon unnötig, das zu erwähnen – muss auch verhindert werden, dass dem Wohl des Bundes oder des Landes schwerwiegende Nachteile entstehen.

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Herr Vahldieck war fast durchgehend seit 1987 Mitglied dieses Parlaments. Er wirkte während dieser Zeit in unterschiedlichen Funktionen mit, insbesondere im Innenausschuss, im Rechtsausschuss, im Verfassungsausschuss und im Ausschuss für die Situation und Rechte der Ausländer sowie in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. In der 14. Wahlperiode war er Schriftführer im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Senatsgesetz“. In der 15. Wahlperiode übernahm er den Vorsitz im Unterausschuss „Datenschutz“. In der 16. und in der jetzigen 17. Wahlperiode war Herr Vahldieck Vorsitzender des Innenausschusses.

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24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22. März 2002

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Stellungnahme des Senats zum 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22. März 2002 (Drs. 15/1106) und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2002 (Drs. 15/1224) vom 15. Januar 2003

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Meine Damen und Herren, der 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22. März 2002 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 58. Sitzung am 15. Mai 2002, die Stellungnahme des Senats zum 24. Jahresbericht vom 27. August 2002 in ihrer 65. Sitzung am 19. September 2002 an den Datenschutzausschuss überwiesen worden. Der Datenschutzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1351 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes vier, Job 2010, des Tagesordnungspunktes acht, Nun auch McKinsey, Unterstützung für das integrative Schulsystem wächst, und des Tagesordnungspunktes 20, Hafenstruktur der Zukunft, Anforderungen an die Hafenpolitik für die kommenden zehn Jahre, des Weiteren zur Verbindung der Tagesordnungspunkte elf bis 13, hier geht es um den 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Stellungnahme des Senats dazu und Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses, der Tagesordnungspunkte 14 bis 16, hier handelt es sich um den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, das Gesetz zu diesem Staatsvertrag und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, zur Verbindung des Tagesordnungspunktes 17 und mit dem außerhalb der Tagesordnung vorliegenden Bericht, es handelt sich um die Petitionsberichte Nummer 55 und Nummer 56, und der Tagesordnungspunkte 27 und 28, Bürgerantrag: Stoppt die Affenversuche an der Bremer Universität – Tierversuche perspektivisch reduzieren, und den Deputationsbericht dazu, und zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

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Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung heute Vormittag der außerhalb der Tagesordnung vorliegende Bericht des Untersuchungsausschusses „Bau und Immobilien“, Drucksache 15/1372, aufgerufen wird. Die Nachmittagssitzung heute beginnt mit der Fragestunde. Danach werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte elf bis 13, hier geht es um den 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Stellungnahme des Senats dazu und Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses, und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Punkte 14 bis 16, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, aufgerufen werden. Weiterhin werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 27 und 28, der inzwischen eingegangene Dringlichkeitsantrag, Drucksache 15/1383, und der Tagesordnungspunkt 18 behandelt.

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Wie immer, wie es sich auch für einen guten Ausschuss gehört, haben wir auch den 24. Jahresbericht gemeinsam in mehreren Sitzungen, manchmal auch sehr kontrovers, abgearbeitet, aber mit sehr guten Beratungsergebnissen. Immer dann, so wird es hier gehandhabt, wenn nach Veröffentlichung des Berichts und nach Stellungnahme des Senats zwischen den einzelnen Ressorts und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz keine Einigung beziehungsweise Kompromisslösung erzielt werden konnte, haben wir die Vertreter der betroffenen Institutionen und Behörden zu den Datenschutzausschusssitzungen eingeladen. Beim Ausbau der technischen Infrastruktur in den Behörden stehen wir heute in Bremen vor der Aufgabe, die Sicherheitsinteressen unterschiedlicher Seiten, die voneinander abweichen und sich sogar gelegentlich widersprechen, so weit wie möglich gemäß dem Bremischen Datenschutzgesetz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, und das haben wir in der letzten Periode geschafft.

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Es wurden vom Datenschutz Mängel bei der Führung von Personalakten in verschiedenen Behörden festgestellt. Bei mehreren Personalstellen waren in den Grundakten keine Verzeichnisse aller Teil- und Nebenakten vorhanden. Die Beschäftigten konnten in Grundakten nicht feststellen, ob noch weitere Nebenakten geführt wurden. Krankenakten und auch Urlaubsunterlagen wurden länger als in den Richtlinien vorgegeben aufbewahrt und teilweise vorschriftswidrig in den Grundakten und nicht in den Teilakten abgelegt. Auch wurden Akten von ausgeschiedenen Bediensteten zu lange aufbewahrt. Auch hier wurden alle Mängel beseitigt. Da Verstöße gegen die Richtlinien über die Erhebung und Führung von Personalakten vom 25. Mai 1996 auch in der Vergangenheit bereits Gegenstand von Beanstandungen waren, bittet der Ausschuss den Senat, alle Behörden, Eigenbetriebe und sonstigen Stellen noch

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Änderung des Bremischen Meldegesetzes, das ist auch immer eine lange Geschichte gewesen, auch hier traten Probleme bei der Umsetzung auf. Da, wo technische Anpassungen noch nicht erfolgten durch die geänderten Rechtsgrundlagen, wurde durch Dienstanweisungen die Umsetzung durch manuelle Eingaben sichergestellt. Insgesamt ist die Umsetzung der Änderung des Bremischen Meldegesetzes in Bremen schon weitgehend abgeschlossen. Der Ausschuss erwartet die zügige Anpassung des in Bremerhaven verwendeten Meldeverfahrens Meso 96 an das geänderte Bremische Meldegesetz in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ich glaube, eine Rückmeldung liegt bis jetzt noch nicht vor.

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In diesem Ausschuss herrschte eine gute Motivation, und ich möchte mich hiermit bei allen Ausschussmitgliedern und allen Mitabeitern, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Bediensteten recht herzlich für die gute hinter uns liegende Arbeit bedanken.

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Abschließend möchte ich nochmals anmerken, der Datenschutz in Bremen befindet sich inzwischen auf einem hohen und in weiten Teilen sehr zufrieden stellenden Niveau. Es liegt daran, dass trotz unterschiedlicher Auffassungen hier ein fruchtbares Zusammenwirken zum gemeinsamen Schutz der Grundrechte besteht.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Begriff Datenschutz ist für mich immer etwas irritierend. Es hört sich so anonym an und so sachlich, aber hier handelt es sich um etwas sehr Wichtiges, nämlich um den Schutz der Persönlichkeitsrechte, und diese Rechte leiten sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ab.