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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen: Bei diesem Antrag steht unser „A“ in AfD für „Abschiebung“. Der Kollege der Union hat hier schon die wesentlichen Fakten dafür genannt, warum man natürlich auch nach Afghanistan abschieben kann, ja unserer Meinung nach sogar muss, wenn es sich um vollziehbar Ausreisepflichtige handelt. Ich verzichte daher darauf, Sie hier mit Wiederholungen zu langweilen.

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Wir könnten uns aber – das will ich hier auch sagen – ganz anders mit dem Antrag der Grünen auseinandersetzen, wenn sie nicht eigentlich ohnehin gegen nahezu jede Abschiebung wären, wenn sie nicht eigentlich immer nach mehr oder weniger – im Regelfall mehr – einschlägigen Hindernissen für Abschiebungen suchten. Ich kann es an dieser Stelle kurz machen: Nicht nur die Bürger in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben diese grüne Abschiebeverhinderungspolitik abgelehnt. Die AfD lehnt diesen Antrag natürlich ebenfalls ab. Viel wichtiger ist für uns daher, was die Landesregierung tun wird.

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Herr Minister, ich frage Sie ganz direkt: Welche Quote streben Sie bei der Abschiebung der vollziehbar Ausreisepflichtigen an? In welcher Zeit wollen Sie diese Zielmarke erreichen? Und welche Maßnahmen planen Sie dafür? Es kann ja, was die Abschiebezahlen angeht, nicht nur darum gehen, sich gegenüber der rot-grünen Vorgängerregierung relativ zu verbessern. Schließlich sind wir doch wohl beide der Meinung, dass Rot-Grün hier desaströs versagt hat.

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Ordnen Sie endlich eine sichere Altersfeststellung an, und sor gen Sie für die unverzügliche Abschiebung solcher kriminel len Täter.

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Das heißt, wenn Flüge beispielsweise ab Frankfurt gehen oder von anderswo frühe Flüge in die Heimatländer erfolgen, dann ist es natürlich schwierig, die Menschen dort pünktlich hinzubringen. Es bleibt nur die nächtliche Abschiebung oder letztlich die Abschiebehaft. Und das kann sicherlich nicht Ihr Ansinnen sein.

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Wir werden das kritisch begleiten. Wir hoffen, dass es zu Einzelschicksalen, wie es sie in der Vergangenheit gab, nicht mehr kommen wird. Aber eines sage ich Ihnen auch: Dieser Innenminister hat erklärt, dass er für jede Abschiebung verantwortlich ist, die in Niedersachsen ansteht. Da nehmen wir ihn beim Wort. Das gucken wir uns genau an. Darauf können Sie sich verlassen.

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Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich auch als Wahlkreis abgeordneter diese Vorgehensweise, Kinder im Zuge einer Ab schiebung aus Schulen und Kindergärten abzuholen, für zu tiefst unmenschlich halte. Ich habe sicher Verständnis dafür, dass rechtskräftige Ausweisungsverfügungen auch vollzogen werden müssen – das steht heute überhaupt nicht zur Debat te –, aber bei der Art und Weise der Abschiebung, insbeson dere wenn Kinder und Jugendliche beteiligt sind, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

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Ich bin dem Kollegen Sckerl dankbar, dass er sich relativ zü gig im „Mannheimer Morgen“ entsprechend geäußert hat. Er hat gesagt, dass zukünftig – ich erlaube mir, ihn wörtlich zu zitieren – „keine Kinder aus Schulklassen und Betreuungsein richtungen mehr herausgeholt und einer Abschiebung zuge führt werden“.

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Ich finde es bedauerlich, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, die Ausländer aber gleichwohl die Augen vor der Realität ver schließen – insbesondere, wenn Eltern die Augen vor der Re alität verschließen. Hätten sie die Angebote der Rückkehrbe ratung und der Rückkehrförderung genutzt, müssten wir heu te nicht über die zweifellos schwierigen Begleitumstände die ser Abschiebung diskutieren. Bei allem Verständnis für die Si tuation bitte ich darum, auch diesen Aspekt nicht aus den Au gen zu verlieren.

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die natürlich angenommen werden müssen. Es geht selbstver ständlich auch um die Abschiebung von Menschen ohne Blei berecht.

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Aber die Landesregierung versagt beim Grenzschutz und sie versagt bei der Abschiebung. Hier handelt es sich also um Kriminalität, die es gar nicht gäbe, wenn Ihre Migrationspolitik nicht so katastrophal wäre.

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der aus dem Sonderkontingent für Flüchtlinge des Landes Baden-Württemberg sind aktuell von Abschiebung bedroht, weil sie irrtümlicherweise einen Antrag auf Asyl gestellt haben, der inzwischen abschlägig beschieden wurde, so dass die Betroffenen nun formal ihr Aufenthaltsrecht ver loren haben oder dieses zu verlieren drohen?

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Überhaupt, politische Entscheidungen: Es ist vor einiger Zeit eine politische Entscheidung getroffen worden, die wir für grundlegend falsch halten, nämlich die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt. Wir haben in der JVA Neumünster insgesamt vier Abschiebehaftplätze, die für Gefährder und Schwerkriminelle, die abgeschoben werden sollen, genutzt werden können. Für diejenigen, bei denen einige Tage bis zur Abschiebung überbrückt werden sollen, haben wir das Abschiebegewahrsam am Flughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel. Es gibt somit keinen weiteren Bedarf.

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Auch wenn es in manchen Ohren seltsam klingen mag: Es ist nun mal so, dass die Abläufe einer Abschiebung von zeitli chen Zwangspunkten bestimmt werden, die wir nur begrenzt beeinflussen können. Vorliegend war dies die Abflugzeit. Wenn ein Flugzeug nachmittags um halb vier in Karlsruhe startet, können wir die ausreisepflichtigen Personen unter Be rücksichtigung der Rüstzeiten und der Transportwege nun mal nicht bereits morgens um sieben Uhr abholen. Das liegt ganz einfach daran, dass die mit der Vollstreckungshandlung zwangsläufig verbundene Freiheitsbeschränkung auf das ab solut notwendige Maß beschränkt werden muss. Eine Frei heitsbeschränkung auf Vorrat, und seien es nur wenige Stun den, ist nicht möglich. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

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Abschließend will ich sagen: Wir stärken den Rechtsstaat. Die Abschiebehaft wurde heute erneut angesprochen. Ehrlich gesagt, das ist für alle kein schönes Thema. Es gibt Menschen, die keine dauerhafte Perspektive hier haben und sich einer Abschiebung entziehen. Wir können nicht nur sagen: Wenn Betroffene freiwillig ausreisen, dann ist das in Ordnung. Wenn sich Ausreisepflichtige der Ausreise entziehen, dann ist das auch in Ordnung. Das kann nicht sein. Das kann in einem Rechtsstaat nicht funktionieren. Das macht die gesellschaftliche Akzeptanz kaputt. Deswegen können wir dort nicht wegsehen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Werte Landsleute! „Abschiebung – Ein deutsches Desaster“, so lautete Anfang März der treffende Titel des Magazins „Der Spiegel“, eine Feststellung, die auch für Mecklenburg-Vorpommern gilt. Unübersehbar ist, dass 71 Prozent aller Abschiebungsversuche des vergangenen Jahres bei uns im Land scheiterten. Seit 2014 scheiterten insgesamt 4.596 Abschiebungen, und davon mehr als 2.000, weil die Ausreisepflichtigen vorher abgetaucht

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Warum spreche ich hier von einer Drehtür? Die Drehtür steht sinnbildlich für einen weiteren Fakt, der die bisherige Politik der Regierung nahezu ad absurdum führt. Durch die Drehtür kommt ein großer Teil der zurückgeführten Personen über kurz oder lang wieder zurück nach Deutschland, das ganze Spiel beginnt von vorn. Der Missstand ist offensichtlich. Die Drehtür der Bundesrepublik rotiert jeden Tag. Laut Schätzung von Ausländerbehörden folgt auf jede dritte Abschiebung die Wiedereinreise. Das greift die Funktionalität unseres Asylrechts im Kern an.

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„Wenn der Ausländer nicht in Haft ist, brauchst du dich auf die Maßnahme kaum noch zu bewerben. Du kommst zum Flughafen, und der ist einfach nicht da, und dann fällt die Abschiebung aus, und du verlierst die Arbeitsstunden. Ich bewerbe mich fast nur noch, wenn der Ausländer in Haft sitzt. Das machen viele so. Du besorgst dir sonst Visa, Riesenaufwand, alles umsonst, die haben sich verdünnisiert.“ Zitatende.

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Aber es bleibt dabei, dass wir in der Frage „Abschiebung“ ein Defizit haben. Wenn es mehr gescheiterte als erfolgreich durchgeführte Abschiebungen gibt, ist und bleibt das ein ernst zu nehmendes Problem, was man nicht wegdiskutieren kann. Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und wage zu behaupten, dass das selbst die Anhänger aller Fraktionen hier so sehen müssten im Parlament, dass das Verhältnis nicht richtig ist. Aber das Problem besteht sicherlich nicht, weil die zuständigen Behörden die Erfahrungen derjenigen nicht kennen, die an vorderster Front für die Einhaltung geltenden Rechts und somit für den Rechtsstaat kämpfen. Insofern sehe ich auch nicht, weshalb eine – ich zitiere mal, Sie haben es ja selber erwähnt – „Anhörung von Personen aus der Praxis“ hier zu irgendwelchem neuen Erkenntnismehrwert führen würde. Das Problem ist weitaus vielschichtiger und hat mit Sachverhalten zu tun, auf die wir zum allergrößten Teil als Land nur minimal oder in vielen Fällen leider sogar keinen Einfluss haben.

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zu Recht wurde damals die Dublin-Abschiebung nach Ungarn ausgesetzt.

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Meine Damen und Herren, und hier kehren wir zum Ausgangspunkt des Antrages beziehungsweise zu den Forderungen der Bundespolizistin Erika Krause-Schöne zurück. Zunächst gesteht Krause-Schöne, dass eine Abschiebung ein Job mit inneren Konflikten für die Beamtinnen und Beamten ist. „Wir haben ja auch Mitgefühl. Gerade, wenn es um Familien mit kleinen Kindern geht, fragen wir uns manchmal: Ist es wirklich so richtig, was wir tun?“ Zitatende.

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gen, bei denen die Abschiebung gescheitert ist? Oder wollen Sie... Weil Gefährder und Straftäter, die werden jetzt schon in Haft genommen, das ist so.

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Warum ist das so? Das Untertauchen ist ein sehr leichtes Mittel, eine Abschiebung auf lange Zeit zu verhindern. Die

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Über den Bedarf zu spekulieren, ist ein bisschen mühsam, wie man das mit den Zahlen so nimmt. Fakt ist, man darf sich da nicht täuschen lassen, weil die Abschiebehaft natürlich immer nur für kurze Zeit ist. Sie ist nach dem Gesetz so geregelt, dass sie längstens für drei Monate angeordnet werden darf, oder anders formuliert, sie ist nur zulässig, wenn binnen der nächsten drei Monate die Abschiebung auch erfolgen kann. Also es ist nicht so, dass dort jemand für viele Monate oder gar Jahre weggesperrt werden soll.

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Das muss natürlich ein Ende haben, und deswegen ist es richtig, dass auch die Regelungen in Bezug auf die Abschiebung von sogenannten Flüchtlingen, die hier keinen gültigen Aufenthaltsstatus haben, durchgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass die schon länger hier Lebenden wegen irgendwelcher Kleinigkeiten mit drakonischen Strafen zu rechnen haben, während für die noch nicht so lange hier Lebenden die Regeln und die Gesetze nicht gelten oder nicht angewendet werden. Warum nicht? Weil der Staat, weil die Parteien und die Regierung Angst haben vor bösen Bildern, vor einer unschönen Medienberichterstattung und ähnlichen Dingen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Besucher! Liebe Landsleute! Es geht um Abschiebungen und ganz konkret um die Erforderlichkeit einer Abschiebehafteinrichtung. „Alle große Aktion besteht in dem Aussprechen dessen, was ist, und beginnt damit. Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist.“ Dieses Zitat von Ferdinand Lassalle, Mitbegründer der SPD, kommt bei kaum einem Thema so treffend zum Tragen wie bei dem Thema Abschiebung.

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Mein Kollege Kramer hat bereits auf den Leitartikel des „Spiegel“ von Anfang März hingewiesen: „Abschiebung – Ein deutsches Desaster“. Ein öffentlicher Diskurs findet also statt, das Dilemma ist ganz offensichtlich. Und wie reagiert der Innenausschuss auf unseren Antrag auf eine Expertenanhörung zum Thema Abschiebungshaft? Er lehnt ab. Und wie die bisherigen Beiträge der übrigen Fraktionen vermuten lassen, Sie lehnen wieder ab. Nochmals Lassalle: „Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist.“ Ja, die Realitätsverweigerung ist zum Markenzeichen der ehemaligen Volksparteien geworden.

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Der Aufwand für eine erfolgreiche Abschiebung ist ungeheuerlich. Ein Polizist schildert die Lage so, Zitatanfang: „Für eine Sammelabschiebung mit 150 Plätzen müssen rund 600 infrage kommende Personen identifiziert werden, von denen man 400 nachts unvorbereitet aufsuchen muss, um am Ende 150 Personen zu ergreifen, die ins Flugzeug gesetzt werden können.“ Zitatende. Hiernach muss eigentlich für jeden objektiven Betrachter klar sein, dass die Durchsetzung der Ausreisepflicht ohne eine Abschiebehafteinrichtung nicht möglich ist. Die Politik degradiert unsere Beamten zu Akteuren eines unwürdigen Versteckspiels, wie es mein Kollege Kramer bereits zutreffend formuliert hat.

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Abschiebungen scheitern auch daran, dass Ausreisepflichtige durch Unterstützergruppen aus dem linken Spektrum rechtzeitig gewarnt werden beziehungsweise auf andere Weise in der Verhinderung der Abschiebung Hilfe erfahren. Auch dies gehört, genauso wie das sogenannte Kirchenasyl, zum Thema einer konsequenten Abschiebungspolitik.

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Für die Rückführung gilt in Deutschland zwar dasselbe Recht, dessen Anwendung erfolgt aber je nach politischer Konstellation unterschiedlich und reicht vom Abschiebestopp über mehr oder weniger Milde bis zu einem harten Durchgreifen. Aktuell wird die unterschiedliche Haltung zur Rückführung bei der Abschiebung nach Afghanistan deutlich. Der Afghane in Bremen bleibt, der Afghane in Bayern wird abgeschoben. Die Abschiebepraxis im Rechtsstaat Deutschland gleicht einem Flickenteppich.

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Mit einer effizienteren Abschiebung ist das Problem allerdings längst nicht gelöst, denn in Wahrheit befassen wir uns hier nur mit einem Symptom. Die ganze Hilflosigkeit, die aus den Ausführungen des Ministers sprach, macht dies allzu deutlich. An diesem Symptom wird seit Jahren mit großem Aufwand und geringem Erfolg herumgedoktert. Die eigentlichen Ursachen des Problems werden nicht angefasst. Das wird bereits deutlich an dem erwähnten Drehtüreffekt. Eine offizielle Statistik hierzu gibt es nicht, obwohl sie dringend notwendig wäre. Hochrangige Beamte schätzen, dass ein großer Teil der Abgeschobenen – nach Schätzungen ein Drittel – über kurz oder lang nach Deutschland zurückkehrt, hier abtaucht oder einen neuen Asylantrag stellt. Damit beginnt die oft Jahre dauernde Prozedur von Neuem. Das ist rechtsstaatsfundamentalistischer Irrsinn, der sich keinem rechtstreuen Bürger vermitteln lässt.