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Ich verstehe das Ansinnen sowohl der Kommunen als auch der Flüchtlingsorganisationen und vieler anderer, die sich zu dieser Frage äußern. Es scheint wenig zielführend, Menschen, die keine wirkliche Aussicht darauf haben, in Deutschland bleiben zu können, auf die Kommunen zu verteilen. Das verursacht Kosten, es weckt falsche Hoffnungen, und es frustriert viele ehrenamtliche Unterstützer, wenn sie erleben, dass am Ende doch eine Abschiebung, eine Ausweisung steht. Das ist alles wenig erfreulich. Das ist die eine Seite der Medaille.

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Diese Regelung wurde unter dem damaligen SPDInnenminister Jäger mit dem Ziel verabschiedet, dass sich die für die Abschiebung zuständigen

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Ausländerbehörden nachhaltig um die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen kümmern.

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Es geht einmal darum – dabei unterstützen wir die kommunalen Ausländerbehörden und unsere Kommunen vor Ort zum Beispiel mit dem Bleiberechtserlass, aber auch mit der Einführung eines flächendeckenden kommunalen Integrationsmanagements; da haben wir die Behörden auch personell gestärkt –: Wie können wir durch die Schaffung eines dauerhaften Bleiberechts die Zahl der Geduldeten reduzieren? Die andere Seite ist: Wie können wir kooperieren mit Land, Bund und den Kommunen vor Ort beim Thema „Ausreise und Abschiebung“?

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Welches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht sollte eine Kommune noch haben, wenn jegliche finanzielle Verantwortung entfällt? Deshalb fordert die AfD, dass die Abschiebung …

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(Ulf Thiele [CDU]: Fordern Sie gerade eine schnellere Abschiebung?)

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gehört. Ferner muss geprüft werden, wo wir vor Ort Hilfe leisten müssen. Wir brauchen eine ordentliche Unterbringung und müssen auch bei Ausreise und Abschiebung bleiben, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind.

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Abschaffung der Arbeitsverbote sowie Schutz vor Abschiebung in ihre Herkunftsländer.

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Von Thüringen gehen auch dazu wichtige Impulse aus. Der Ministerpräsident Bodo Ramelow hat die bürokratische Praxis der bisherigen Asylverfahren infrage gestellt. Ich erwarte auch von Sachsens Staatsregierung, dass sie sich mit Thüringen für die Entbürokratisierung im Dienst der Integration starkmacht und sich nicht – wie aktuell geschehen – mit der Beschleunigung von Abschiebung beschäftigt.

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Ad-hoc-Lagebericht des Auswärtigen Amtes bereits im Jahr 2009 die Berichte über eine Verfolgung von Flüchtlingen nach ihrer Abschiebung bestätigte.

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Meine Damen und Herren, schon damals hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowohl im Landtag als auch im Bundestag einen Abschiebungsstopp für Flüchtlinge aus Syrien gefordert. Denn im Jahr 2010 wurden in Niedersachsen etwa 240 Personen für die Abschiebung nach Syrien angemeldet. Noch im Februar 2011 wurden Anuar und Bedir Naso aus dem Landkreis Hildesheim nach Syrien abgeschoben, meine Damen und Herren. Gemeinsam fordern wir aktuell immer noch die Wiedereinreise des Vaters und des Sohnes. Soeben erreichte mich eine Nachricht des Anwalts: Die formalen Hürden, die einer Wiedereinreise noch entgegenstanden, sind laut des Anwalts überwunden. - Herr Innenminister, damit steht, glaube ich, einer Wiedereinreise nichts im Weg. Zumindest hat diese Landesregierung das so erklärt.

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Ich frage Sie ganz klar, Herr Kupfer: Welche hohen Standards meinen Sie denn, wenn Sie sich die Zeltstadt in Dresden anschauen? Sie schrecken nicht einmal vor der Idee zurück, zum Zwecke der konsequenten Abschiebung Flüchtlingsfamilien auseinanderzureißen. Herr Tillich, Sie haben ein Glaubwürdigkeitsproblem,

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Oder wollen Sie das, was die thüringische CDU fordert? Ich zitiere: „Die Landesregierung ist in der Pflicht, gesetzestreu zu handeln und abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückzuführen.“ Wollen Sie, Herr Ulbig, die Abschiebung von jährlich 25 000 bis 30 000 unberechtigten Emigranten organisieren, und wie wollen

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Statt ständig populistisch nach mehr Abschiebung und Leistungskürzung zu rufen, sollte sich Sachsen dafür einsetzen, diese offensichtlich bürokratischen und lebensfremden Hürden beim Zugang zu Sprachkursen, Arbeit und Wohnung abzubauen.

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Wenn einem traumatisierten jungen Mann aus Syrien die psychologische Behandlung verwehrt wird, weil sie ihm nach Asylbewerberleistungsgesetz nicht unbedingt zusteht, und die Sachbearbeiterin im zuständigen Sozialamt ihm einen Überweisungsschein verwehrt; wenn ein Ingenieur aus dem Nordirak, nachdem er sich via Internet selbst Deutsch beigebracht hat, ein freiwilliges Praktikum absolviert hat und bei einer Maschinenbaufirma aufgrund der Vorrangprüfung durch die Ausländerbehörde und die Arbeitsagentur keine Chance hat, angenommen zu werden; wenn eine werdende junge Mutter ohnmächtig die Abschiebung ihres Freundes und Kindsvaters miterleben muss, weil es keine Asylverfahrensberatung gibt und das Geld nicht für einen Rechtsanwalt reicht, wenn der Schulbesuch unmöglich ist, weil es an DaZ-Lehrer(inne)n mangelt, oder wenn der Zugang zur Kita verwehrt wird, weil die Familie angeblich eine unsichere Aufenthaltsperspektive hat, dann haben wir es mit einem Gemisch aus institutioneller Diskriminierung, Fehlplanung und Ressentiments in den Behörden zu tun. Dieses Gemisch bekommen geflüchtete Menschen in Sachsen tagtäglich zu spüren.

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Viele von ihnen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und nach längerem Aufenthalt in Deutschland auch gute Sprachkenntnisse. Das alles wird nicht genutzt. Personen mit ungeklärter Herkunft und Identität dürfen keine Arbeit aufnehmen. Verfahren zur Klärung von Identität und Herkunft dauern Jahre. Selbst bei einer rechtsgültigen Feststellung der Personendaten kommt es erst nach Jahren des Aufenthaltes in Deutschland zu schweren Verwerfungen zwischen der gesellschaftlichen Wahrnehmung und der rechtsstaatlichen Pflicht zum Vollzug des geltenden Rechts in Form einer Abschiebung.

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Nun gibt es Fälle von langjährig Geduldeten, die ihre Identität aktiv verschleiert haben. Diese Personen befinden sich in einer zusätzlichen Zwickmühle, weil bei Offenbarung ihrer Identität zumeist die Abschiebung folgen müsste. Ein Staat, der sich an seine Gesetze hält, müsste dies tatsächlich tun.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oetjen, in diesem Fall ist es relativ unbeachtlich, welcher Auffassung ich bin. Entscheidend ist, was im Gesetz steht. Wer abgelehnter Asylbewerber ist und kein Aufenthaltsrecht hat und ausreisepflichtig ist, muss das Land verlassen. Wenn er das nicht freiwillig tut, wird er abgeschoben. Im Gesetz steht aber auch ein klarer Katalog von Ausnahmetatbeständen, die eine Abschiebung ausschließen: Gesundheitliche Gründe und andere, individuelle humanitäre Gründe sind im Einzelfall zu prüfen. - Von diesen Fällen abgesehen, bin ich absolut der Auffassung, dass jemand, der kein Aufenthaltsrecht hat und ausreisepflichtig ist, abgeschoben werden muss.

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Drittens. Ausreisezentren für die Flüchtlinge vom Westbalkan müssen in allen Bundesländern eingerichtet werden. In Niedersachsen gab es für die Kosovaren einen Modellversuch. Das Innenministerium hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Mai mitgeteilt, dass man gute Erfahrungen damit gemacht habe, nicht um auszugrenzen, sondern um dem Personenkreis in besonderer Weise gerecht zu werden. Deswegen brauchen wir diese Ausreisezentren, damit dort eine Abschiebung stattfinden kann.

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„In vielen Fällen scheitert die Rückführung endgültig an den in den beiden Erlassen vorgegebenen Modalitäten. Dies steht einer konsequenten Abschiebung abgelehnter und somit ausreisepflichtiger Asylbewerber entgegen.“

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Nächstes Beispiel: Die Zuständigkeit der Sammeltransporte liegt beim Land. Während die anderen Bundesländer Charterflüge zur gemeinsamen Abschiebung organisieren, finden solche Flüge in Niedersachsen nicht statt. Die Kommunen des Landes sind daher gezwungen, auf Flüge auszuweichen, die das Land Hessen oder das Land Nordrhein-Westfalen organisieren. - Peinlich genug!

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Sie reden von konsequenter Abschiebung. In der Praxis sind Ihre Regelungen das Abschiebungshindernis Nummer eins.

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Die Abschiebung ist eine Belastung für diese Menschen, und aus diesen Gründen haben wir uns im Rückführungserlass darum gekümmert bzw. bemüht, Familientrennungen und Nachtabschiebungen zu vermeiden und Ankündigungen zu machen, damit sich diese Menschen auf den Bruch in ihrer Vita einstellen können, damit sie sich aus ihrem Umfeld verabschieden können, damit sie ihr Leben hier in Deutschland abwickeln können. Diese Chance wird diesem Personenkreis mit den Ankündigungen gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch Abzuschiebende haben eine Menschenwürde.

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Wenn Sie dazu die Frage der Rückführung und die Frage der Abschiebung nehmen, möchte ich eine Bemerkung in Richtung der FDP machen: Gelegentlich hilft es, dass man auch mal erwähnt, dass es zwar einer Kampfabstimmung bedurft hat, dass dieser Landtag aber zu Dublin eine gemeinsame Position verabschiedet hat.

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Ich will das hier deutlich sagen: Der Ministerpräsident hat sich für eine konsequente Rückführung und Abschiebung ausgesprochen. Die Landräte haben festgestellt, dass dies derzeit nicht möglich ist. Diesen Widerspruch hat die Landesregierung nicht aufgeklärt. Diesen Widerspruch haben Sie als Fraktionen nicht aufgeklärt. Wie positionieren Sie sich zu dieser Forderung der kommunalen Spitzenverbände? Was ist Ihre Position?

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat eine Aktuelle Stunde zum Thema Flüchtlingspolitik angemeldet. Herr Nacke dann hat im Wesentlichen zu zwei Punkten gesprochen: zum Thema Abschiebung, das sich mit der Konsequenz abgelehnter Asylanträge beschäftigt, und zum Thema Krankheiten.

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Am heutigen Tag ist von dem, was Sie noch am vergangenen Donnerstag gesagt haben, eigentlich nur eines übrig geblieben. Das haben Sie aber weggelassen, weil das nicht zu Ihrem Profil passt. Das ist nämlich der Aspekt, dass Sie allein auf Abschiebung und Rückführung setzen.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie steht es denn nun endlich mit dem Rückführungserlass? - Ich will einmal die Titelzeilen von Zeitungen des heutigen Tages, vom 16. September, vorlesen. In der Nordwest-Zeitung: „Heftiger Streit um Abschiebung - Rot/Grün uneinig“. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: „Streit um Abschiebungen aus Niedersachsen“.

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Laut einer Antwort der Landesregierung vom 17. Juli 2015 hielten sich zum 31. Mai 2015 in Niedersachsen 17 175 ausreisepflichtige Personen auf. Im ersten Halbjahr seien von 1 715 Abschiebungsersuchen 454 Personen rückgeführt und 156 Personen in andere EU-Staaten überstellt worden. In 73,53 % der Fälle sei es damit nicht zur Abschiebung gekommen.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Regierungsübernahme wurde der Abschiebungsvollzug aus guten Gründen neu justiert. Die Abschiebung ist schon als solche eine einschneidende Zwangsmaßnahme, sodass die Landesregierung es nach wie vor für richtig hält, Humanität in den Mittelpunkt zu stellen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die freiwillige Ausreise zu erreichen, ohne dass es dieses Zwangsmittels bedarf.

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Die Regelung, die Abschiebung im ersten Anlauf anzukündigen, berücksichtigte dabei insbesondere auch, dass jemand, der schon längere Zeit hier lebt, auch die Möglichkeit bekommen soll, seine Angelegenheiten regeln zu können, bevor er das Land verlässt.