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Auch hier gilt, dass wir auf Berliner Ebene jeden Spielraum nutzen, der uns möglich ist. Es gibt eine entsprechende Weisung des Innensenators, die, soweit es die gegenwärtige Rechtslage ermöglicht, eine großzügige Ermessensausübung vorgibt. In der Antigewaltarbeit ist das oberste Gebot, dass sich Männer in Berlin Frauen mit drohender Abschiebung nicht gefügig machen dürfen. Die Aufenthaltserlaubnis kann gegen häufig geäußerte Ängste auch bei Sozialhilfebezug verlängert werden. Für die Linke gilt, der Opferschutz steht an erster Stelle. – Danke!

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Diese Wohnungsbordelle liegen in sogenannten Wohn- und Mischgebieten. Sie sollen nun in Gewerbegebiete abgedrängt werden, so möchte ich das nennen, auch wenn das die zuständige Stelle vom Landeskriminalamt für groben Unfug hält. Denn erst durch die Abschiebung in die Gewerbegebiete kommt es zur sogenannten milieubedingten Kriminalität, die wiederum von den Baustadträten von den Wohnungsbordellen in Wohn- und Mischgebieten behauptet wird. Wir sind also in einer absurden Situation. Es stimmt, dass Prostitution als Gewerbe in der Baunutzungsverordnung oder im Bundesbaugesetz nicht ausdrücklich genannt wird, aber es gibt auch noch andere Gesetze, die zu beachten sind.

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Klasse, also des Schulabschlusses, wurde nach Armenien abgeschoben. Sie selbst hatte eine lupenreine Weste, war eine fleißige Schülerin, hatte relativ gute Schulnoten, aber nicht so ihre Eltern, nicht so ihr Bruder. Sie musste dafür büßen. Es hieß dann auf Nachfrage – wie kann das sein, musste das unbedingt ein Vierteljahr vorher sein, hätte man ihr nicht noch den Schulabschluss ermöglichen können? – bei der Innenverwaltung, das könne sie auch in Armenien machen, das ist dort auch möglich. Wir haben weiter recherchiert, und siehe da, in Armenien war das nicht machbar, dass sie ihren Abschluss der zehnten Klasse dort vernünftig und nach deutschem Recht gültig machen konnte. Wir haben dann nachgehakt und letztendlich auch erreicht, dass das Mädchen – auch mit Initiative der Schule und ihrer Lehrerin – wieder einreisen und in Deutschland den Abschluss der zehnten Klasse machen konnte. Ein seltener Fall, ein sehr erfolgreicher Fall, dass wir trotz Abschiebung wieder eine Einreise und den Abschluss der zehnten Klasse erreicht haben! Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man mit solchen Fällen umgehen kann.

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Herr Minister, ist der Hessischen Landesregierung bekannt, ob nach der Abschiebung in den Abschiebeländern Inhaftierungen oder Verfolgungen stattgefunden haben?

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! DIE LINKE hat sich bereits im Sommer letzten Jahres für einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Roma aus dem Kosovo eingesetzt, noch bevor die Massenabschiebungen von Roma aus Deutschland begannen – leider vergeblich. Obwohl ein Drittel der Betroffenen Kinder und Jugendliche sind, steht das Kindeswohl bei der Debatte über die Rückkehr der Roma bisher nicht im Mittelpunkt. Dabei bedeutet eine Abschiebung oft das Ende des Bildungswegs.

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Diese mehr als 14.000 Menschen werden nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland aus den sozialen Beziehungen gerissen, die sie sich hier aufgebaut haben. Es werden Kinder aus Deutschland abgeschoben, die hier geboren sind und dieses Land als ihre Heimat ansehen. Es werden Alte und Kranke in die medizinische Unterversorgung und damit den Tod abgeschoben. Für viele, die durch ihre erzwungene Flucht vor zehn Jahren noch traumatisiert sind, bedeutet die Abschiebung eine zweite Vertreibung, mit allen psychologischen Folgen.

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Wie bereits im Jahr 2000 hat sich eine Reihe aktiver und ehemaliger Bundestagsabgeordneter fraktionsübergreifend gegen die Abschiebung von Roma gewandt, darunter Dr. Hermann Otto Solms, Prof. Dr. Schwarz-Schilling, Claudia Roth, Barbara Lochbihler und viele andere. Ich will aus ihrem Schreiben eine Passage zitieren, die mir besonders am Herzen liegt:

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(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Sie sind auch für die Abschiebung!)

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Meiner Meinung nach kann nicht ignoriert werden, dass internationale Menschenrechtsorganisationen, von denen Frau Wallmann gesprochen hat, seit dem April 2010, also nachdem das deutsch-kosovarische Rückführungsabkommen geschlossen wurde, über die Situation im Kosovo klagen. Sie sagen: freiwillige Rückführungen ja, aber bitte keine Zwangsabschiebungen von Minderheiten. Denn der Staat Kosovo ist noch nicht in der Lage, Flüchtlinge in einer solchen Zahl aufzunehmen. Sie plädieren ganz deutlich dafür, die Abschiebung von Minderheiten in den Kosovo auszusetzen.

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Sowohl die UNO-Menschenrechtskommissarin als auch der Menschenrechtskommissar des Europarates haben eindringlich an die Politik in Europa appelliert und gesagt: Setzt bitte die Abschiebung der Minderheiten in den Kosovo aus. – Dem sollten wir Rechnung tragen. Wir sind in Hessen allemal in der Lage, 224 Personen zu integrieren. Überwiegend werden das bestimmt ohnehin gut integrierte Jugendliche sein. Ich kenne die einzelnen Lebensschicksale nicht. Aber wir sollten in der Lage sein, in dieser vorweihnachtlichen Zeit dem entsprechenden humanitären Gebot Ausdruck zu verleihen. Wir sollten diesen Menschen das Bleiben ermöglichen.

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An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es einen Berichtsantrag der SPD-Fraktion betreffend Abschiebung von Roma in den Kosovo gibt. Es wäre schön gewesen – war aber zeitlich nicht möglich –, wenn uns dieser Bericht zum Antrag vorgelegen hätte. Dann würden

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So ist auch die Zahl der Roma, von der Sie gesprochen haben, von 10.500 Roma, die mit ihrer sofortigen Abschiebung rechnen müssten, völlig abwegig. Sie ist aus der Luft gegriffen und trifft nicht zu. Schauen Sie sich die kontinuierlich erhobenen Rückführungszahlen an, die vorliegen. Diese Zahlen relativieren viel von dem, was Sie hier vorgetragen haben. 2009 ging es um 541 Abschiebungen im laufenden Jahr. Mit Stand vom 30.11.2010 haben wir es mit 549 zu tun. Das zeigt, dass hier sehr behutsam vorgegangen wird. Hier wird in kleinen Schritten vorgegangen.

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In einem Land, wo fast 50 % Arbeitslosigkeit herrscht und unter den Roma sogar fast 90 % Arbeitslosigkeit besteht, würde eine Abschiebung eine besondere Härte darstellen, die wir GRÜNE nicht in Ordnung finden. Wir wollen deshalb im Rahmen der Aussprache noch einmal an den Innenminister appellieren, eine andere Regelung zu finden, als sie bisher gesetzlich möglich ist.

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Auch das muss man erwähnen: Die Sicherheitslage im Kosovo hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Sie beziehen sich bei der Behauptung einer Überforderung des Aufnahmelandes mangels Kapazitäten augenscheinlich auf den Bericht des Kommissars für Menschenrechte des Europarates. Sie überschlagen dabei aber, dass dieser vor einer massenhaften Abschiebung warnt. Davon kann, mit Verlaub, überhaupt keine Rede sein.

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bei der Abschiebung gerade der angesprochenen Personengruppen sehr sorgsam prüfen müssen. Das sind die EU-Kommission selbst, das Auswärtige Amt in seinem Lagebericht, die Deutsche Bischofskonferenz, die UNMenschenrechtskommissarin, die Diakonie, UNICEF. Sie allesamt äußern sich, indem sie die Situation vor Ort problematisieren. Sie sagen nicht, das darf alles nicht sein, empfehlen aber doch, was die in dem Antrag der GRÜNEN angesprochene Personengruppe angeht, sehr sorgfältig zu prüfen.

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Genau diese Sprache sprechen auch die Zahlen. Ich will sie nicht alle wiederholen, weil wir sie schon mehrfach gehört haben. Allein das Jahr 2011 – da rede ich vom Stand 1. April 2011 – zeigt doch, dass hier wirklich mit Augenmaß vorgegangen wird. Wir haben in diesem Jahr keine einzige Abschiebung von Minderheitsangehörigen aus Hessen gehabt. Das zeigt doch, wie in Hessen vorgegangen wird. Das zeigt doch, dass auch humanitäre Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Und das zeigt auch, dass hier nicht kalt und herzlos gehandelt wird, sondern dass das Gegenteil der Fall ist.

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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Abschiebung von Roma und anderen Minderheitenangehörigen in das Kosovo – Drucks. 18/3903 –

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1. Wie bewertet der Senat das Urteil des EuGH vom 25. September 2008 bezüglich der Abschiebung von in Deutschland aufgewachsenen Kindern türkischer Gastarbeiter, und welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesem Urteil insgesamt für seine Abschiebepraxis bei in Deutschland aufgewachsenen Migranten?

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Herr Kollege Mutlu! Wer unter dieses Abkommen fällt, hat einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die kann ihm auch keiner nehmen. Die Fälle des § 34 und des § 35 sind eigentlich etwas anderes. Dort geht es um die Niederlassungserlaubnis. Diese ist nach deutschem Recht daran geknüpft, dass Lebensunterhalt oder ähnliches gesichert ist und wird durch das Assoziationsabkommen nicht berührt. Das Assoziationsabkommen stellt nur sicher, dass die Menschen unbehelligt bleiben können. Es sagt nichts darüber aus, welchen Status ich den Menschen gewähren muss. Sie haben einen Aufenthaltserlaubnisanspruch – nicht mehr und nicht weniger. Es kann ihnen auch keiner mit der Abschiebung drohen.

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Dann muss man darüber sprechen, welche der vorhandenen Mittel der strafrechtlichen Verfolgung, des Verbots von Veranstaltungen oder von ganzen Organisationen und gegebenenfalls auch der Abschiebung unter strikter Einhaltung der rechtsstaatlichen Regeln zu nutzen oder eben nicht zu nutzen sind. Die Beispiele, die der Kollege Bellino hier angesprochen hat, und die Debatte darüber – selbst in Ihren eigenen Reihen; der Herr Innenminister musste den Kollegen Tipi darauf hinweisen, dass es mit dem Abschieben nicht ganz so einfach ist, wie es sich manch einer vorstellt oder wünscht –, zeigen doch, welche Schwierigkeiten es gibt. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass Veranstaltungs- und Demonstrationsverbote eine Geschichte für sich sind.

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Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Innensenator Herrn Dr. Körting. – Herr Senator! Warum haben Sie zugelassen, dass Ihre Behörde eine so anerkannte Institution wie „Asyl in der Kirche“, die so oft Fälle und unnötige Härten Ihrer Behörde ausgebügelt hat, mit dem Versuch, eine tschetschenische Familie, die dort Schutz vor der Abschiebung gesucht hat, aus der Kirche herauszuholen, dermaßen grob verletzt und allen zukünftig Hilfesuchenden die letzte Chance auf Unterstützung nimmt?

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Meine Damen und Herren, seit Monaten erleben wir auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik einen Wettbewerb der Schäbigkeiten. Seit das Asylpaket II in Kraft ist, können selbst schwer kranke Personen abgeschoben werden. Gerade habe ich gelesen, dass erst kürzlich in Hamburg ein Afghane jüdischen Glaubens in einer Synagoge vor der Abschiebung Zuflucht gefunden hat. Er sollte nach Afghanistan abgeschoben werden, wohl wissend, was dort Angehörigen religiöser Minderheiten droht. Auch das ist vollkommen inakzeptabel.

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Dennoch steht die Frage an: Wie wird diese Abschiebung vollzogen? Da habe ich überhaupt keine Schuldzuweisung an das Innenministerium, da habe ich Klärungsbedarf. Um das im Petitionsausschuss angemessen beurteilen zu können, muss ich mehr über die konkrete Situation erfahren. Durch die Medienberichterstattung sind ganz viele Fragen aufgeworfen worden, die wir deutlich beantwortet haben müssen. Wie war denn das Zusammenspiel zwischen der Ausländerbehörde vor Ort und der zentralen Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt?

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Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht bedeutet das im Einzelfall auch eine zwangsweise Abschiebung. Ich sage ausdrücklich: im Ausnahmefall, als Ultima Ratio, als letztes Mittel. Wir setzen ausdrücklich auf die freiwillige Ausreise. Das belegen auch die Zahlen. Im Jahr 2016 stehen 6.100 freiwilligen Ausreisen 1.700 Abschiebungen gegenüber. In diesem Jahr sind es bis Anfang März 380 freiwillige Ausreisen gegenüber 175 Abschiebungen.

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Frau Wissler hat eben vorgetragen, es sei eine Abschiebung aus der Klinik erfolgt; er sei ins Landratsamt bestellt worden. – Ich persönlich finde, man sollte mit solchen Äußerungen vorsichtig sein, wenn man den Sachverhalt im Detail noch nicht kennt.

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Für Tausende von Menschen, die hier seit Jahren leben, die sich geduldet in Deutschland aufhalten, die einer geregelten Beschäftigung nachgehen, deren Kinder in die Schule gehen, deren Kinder das Herkunftsland ihrer Eltern gar nicht oder kaum kennen, heißt das, dass sie in ständiger Angst leben müssen. Denn jederzeit kann die Polizei vor der Tür stehen, oder sie kann, wie es im vergangenen November bei einer 16-jährigen Schülerin in Karben, übrigens auch im Wetteraukreis, der Fall war, vor dem Klassenzimmer warten. Die Polizei holte das Mädchen damals direkt aus dem Unterricht ab, ließ sie von einer Sekretärin aus dem Unterricht holen und hat das Mädchen abgeschoben. Aber Krankenhäuser, Schulen und Arztpraxen müssen doch geschützte Räume sein, wo sich Menschen ohne Angst vor einer Abschiebung aufhalten können,

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Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, Sie beziehen sich insbesondere auf die Expertise des Prof. Gallhofer, ein renommierter Wissenschaftler und ein renommierter Psychiater. Das alles ist überhaupt nicht infrage zu stellen. Herr Prof. Gallhofer ist der Auffassung, man könne seinen Patienten im Kosovo nicht ausreichend behandeln. Dort gäbe es keine traumatherapeutischen Zentren, und deswegen könnte eine Abschiebung problematisch sein.

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Aber – und das sollten Sie dazusagen, wenn Sie schon den Sachverhalt hier auf den Tisch bringen – alles das, was Herr Prof. Gallhofer dort erklärt und als seine Auffassung wiedergibt, hat die Gerichte, die dafür in einem Rechtsstaat zuständig sind, in keiner Weise überzeugen können. Die Richter haben festgestellt, bei Eilanträgen und Verfassungsbeschwerden per 1. März – das ist noch nicht lange her –, dass all dies nicht greift. Herr Prof. Gallhofer hat dann gemeint, er müsse die Abschiebung in letzter Minute trotzdem verhindern. Aber da muss er dann wie alle anderen zur Kenntnis nehmen: Im Rechtsstaat entscheiden Gerichte. Hier entscheiden Gerichte und nicht selbst ernannte Entscheider. Das gilt letztlich auch für Mediziner, auch wenn sie noch so renommiert sind.

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Trotz der entsprechenden Verpflichtung unterließ es der Betroffene, das Regierungspräsidium über seine Erkrankung zu informieren bzw. ärztliche Atteste vorzulegen. Einer Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung im Februar 2017 ist er nicht nachgekommen. Die Beurteilung der Reisefähigkeit des Betroffenen wurde durch einen Amtsarzt – dafür gibt es Amtsärzte in Deutschland – vorgenommen und bestätigt. Auch die Abschiebung erfolgte unter ärztlicher Begleitung.

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Herr G. wurde von niemandem aus der Klinik gelockt. Vielmehr ist er freiwillig in den Diensträumen der zuständigen Ausländerbehörde erschienen. Er ist mithin nicht aus einer Klinik abgeschoben worden. Am 1. März 2017 wurde sodann die Abschiebung vom Flughafen in München vollzogen. Dabei kam es zu keinerlei Zwischenfällen.

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Ein vom Betroffenen am 1. März 2017 gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Abschiebung zu untersagen, wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustands am gleichen Tag abgelehnt. Die Vorprüfungskommission im Hessischen Landtag für Petitionen lehnte eine entsprechende Intervention ab, das Bundesverfassungsgericht ebenfalls. – Meine Damen und Herren, das war ein durch und durch rechtsstaatlich korrektes, durch alle Instanzen hindurchgezogenes Verfahren. Insofern ist das nicht zu kritisieren.