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Viertens. Der Datenschutz wird uns bald wieder beschäftigen. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist dafür ein Stichwort. Es liegt zurzeit zur Beratung im Innen- und Rechtsausschuss. Darüber hinaus sind wir als Parlamentarier auch selbst betroffen. Vielleicht haben es manche von Ihnen schon bemerkt, der Landtag hat ein Datenschutzgremium eingerichtet, das vom Kollegen Geißler sehr engagiert und erfolgreich geleitet wird. Gerade wir als Abgeordnete, denke ich, müssen sorgfältig mit den uns anvertrauten Informationen umgehen und vor allem auch umgehen können, was dann eben auch die Bedingungen unseres Arbeitens in diesem Hause betrifft. Das wird nach dem

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf die rechtspolitischen und datenschutzpolitischen Themen im Einzelnen eingehe, die Gegenstand des Berichts sind, erlauben Sie mir einige grundsätzliche Anmerkungen. Ich glaube, dass sich das Landesdatenschutzgesetz, das wir ja im Jahre 2000 einstimmig verabschiedet haben, bewährt hat. Es ist eine Rechtsvorschrift, die nicht nur die europäische Datenschutzrichtlinie umsetzt, sondern die auch dazu beiträgt, in anwenderfreundlicher und praktikabler Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein zu verwirklichen. Auch die Service- und Beratungstätigkeit des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz hat sich mehr als bewährt.

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Ich teile die Auffassung, dass das Datenschutzaudit ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit darstellt. Ich bin mit Ihnen zusammen ein Stück weit froh und stolz darüber, dass dem Herrn Landtagspräsidenten erst vor wenigen Tagen die Urkunden des ULD überreicht werden konnten über die Auditierung des über das Parlanet bereitgestellten Informationsangebotes und den sorgsamen Umgang mit Petitionsdaten. Diese Auditierung wurde vorgenommen aufgrund einer Anregung, die wir gemeinsam im Datenschutzgremium des Landtages vorgenommen haben. Wir haben allen Anlass zur Freude, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr Dr. Bäumler, in einer Presseerklärung dazu erklärt hat, der Landtag habe in Sachen Datenschutz eine Vorbildstellung nicht nur unter den öffentlichen Stellen, sondern auch gegenüber privaten Anbietern. Diese Vorbildstellung wollen wir gerne weiter erfüllen und weiter daran arbeiten.

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und ist wenig anwenderfreundlich. Er ergeben sich insbesondere Probleme bei der Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland. Auch in der globalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft muss es beim internationalen Datentransfer Standards für Datenschutz und Datensicherheit geben. Dies gilt gerade auch, weil im Interesse einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung die Übermittlung sensibler Daten mittlerweile alltägliche Praxis ist. Unzureichende Datensicherheit, die einen unberechtigten Zugriff auf alle Daten ermöglicht, beeinträchtigt nämlich nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern es gefährdet auch die Erfolgsaussichten bei der Bekämpfung dieser Kriminalität.

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Der Bericht des Innenministers über erste Erfahrungen mit der so genannten Rasterfahndung zeigt auch, dass dieses Instrument erforderlich war. Meine Fraktion hatte es lange vorher angemahnt. Das beschlossene Gesetz zeigt, dass effektive Kriminalitätsbekämpfung und effektiver Datenschutz durchaus miteinander zu vereinbaren sind.

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tung des Schutzes der persönlichen Daten vor Augen geführt. Wer aber die Gesetzgebung in den letzten 20 Jahren aufmerksam verfolgt hat, musste insbesondere im Bereich der Polizei- und Strafverfolgungsgesetze feststellen, dass der Datenschutz gegenüber den Sicherheitsbehörden scheibchenweise abgebaut wurde. Weder christlich-liberale noch rot-grüne Regierungen haben sich hier zurückgehalten.

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Ich bin der SPD-Fraktion daher dankbar, dass sie uns mit ihrer Großen Anfrage zum Thema Datenschutz die Gelegenheit gibt, uns wieder einmal grundsätzlich zu positionieren. Diese Debatte gibt uns die Möglichkeit, bestehende Regelungen zu überprüfen und zu hinterfragen, ob sie letztlich geeignet und erforderlich waren. Außerdem sind Regelungen, die mangels personeller oder sachlicher Ausstattung der Ermittlungsbehörden nicht vollzogen werden können, schon allein deswegen überflüssig.

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Im Tätigkeitsbericht 2002 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz wird auf die Pläne hingewiesen, ein zentrales Register mit den Gesundheitsdaten von 90 % der Bevölkerung zu schaffen. Das wäre dann in der Tat ein Datenbestand, der erhebliche Begehrlichkeiten wecken würde. Ein Patientenausweis ohne die Freiwilligkeit bei der Verwendung lehnen wir daher ab.

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Meine Damen und Herren, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz sind keine Luxusgüter, die wir uns in ruhigen Zeiten leisten können. Es sind vielmehr Grundlagen unseres Gesellschaftssystems.

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An dieser Stelle möchte ich dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz für die Evaluation dieses Gesetzes danken. Dies scheint mir ein sinnvoller Weg zu sein, mit unseren Gesetzen umzugehen.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eine Vorbemerkung machen. Aus meiner Sicht ist der Datenschutz mit der Technikfolgenabschätzung vergleichbar, die ich mir jedenfalls für andere Technologien wünsche, die wir Menschen entwickeln und bei denen wir dann immer feststellen, dass die Folgen und Verwicklungen eine Komplexität entwickeln, die wir ursprünglich nicht mit konzipieren konnten und die wir hinterher auch nur schwer in den Griff bekommen. Dass es im Zuge der Einführung von elektronischer Kommunikation und Information gelingen konnte, nahezu gleichzeitig und nahezu auch gleich stark einen Schutz und eine Evaluation dieser Technologie einzuführen, ist, finde ich, ein

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Aus meiner Sicht ist das Resümee dieser Anfrage, dass sie nicht sehr viele Überraschungen geboten hat; denn die Problemfelder sind uns aus den umfangreichen jährlichen Berichten des Datenschutzbeauftragten überwiegend bekannt. Weiterhin können wir konstatieren, dass sich Schleswig-Holstein im Bereich Datenschutz in keiner Weise zu verstecken braucht. Im Gegenteil: Wir sind in den Bereichen Informationsfreiheit, Datenschutzaudit, virtuelles Datenschutzbüro und bei vielen anderen Projekten Vorreiter. Unsere Aufgabe als Parlament liegt in der nächsten Zeit vor allem darin, die Bundes- und Landesgesetze, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. September 2001 geschaffen wurden, aus der Sicht des Datenschutzes kritisch auf ihren bisherigen und künftig zu erwartenden Nutzen zu hinterfragen. Ein weiteres wichtiges Feld sehe ich darin, uns für Informationsgesetze auf Bundesebene einzusetzen, sowohl für ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz als auch für ein Verbraucherinformationsgesetz.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Schleswig-Holstein lässt es sich gut leben. Das gilt auch und nicht zuletzt für den Datenschutz. Sollte es dennoch eines Beweises bedurft haben, so zeigt die

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Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Datenschutzpolitik in diesem Lande, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger hier auf den Staat verlassen können. Er sorgt, soweit möglich, dafür, dass ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, und er zeigt auf, dass Datenschutz nicht im Widerspruch zur modernen Kommunikationsgesellschaft und zur inneren Sicherheit stehen muss.

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Zusammenfassend möchte ich deshalb für den Bereich der inneren Sicherheit feststellen: In Verbindung mit der ausgiebigen Darstellung der Sicherheitspolitik nach dem 11. September vermissen wir eine ebenso detaillierte Bewertung der datenschutzrelevanten Aspekte der IMK-Beschlüsse. Es scheint fast so, als hätte sogar diese Landesregierung trotz gegenteiliger Bekundung nach dem 11. September den Datenschutz etwas aus dem Auge verloren.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tagesordnungspunkt heißt „Datenschutzpolitik für Schleswig-Holstein“. Es ist, weil sich die Landtagsverwaltung hier nicht zu Wort melden darf, angebracht, darauf hinzuweisen, dass dieser Landtag mit seiner Verwaltung und seiner Arbeit mit zwei Audits zum Datenschutz ausgezeichnet worden ist.

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takten, Vereinszugehörigkeit und der Wohnsituation gefragt wird. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat erklärt, er halte diese Telefonbefragung für unzulässig, da aus seiner Sicht wesentliche datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden.

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Zu Frage 2: Es wurden laut Fragenkatalog der BA nur Daten erhoben, die den Zuständigkeitsbereich der BA in den ARGEN betreffen. Für diesen Bereich führt gemäß § 47 Abs. 1 SGB II das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Rechts- und Fachaufsicht. Die Bewertung der Telefonaktion obliegt daher dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Allgemein hält die Landesregierung Maßnahmen, durch die eine ordnungsgemäße Leistungsgewährung im SGB II sichergestellt wird, für sinnvoll, soweit die eingesetzten Mittel im Hinblick auf den Datenschutz und das materielle Recht legal sind.

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Dass der Senat und die CDU-Fraktion diesen Vorschlag ablehnen, zeigt etwas anderes ganz deutlich, nämlich, dass die Berufung auf den Datenschutz im Zusammenhang mit der Einschränkung der Volksgesetzgebung tatsächlich nur ein Vorwand ist.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Ich möchte das Sozialministerium heute schon bitten, Herr Minister Repnik, auch im Hause zu überlegen, welche Möglichkeiten es denn gibt, die betreffenden Sachbearbeiter in den Landkreisen und in den Städten entsprechend zu schulen. Es muss ja nicht jeder das Rad neu erfinden. Ein Erfahrungsaustausch von bisher schon Erfolgreichen und weniger Erfolgreichen wäre sinnvoll. Das Thema Datenschutz sollte endlich vollends geklärt werden, damit man weiß, was man darf und was man nicht darf.

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Frage 1545 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg - Neuer Reisepass - neuer Ärger mit dem Datenschutz?

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Nach Zeitungsberichten gibt es beim neuen Reisepass, der neben dem Passfoto auch zwei Fingerabdrücke biometrisch erfasst, Mängel beim Datenschutz. So soll es Sicherheitsmängel bei der Übermittlung der Daten von den Ämtern an die Bundesdruckerei und der Ausgabe der Reisepässe geben.

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erfassung, -qualitätsprüfung und -übermittlung für Pässe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist festgelegt, dass die Übermittlung in verschlüsselter Form erfolgt. Im Rahmen der Einführung des elektronischen Reisepasses hat der Bund den Bundesbeauftragten für den Datenschutz in der gesetzlich vorgeschriebenen Form beteiligt. Der Landesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass es bei der Übertragung der Passantragsdaten durch die Passbehörden im Land Brandenbug an die Passhersteller, die Bundesdruckerei GmbH, bzw. bei der Aushändigung des Passes zu Sicherheits- oder Datenschutzproblemen gekommen ist.

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Ich wollte, um auf die konkreten Punkte zu kommen, mit den massiven Einsparungen beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beginnen. Der Datenschutz ist ja eher ein Fremdkörper im Einzelplan des Justizhaushaltes, weil der Datenschutzbeauftragte nicht Teil der Justizbehörde, sondern eine unabhängige Kontrollinstanz ist. Aber genau das scheint den Senat zu stören, denn deswegen wird das Budget des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten um 100 000 Euro abgesenkt. Davon müssen drei Viertel durch Stellenstreichungen erbracht werden, was eine deutliche Leistungseinschränkung beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten bedeutet und das, obwohl auf den Datenschutzbeauftragten deutlich mehr Aufgaben zukommen, insbesondere in der Kontrolle von privaten Unternehmen, weil private Unternehmen seit diesem Jahr betriebliche Datenschutzbeauftragte beschäftigen müssen. Das bedeutet eine zusätzliche Kontrollaufgabe, vor allem aber mehr Beratung für die Unternehmen, weil sich diese betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Zweifelsfall an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde wenden müssen. Deswegen ist der Vorschlag auch richtig, den der Hamburgische Datenschutzbeauftragte gemacht hat, die

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Zu Art und Umfang der arbeitsrechtlichen Maßnahmen muss festgehalten werden, dass die Personalverantwortung bei der Geschäftsführung der Gesellschaft angesiedelt ist. Und weil die Personendaten dem Datenschutz unterliegen, dürfen hier keine konkreten einzelfallbezogenen Angaben gemacht werden. Die Flughafen Erfurt GmbH hat seit Beginn ihrer Tätigkeit Arbeitsplätze geschaffen und die Zahl der Mitarbeiter seit 1992 von 65 auf 118 nahezu verdoppelt. Nach Aussagen der Geschäftsführung der Flughafen Erfurt GmbH gab es im Zeitraum 2000 bis 2005 insgesamt 16 Kündigungen. Die Rechte des Betriebsrates wurden nach Aussage der Personalleiterin der Flughafen Erfurt GmbH in jedem Fall gewahrt. Ein Mitarbeiter hat erfolgreich gegen seine Kündigung wegen falscher Sozialauswahl geklagt. In anderen Fällen wurden Vergleiche abgeschlossen. Eine Kündigungsschutzklage ist noch anhängig. Einwände des Betriebsrats gegen die Kündigung gab es bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Vorwürfe nach Aussage der Geschäftsführung nicht. Betriebsbedingte Kündigungen gab es beispielsweise wegen des Weggangs der Fluggesellschaft Ryanair. Nach dem Wegfall der Verbindung gab es für das Personal leider keine wirtschaftlich verantwortbare Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bietet eine sehr gute Grundlage dafür, die „Verwaltung 2.0“ im Saarland umzusetzen. Gleichwohl werden wir uns noch häufiger mit diesem Thema befassen müssen. Zum einen ist ohnehin vorgesehen, innerhalb von drei Jahren nach Gesetzesverabschiedung zu untersuchen, in welchen Rechtsvorschriften die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und in welchen Fällen auf persönliches Erscheinen zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann. Zum anderen wird wegen der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung und im Hinblick auf Open Data und die elektronische Rechnungslegung ohnehin eine Fortschreibung dieses E-Government-Gesetzes notwendig werden.

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Zweitens: Welche rechtlichen Probleme im Hinblick auf Datenschutz, Arbeitsrecht und Ähnliches ergeben sich?

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quenzen haben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kann von sich aus oder auf die Beschwerde eines Betroffenen hin als zuständige Aufsichtsbehörde Verstöße gegen das Datenschutzrecht rügen beziehungsweise unterbinden. Der Betroffene kann auf Unterlassung und möglicherweise auch auf Schadensersatz klagen oder Strafantrag stellen.

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Wie oft kontrolliert der Beauftragte für Datenschutz denn so etwas? Schaut er im Internet nach, oder wie muss ich mir das vorstellen?

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Ich teile diese Einschätzung, aber es gibt ja durchaus die Möglichkeit, sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu melden, ohne dass der Arbeitgeber darüber informiert wird.