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Herr Kollege Rupp, Sie liegen allerdings noch vor Herrn Dennhardt. Sie hatten mit den Produktplänen Finanzen, Personal, allgemeine Finanzen, zentrale Finanzen, Datenschutz, Kultur und IT-Aufgaben die meisten – nämlich sechs – Berichte zu erstatten, fast alle umfangreich.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte hier in aller Kürze zu fünf Änderungsanträgen von uns aus den Bereichen Inneres, Sport, Justiz und auch ein bisschen aus Gesundheit sprechen. Der erste Änderungsantrag, Drucksache 17/289, bezieht sich auf das Ressort Datenschutz! Wir waren da der Meinung, dass die finanzielle Ausstattung, was das Personal sowie auch die sonstige Ausstattung angeht, zu ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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ist klar, und ich weiß nicht, warum Sie das hier verschleiern und warum Sie abwiegeln wollen. Das, was Sie über den Datenschutz gesagt haben, betrachte ich als eine reine Finte. Sie hätten zumindest sagen können, ob das, was die „Stuttgarter Zeitung“ zitiert –

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Jetzt wäre meine Frage zunächst auch an den Herrn Innenminister, der nachher ja sicherlich noch vor Verabschiedung des Gesetzes dazu Stellung nehmen wird, ob diesen Anforderungen, diesen Ansprüchen des Datenschutzes auch bei der weiteren Beratung und bei der Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs Rechnung getragen worden ist. Denn gerade bei solchen Gesetzesvorhaben scheint es uns wichtig zu sein, den Datenschutz auch gleich in der gesamten Tiefe mit zu beteiligen, um dann bei der Anwendung des Gesetzes die datenschutzrechtlich gebotenen Möglichkeiten umsetzen zu können.

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Herr Matschie, Sie haben gesagt, Sie wollen eine zentrale Überwachungsstelle für diese Vorsorgeuntersuchungen. Wir haben, als wir damals im Mai darüber diskutiert haben, gesagt, wir möchten, dass die Jugendämter, die Krankenkassen enger zusammenarbeiten, das auch als verbindliches Indiz dafür nehmen, wo vielleicht eine Kindeswohlgefährdung in einer Familie bestehen könnte. Aber wir haben damals auch schon gesagt, es sind Fragen zum Datenschutz zu klären. Wir haben heute oder morgen wahrscheinlich noch die Gelegenheit, beim Tagesordnungspunkt 11 darüber zu diskutieren. Da gibt es einen Antrag Ihrer Fraktion, da gibt es einen Antrag unserer Fraktion. Unsere Fraktion bezieht sich auf die Vorsorgeuntersuchungen, Ihre auf das, was Sie hier skizziert haben - die Kinderschutzdienste, den Kinderschutzbereich. Das hat nun wiederum mit den Vorsorgeuntersuchungen nichts zu tun, ist aber ein Mosaikstein der Diskussion.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es handelt sich in der Tat um einen umfassenden Gesetzentwurf. Er besteht einschließlich der Begründung aus insgesamt 52 Seiten und betrifft meines Erachtens im Kern die Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen. Er führt aber auch dazu, dass über den so genannten virtuellen Weg sehr viele Daten untereinander ausgetauscht werden. Da liegt zunächst der Gedanke nahe – ich habe es schon angesprochen –, sich hierbei insbesondere mit dem Datenschutz zu beschäftigen. Das haben wir als Fraktion getan. Wir haben beim Landesdatenschutzbeauftragten angefragt, wie er denn das umfangreiche Gesetzesvorhaben aus seiner datenschutzrechtlichen Sicht beurteilt, wenn doch zahlreiche Datenströme hier virtuell organisiert werden.

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Ich darf zusammenfassend sagen: Der Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist in Abstimmung mit dem Finanzministerium und mit dem für das Krankenhausgesetz federführenden Sozialministerium Rechnung getragen worden. Insoweit muss ich wohl auch nicht näher darauf eingehen.

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Früher gab es einen Telefontarif. Heute gibt es tausend Rechner, tausend Verführer, und da habe ich mit tausend wahrscheinlich noch viel zu niedrig gegriffen. Deshalb brauchen wir einen starken Verbraucherschutz und müssen ihn weiterentwickeln, auch in den Datenschutz und andere Lebensbereiche hinein, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend bessere Angebote bekommen. Ich glaube sogar, über die Landesebene hinaus müssen wir schauen, dass die Wirtschaft einen Teil des Verbraucherschutzes mitfinanziert, damit tatsächlich eine bessere Chancenverteilung für Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Wettbewerbsmarkt kommt.

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Am 8. November vergangenen Jahres fand in Berlin ein Symposium des Bundesbeauftragten für Datenschutz zum Thema „Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung. Staatliche Eingriffsbefugnisse auf dem Prüfstand?“ statt. Auf dem Symposium wurden unter anderem Vorträge von Prof. Hufen aus Mainz und Prof. Gusy aus Bielefeld gehalten. Unter den Teilnehmern der Podiumsdiskussion waren auch Vertreter aller Bundestagsfraktionen.

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Wir betreten mit diesem weiteren Staatsvertrag also nicht wirklich Neuland, sondern kodifizieren die bestehende Praxis und schaffen die vertragsrechtliche Gleichbehandlung mit den anderen Kirchen in Schleswig-Holstein, ergänzt um wenige Punkte wie Rundfunk oder Datenschutz, die neu zu regeln waren; die Ministerin hat schon darauf hingewiesen. Und doch ist der Abschluss dieses Vertrages ein Anlass zur Debatte. Das ist gut und richtig so: Denn die Grenze zwischen Staat und Kirche ist eben nicht starr, ist eben nicht statisch, sondern immer wieder zu diskutieren, am besten gemeinsam zwischen Politik und Kirchen. Das wird der Tenor meines Vortrags sein. Lassen Sie mich das an wenigen Beispielen aus dem Kirchenstaatsvertrag deutlich machen:

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Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Schaar, warnt zu Recht und sorgt sich um das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit.

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Es ist allen selbst überlassen, sich ein Urteil über Ihre Ausführungen zu bilden. Aber es gibt einen sehr prominenten, Ihnen lange wohlgesonnenen Politiker, der es weiterhin vehement ablehnt, in dieser Frage eine über das Maß hinausgehende Öffentlichkeit herstellen zu müssen. Es ist Otto Schily, der das strikt ablehnt. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihrem guten alten Otto! Datenschutz gilt auch für Politiker.

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Wir haben in der ganzen Diskussion – auch darauf haben Herr Kollege Hüttner und Herr Kollege Lammert hingewiesen – geschaut, dass wir immer auch die Fachberatung des Landesbeauftragten für den Datenschutz hatten. Er hat uns Hinweise gegeben und das konstruktiv begleitet. Wir haben diese Hinweise in den Gesetzentwurf aufgenommen. Ich denke, von daher gesehen ist dies ein Beispiel einer vernünftigen Vorgehensweise, einen Gesetzentwurf entsprechend den Sicherheitsbe

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Ich will ein klares Wort sagen: Wir brauchen eine solche Bestimmung, weil klar ist, dass der Verfassungsschutz in den Bereichen, in denen er tätig ist – wir brauchen den Verfassungsschutz –, natürlich auch das Handwerkszeug benötigt, das rechtliche wie das technische. Das technische haben wir, das rechtliche brauchen wir, und es ist zu gestalten. Von daher gesehen bedanke ich mich ausdrücklich dreifach: zum Ersten bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, der sich hier eingebracht und uns wichtige Hinweise gegeben hat, zum Zweiten beim Wissenschaftlichen Dienst und zum Dritten bei den Fraktionen.

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16. 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit zur Informationsfreiheit

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30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz

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Wer der Überweisung des 30. Jahresberichts des Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksache 17/325 und des 2. Jahresberichts des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 17/326 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Des Weiteren wurden interfraktionelle Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 1 und 2, Wahl und Vereidigung eines Mitglieds des Senats, der Tagesordnungspunkte 10 und 11, Förderung der Seeschifffahrt und des Reedereistandortes Bremen, der Tagesordnungspunkte 18, Aufklärung und Prävention verstärken – Zwangsverheiratungen verhindern, und 19, Zwangsverheiratungen mit allen Betroffenen bekämpfen, der Tagesordnungspunkte 20, 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, und 21, Zweiter Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, des Tagesordnungspunktes 23, Sechzehnter Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, außerhalb der Tagesordnung, Gesetz zum Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur Änderung medienrechtlicher Gesetze – Drucksache 17/368, und au

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In der Anhörung wurden auch Gegenargumente genannt. Ich möchte sie vermeintliche Gegenargumente nennen. Der Datenschutz wird ins Feld geführt. Dazu möchte ich zwei Hinweise nennen. Wir fordern gerade keine namentliche Nennung von Subventionsempfängern, sondern die aggregierten Ausführungen.

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Im Übrigen würde ich mir gerade von der Union an anderer Stelle eine Auseinandersetzung mit dem Datenschutz wünschen, nämlich dann, wenn es um den gläsernen Bürger geht, den der Innenminister möchte.

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Meine Damen und Herren, Sie wollen uns sonst immer etwas über Datenschutz erzählen und strecken uns den moralischen Zeigefinger entgegen, wenn es um Persönlichkeitsrechte geht. Das passt mit Sicherheit nicht zusammen.

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Auch in Bezug auf die qualitative Verbesserung des Datenschutzes führt aus unserer Sicht kein Weg an der Zusammenlegung vorbei. Allein in Brandenburg sind insgesamt mehr als 80 000 Unternehmen damit beschäftigt, mehr oder weniger personenbezogene Daten zu verarbeiten, zu verwalten. Dem gegenüber stand bisher eine Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium, die diesen Datenwust - wenn man so will - zu bearbeiten hatte. Man muss wissen: Es waren keine Spezialisten, sondern ausgewiesene Beamte, die sich dem Thema Datenschutz gewidmet haben. Es war schon immer nötig, die IT-Spezialisten, die bei Frau Hartge in der Landesdatenschutzbehörde tätig sind, heranzuziehen. Das heißt, es gab schon immer eine Zusammenarbeit, auch bei all den Fällen, die zu klären waren.

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Auch verfassungsrechtlich - so haben wir immer argumentiert ist eine Zusammenlegung geboten, garantiert uns doch der Artikel 11 unserer Landesverfassung das Grundrecht auf Datenschutz allumfassend. Von einer Beschränkung nur auf öffentliche Stellen ist an der Stelle auch nicht die Rede. Es ist also höchste Zeit, diesem Verfassungsauftrag endlich nachzukommen. Ich denke, wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg dahin.

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Sicher ist, dass die Stellen aus dem Ministerium des Innern, die bisher mit der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich verbunden waren, zur Landesbeauftragten übergehen. Wenn aber wirklich eine höhere Wirksamkeit des Datenschutzes im privaten Bereich erreicht werden soll, dann müssen insbesondere die präventive Arbeit und die entsprechende Kontrolltätigkeit viel intensiver wahrgenommen werden, als das bisher der Fall war. Der entsprechende Bedarf ist durch die Datenschutzskandale - hier wurde schon Entsprechendes gesagt - sichtbar geworden, wobei das offensichtlich nur die Spitze des Eisbergs ist. Dafür ist die Landesbeauftragte auszustat

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Die Kollegin Frau Stark hat angemerkt, dass der Datenschutz so ein bisschen ein Mauerblümchendasein führt. Für uns Grüne ist das natürlich überhaupt nicht der Fall. Wir verstehen uns als die Partei der Bürgerrechte.

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Für uns hat Datenschutz eine ganz zentrale Bedeutung.

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Der vorliegende Gesetzentwurf geht auch auf die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon lange angemahnte und geforderte Zusammenführung der Aufsichtsbehörden für die Datenverarbeitung des öffentlichen und privaten Bereiches ein. Während für die Datenschutzaufsicht bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bisher schon der bzw. die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zuständig war, lag die Datenschutzkontrolle im nichtöffentlichen Bereich beim Innenministerium.

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Die Empfehlung des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards des Brandenburgischen Landtages lautete schon im Sommer 2007, die Aufsicht über den Datenschutz im privaten Bereich an die Landesbeauftragte zu übergeben. Leider wurde das bei der Novellierung des Gesetzes im Herbst 2007 nicht berücksichtigt.

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Um die umfassende Bedeutung des Datenschutzes zu würdigen und die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde zu unterstreichen, halten wir eine deutliche Stärkung der Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für unerlässlich. Dies soll dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass das Amt als oberste Landesbehörde eingerichtet ist. So ist das auch in Berlin der Fall.

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Das Büchergeld wird vom Sachaufwandsträger erhoben. Die Schulen wirken dabei mit. Der Datenschutz muss eingehalten werden.

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Das Verfahren sieht folgendermaßen aus: Das Geld, der Überweisungsträger bzw. die Kopie der Überweisung oder des Befreiungsantrags mit der Empfangsbestätigung werden in einem verschlossenen Umschlag bei der Schule abgegeben. Der verschlossene Umschlag ist sehr wichtig, damit nicht von Schüler zu Schüler sensible Daten bekannt werden. Damit ist der Datenschutz aus meiner Sicht gewährleistet. Das ist der erste Schritt.