Denn auch im letzten Jahr wurden schon, wie wir alle wissen, unglaubliche Fälle bekannt. Ich erinnere da nur an den ebenfalls aus dem Kosovo stammenden Rom, der quasi direkt aus der Psychiatrie abgeschoben wurde. Ich erinnere an die Abschiebung einer serbischen Schülerin direkt aus dem Klassenzimmer. Ich erinnere an den Familienvater, der vor den Augen seiner kleinen Kinder zur Abschiebung abgeführt wurde.
Dann gibt es noch die Abschiebungen, hinter denen die GRÜNEN und die CDU ausdrücklich stehen und auf die Sie, Herr Beuth, ganz besonders stolz sind – auf die Abschiebung von sogenannten Gefährdern. Eigentlich wollte ich an dieser Stelle kein neues Fass aufmachen, aber einige Worte hierzu kann ich mir dann doch nicht verkneifen. Ihre Politik könnte man nämlich wie folgt zusammenfassen: Sicherheit durch Abschiebung. Aber es müsste eigentlich so lauten: Sicherheit durch Präventivprogramme, Sicherheit durch die Förderung von Aussteigerprogrammen, Sicherheit durch breite Aufklärung an Schulen und in der Gesellschaft. Und vor allem: Sicherheit durch die Bekämpfung von rechtsradikalem Gedankengut.
Was passiert stattdessen? – Man bekommt gerade heute das Gefühl, dass die Flüchtlingssituation in Berlin durch Abschiebung verbessert werden soll. Gerade heute fand eine Sammelabschiebung nach Serbien statt. In den frühen Morgenstunden wurden unangekündigt rund 50 Flüchtlinge von der Polizei aus Sammelunterkünften geholt und nach Belgrad abgeschoben. Darunter waren auch auseinandergerissene Familien mit Kleinkindern und besonders schutzbedürftige Menschen. Gerade vor wenigen Wochen, am 29. August, fand eine ebenso unangekündigte Sammelabschiebung von Berlin nach Serbien statt; das betraf etwa 200 Menschen. Anwälte hatten noch versucht zu intervenieren; sie wurden desinformiert und drangen nicht durch. Wir haben letztes Jahr bereits den Antrag vorgelegt, keine Abschiebungen zur kalten Jahreszeit durchzuführen. Wir werden das dieses Jahr auch wieder machen. Diese Abschiebung zu Beginn der kalten Jahreszeit ist unmenschlich und dient lediglich der Abschreckung. Es scheint, als wolle Innensenator Henkel, der jetzt leider nicht mehr unter uns weilt, den Spitznamen Abschiebungssenator bekommen.
Gestatten Sie eine letzte wichtige Anmerkung, bevor ich zu den Punkten der Großen Anfrage im Einzelnen Stellung nehme. Das Mittel der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht im Wege der Abschiebung ist nach der Gesetzeslage und der Verwaltungspraxis der Berliner Behörden stets die Ultima Ratio bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht. An erster Stelle steht die freiwillige Rückkehr, die bei vielen Herkunftsstaaten auch durch finanzielle Hilfen etwa nach dem REAG oder GARPProgramm gefördert wird. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass nur sehr wenige der vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise nutzen, wenn sie nicht damit rechnen müssen, notfalls auch abgeschoben werden zu können. Dies zeigt sich zum Beispiel bei Staaten, bei denen eine erzwungene Rückführung nicht möglich ist, weil sie gegen ihre völkerrechtlichen Pflichten Pässe oder Passersatzpapiere nur für eine freiwillige Rückkehr der Betroffenen ausstellen. Damit bleibt die Abschiebung ein nicht verzichtbares Instrument der Aufenthaltsbeendigung.
Da waren Sie jetzt etwas ungeduldig, Herr Reinhardt! Ich bin ja am Beginn der Rede. Ich weiß gar nicht, wie viel Zeit ich habe, aber natürlich gehe ich auf diesen Vorwurf, den Sie zu Unrecht erheben, ein. Ich will aber vorher feststellen, dass all die Fragen zu den Einzelfällen, zu den Dienstanweisungen, zu dem Begleitpersonal, zu den Kosten usw. beantwortet sind und dass allein Ihre Frage 18 zu den Direktabschiebungen tatsächlich über dieses bloße Informationsinteresse hinausgeht und man darüber reden muss. Der Senator hat dazu einiges gesagt. Wir gehen weiter davon aus, dass diese Grundsätze des Verfahrens eingehalten werden. Wir haben Ausweisungen, wenn es denn nötig ist. Dann haben wir die Androhung der Abschiebung. Und dann haben wir die Vollziehung der Abschiebung. Und dieses reguläre Verfahren ist aus unserer Sicht der Grundsatz. Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren die Regel ist und Direktabschiebungen begründete Ausnahmen sind, wenn sie denn nötig sind. Das, glaube ich, ist auch aus der Stellungnahme des Senators herauszuhören. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass diese Praxis so beibehalten wird und dass man von einem Politikwechsel oder einem Richtungswechsel der Ausländerbehörde hier nicht sprechen kann. Wir sehen hierfür jedenfalls keine Anhaltspunkte.
Außerdem wurde versprochen, einen sicheren Aufenthalt für sechs Monate zu gewähren, solange die Verfahren laufen. Wir haben gerade gesehen, dass zwölf Flüchtlinge, die am Oranienplatz-Kompromiss beteiligt waren, akut von der Abschiebung bedroht sind und von der Berliner Ausländerbehörde bereits einen Ausweisungsantrag erhalten haben. Außerdem sind Menschen, die nicht in Berlin, sondern einem anderen Bundesland gemeldet sind und die Grenze übertreten haben, um dort zum Beispiel Pflichttermine wahrzunehmen, akut von der Abschiebung bedroht. Am Montag sagte Innensenator Henkel noch im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, er stehe zu seinem Wort des Abschiebeschutzes. In der Realität passiert aber das genaue Gegenteil. Für Menschen, die in anderen Bundesländern gemeldet sind, passiert sehr wenig.
Für uns spielen humanitäre Gesichtspunkte und unzumutbare Härten im Einzelfall oder aber auch Gesundheitsaspekte oder -gefahren wie beispielsweise Ebola eine sehr wichtige Rolle. In diesen Fällen darf es auch aus unserer Sicht keine Abschiebung geben. Diese Gründe haben auch in der Vergangenheit zu einer äußerst zurückhaltenden Abschiebepraxis im Winter in Berlin geführt. Das ist Ihnen, liebe Opposition, auch bekannt. Daran wollen wir auch festhalten. Das ist für meine Fraktion sehr wichtig. Wir sind sicher, dass sich der Senat auch heute und in den kommenden Monaten an diesen Grundsätzen orientiert. Sollte in Einzelfällen keine dieser Kriterien wie humanitäre Gründe oder unzumutbare Härten im Einzelfall bei besonders schutzbedürftigen Personen einer Abschiebung im Wege stehen, liegt es in der Ressortverantwortung des Senators für Inneres zu entscheiden, ob abgeschoben werden muss oder nicht.
Was macht eine moderne Migrationspolitik aus? – Asyl für politisch Verfolgte, humanitäre Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen, Familienzusammenführung, qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt, aber auch Zurückweisung, Ausweisung und Abschiebung. Ohne Aufenthaltsrecht kann es keinen Aufenthalt geben. Dort, wo viele Flüchtlinge einreisen, wird man zwangsläufig auch mit vielen Abschiebungen rechnen müssen. Wir müssen uns anstrengen, damit die Zahl der freiwilligen Ausreisen zunimmt und sich Abschiebungen damit erübrigen. Jede Abschiebung ist zweifelsfrei eine menschliche Härte.
Das Verfahren bis zur Abschiebung und die Abschiebung an sich sind rechtstaatlich. Vielfältige Abschiebehindernisse werden anerkannt, Duldungen werden ausgesprochen, Hilfen angeboten. Es gibt das Recht, sich an den Petitions
Abschiebung ist nicht nur am Ort, an dem die Menschen ankommen, lebensgefährlich, es gab immer wieder Abschiebefälle, bei denen Menschen bei der Abschiebung gestorben sind. Es ist auch unwürdig, wie Menschen teilweise mit Medikamenten, Spritzen und jeglichen Methoden ruhiggestellt werden, die sie ihrer Willenskraft entheben und sie eigentlich nur noch zu Objekten gemacht werden, Objekten einer Abschottungspolitik, einer Politik, mit der der CDU-Landesvorsitzende, Frank Henkel, sich als starker Mann inszenieren will. Wie lächerlich er dabei ist, hat der Kollege Zimmermann gerade ausgeführt, wird an den Zahlen deutlich, Kollege Lauer hat es auch dargestellt.
Nach meinem Dafürhalten ist Abschiebung der leichtfertige Umgang mit dem Leben von Geflüchteten. Und das muss ein Ende nehmen, und zwar nicht nur für die Geflüchteten, sondern auch, weil es zu einer Verrohung in der Gesellschaft führt, weil es zu einem fehlenden Respekt vor dem Leben an sich führt. Und das sollte unsere Gesellschaft sich nicht leisten. Das heißt, auch im Sinne des friedlichen Zusammenlebens in unserer eigenen Gesellschaft sollten wir das Thema Abschiebung und das Thema Sicherheit für Geflüchtete noch mal neu diskutieren. Da haben Sie alle heute die Möglichkeit, mit der Zustimmung zu unserem Antrag den ersten Schritt zu machen. Und dazu fordere ich Sie auf. – Danke schön!
Es ist genauso schwierig, dass es angebliche Unterstützer gibt, die jeden Abend auf dem Platz stehen und Flüchtlingen dazu raten, nicht in die Busse der BVG einzusteigen, weil diese Busse in die Abschiebung führen und damit eine Abschiebung in ein anderes Land stattfindet. Wir müssen dann den Flüchtlingen mit Sprachmittlern erklären, dass das nicht der Fall ist, sondern dass sie in eine Unterkunft kommen. Auch das ist jeden Abend die Realität in der Turmstraße 21. Sie wissen, dass das so ist, und es wäre schön, wenn Sie sich daran beteiligen würden, dass das Verwaltungshandeln und eine ordnungsgemäße Unterkunft erreicht werden kann. Es würde uns helfen, wenn das auch die Opposition vor Ort mittun würde.
Gleichzeitig möchte Herr Senator Henkel, wenn z. B. eine Abschiebung direkt aus dem Klassenzimmer passiert – – Man hat eine Klasse mit Kindern, es sind auch Flüchtlingskinder dabei. Dann wird ein Flüchtlingskind rausgenommen, und das kommt nie wieder, denn es wird abgeschoben, und die Schülerinnen und Schüler sind traumatisiert. Das schiebt der Senat ganz lapidar mit den Worten beiseite: Die Schule soll doch den Kindern mal einfach kindgerecht beibringen, dass so etwas wie eine Abschiebung passieren kann, und insbesondere sollen den Kindern vom Westbalkan keine falschen Hoffnungen und Illusionen gemacht werden – das steht da so drin, Senator in diesem Land – , dass sie hier jemals so etwas wie Asyl bekommen. Das ist die Willkommenskultur der Christlich Demokratischen Union in diesem Land. Das ist nicht besonders christlich, Herr Henkel!
Ich kann ja verstehen, dass es in der Koalition eine Partei, nämlich die CDU, gibt, die auf das Mittel der Abschiebung ganz besonders steht, weil sie der Meinung ist, damit irgendeinen abschreckenden Effekt erzeugen zu können. Michael Müller, der Regierende Bürgermeister, hat es hier vor zwei Wochen gesagt: Alle jene, die glauben, mit dem Mittel der Abschiebung würde sich irgendetwas lösen, täuschen sich, weil die Zahl der Rückführungen insgesamt halt so gering ist, dass es nichts an dem ändert, was hier im Moment in Deutschland, aber auch in Berlin passiert. – Und da muss sich in meinen Augen die CDU hier an dieser Stelle fragen lassen – sie wird ja jetzt vor allen Dingen gegen diesen Winterabschiebestopp argumentieren –, was sie da reitet, wenn sie also der Meinung ist: Wenn Abschiebungen inhuman sind, dann ist uns das egal – Hauptsache, wir schieben die Leute ab!
Sie geben Geld für Maßnahmen aus, deren Sinnhaftigkeit nicht nachgewiesen ist. Ein paar Beispiele: Das Land Berlin zahlt z. B. 30 000 Euro für die Pflege einer Überwachungssoftware, die es nicht einsetzen darf. Hier ist längst eine politische Entscheidung fällig. Die Koalition zahlt brav weiter. Genauso bei der Frage der Sinnhaftigkeit einer halben Stelle als Abschiebebeobachter. Es ist überhaupt nicht klar, was da geleistet werden kann, wenn Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit – auch diese Menschen haben ein Recht darauf – von Geflüchteten durch Abschiebung bedroht sind. Hier ist die politische Debatte nötiger denn je, und Ihr eigener Innensenator hat sie aufgemacht. In meinen Ohren klingt es grotesk, aber er wollte, dass Lehrkräfte die entsprechenden Schülerinnen und Schüler und Klassen human auf die Abschiebung dieser Schülerinnen und Schüler vorbereiten. Wie soll das denn laufen, wenn das Land Berlin überhaupt gar keinen Überblick darüber bekommt und auch offensichtlich nicht bekommen will, wie human oder inhuman Abschiebungen aus diesem Land ablaufen?
bung, Abschiebung, Abschiebung. – Da hätten Sie den CDU-Senatoren einfach mal die Entlassungspapiere übergeben müssen, aber das haben Sie nicht gemacht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Teilt der Senat die Auffassung des Kollegen der Linksfraktion, Hakan Taş, aus der Sitzung des Innenausschusses am 27. November, wonach jede Abschiebung eine Abschiebung zu viel ist? Und wie wirkt sich dies auf künftige Abschiebepraxis aus?
Ganz genau! Das zeigt übrigens auch schon in besonderem Maße, inwieweit Sie mit der Gesetzeslage und mit geltenden Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes umgehen wollen. Unterstrichen wird das auch noch einmal durch die Aussage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion an diesem Montag im Innenausschuss, wo er sagte, jede Abschiebung sei eine Abschiebung zu viel.
Herr Kollege Taş! Ich habe es heute schon einmal erwähnt, von der Linksfraktion erklärt in der letzten Innenausschusssitzung: Jede Abschiebung ist eine Abschiebung zu viel.
Sie sind in einer Koalition, die offensichtlich auch gar keinen politischen Willen zu diesen Maßnahmen hat, wo der innenpolitische Sprecher der Linkspartei gesagt hat, jede Abschiebung sei eine Abschiebung zu viel,
Zum Schluss: Auch bei denen, die sich der Abschiebung entziehen, ohne Straftäter gewesen zu sein, müssen wir das Mittel des Abschiebegewahrsams nutzen, weil es kein verhältnismäßigeres Mittel gibt. Bei denjenigen, die den Anordnungen einer demokratisch legitimierten Behörde auf der Grundlage demokratischer Gesetze nicht Folge leisten, die ihre Ausreisepflicht nicht durchführen, die sich der Ausreise und der Abschiebung entziehen, müssen wir dieses Mittel ansetzen, und dazu gehört auch die Nutzung des Abschiebegewahrsams, das Sie eingerichtet haben, aber nicht nutzen. Ich finde das ist eine völlige Sinnlosigkeit, die niemand verstehen kann. – Herzlichen Dank!
Ja, es gibt momentan keine Flüchtlinge, die von akuter Abschiebung bedroht sind. Trotzdem kann man diesen Weg gehen. Das Land Brandenburg macht es vor. Dort werden syrische Flüchtlinge in den nächsten sechs Monaten nicht abgeschoben. Keiner von ihnen muss sich auch nur im Entferntesten Gedanken über eine eventuelle Abschiebung machen. Die gleiche Situation könnten wir jetzt auch haben. Es geht. Es sollte auch nicht der Einwand geltend gemacht werden, das sei gar nicht notwendig, das sei Panikmache. Ich weiß, dass man über die Dringlichkeit des Antrags diskutieren kann, aber trotzdem ist ein formaler Abschiebestopp notwendig. Dann können wir auch sicher sein, dass die Wünsche der Berlinerinnen und Berliner aus Syrien ohne Aufenthaltstitel nach Sicherheit für ihr Leib und Leben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in Erfüllung gehen. – Danke schön!
Sie vermitteln weiter den falschen Eindruck, als ließen wir den Weg der Direktabschiebung aus der Strafhaft ungenutzt. Das ist einfach nicht richtig. Sie haben ja selbst auf einen aktuellen Fall hingewiesen. Die Entscheidung, ob nach Strafprozessordnung aus der Strafhaft heraus abgeschoben werden kann, obliegt der Staatsanwaltschaft. Die muss nämlich entscheiden, ob die weitere Strafvollstreckung zugunsten der Abschiebung aufgehoben werden kann. Und die Statistik zeigt, dass dies in zahlreichen Fällen in Berlin auch geschieht. Selbstverständlich wird auch geprüft, ob nach Verbüßung der Strafe unmittelbarer Abschiebegewahrsam angezeigt ist, angeordnet werden muss, um die Abschiebung zu sichern. Auch das unterliegt der Verantwortung der Justiz. Hier ist allerdings der Richtervorbehalt erforderlich. Es obliegt jedenfalls nicht dem Willen der Koalition, ob dies geschieht oder nicht geschieht.
Jetzt aber noch einmal zu der Frage, wie man sinnvoll zurückführt: Wir haben – das habe ich auch schon drei oder fünf Mal erklärt; andere auch – einen Anspruch, dass wir das effizienteste Rückführungsmanagement haben und praktizieren wollen, und das bedeutet, dass freiwillige Rückkehr und die Unterstützung der Rückkehr viel effizienter ist, als die Leute erst in Haft zu nehmen. Wir haben jedes Jahr vierstellige Zahlen – dieses Jahr sind es jetzt schon 1 900 bis 2 000 –, wo wir erreicht haben, ohne Abschiebung zurückzuführen. Das ist das richtige Verfahren; das ist auch das, was übrigens Ihr so gelobter Migrationsplan enthält: dass dieses Element genauso genutzt werden soll wie die Abschiebung. Sie fokussieren sich auf ein einziges Element, weil das so schön in Ihre politische Landschaft passt. Wir wenden alle Maßnahmen an, die nötig, erforderlich und effizient sind, und das ist nicht Vernebelung. Das sind die Fakten, und daran müssen Sie sich bitte auch mal halten. – Danke schön!
Kommen wir aber zu dem Thema Videoüberwachung, bevor wir zu den anderen schrägen Aussagen von Ihnen, Herr Dregger, kommen. Wir haben ja noch einen Tagesordnungspunkt zum Thema Abschiebung – Verfassungsschutz solle abgebaut werden, Abschiebung solle nicht stattfinden und diese Märchen. Ich weiß nicht, wo Sie das gelesen haben, aber ich habe jetzt nicht die Zeit, das zu korrigieren. Das machen wir in der übernächsten Rederunde. Ich komme zum Thema Videoüberwachung. Videoüberwachung auf neuralgischen Plätzen in der Stadt
Zu dem, was Sie so befürchten, will ich kurz mal versuchen zusammenzufassen, wie es sich tatsächlich verhält. Wir haben in § 58 Aufenthaltsgesetz genau die Alternativen. Wir haben die Ausreisepflicht, die gesichert werden muss, und dass dann, wenn die Ausreisepflicht und ihre Erfüllung nicht gesichert sind, die Abschiebung in Betracht kommen soll und muss. Und es gibt die zweite Alternative, dass es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit geboten sein kann, die Abschiebung anzuordnen und durchzuführen. Aus der Systematik dieses ziemlich guten Bundesgesetzes ergibt sich, dass wir im Einklang mit dem Bundesrecht ein entwickeltes, qualifiziertes Rückkehrmanagement machen können. Es ist allemal besser, eine freiwillige Rückkehr mit Rückkehrhilfen zu unterstützen, anstatt Zwangsmaßnahmen auszuüben.
Es geht um eine längst überfällige Maßnahme, nämlich darum, die Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen nach Syrien wieder zu ermöglichen. Zwar werden wir mit Gefahrenabwehr allein den Islamismus nicht besiegen, aber im Kampf gegen die Gefährder als terroristische Speerspitze des Islamismus ist die Abschiebung ein hochwirksames Instrument.
Es ist doch schlechthin nicht vermittelbar, dass ein großer Teil der Abschiebungsversuche an Renitenz scheitert. Das kann in einem Rechtsstaat nicht einfach so hingenommen werden. Was gehen davon für Signale für Immigranten und auch für die aus, die sich an die Gesetze halten? Und hat solche Renitenz konkrete Folgen? Wer ausreisepflichtig ist, keine Duldung hat und sich der Abschiebung widersetzt, macht sich nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz wegen illegalen Aufenthalts strafbar. Nur, was passiert wirklich? In aller Regel nichts. Und was ist mit denen, die nach einer Abschiebung trotz eines Einreiseverbots wieder einreisen? Deren Zahl wird nicht einmal statistisch erfasst. Sie wird auf rund ein Drittel geschätzt.
Schließlich wurde durch das Amtsgericht Dresden dem Antrag auf Abschiebehaft entsprochen: sein Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die bevorstehende Abschiebung wurde vom Verwaltungsgericht Dresden abgelehnt. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom OVG zurückgewiesen. Der Innenminister hat aus Respekt vor einer Entscheidung der Härtefallkommission – ein Mitglied der Härtefallkommission hatte angekündigt, dies dort zum Thema zu machen – die Abschiebung abgebrochen, und der Sächsische Ausländerbeauftragte hat in der Folge die Annahme als Härtefall abgelehnt.
Abschiebungen erfolgen nur in Einzelfällen durch Abholung am Arbeitsplatz. Es erfolgt deshalb in der Regel eine Abholung zur Abschiebung in den frühen Morgenstunden, sodass derjenige eben noch nicht seine Arbeitsstätte aufgesucht hat. Es kommt eigentlich nur dann zur Abschiebung vom Arbeitsplatz aus, wenn der Betroffene an seiner Meldeadresse schlichtweg nicht auffindbar ist.
In diesem Zusammenhang sage ich Ihnen: Wenn wir Leute nicht abschieben können, dann hat das Gründe. Es hat Gründe, die eventuell im familiären Umfeld liegen, oder es hat mit Gesundheitsfragen zu tun. Wenn keine Abschiebung erfolgen kann, hat das vielleicht auch etwas damit zu tun, dass die Abschiebung in dieses Land den sicheren Tod bedeutet. Das mag im Gehirn des einen oder anderen keine Rolle spielen, für uns ist es aber eine rechtsstaatliche Frage, zu der wir uns bekennen müssen und wollen, weil es etwas mit Menschlichkeit und der Situation vor Ort zu tun hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.