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der Sitzung am 3. April 2008 erneut mit dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung zu befassen und die noch offenen Fragen dann abschließend zu behandeln. Es wurde darüber hinaus vereinbart, am 3. April 2008 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, um im Landtag hierzu eine Debatte führen zu können und den Tätigkeitsbericht so der Öffentlichkeit näher zu bringen.

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Wie verabredet, wurden die offen gebliebenen Fragen in der Sitzung am 3. April 2008 beantwortet, und der Innenausschuss votierte einstimmig für die Ihnen in der Drs. 5/1190 vorliegende Beschlussempfehlung. Diese beschränkt sich darauf, dass der Landtag den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis nimmt. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dem Landtag im Juni 2007 seinen VIII. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Zu diesem Bericht hat die Landesregierung im Januar 2008 entsprechend dem gesetzlichen Auftrag Stellung genommen.

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„Datenschutz ist stets Maßstab der Freiheitlichkeit des Gemeinwesens.“

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rung, ist ja eine sehr aktuelle. Das Risiko lässt sich vermindern, wenn auch künftig sorgfältig geprüft wird, ob Vorschlägen der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder zur Sicherung der Persönlichkeitsrechte gefolgt werden kann.

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Im Berichtszeitraum musste der Landesbeauftragte für den Datenschutz nur eine einzige förmliche Beanstandung aussprechen. Damit sich das positive Bild nicht ändert, wird auch künftig auf allen geeigneten Ebenen die Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten gepflegt. Hierzu bestehen traditionell enge Kontakte zwischen den obersten Landesbehörden und dem Landesbeauftragten, auch durch seine Mitarbeit in den Gremien wie dem IT-Koordinierungsausschuss.

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Im nichtöffentlichen Bereich kontrolliert in bewährter Weise grundsätzlich das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Es steht gegebenenfalls den Betroffenen, den betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz und den verantwortlichen Stellen beratend zur Verfügung. Erst vor wenigen Tagen hat das Landesverwaltungsamt seinen aktuellen Tätigkeitsbericht im Internet veröffentlicht.

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Ich komme zum Schluss und bitte, der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Inneres zu folgen und den VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Stellungnahme der Landesregierung dazu zur Kenntnis zu nehmen. - Ich danke Ihnen.

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Zu schnell und vor allen Dingen zu Unrecht ergeht immer wieder der Vorwurf, Datenschutz gefährde die öffentliche Sicherheit. Aber diese Feststellung wird nicht wahrer, wenn sie gebetsmühlenartig immer wieder vorgetragen wird.

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Wie gut Ermittlungstätigkeit und Datenschutz miteinander vereinbart werden können, zeigt das unter „Mikado“ durchgeführte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, bei dem festgestellt wurde, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

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Der vorliegende Bericht des Datenschutzbeauftragten hat auch diesmal wieder gezeigt, dass bei der Bewertung und Kontrolle alle Politikbereiche gleichermaßen betroffen sind. Das sollte uns nach Erstellung des neuen Datenschutzberichtes im Jahr 2009 Veranlassung sein, dass dieser dann in allen Fachausschüssen des Landtages beraten wird. Aktueller Anlass ist für uns die Diskussion um das Kindeswohl und der Vorwurf mancher Politiker, dass der Datenschutz dem Kindeswohl entgegenstehen würde.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass wir den VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz wie auch bereits den VII. Tätigkeitsbericht im Jahr 2006 wieder zur Grundlage einer Debatte hier im Hohen Hause machen.

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Der Datenschutz, meine Damen und Herren, hat meines Erachtens in der heutigen Zeit und Gesellschaft mehr und mehr an Wichtigkeit erlangt. Es ist nicht ausreichend, dass wir in den Ausschüssen für Recht und Verfassung sowie Inneres über die Inhalte des Berichts sprechen, sondern wir müssen auch hier im Plenum darüber debattieren; denn der Bericht ist nicht für den internen Gebrauch, sondern für die gesamte Öffentlichkeit bestimmt.

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Ich will an dieser Stelle nicht sagen, dass das nicht so sein darf, aber ich möchte betonen, dass dann, wenn man seine Daten preisgegeben hat, ein vertrauensvoller Umgang damit gewahrt werden muss. Insofern bin ich dankbar für die Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch im Hinblick auf künftige Projekte wie zum Beispiel der Justizvollzugsanstalt in Burg. Aufgrund des PPP-Modells muss der Umgang mit persönlichen Daten beachtet werden, da nicht nur öffentliche Bedienstete, sondern auch Privatleute Zugang zu privaten Daten von Gefangenen haben könnten.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bin sehr froh über die heutige Debatte. Ich muss sagen, es gab zu keinem Zeitpunkt eine Diskussion in irgendeinem Ausschuss darüber, diese Debatte nicht zu führen. Ich denke, wir sind also ein ganzes Stück vorangekommen, dass wir mit dem VII. Tätigkeitsbericht eine Tradition begründet haben und diese jetzt mit dem VIII. Tätigkeitsbericht fortsetzen. Ich denke, es tut diesem Hohen Hause auch gut, wenn der Datenschutz nicht nur in den zwei formal zuständigen Ausschüssen behandelt wird, sondern eben auch hier im Hohen Hause.

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Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen den Dank an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und an sein gesamtes Team richten für die Arbeit, die er geleistet hat, und natürlich auch für den umfangreichen Bericht, der zusammengestellt wurde. Ich denke, bei der gesamten Thematik ist klar, dass es nicht immer ein einfacher Umgang zwischen der Exekutive und dem unabhängigen Landesbeauftragten ist. Ich glaube aber, dass sich beide Seiten bemüht haben, das hinzubekommen.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kosmehl, Ihren Vorschlag, den gerade veröffentlichten Bericht aus dem Landesverwaltungsamt zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Innenausschuss zu behandeln, begrüße ich. Ich denke, das ist auch ein Feld, dem wir unsere Aufmerksamkeit widmen sollten.

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Nach dem 11. September 2001 ist der Datenschutz erst recht in die Defensive geraten. Wenn eine Novellierung von Sicherheitsgesetzen ansteht - Frau Tiedge hat das vorhin schon angesprochen -, dann wird die Diskussion

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Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Bemühen um den Datenschutz nicht nachgelassen und setzt der Ausweitung staatlicher Befugnisse klare Grenzen. Allein in diesem Jahr sind wichtige Entscheidungen zur Online-Durchsuchung, zur automatisierten Kennzeichenerfassung und zur Vorratsdatenspeicherung ergangen.

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Die schönsten Urteile nützen wenig, wenn sie nicht beherzigt werden. Die institutionelle Gewähr für die Beachtung des Datenschutzschutzes im Bereich der öffentlichen Verwaltung bietet der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Der vorliegende VIII. Tätigkeitsbericht beschreibt das ganze Aufgabenspektrum, das Herr Dr. von Bose zu bewältigen hat. Für die im Berichtszeitraum geleistete Arbeit möchte ich ihm und seinen Mitarbeitern in der Geschäftsstelle des Datenschutzbeauftragten auch namens der SPD-Fraktion Dank sagen.

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Meine Damen und Herren! Als Landesgesetzgeber sind wir gefragt, im Rahmen der Vorgaben des Verfassungsgerichts sorgfältig zwischen dem Datenschutz und anderen Belangen abzuwägen. So sehr ich ein Freund des Datenschutzes bin, kann diese Abwägung nicht in jedem Fall zugunsten des Datenschutzes ausgehen.

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bereiche betroffen sind und nicht nur das federführende Innenressort. Datenschutz geht alle an. - Vielen Dank.

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Wer bereit ist, den VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle. Damit hat der Landtag diese beiden Berichte zur Kenntnis genommen und wir haben den Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.

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Das Kultusministerium hat lange und intensiv mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz verhandelt. Es freut mich, dass man nunmehr eine Einigung herbeigeführt und die Balance zwischen einer effektiveren Datenverarbeitung und den datenschutzrechtlichen Belangen jedes einzelnen Schülers gefunden hat.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 1. Juni dieses Jahres haben wir hier im Plenum über das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ diskutiert. Ich erspare mir eine Wiederholung der dort angesprochenen Probleme und Bedenken, die besonders den Datenschutz und den Unterrichtsausfall betrafen. „Schulverwaltung am Netz“: immer wieder versprochen, immer wieder verschoben – auch heute noch das gleiche Lied.

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Der Entwurf des neuen § 115 ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Seinem besonderen Anliegen hinsichtlich der Verwendung pseudonymisierter und damit in der Regel zugleich anonymisierter Daten in der Auswertungsdatenbank wurde entsprochen. Dasselbe gilt für die Klarstellung, dass die Bearbeitung der personenbezogenen Daten gemäß § 7 des Landesdatenschutzgesetzes im Auftrag erfolgt.

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Sie sehen aus diesen Zusammenhängen: Wir haben gewissermaßen eine Generalrevision des Verfassungsschutzgesetzes und der anderen Sicherheitsgesetze vorgenommen. Selbstverständlich mussten wir dieses große Paket sorgfältig vorbereiten und mit einer Vielzahl von Stellen, etwa den anderen Ministerien, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz oder der G-10-Kommission und dem G-10-Gremium des Landtags, abstimmen. Wir konnten diese komplexen Regelungen nicht nur einfach mit lockerer Hand durchpeitschen, sondern mussten Sorgfalt und Genauigkeit walten lassen. Wer also dem Land Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang die Rolle des Nachzüglers unter den Ländern zuschieben will, der argumentiert völlig an der Sache vorbei.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 30. Juni 2005 – Dritter Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich – Drucksachen 13/4469, 13/4520

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion nimmt den Dritten Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zustimmend zur Kenntnis.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gemessen an der Bedeutung des Datenschutzes, gerade im Hightechland BadenWürttemberg, ist der Aufruf des Dritten Tätigkeitsberichts des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich als letzter Tagesordnungspunkt mit Aussprache am letzten Plenartag vor den Sommerferien vielleicht auch ein bisschen symptomatisch für den Stellenwert des Datenschutzes in Baden-Württemberg.

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Um das zu verdeutlichen, gestatten Sie mir einige Anmerkungen und den Versuch, aufzuzeigen, wohin die Reise eines zeitgemäßen Datenschutzes gehen sollte, gerade auch im Hinblick darauf, dass Datenschutz ein konkretisiertes Grundrecht ist.