Suchtipps

Fahren Sie mit der Maus über eines der Bundesländer auf der Karte , um die genaue Anzahl der Treffer im jeweiligen Bundesland zu sehen

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Dies macht klar, dass Gesetzesübertretungen beim Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorkommen und geahndet werden müssen. Dafür haben wir einen Rechtsstaat, der dem nachgeht. Es sind und bleiben die genannten Rechtsbrüche, gerade wenn die Daten missbraucht werden. Gesetzliche Regelungen müssen eben strikter, nachhaltiger angewandt werden, um die Arbeitnehmer zu schützen.

Link kopiert

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat jüngst beklagt, dass sich wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zurzeit nur an der einschlägigen Rechtsprechung orientieren können. Diese ist zwangsläufig lückenhaft und im Einzelfall für die Betroffenen sicherlich auch nur schwierig zu erschließen.

Link kopiert

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und zahlreicher Länder, darunter auch NordrheinWestfalen, haben bereits im Jahr 2002 darauf hingewiesen, dass es für Beschäftigte in der Privatwirtschaft keinen Datenschutz zweiter Klasse geben dürfe.

Link kopiert

Drittens. Die Berichte in den Medien werfen Fragen an die Politik auf: Haben wir es mit Einzelfällen zu tun, in denen Unternehmen offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen haben, oder geht es um ein grundsätzliches Problem? Hält unsere Gesetzgebung beim Datenschutz noch Schritt mit der rasanten Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Überwachung von Mitarbeitern?

Link kopiert

schen Datenschutz für Arbeitnehmer. Politiker aller Fraktionen haben sich im Bundestag seither dieser Forderung immer wieder angeschlossen. Das Thema stand also in Berlin bereits auf der politischen Tagesordnung.

Link kopiert

Denn ich nehme es schon sehr ernst, wenn der Bundesbeauftragte für Datenschutz in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz schreibt – ich zitiere –:

Link kopiert

In ihrer Stellungnahme zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz haben die Berichterstatter aller Fraktionen im Innenausschuss vor etwa einem Jahr festgestellt – ich zitiere –:

Link kopiert

Die in den Medien bekannt gewordenen Vorwürfe müssen vollständig geklärt werden. Wo Unternehmen illegal gehandelt haben sollten, müssen sie bestraft werden. Die bei uns in NordrheinWestfalen zuständige unabhängige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überprüft diese Fälle.

Link kopiert

Wir müssen uns allerdings darüber einig werden, in welchen Ausschuss. Federführend müsste dann der Innenausschuss sein, denn da gehört der Datenschutz hin, nicht in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Da gehört er nicht hin. Wir können uns einigen auf den Innenausschuss oder den Rechtsausschuss. Eigentlich gehört er in den Innenausschuss. In einen der beiden müsste er, in den AGS sicher nicht. Der ist nicht federführend.

Link kopiert

Federführend zuständig ist dann der Fachausschuss für den Datenschutz. Andere Ausschüsse können gerne mitberaten.

Link kopiert

Herr Kollege Rotter, die höchstmögliche Sicherheit wollen wir alle. Dann muss man sie aber auch herzeigen. Beim Datenschutz gilt nach dem Herrn Innenminister immer der Grundsatz: Wer nichts zu verheimlichen hat, kann doch alles herzeigen. Warum gilt der Grundsatz hier nicht? Diese Frage ist doch berechtigt.

Link kopiert

Ich habe versucht, in Erfahrung zu bringen, welche Länder denn Schlusslicht sind. Leider ist dies nicht feststellbar, weil es unter den Datenschutz fällt; die Länder rücken ihre Zahlen nicht heraus. Wir dürfen nur vermuten, welche Länder dies sind.

Link kopiert

einen oder anderen Gewohnten Abschied nehmen mussten. Datenschutz, Notare, Grundbücher, Bewährungshilfe – wir werden weiterhin beobachten, wie insbesondere die Privati sierungsmaßnahmen einschlagen. Wir sind der Ansicht, dass Privatisierung in den Bereichen möglich ist, in denen es Pri vate besser machen als der Staat.

Link kopiert

17. Gesetz über den Datenschutz im Justizvollzug in Baden-Württemberg (Justizvollzugsdatenschutzgesetz – JVollzDSG)

Link kopiert

Fehlen wird uns auch Kollegin Angelika Peters, die bereits von 1994 bis 1998 Mitglied des Landtages war und es seit 2001 durchgehend ist. Auf das Wirken von Frau Peters, die stellvertretende Vorsitzende der SPDFraktion ist, die Sprecherin ihrer Fraktion für Justiz, Datenschutz, Informationsfreiheit und Kleingärten war, die lange Jahre stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses war, bin ich bereits vorgestern einge

Link kopiert

Fünftens. Das Prinzip „Sicherheit schaffen, Datenschutz wahren“ muss auch gelten, wenn es um Bundesgesetze und die Umsetzung von EU-Richtlinien geht. Seit Mitte Dezember 2005 gibt es eine vom Europäischen Parlament mit nahezu Zweidrittelmehrheit beschlossene EU-Richtlinie, mit der die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Bekämpfung schwerer und schwerster Kriminalitätsformen im europäischen Rahmen ermöglicht werden soll. Die Bundesrepublik Deutschland ist wie alle Mitgliedsstaaten der EU formalrechtlich verpflichtet, höher rangiges EU-Recht innerstaatlich umzusetzen.

Link kopiert

ner besseren Beratung. Dann kann uns das hoffentlich nicht mehr so passieren, wie uns das damals passiert ist, dass alle gesagt haben: Das ist ausgehandelt, na ja, das wird ja schon gut sein. - Im Detail zeigt sich, dass das, was hier ausgehandelt worden ist, eine Reihe von Problemen enthält. Es ist offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt worden, und zwar sowohl in Bezug auf Datenschutz als auch auf Sonderregelungen als auch in Bezug auf die Geräteabhängigkeit. Wir müssen im Ausschuss intensiv darüber beraten, was wir in Bezug auf einen neuen Staatsvertrag vorschlagen. Das ist mit dem Antrag der großen Koalition noch nicht gelöst. Ich freue mich, dass wir uns in der Grundfrage einig sind, nämlich das Aussetzen.

Link kopiert

Alle Akteure sind sich einig darin, dass der Datenschutz sichergestellt sein muss. Die Gesundheitskarte Schleswig-Holstein ist ein Leitprojekt der Gesundheitsinitiative und wird von Beginn an durch die Landesregierung unterstützt. Begonnen hat es im Oktober 2003 mit dem Gesundheitsnetzwerk Flensburg. Damals waren fünf Praxen und zwei Krankenhäuser beteiligt. Die Fachhochschule Flensburg hat dieses Projekt von Anfang an wissenschaftlich begleitet und diesen Vorsprung nutzt die Testregion Flensburg, damit Anfang 2007 der Feldtest mit 10.000 Beteiligten auch erfolgreich starten kann. Denn die Vorarbeiten mit der elektronischen Gesundheitskarte Schleswig-Holstein in der Region Flensburg haben dazu geführt, dass heute im Gesundheitsnetzwerk Flensburg die beiden Krankenhäuser der Region sowie 180 Ärztinnen und Ärzte mit 130 Praxen und - was entscheidend ist - über 1.000 Patientinnen und Patienten beteiligt sind.

Link kopiert

Grundsätzlich lassen sich diese Ziele mit einer über die Gesundheitskarte verbesserten elektronischen Kommunikation zwischen den Beteiligten erreichen. Das bescheinigte auch Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer, Tilo Weichert, dem Flensburger Projekt in der Zeitung „Datenschutz und Datensicherheit“.

Link kopiert

Des Weiteren wurden interfraktionelle Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 4, Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent ahnden, und 5, Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten, der Tagesordnungspunkte 15, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen, und 16, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125, der Tagesordnungspunkte 21 und 22, Lautsprecheranlagen an Schulen im Lande Bremen, der Tagesordnungspunkte 41 und 42, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und 4. Jah

Link kopiert

32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

Link kopiert

Wer dieser Überweisung des 32. Jahresberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 17/1240 und des 4. Jahresberichts der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 17/1241 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Link kopiert

das Thema Datengewinnung für die Bildungsstatistik öffentlich zu diskutieren, darüber zu informieren, mögliche Vorurteile auszuräumen und klarzustellen, dass bei allen Entscheidungen zu diesem Thema der Datenschutz für die CSU-Fraktion an erster Stelle steht.

Link kopiert

Nachdem bei diesem Thema offensichtlich eine Reihe von Missverständnissen aufgetreten ist, weil das Vorhaben aus welchen Gründen auch immer schon veröffentlicht wurde, als die Kultusministerkonferenz noch mitten im Beratungs- und Entscheidungsprozess war, möchte ich unterstreichen, dass eine aussagekräftige Bildungsstatistik notwendig ist und wir als CSU, aber auch unser Kultusminister, hundertprozentig darauf achten, dass der Datenschutz eingehalten wird. Wir nehmen insbesondere die Sorgen der Eltern sehr ernst, denn auch ich möchte nicht, dass die Daten meiner Kinder für einen Zweck verwendet werden, für den sie nicht gedacht sind.

Link kopiert

und weil er bei weitem nicht die aktuellen Entwicklungen gerade in Bezug auf den Datenschutz berücksichtigt.

Link kopiert

Ich habe schon im Ausschuss deutlich gemacht: Dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten steht das Ansinnen gegenüber, die Bildungsforschung voranzubringen. Zwischen diesen beiden Anliegen gibt es sicher einen Zwiespalt. Den Zwiespalt zwischen Datenschutz und Bildungsforschung kann man vielleicht mit der Frage beantworten: Um Bildungsforschung wirkungsvoll zu betreiben, brauchen wir eine Vollerhebung. Oder genügen Teilerhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen?

Link kopiert

Vor allem wäre es für uns auch von Interesse gewesen, die Förderungen gestaffelt nach Betriebsgrößen zu erfahren. Ich weiß natürlich, dass es diesbezüglich immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen der Landesregierung und uns gibt, teilweise zu Recht - das muss ich zugeben -, da sie auf den Datenschutz pochen kann und die geförderten Unternehmen nicht namentlich zu benennen braucht. Das hatten wir auch nicht gefordert. Sondern wir wollten das anonymisiert nach Betriebsgrößen erhalten.

Link kopiert

In der Landtagssitzung am 3. Juli habe ich die Schwerpunkte genannt. Das muss ich jetzt auch nicht im Einzelnen noch einmal wiederholen. Ich will in aller Kürze nur noch einmal auf vier Stichpunkte hinweisen, zum einen auf § 5, die Schaffung von gemeindepsychiatrischen Verbünden und die Bestellung von Psychiatriekoordinatoren, die dort geregelt ist und - denke ich - auch eine folgerichtige Weiterentwicklung des Gesetzes ist. Dann in § 24 des Entwurfs die Regelung zur Besuchskommission, die präzisiert worden ist, der Kreis der Mitglieder, der erweitert worden ist um einen Vertreter des Landesverbandes der Psychiatrieerfahrenen. Ich denke, dass auch das eine sehr sachbezogene Entscheidung ist und damit letztlich auch etwas, was dem Anliegen der Nichtprofessionellen in besonderem Maße Rechnung getragen hat. Ein dritter Themenkomplex, der neu aufgenommen worden ist, war der Datenschutz. Auch hier hat es sehr deutliche Weiterentwicklungen gegeben im Vergleich zu vor 14 Jahren.

Link kopiert

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 4. Juli 2008 ist der Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Beeidigung von Dolmetschern und zur Ermächtigung von Übersetzern sowie Änderung weiterer Justizvorschriften“ in Drucksache 4/4243 nach erster Lesung am selben Tag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 28. August 2008, in seiner 50. Sitzung am 25. September 2008, in seiner 52. Sitzung am 30. Oktober 2008 und in seiner 53. Sitzung am 27. November 2008 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In der schriftlichen Anhörung gaben ihre Stellungnahme ab der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer - Landesverband Thüringen, Herr Thomas Notzke - Richter am Verwaltungsgericht und stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdendolmetscherInnen Thüringen e.V.

Link kopiert

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, das eben genannte Gesetz wurde in der Drucksache 4/4248 - wie wir gerade gehört haben - durch die Landesregierung eingebracht und am 04.07. hier im Plenum in erster Beratung behandelt. Es gab die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr. In der Sitzung am 04.09. wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Dabei wurden alle 16 Anzuhörenden - ich erspare mir hier die Auflistung - der drei Fraktionen berücksichtigt. In der Sitzung am 06.11.2008 wurden Nachfragen an die Landesregierung durch die Fraktion DIE LINKE vorgenommen. Hier verweise ich auf die Vorlage 4/2429. In dieser Sitzung wurde des Weiteren entschieden, zusätzlich zu den bis dahin festgelegten Anzuhörenden noch den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz mit hinzuzuziehen und zu hören. Die Beantwortung der Fragen, die sich aus den Stellungnahmen der Anzuhörenden ergeben haben, die Fragen der Fraktion DIE LINKE, wurden erörtert und beraten, ebenso ein Änderungsantrag der SPD, der in Vorlage 4/2492 in der Ausschuss-Sitzung am 04.12. vorgelegt wurde.

Link kopiert

schusses folgt im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Landesregierung, jedoch wurden die Hinweise des Landesbeauftragten für Datenschutz in Artikel 1 § 34 berücksichtigt und entsprechend ein-gearbeitet. Ich bedanke mich.