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Zu dem Antrag der Fraktion der CDU „Mehr Kompetenz für die Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“, Drucksache 15/4163, überwiesen an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen federführend und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, bittet der Arbeitsausschuss wegen der gemeinsamen Beratung mit Zustimmung der antragstellenden Fraktion der CDU um Aufhebung der Mitberatung. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Mir liegt noch ein weiterer Überweisungswunsch der Fraktion der FDP vor, nämlich den Antrag mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz zu überweisen. – Widerspruch dagegen höre ich nicht.

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Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

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Wir haben einen längeren Teil unserer Beratungen auf ein Thema verwandt, das von allen 16 Bundesländern als hoch dringlich empfunden wird, nämlich die notwendige Beschleunigung der Asylverfahren und in Verbindung damit die notwendige wesentlich bessere Ausstattung und Arbeitsfähigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Das wird in allen 16 Ländern derzeit als ein echtes, gravierendes Hemmnis empfunden. Wir haben miteinander dringend angemahnt, dass der Bund schneller und effektiver werden muss. Derzeit wachsen gewissermaßen täglich die Antragsberge weiter an.

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Weil wir hier immer wieder über die aktuelle Notlage aufgrund der überfüllten Landesaufnahmeeinrichtungen reden, möchte ich dazu noch einen Hinweis geben: Im Zusammenhang mit der Verfahrensbeschleunigung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt es offenbar auch noch keine wirklich sichtbaren Verbesserungen. Das ist der

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Darf ich Sie bitte noch einmal daran erinnern, wie Ihre Gegenfinanzierungsstrategie seinerzeit ausschaute? - Ihre Gegenfinanzierungsstrategie sah so aus, die Beratungsstrukturen für Migration und Teilhabe in den Einzelplänen 05 und 02 komplett zu rasieren. Wo ist denn da der Sinn? - Nicht nur das. Sie haben gleichzeitig gesagt, diese ganzen Strukturen seien entbehrlich.

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Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 6, zur Überweisung des Haushaltsbegleitgesetzes. Der Ältestenrat empfiehlt hierzu, federführend den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und mitberatend die Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Inneres und Sport, für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration zu befassen. Das ist nicht mehr der aktuelle Begriff des Ministeriums. Das müsste in Zukunft beachtet werden. Wer die Ausschussüberweisung unterstützen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist ausreichend unterstützt.

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Unter den ankommenden Flüchtlingen befinden sich nicht nur Personen aus Ländern wie Syrien. Bis Ende August hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits 256 938 Asylanträge angenommen. Dabei stammten 103 157 Asylanträge von Personen, die aus Albanien, dem Kosovo, Serbien und Mazedonien stammen. Asylanträge von Personen aus diesen Herkunftsstaaten werden zu 99 % abgelehnt. Kommunale Vertreter sind der Ansicht, dass diese Personen Kapazitäten zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus Syrien binden. Sie fordern daher, dass diese nicht auf die Kommunen verteilt werden und schnell wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden.

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Nach der ersten Beratung im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration waren wir uns einig, dass es in Niedersachsen einer zusätzlichen Anlaufstelle mit einem niedrigschwelligen Zusatzangebot für die Umsetzung der Kinderrechte in Niedersachsen bedarf. Weiterhin bestand Einigkeit darin, dass Vertreter aller Fraktionen in dieser Kommission vertreten sein sollten. Kritisch wurde von uns bereits zu diesem Zeitpunkt angemerkt, dass die von den Regierungsfraktionen ins Gespräch gebrachte Ombudsfunktion bei dieser Kommission aus unserer Sicht nicht richtig platziert ist.

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Lassen Sie mich noch zwei Punkte nennen. Es ist zum einen die Fachberatung. Diese ist leider unterfinanziert, sie ist nicht so in der Menge der Fachberaterinnen und -berater mitgewachsen, wie die Gruppen und Einrichtungen gewachsen sind. Auch hier brauchen wir einen Ausbau. Warum? Wir haben einen Generationswechsel in den Kindertageseinrichtungen, der bewältigt werden muss, und wir haben auch neue Herausforderungen wie die Themeninklusion, interkulturelle Arbeit und Migration. Hier brauchen wir Qualität, die die Arbeit der Teams in den Einrichtungen sichert.

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Deshalb haben wir uns mit dem Thema freiwillige Ausreise intensiv auseinandergesetzt; denn es gilt, auch an dieser Stelle anzusetzen und Überzeugungsarbeit zu leisten, um zum Thema Perspektiven für die Rückkehr in die Heimat auch Anreize zu geben. Da ist die Förderung zu intensivieren, und wir gehen folgende Schritte: Einerseits haben wir im Innenministerium Beratungsstellen für Rück- oder Weiterreisewillige direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dabei geht es insbesondere um Rückkehrhilfen der International Organisation for Migration und um die Unterstützung, Antragstellung und Organisation dieser.

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Vorgesehen ist der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

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Ich nenne als Beispiel nur die Struktur der aktuellen Bewältigung der Herausforderungen: Die Struktur besteht beispielsweise darin, dass es beim Innenministerium unter Leitung von Dr. Alexander Götz eine Koordinierungsstelle für die Flüchtlingsunterbringung gibt, der 30 Personen untergeordnet sind, und die diese Herausforderung im Schichtbetrieb meistert; im Gegensatz beispielsweise zur Bundesebene. Herr Thümler hat das ja selbst angesprochen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schließt um 16 Uhr.

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Aus der Kommission für Migration und Teilhabe ist mir berichtet worden, dass es unisono aus allen dort beteiligten Verbänden sehr positive Rückmeldungen zum zweiten Nachtragshaushalt gegeben hat. Diese Rückmeldungen aus der Praxis, von vor Ort, sollten uns Ansporn sein, auf diesem von der rot-grünen Landesregierung vorgeschlagenen Weg weiterzugehen.

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Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Hilfe für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4187 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4337 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4400

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Meine Damen und Herren, wir haben immer wieder - weil Sie das gestern gefragt haben, Herr Nacke - Vorschläge eingebracht, die auch tatsächlich zu einer Entlastung beigetragen haben. Ich erinnere beispielsweise an die Altfallregelung für Bestandsverfahren. Das hätte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf einen Schlag von einer Vielzahl von Asylverfahren für Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten wie Syrien, Irak, Eritrea, Afghanistan entlastet.

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Erstens. Wir brauchen eine zügige Durchführung von Asylverfahren. Ausdrücklich, Herr Innenminister, möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die lange Verfahrensdauer beim Bundesamt für Migration auch aus unserer Sicht nicht hinnehmbar ist. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

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Vorgesehen ist der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt und so beschlossen.

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Die niedersächsischen Kommunen können kaum noch eine dezentrale Unterbringung nach der Verteilung auf die Kommunen gewährleisten und bringen die Flüchtlinge ebenfalls in Massenunterkünften unter. Lehrer in den Schulen beklagen fehlende Unterstützung beim Spracherwerb der Flüchtlingskinder. Die Registrierung der Asylsuchenden durch das Land hinkt bis zu zwei Monate hinterher. Das Stellen des eigentlichen Antrages auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschieht noch später. Kommunen wie die Landeshauptstadt Hannover erwarten millionenschwere Haushaltsdefizite wegen ihrer Aufgaben bei der Flüchtlingsunterbringung.

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Angesichts der aktuellen Kriegs- und Krisengebiete rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach seiner Prognose vom 20. August dieses Jahres mit einem Zugang von etwa 800 000 Menschen, die in EASY registriert sein werden. Die anhaltend hohe Zahl der Flüchtlinge bis heute lässt befürchten, dass diese Prognose noch überschritten wird. Für Niedersachsen ergeben sich schon bis Ende September rund 60 000 Personen; dies ergibt hochgerechnet - ausgehend vom September mit allein 20 000 - bis Ende 2015 ca. 100 000 bis 120 000 Personen, meine Damen und Herren.

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Bereits im Jahr 2014 wurden landesweit „Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe“ auf der kommunalen Ebene eingerichtet. Zweck ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer chancengerechten Teilhabe in unserem Flächenland Niedersachsen sowie die landesweite Etablierung eines lokalen Migrations- und Teilhabemanagements für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

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In den Ausschuss für Gesundheit! – Das sind sämtliche Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Dann ist das an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen.

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Zum dringlichen Antrag der Fraktion der Grünen – Drucksache 15/4351 – wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz empfohlen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

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Danke schön, Frau Kollegin Senftleben! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

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den Person allerdings natürlich Grundvoraussetzung für die Prüfung von Asylanträgen, die Durchführung des Asylverfahrens selbst und letztlich natürlich auch für eine Entscheidung über den Asylantrag durch das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Dies bedeutet, dass Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden dürfen, wie es derzeit noch geschieht. Sie sollen erst dann auf die Kommunen verteilt werden, wenn einer der seltenen Fälle vorliegt, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Gründe zur Schutzgewährung bejaht.

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Bedauerlicherweise ist das hierfür allein zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis auf Weiteres nicht in der Lage, das Asylverfahren binnen 3 Monaten abzuschließen. Das Verfahren dauert im Moment im Durchschnitt 5,2 Monate ab Antragstellung. Der Vorlauf, bis ein Asylantrag gestellt werden kann, beträgt gegenwärtig bis zu weitere 7 Monate.

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Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: Konzertierte Aktion für eine höhere Wertschätzung der Pflegeberufe - Verwirklichung des Tarifvertrages Soziales gemeinsam zügig vorantreiben! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3541 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4536

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Von daher hoffe ich zumindest auf die Unterstützung durch die FDP-Fraktion für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration.

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Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: a) Die Energiewende im Gebäudebestand voranbringen und bezahlbaren Wohnraum schaffen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2893 - b) Auf drängende aktuelle Herausforderungen am Wohnungsmarkt reagieren - Sofortprogramm über 500 Millionen Euro für den Neubau bezahlbarer Wohnungen auflegen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3761 - c) Wohnraum für anerkannte Asylbewerber schaffen - Wohnraumförderprogramm des Landes ergänzen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4142 - d) Bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen in Niedersachsen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4366 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4537

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Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: Sicherstellung einer unabhängigen Patientenberatung - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4367 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4505