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Es ist im eigenen Interesse von Landeskriminalamt und Innenminister, wenn die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz benannten Missstände so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt werden. Da reicht es nicht, dass wir jetzt über diesen Briefwechsel erfahren, dass die Fehler ausgemerzt worden sind. Ich denke, es ist - wie

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Herr Gewalt, Sie haben sich, wie üblich, wieder auf die Videoüberwachung bezogen und darauf hingewiesen, wie viele Kameras wir schon in der Stadt haben. Da frage ich mich, warum Sie immer noch mehr haben wollen. Wir jedenfalls wollen die Videoüberwachung nicht über die gesamte Stadt ausdehnen, sondern nur auf gefährdete Objekte wie Friedhöfe, oder Mahnmale konzentrieren, um dort Aufzeichnungen zu machen, die unverzüglich zu löschen sind, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Dies zeigt, dass hier die innere Sicherheit und der Datenschutz zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger sich sehr gut vereinbaren lassen. Der wohlüberlegte und gezielte Einsatz moderner Sicherheitstechnik wird die Polizeiarbeit effektiv unterstützen und die Bürgerrechte wahren können.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, große Wertschätzung erfahren die zwölf vor Ort in unterschiedlichster Zusammensetzung gegründeten lokalen Bündnisse für Familien, die zum Ziel haben, die Situation von Familien vor Ort zu verbessern. Sie arbeiten hoch motiviert und ehrenamtlich. Dann aber kommt wie zum Beispiel in Schleswig-Flensburg der Datenschutz zu den fehlenden finanziellen Mitteln hinzu. Um überhaupt eine Grundlage zu haben, plant das Bündnis in Schleswig-Flensburg einen entsprechenden Fragebogen, den die Landesregierung dankenswerterweise unterstützt, an die Familien des Kreises zu versenden, aber das Einwohnermeldeamt gibt aus Gründen des Datenschutzes keine Adressen heraus. Das ist schade. Hier brauchen die Ehrenamtler unsere Unterstützung und Anerkennung. Frau Minister, das heißt auch, dass sie bei familienpolitisch relevanten Themen auf Augenhöhe von der Landesregierung gehört werden sollten.

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Zum Ablauf der Dinge: Ursächlich für den Antrag ist eine Anmerkung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005. In der Überschrift zur Textziffer 4.2.5 heißt es: Eingaben bestätigen die Zweifel an der Richtigkeit von an Betroffene gegebenen Auskünften über Datenspeicherungen durch die Polizeibehörden des Landes. Konkret wurde angemahnt, dass Auskünfte über Datenspeicherungen bei örtlichen Polizeibehörden vollständig sein müssen, Speicherungen in Dateien anderer Stellen der Landespolizei zu berücksichtigen sind, über interne Dateien des Landeskriminalamtes Auskunft erteilt werden muss und INPOL-Verbunddateien umfassend abgefragt werden müssen.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer viel mit E-Mails korrespondiert, wird auch trotz Spam-Filter fast täglich mit ärgerlichem Datenmüll überschwemmt. Viele persönliche Daten rotieren im Netz, werden weiterverkauft oder ausspioniert. Diese Erfahrungen haben viele Bürgerinnen und Bürger sensibel bezüglich der Verwendung ihrer Daten gemacht. Mündige Bürger wollen ganz einfach wissen, was andere über sie wissen. Diese Neugier hat der SSW immer unterstützt. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht zuletzt deshalb vom SSW so massiv eingefordert worden, weil immer mehr Bürger um ihre Datensicherheit besorgt sind. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Informationsfreiheit und Datenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille.

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ausschuss deutlich gemacht, dass die Kritik des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in der Sache berechtigt gewesen ist. Insofern müssen wir uns eigentlich nicht über Dinge unterhalten, bei denen wir nicht unterschiedlicher Auffassung sind.

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Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir streiten ganz oft sachlich in der Frage, wie man eigentlich den Datenschutz gegen andere Dinge abwägt. Wir werden auch mit dem Informationsfreiheitsgesetz auf Sie zukommen, weil ich in dieser Frage keinen Generalkonflikt haben möchte. Ich finde solche Rechte für die Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig. Man muss den Dingen auch nachgehen und muss auch einmal etwas korrigieren. Aber insgesamt ist gerade die Landespolizei in SchleswigHolstein eine Bürgerpolizei, die solche Fragen deutlich ernster nimmt, als das in manch anderen Bereichen anderswo gehandhabt wird. Von daher gibt es keinen Dissens mit dem dafür verantwortlichen Minister.

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Es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Notwendigkeit der Überwachung weiterhin vorhanden ist. Die Herstellung der technischen Einsatzbereitschaft wird durch das Gesetz geregelt. Der Datenschutz muss beachtet werden.

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Es geht also nicht nur um Datenschutz, sondern auch um den berechtigten Anspruch der Bürger und Bürgerinnen, zu wissen, wen sie da wählen. Dazu gehören auf jeden Fall und ganz bestimmt auch die persönlichen Daten. Die Frage ist: Müssen die überall stehen? Darüber, denke ich, muss man im Ausschuss noch beraten. Auf den Stimmzetteln - sage ich klar: Ja, da muss draufstehen: Wer ist es, wo wohnt er, um wem handelt es sich? Bei den Wahlbekanntmachungen im Internet und anderswo kann man sicher darauf verzichten, da reicht ganz bestimmt der Wohnort aus.

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bildung, es ist die 1. Lesung. Aber die CDU will ihn gleich ablehnen. Das finde ich auch falsch, ein bisschen kurz gedacht. Ich denke, wir sollten uns die Vorschläge im Ausschuss ansehen, an der einen oder anderen Stelle wird da mit uns sicherlich auch zu reden sein. Aber vom Grunde her gilt eben nicht nur der Datenschutz - er allein ist nicht einschlägig -, sondern es ist auch die Idee, Wählern und Wählerinnen zu zeigen, welche Kandidaten es gibt und wer sich um öffentliche Ämter bewirbt.

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sodass man über wahlrechtliche Änderungen sehr wohl noch reden kann. Das Spannungsfeld, das sich mit diesem Gesetzentwurf der Grünen ergibt, ist von meinen Vorrednern aufgezeigt worden. Einerseits ist unstrittig: Datenschutz ist ein hehres Anliegen, andererseits ist die Forderung nach Transparenz genauso berechtigt. Natürlich stehen wir vor der Frage. Welche Anforderungen stellen wir bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern?

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen richtet sich auf Datenschutz bezogen auf Wahlbewerber. Das ist ein Thema, das wir im Innenausschuss inhaltlich gern erörtern können. - Ich danke Ihnen.

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Ein Stück weit hat Ihre Argumentation Charme - natürlich ist auch der Datenschutz bei diesem gesamten Thema irgendwie einschlägig. Aber wenn man sich fragt: Worum geht es hier eigentlich, was ist das Ziel wahlrechtlicher Regelungen?, dann muss man sagen: Es geht um Menschen, die sich um Mandate bewerben, die Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete werden wollen. Was machen die? Sie streben ein öffentliches Amt an. Ich finde, dass die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes durchaus auch einen Anspruch darauf haben, zu wissen: Lieselotte Meier gibt es vielleicht 220 mal; ist es die Lieselotte Meier aus der Meeraner Str. 17 - in dem Fall ich - oder ist es die von irgendwo?

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Unser Anspruch ist es, dass Datenschutz und Datensicherheit nicht kriminellen Wirtschaftspraktiken zum Opfer fallen. Auch das ist richtig und würde ich sofort unterschreiben.

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Die Crux liegt aber darin, dass es keine Definition gibt, welche Tätigkeiten auf bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen und welche nicht. Geht man nämlich von dem zitierten Grundsatz aus, dann kann die Offenlegung der Einkünfte ja nur dann von Interesse sein, wenn es sich um solche aus eben diesen Tätigkeiten mit Interessenverknüpfungen handelt. Das heißt umgekehrt, wenn sonstige Tätigkeiten mit der Mandatsausübung nichts zu tun haben, dann sind auch die Einkünfte insoweit uninteressant. Und wenn Sie so wollen, Sie heben das ja an anderer Stelle oft hervor, würden die dann aus meiner Sicht auch dem Datenschutzinteresse des Einzelnen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterfallen, das auch dem Abgeordneten zusteht. In anderer Beziehung hatten wir von Ihrer Seite das schon öfter gehört, dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ich will damit nicht abschließend sagen, ob und welche Einkünfte aus anderweitiger Tätigkeit angegeben werden sollten. Ich will nur für diejenigen, die bei gewöhnlichen Bürgern und manchmal auch bei Abgeordneten diesen Datenschutz sehr hoch halten und sich manchmal zu Recht auch aufregen, das sei auch konzediert, wenn dieser nicht gewahrt wird, diejenigen will ich zum Nachdenken anregen, inwieweit wir uns einen Gefallen tun, wenn wir den Abgeordneten komplett gläsern machen. Die Frage ist, ist das wirklich notwendig? Denn auch der Gesetzentwurf, Ihr Gesetzentwurf, betont an mehreren Stellen, dass es darum geht, zu verhindern, dass - und jetzt zitiere ich Ihren Gesetzentwurf: „in verdeckter, nicht nachvollziehbarer Weise sachwidrige Wirtschafts- und Machtinteressen Eingang in die Gesetzgebung finden.“ Da bin ich bei Ihnen. Allerdings bleibt das Problem der Abgrenzung - lassen Sie mich ausreden. Am Schluss können Sie gern Ihre Frage stellen -, welche sonstigen Tätigkeiten auf Interessenverknüpfungen hinweisen.

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Ich persönlich meine nicht, dass durch unseren Gesetzentwurf die von Ihnen zitierte Freiheit der Abgeordneten unzulässig oder unverhältnismäßig eingeschränkt ist, bin aber gern bereit, Ihre Hausaufgabe zum Nachdenken, was Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung angeht, mitzunehmen vor der Ausschussdiskussion. Aber ich möchte Sie fragen: Sind Sie auch bereit, darüber nachzudenken, dass Landtagsabgeordnete doch eine besondere Stellung haben und dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht oder den Anspruch darauf haben, zu erfahren, wie die Abgeordneten mit ihrer Verantwortung und ihrer Aufgabe umgehen und was sie nebenbei noch so machen in der Zeit, in der sie für Bürgerinnen und Bürger eigentlich da sein sollten?

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Angesichts der Erfahrungen im Bundestag mit dem Stufenmodell steht nun endgültig fest, nicht nur die Nebentätigkeiten, auch die Nebeneinkünfte müssen ganz konkret angegeben und veröffentlicht werden und dazu bedarf es einer neuen Regelung, wie von uns vorgeschlagen. Stellt sich natürlich die Frage Datenschutz und Wahrung von Rechten Dritter. Auch dafür findet sich in § 42 a eine Regelung. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Rechtsanwälte dürfen anonymisieren, müssen aber zum Beispiel bei entgeltlicher Tätigkeit zumindest die Branche nennen, so zum Beispiel bei Möglichkeiten aus der Pharmaindustrie. Der Entwurf der LINKEN-Fraktion will nicht der Weisheit letzter Schluss sein, auch deshalb würden wir uns freuen, weiter darüber diskutieren zu können im Ausschuss. Aber er ist ein Ausgangspunkt für eine wichtige Diskussion zu Selbstverständnis und Arbeit der Abgeordneten in Thüringen. Daher beantragt auch unsere Fraktion die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Dort sollten die Thematik und weitere mögliche Vorschläge eingehend beraten und zur Diskussion gestellt werden. Dort sollte dann unbedingt auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Absicherung des Vorhabens „Mehr Transparenz bei Parlamentariern“ genau unter die Lupe nehmen. Eine zumindest schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf sollte ebenfalls erfolgen. Im Rahmen der Ausschussberatung können dann auch Details der weiteren Umsetzung und Durchführung des Gesetzentwurfs besprochen werden. Hier machen Organisationen wie LobbyControl auf praktische Probleme, wie zum Beispiel die Frage der Angabe des wirklichen Auftraggebers, aufmerksam. Auch die von der LINKEN-Fraktion im Gesetzentwurf vorgeschlagenen und schon 2007 von ihnen geforderten Sanktionsregelungen, zu finden im neuen § 42 b, sollten ausführlich beraten werden und sind möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluss, aber auch ein Ansatz.

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Dazu will ich nicht meine persönliche Meinung sagen, sondern einfach anmerken, das müssen wir, wir in der Fraktion, in der Koalition, aber auch im Justizausschuss miteinander beraten, so dass wirklich eine vernünftige Lösung dabei herauskommt, dass einerseits größtmögliche Transparenz vorhanden ist, dass aber andererseits entsprechende Dinge wie Datenschutz oder Ähnliches auch gewahrt bleiben. Aber das ist ein Diskussionsprozess und der ist bei uns in der Fraktion durchaus nicht abgeschlossen.

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Wenn wir Informationen etwa über die Mandanten eines Rechtsanwalts dann in diesen Darstellungen lesen müssen, dann hat das mit Datenschutz und den berechtigten Interessen von Mandanten überhaupt nichts mehr zu tun.

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9. Stellungnahme des Senats zum 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

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Sie fragen zur elektronischen Fallakte. Jetzt sprechen wir über allgemeine Datenschutzprobleme. Ich habe dem Bericht der Datenschutzbeauftragten und auch der Öffentlichkeit entnommen, dass es in Einzelfällen zu Problemen kommt, dass diejenigen, die die BAgIS besucht haben, sich auch darüber beschwert haben, dass man ihre persönlichen Angelegenheiten hören kann und aus ihrer Sicht nicht immer gewährleistet ist, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Da wendet man sich an die Beauftragte für den Datenschutz, und sie wird dem nachgehen. Selbstverständlich werden wir, wenn es Probleme gibt, diese auch abstellen.

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Zu Frage 1: Das Pilotprojekt „Elektronische Akte (eAkte) “ der Bundesagentur für Arbeit wird zuständigkeitshalber durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach dessen Angaben über die gesamte Planungsphase kritisch begleitet. Zudem wird der Bundesdatenschutzbeauftragte nach Inbetriebnahme des Verfahrens zur Herstellung der „eAkte“ eine weitere Überprüfung des Vorgangs vornehmen. Der Senat geht daher davon aus, dass im Rahmen des Projekts „eAkte“ der Bundesagentur für Arbeit die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung Dritter im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit insbesondere die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung von Sozialdaten, Paragraf 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, sichergestellt sein wird. Zudem bestehen auch grundsätzlich gegen die Einführung der „eAkte“ keine Bedenken, da hierdurch das Verwaltungshandeln effizienter gestaltet werden kann.

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Bisher wird in Berlin noch kräftig gestritten. Die gemeinsame Forderung der Länder geht der Regierungskoalition zu sehr in Richtung Google. Bis Herbst 2010 will nun die Koalition einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Der Innenminister warnt gleichzeitig vor einem Schnellschuss. Am 20. September 2010 soll dann eine Expertenrunde zusammentreten. Wie hieß es gestern so schön zum BreMeKo, dem Bremer runden Tisch zur Medienkompetenz, hoffentlich keine Laberbude, das wünsche ich dieser Runde auch! Seien wir zuversichtlich, dass sich die Bundesjustizministerin mit ihrer Forderung durchsetzt, dass Regelungen nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Freiwilligkeit reicht nicht, klare Transparenz wird wohl Utopie bleiben, aber zumindest sollte sie angestrebt werden, klare Regelungen der Bürgerrechte gegen Datenpiraterie, das alles geht nur über eine umfassende Datenschutzreform, die Datenschutz als ein echtes Grundrecht für die Bürgerinnen und Bürger betrachtet.

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Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die Debatte um Google – und Herr Richter hat ja noch einmal ganz plakativ den Titel einer deutschen Zeitschrift hochgehalten, und es gibt auch weitere Zeitschriftentitel – zeigt deutlich, dass Datenschutz in Deutschland kein Zufall bleiben darf. Das ist eines der Kernprobleme, die derzeit diskutiert werden. Google ist ein weltweit sehr erfolgreiches Unternehmen. Das Unternehmen Google sorgte einst mit dem Slogan „Don’t be evil“ für Aufmerksamkeit. Nur die Nutzer – also wir alle – sind sich nicht mehr so sicher, ob Google den Spruch „Sei nicht böse“ noch so richtig ernst meint. Vor allem, seit Autos mit drehbaren 360Grad-Kameras die Straßen durchfahren und filmen, beschleicht doch manchen ein mulmiges Gefühl. Der Wunsch, seine Privatsphäre geschützt zu sehen, ist groß, und der Wunsch wächst in einer Welt – Frau Troedel hat ja darauf hingewiesen –, in der es Woche für Woche neue Datenmissbrauchsskandale gibt.

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Über Google wird so viel geredet, weil das Unternehmen Marktmacht hat, Marktmacht, die auch in den Händen jedes Einzelnen hier im Raum liegt. Man könnte ja auch andere Suchmaschinen nutzen. Es gibt über 20, 30, 40, eine große Anzahl von Suchmaschinen, die sich noch nicht einmal qualitativ unterscheiden und auch ähnliche Suchergebnisse bringen. Über kleinere Firmen regt sich niemand in Bremen auf, obwohl diese es mit der Privatsphäre auch nicht so genau nehmen. Es ist noch nicht so lange her, dass ein Wagen hier über den Bremer Marktplatz fuhr, den Marktplatz mit einer 360-Grad-Kamera aufnahm, und hätte nicht Herr Holst, damals noch Landesbeauftragter für Datenschutz, protestiert, wären diese Bilder auch unverpixelt im Netz geblieben. Aber so wie DIE LINKE alles in einen Topf zu werfen, einmal umzurühren und zu sagen, das ist alles böse, und das wollen wir nicht, das kann man sicher populistisch, Frau Troedel, so machen, aus meiner Sicht wird das dem komplexen Sachverhalt aber nicht gerecht!

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Darf man sich aber so wie die Bundes-CDU empören – das habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen –, wenn man selbst als Regierungspartei im Bund viel zu spät reagiert hat? Auch die FDP, Herr Richter! Auf gut Deutsch wurde das Thema Datenschutz erst kleingeschrieben, und dann kam man auf die Idee, dass Google-Bashing in Zeiten einer Regierungskrise auch ganz gut von miesen Umfragewerten ablenken kann.

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Datenschutz allein durch Googles Gnade, wie Frau Dr. Sommer das als Datenschutzbeauftragte für Bremen gesagt hat, das reicht nicht aus, das ist zu wenig! Die Widerspruchslösung kam nur durch zähe Nachverhandlungen des Hamburger Datenschutzbeauftragten zustande. Das hätte man sich sparen können, wenn der Bundesrat seine Gesetzesvorlage hätte verabschieden können. Der Bundesrat hat eine gute Vorlage gemacht, und wir brauchen in Deutschland eine klare und verständliche Regelung, wie mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in Zeiten von Geodatendiensten umgegangen werden kann.

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Die Mindestanforderungen an die IT-Umsetzung können bis zum 28. Dezember 2009 für den einheitlichen Ansprechpartner und die zuständigen Stellen sichergestellt werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist bereits frühzeitig in die technische Umsetzung eingebunden worden. Die elektronische Verfahrensabwicklung soll auch den inländischen Dienstleistungserbringern zur Verfügung stehen.

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Gut, von der SPD-Fraktion kein Redner. – NPDFraktion, Herr Dr. Müller. Der Bundesgesetzgeber hat zwar eine Bundesregelung geschaffen, aber den Ländern die Ausgestaltungsfreiheit gegeben. Das war am Ende das Handicap für die Staatsregierung, hier nicht zügiger vorangekommen zu sein. Umfänglich wurde über eine längere Zeit in den jeweiligen Ministerien beraten und abgewogen, wer die zuständige Stelle sein könnte, wie man dem Datenschutz und verfassungsrechtlichen Grundlagen gerecht werden könnte.

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Wir haben heute mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu dem Gesetz der Staatsregierung ein RundumGesetz, von dem wir sagen können, dass es dem Datenschutz und auch den verfassungsrechtlichen Belangen gerecht wird. Es ist wichtig, dass ein Gesetz, das eine so wesentliche Aufgabe in sich birgt und so präsent ist, nicht angreifbar ist.

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Was ist seit 2003 getan worden? Warum wurde die Erarbeitung dieses Gesetzes von der Staatsregierung nicht progressiv angegangen, sondern auf die lange Bank geschoben? Letztlich hat sich die FDP dieser Aufgabe angenommen und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gute Ausgangsbasis war. Wir haben dem unsere Achtung und Zustimmung gezollt. Dieser Gesetzentwurf war sicher noch nicht optimal. Aber es war eine erste Diskussionsgrundlage. Nachbesserungen, nicht nur zum Datenschutz, waren auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung notwendig. Leider wurde die Chance, aus dem FDPEntwurf einen parteiübergreifenden guten Gesetzentwurf zu erarbeiten, vertan, ja sogar boykottiert.