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Lassen Sie mich zum Punkt II.4, der Weitergabe der Daten, noch ein paar Argumente in den Raum werfen, die beweisen, wenn man will, dass es geht. Wir wissen, und das ist auch des Öfteren schon besprochen worden, dass der proaktive Ansatz der Interventionsstellen daran leidet, dass es eine mangelhafte Datenübergabe gibt. Es ist bekannt, dass Frauen, die gerade eine Gewaltsituation erfahren haben, natürlich nicht als Allererstes in die Beratungsstellen gehen. Aber wir wissen, wenn sie angesprochen werden von den Fachfrauen in den Interventionsstellen und die Fachfrauen wissen, was den Frauen widerfahren ist, dass es viel einfacher ist, sich über das Erfahrene mit ihnen auszutauschen und auch Hilfe entgegenzunehmen. Darum ist es äußerst wichtig, diese Datenfaxabgabe wirklich vorzunehmen. Ich rede das nicht einfach so daher und habe nicht die Achtung vor dem Datenschutz, nein, im Gegenteil, ich habe mich schlaugemacht in anderen Bundesländern; ich nenne mal Mecklenburg-Vorpommern. Der § 15 der datenschutzrechtlichen Vorschriften aus MecklenburgVorpommern klärt und regelt, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an inländische Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs zulässig ist, wenn diese zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit der datenverarbeitenden Stellen liegenden Aufgabe es erforderlich macht. Nun sage ich mal, es ist ja wohl nicht so sehr schwer, einfach einmal Richtung Mecklenburg-Vorpommern zu gucken, um sich da genau zu informieren. Was in MecklenburgVorpommern geht, könnte ja wohl auch in Thüringen gehen. Somit wäre eine Vielzahl der offenen

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Der Ausschuss für Inneres nahm den Gesetzentwurf erstmals in der 42. Sitzung am 25. September 2008 auf die Tagesordnung und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Im Vorfeld dieser Sitzung wandte sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt mit einem Schreiben an den Innenausschuss und trug seine Bedenken vor.

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Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah in Reaktion auf die in den letzten Jahren erweiterten Kompetenzen des Verfassungsschutzes wie auf die geänderten parlamentarischen Bedingungen lediglich eine Vergrößerung der G10-Kommission vor. In die gleiche Richtung wie die später beschlossenen Änderungen zielte der frühzeitig eingebrachte Änderungsantrag der damals noch Linkspartei.PDS, der zusätzliche Befugnisse und vor allem eine verbesserte Personal- und Sachmittelausstattung der Kommission vorsah und auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz stärker in die parlamentarische Kontrolle der Abhörmaßnahmen einbeziehen wollte.

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Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Siebter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) und Zweiter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – Drucksache 4/2078 –

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Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme zum Siebten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005 – Drucksache 4/2276 –

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Eines möchte ich jedoch noch bemängeln: Leider fehlen ein paar konkrete Umsetzungstermine. Und auch das will ich vorwegnehmen, die Fülle von Verstößen, auf die uns der Datenschutzbeauftragte aufmerksam macht, sind ein interessantes Spiegelbild von Problemen, die wir in unserem Land im Bereich Datenschutz offenkundig vorfi nden. Wie hoch hier die Dunkelziffer ist, möchte ich an dieser Stelle nur laut fragen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass in dem Zeitraum, über den der Landesdatenschutzbeauftragte den Landtag in seinem Siebten Tätigkeitsbericht unterrichtet, durch die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zum 11.11.2004 die Zuständigkeit für die Überwachung der Durchführung der Datenschutzvorschriften auch für den Bereich der Privatwirtschaft übertragen worden ist. Damit bestand die Chance, durch Nutzung des vorhandenen personellen und fachlichen Potenzials Synergieeffekte für den Datenschutz in dem nicht öffentlichen Bereich zu erzielen. Diese Chance ist vom Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern in guter Weise genutzt worden. Die Zusammenarbeit mit dem Kreis der betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist kontinuierlich entwickelt worden. Ebenso ist nach Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten die Zusammenarbeit mit der Landesregierung im Berichtszeitraum wesentlich verbessert worden. Beides halte ich für unumgänglich, wenn sich der Gedanke des Datenschutzes als Grundlage des Handelns im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich etablieren soll.

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Sowohl im Petitionsausschuss als auch in den Fachausschüssen, wie mir berichtet wurde, haben sich die Abgeordneten intensiv mit den beiden Unterrichtungen auseinandergesetzt. Leider ist dies bei den dem Federführenden zugeleiteten mitberatenden Stellungnahmen nicht in jedem Fall zu entnehmen. Besonders bedauerlich ist, dass der für den Datenschutz zuständige Innenausschuss nach tatsächlich umfangreichen inhaltlich und

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Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz kann man Konsequenzen aus dem Bericht der letzten Legislaturperiode ziehen und ein Lesen sowie ein Durchschauen der Fakten lohnt allemal. Der vorliegende Tätigkeitsbericht dokumentiert Kontinuität und Handeln in der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz MecklenburgVorpommern. Und seit dem 11. November 2004 mit dem Inkrafttreten der ersten Änderung des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind nunmehr auch über die Überwachung des Einhaltens des Datenschutzes im öffentlichen Bereich hinaus für den Sektor der Privatwirtschaft zuständig.

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Ich will den Vorbemerkungen folgen und zunächst eine Eingangsbemerkung voranstellen. Dass das Verfahren im Umgang mit beiden Drucksachen nicht zufriedenstellend ist, weil wir erst eineinhalb Jahre nach Vorlage des Tätigkeitsberichtes durch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Arbeit der Jahre 2004 und 2005 betreffend hier im Hohen Haus zu Ende bringen. Hatte die Regierung bereits das ihr zustehende Zeitlimit zur Stellungnahme von mehr als vier Monaten vollständig ausgeschöpft, fanden die Beratungen der beteiligten Ausschüsse dann eben erst im März und April 2007 statt und der Petitionsausschuss konnte erst Ende Mai eine abschließende Erörterung durchführen. Ich sehe daher die erste Schlussfolgerung für den nächsten Bericht darin, dass der federführende Petitionsausschuss auf größere Zügigkeit drängen muss. Das zum einen.

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Ich hätte gerne etwas – damit komme ich wirklich zum Ende – über Aspekte der Altersdiskriminierung gehört. Was ist das für eine Diskussion, die das Schaffen von Altersgrenzen nicht zum Thema macht? Das ist eine Diskussion, die nicht zum Thema macht, dass Sie ab einem bestimmten Alter nur aufgrund der Altersgrenze keinen KfW-Kredit mehr bekommen. Ich habe kein Wort zu der in der Gesellschaft diskutierten spannenden Frage zu automatischen Observationssystemen in privaten Haushalten und auch im Pflegebereich gehört. Das sind spannende Fragen, die wir zu beantworten haben. Sie bewegen sich an der Grenze zwischen Datenschutz und pragmatischer Hilfe.

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Ob wir bei den Anschreiben etwas machen können, weiß ich nicht. Ich stelle es mir deswegen schwierig vor, weil die Stellen, die anschreiben, nicht wissen, ob ein Mensch behindert ist oder nicht. Es gibt in unserem Land auch noch einen Datenschutz. Wenn ich behindert wäre, würde ich nicht wollen, dass an jeder Stelle, in jedem Formular, in jeder Adressenkartei darüber Vermerke sind. Das geht doch nicht.

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Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein - Tätigkeitsbericht 2006

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Bündnis Informationsfreiheit für Bayern - Zitat: „Es besteht der Eindruck, dass die Verwaltung sich doch nicht gerne in die Karten sehen lassen will. Wir fragen uns, ob in den Bereichen öffentliche Aufgaben (Verwaltung und Beaufsichtigung) , Forschungsunternehmen, Stiftungen und Rundfunkanstalten wirklich keine Akteneinsicht gewährt werden kann.“ Und zuletzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz - Zitat: „Das Gesetz enthält diverse Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes. Diese gehen aus meiner Sicht mehrheitlich zu weit.“ Das sind keine kleinen, vereinzelten Kritikpunkte, das ist eine - ich würde mal sagen - generelle Klatsche für dieses Informationsfreiheitsgesetz.

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Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, im Rahmen der ersten Beratung des heute zu beschließenden Gesetzentwurfs am 12. Dezember dieses Jahres hat die Abgeordnete Frau Berninger die Frage gestellt, ob bei Schuldnern der Datenschutz insoweit hinreichend

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Darüber hinaus wurde durch den Bundesrat durch Beschluss vom 15. Juni 2012 - Drucksache 263/ 12 - eine Evaluierungsverpflichtung niedergelegt. Das Bundesministerium der Justiz wird die Schuldnerverzeichnisführung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten einer Evaluierung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten unterziehen und das Ergebnis den in Bund und Ländern für den Datenschutz verantwortlichen Stellen mitteilen. Hierbei wird insbesondere untersucht werden, ob und in welchem Umfang Datensätze übermittelt wurden, die sich nicht auf einen gesuchten Schuldner bezogen.

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Die zentrale Frage, vor der wir stehen, vor der wir auch bei einer neuen Lösung des Problems stehen, ist: Wie können wir Eltern von Kindern erreichen, die wir mit all dem, was gerade geschildert wurde, bislang nicht erreicht haben? Hier werden zahlreiche Probleme aufgeworfen, die in diesem Zusammenhang artikuliert werden. Das erste Problem ist unter dem Stichwort Datenschutz der Datenaustausch. Das zweite Problem, das immer wieder gern herangezogen wird, ist das Konnexitätsprinzip. Die dritte Frage, die immer wieder gestellt wird, ist: Ist es gerechtfertigt, alle Eltern in ihrer Entscheidungsfreiheit einzuschränken, um eine kleine Zahl von Kindern vor Erziehungsohnmacht, Gewalt und Verwahrlosung zu schützen? - Ich glaube schon, dass es unsere Aufgabe ist, diese Frage letztlich mit Ja zu beantworten und ein Instrument zu finden, das dem gerecht wird. Ich glaube, jedes einzelne Kind ist es wert, dass wir uns in den nächsten Monaten ernsthaft mit einem Instrumentarium auf Landesebene beschäftigen, das ganz konkret auf Landesebene wirkt.

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Außerdem kann diese Stiftung nur sinnvoll arbeiten, wenn zumindest neben den Geldern für den Aufbau und dem - Pardon! - lächerlichen Stiftungsvermögen - Wir sehen bei der Stiftung Datenschutz, dass es überhaupt nichts bringt, wenn keine ordentlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Überlegen Sie einmal, ob Sie - vielleicht sagen Sie später noch einen Satz dazu, Frau Justizministerin - denn nicht im nächsten Haushalt eine Haushaltsstelle dafür einrichten, mit der festgelegt wird, wie viel Geld aus dem Haushalt des Justizministeriums in diese Stiftung übergeht; denn tatsächlich sind aus Geldbußen und strafen sowie Verwarnungsgeldern Mittel vorhanden, die von fünf Millionen über 2,72 Millionen bis zu angedachten drei Millionen Euro reichen. Hier wäre noch Luft.

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gewährleistet ist, als dass ein Missbrauch aufgrund von Verwechslungen ausgeschlossen werden kann. Dies entspricht auch der Forderung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die das Bundesministerium der Justiz aufgefordert hatten, für einen besseren Datenschutz bei der geplanten Internetabfrage aus dem Schuldnerverzeichnis Sorge zu tragen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten es für notwendig erachtet, bei der Regelung der Einsicht in das Schuldnerverzeichnis die zwingende Angabe weiterer Identifizierungsmerkmale vorzusehen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass möglichst nur diejenigen Personen angezeigt werden, auf die sich der Abfragezweck auch bezieht. Der Forderung der Datenschutzbeauftragten, bei der Regelung der Einsicht in das Schuldnerverzeichnis die zwingende Angabe weiterer Identifizierungsmerkmale vorzusehen, wurde in der Folge durch den Bundesverordnungsgeber entsprochen. Sind also zu einer Abfrage im Vollstreckungsportal mehrere Treffer vorhanden, erfolgt keine Übermittlung der verfügbaren Daten. Vielmehr hat der Abrufteilnehmer in diesem Fall weitere Merkmale einzugeben, durch die eine Individualisierung eines bestimmten Schuldners möglich ist, zunächst dessen Geburtsdatum, gegebenenfalls auch noch dessen Geburtsort. Eine Datenübermittlung an den Abrufteilnehmer erfolgt erst dann, wenn anhand der eingegebenen Merkmale ein bestimmter Schuldner zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Eine Verwechslungsgefahr besteht daher nicht.

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Wir haben uns als Ausschuss die Mühe gemacht, eine Anhörung zu organisieren, in der alle Seiten zu Wort gekommen sind. Herr Gerstmann hat als Fachmann – er geht in die Schulen, klärt Jugendliche auf und diskutiert mit ihnen über Datenschutz und Medienschutz – einfach deutlich gemacht, dass wir in Bremen viel stärker als bisher eine Servicestelle brauchen, die Lehrerinnen, Lehrer und Eltern unterstützt, um Jugendliche im Umgang mit dem Internet fit zu machen. Dort müssen wir noch mehr tun, das will ich hier auch deutlich sagen. Wir wollen uns auch als grüne Fraktion dafür einsetzen, dass dies noch besser wird. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

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Viertens. Der Datenschutz der Beitragszahler ist nicht gesichert, denn sensible Firmenkennzahlen wie Nettoumsätze oder Honorare müssen an die Verwaltung gemeldet werden.

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Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde u. a. und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Alexander König, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger bei der Fortentwicklung des Meldewesens sicherstellen (Drs. 16/13266)

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Liebe Präsidenten! Wir haben diesen Dringlichkeitsantrag gestellt, um der Staatsregierung, vor allem Herrn Ministerpräsident Seehofer, aber auch der CSU und der FDP die Chance zu geben, im Datenschutz endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen und ihre Fehlentscheidung im Deutschen Bundestag zum neuen Melderecht zu revidieren. Damit Sie sich nicht wieder über den Tisch ziehen lassen, geben wir Ihnen mit unserem Antrag auch gleich die Richtung vor.

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Seit Juli 2010 tönen Bayern und Frau Aigner, wie wichtig ihnen die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger seien. Dabei ist Frau Aigner überhaupt nicht für den Datenschutz zuständig. Dafür ist Herr Innenminister Friedrich zuständig, der aber auch der CSU angehört. Pompös und sehr vorlaut, Herr Innenminister Herrmann, wurden uns im Rechtsausschuss immer dann, wenn wir Anträge zum Datenschutzrecht gestellt haben, der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und die

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Ziel der EU-Datenschutzreform muss es sein, für Bürger, Unternehmen und Verwaltung einen wirksamen und zukunftsfähigen Datenschutz zu entwickeln.

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Es ist mir dann auch herzlich egal, wer dafür die Verantwortung trägt. Viel wichtiger ist es, meine ich, und so hoffe ich zumindest, dass wir uns im Bayerischen Landtag weitestgehend einig sind und dass alle Fraktionen den Datenschutz stärken wollen. Das ist nicht immer selbstverständlich gewesen. Ich verweise darauf, dass noch in der letzten Legislaturperiode, und das war noch ohne Regierungsbeteiligung der FDP auf Bundesebene, ein zentrales Melderegister ernsthaft diskutiert wurde.

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Menschen in den Mittelpunkt stellen, das ist ein Schlagwort der FREIEN WÄHLER. Gerade beim Datenschutz geht es um den Menschen, unseren Mitbürger, den wir in den Vordergrund stellen müssen. Wir müssen ihn auch stärker in den Vordergrund stellen, als dies in diesem Gesetzentwurf zum Meldegesetz der Fall ist. Wenn irgendwo in der Presse stand, dass wir uns die bisherige Regelung anschauen sollten, dann kann das nicht der entscheidende Punkt sein. Aufgrund der Föderalismusregelungen wird hier ein neues Gesetz eingebracht. Dieses Gesetz muss dem entsprechen, was wir uns von diesem Gesetz erwarten und vorstellen.

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Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt vorliegt, ist feststellbar: Er ist noch schlechter als der erste Entwurf, der für uns ein Mindestmaß darstellte. Wir haben gedacht: Meine Güte, da steht wenigstens einiges drin. Wir stellen uns natürlich den maximalen Schutz der Daten des Bürgers vor. Am liebsten möchten wir diesen Schutz so weitgehend wie nur irgend möglich. Der Regelung, wie sie hier vorgeschlagen wurde, können wir deshalb nicht zustimmen. Wir bitten alle verantwortlichen Stellen, sich dort, wo über dieses Gesetz entschieden wird, dafür einzusetzen, dass den Rechten des Bürgers nachgeholfen wird. Datenschutz muss besser geregelt werden, als das bislang vorgesehen ist.

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Meine Damen und Herren, wir wollen einen bürgerfreundlichen Datenschutz. Wir wollen dieses Meldegesetz stoppen, und wir wollen, dass die Daten der Bürger nicht weitergegeben werden. Wir werden den vorliegenden Anträgen zustimmen, bis auf den Antrag von CSU und FDP. Dieser Antrag geht uns nicht weit genug, weil es nur um den kommerziellen Teil geht, und die Daten des Bürgers können noch in vielfältiger anderer Weise abgefragt werden. Das wollen wir nicht, darüber soll der Bürger vorher Bescheid wissen.

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Wir begrüßen, dass sich die Koalitionsfraktionen endlich geeinigt haben, zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurückzukehren. Das ist meines Erachtens dringend notwendig; denn unabhängig davon, wie wir die anderen Einzelpunkte im Gesetz bewerten: Wir brauchen, um die Einwilligungslösung durchsetzen zu können, ein Referenzgesetz für den Datenschutz, und das würden wir damit schaffen. Das ist meines Erachtens dringend notwendig. Wir haben jetzt die Chance, dieses Referenzgesetz zu schaffen. Es muss neu verhandelt werden. Auf gar keinen Fall darf das Ergebnis hinter die Einwilligungslösung zurückfallen, die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen worden ist.

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Der Entwurf der Bundesregierung hatte ursprünglich eine wesentlich datenschutz- und verbraucherschutzfreundlichere Regelung getroffen. Er ließ Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel nur mit